GEMEINDE FRIESENRIED Vergabeverfahren - Ertüchtigung der Kläranlage Friesenried
Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen für
Teilnahmewettbewerb und
Verhandlungsverfahren
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Zur Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI
Ertüchtigung der Kläranlage Friesenried
Auftraggeber: Gemeinde Friesenried Hauptstraße 40 87654 Friesenried
Leistungsgegenstand: Planungsleistungen nach HOAI 2021, insbesondere Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff., § 43 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff., § 55 HOAI sowie Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff., § 51 HOAI.
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GEMEINDE FRIESENRIED Vergabeverfahren - Ertüchtigung der Kläranlage Friesenried
Inhalt
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ........................................................................ 1
Zur Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI ............................................................................................................. 1
Ertüchtigung der Kläranlage Friesenried ........................................................................................................................... 1
- Allgemeines zu den Vergabeunterlagen ..........................................................................................................4
1.1 Auftraggeber und Kontaktstelle ................................................................................................................................... 4
1.2 Kurzbezeichnung des Auftrags ................................................................................................................................... 4
1.3 Vergaberechtliche Einordnung .................................................................................................................................... 4
1.4 Verfahrensart .............................................................................................................................................................. 4
1.5 Bereitstellung der Vergabeunterlagen ......................................................................................................................... 5
1.6 Art und Umfang der Leistung ...................................................................................................................................... 5
1.7 Vertragsbedingungen und stufenweise Beauftragung ................................................................................................ 6
1.8 Verfahrensablauf und vorläufiger Terminplan ............................................................................................................. 6
- Bewerbungsbedingungen .................................................................................................................................7
2.1 Kommunikation ........................................................................................................................................................... 7
2.2 Sprache ....................................................................................................................................................................... 7
2.3 Fragen und Mitteilung von Unklarheiten...................................................................................................................... 7
2.4 Besichtigung der Kläranlage ....................................................................................................................................... 7
2.5 Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote ............................................................................................................ 8
2.6 Dateiformate, Lesbarkeit und Virenfreiheit .................................................................................................................. 8
2.7 Fristen und Bindefrist .................................................................................................................................................. 8
2.8 Änderungen der Vergabeunterlagen ........................................................................................................................... 8
2.9 Sicherstellung des Wettbewerbs ................................................................................................................................. 9
2.10 Interessenkonflikte, Vorbefassung und Aktualisierungspflicht ................................................................................... 9
2.11 Eigentum, Vergütung und Kostenerstattung ............................................................................................................. 9
- Durchführung des Teilnahmewettbewerbs .......................................................................................................9
3.1 Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags ..................................................................................................... 9
3.2 Öffnung der Teilnahmeanträge ..................................................................................................................................10
3.3 Formale Prüfung ........................................................................................................................................................10
3.4 Inhaltliche Prüfung .....................................................................................................................................................10
3.5 Einheitliche Europäische Eigenerklärung ...................................................................................................................10
3.6 Bewerbergemeinschaften ..........................................................................................................................................10
3.7 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe.....................................................................................................................11
3.8 Eignungsleihe bei Referenzen ...................................................................................................................................11
- Eignungsprüfung, Mindestanforderungen und Auswahlmatrix ...................................................................... 11
4.1 Prüfungsreihenfolge ...................................................................................................................................................11
4.2 Mindestanforderungen im Überblick ..........................................................................................................................12
4.3 Berufshaftpflichtversicherung .....................................................................................................................................12 Seite 2 von 24
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4.4 Referenzanforderungen .............................................................................................................................................13
4.5 Referenzen / Mehrfachverwendung von Referenzen .................................................................................................13
4.6 Referenzformulare Abschnitt C und D........................................................................................................................14
4.7 Auswahl der Bewerber ...............................................................................................................................................14
4.8 Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb ........................................................................................................................14
4.9 Bewertung der personellen Leistungsfähigkeit ...........................................................................................................15
4.10 Bewertung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ...................................................................................16
4.11 Punktgleichheit .........................................................................................................................................................16
4.12 Trennung von Eignungs- und Zuschlagswertung .....................................................................................................16
- Angebots- und Verhandlungsphase .............................................................................................................. 16
5.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe ............................................................................................................................16
5.2 Einzureichende Unterlagen in der Angebotsphase ....................................................................................................17
5.3 Präsentation und Verhandlung ...................................................................................................................................17
5.4 Verhandlungsgegenstand ..........................................................................................................................................17
5.5 Zuschlagskriterien ......................................................................................................................................................18
5.6 Honorarwertung und ungewöhnlich niedrige Angebote .............................................................................................18
5.7 Umbau-/Modernisierungszuschlag .............................................................................................................................19
5.8 Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote und finale Angebote ................................................................................19
- Nachforderung, Aufklärung, Ausschluss und Vorbehalte .............................................................................. 20
6.1 Nachforderung und Aufklärung ..................................................................................................................................20
6.2 Ausschluss .................................................................................................................................................................20
6.3 Vorbehalte des Auftraggebers ...................................................................................................................................20
- Vertraulichkeit, Datenschutz und Unterlagen ................................................................................................ 21
7.1 Vertraulichkeit und Geheimhaltung ............................................................................................................................21
7.2 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten .......................................................................................21
7.3 Eigentum an Bewerbungen und Angeboten ...............................................................................................................22
7.4 Rangfolge der Vergabeunterlagen .............................................................................................................................22
- Rechtsschutz und Rügehinweise .................................................................................................................. 22
8.1 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ............................................................................................................22
8.2 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen .................................................................................................................23
8.3 Information der Bieter und Wartefrist .........................................................................................................................23
- Anlagen und offene Punkte ........................................................................................................................... 23
9.1 Anlagenstatus ............................................................................................................................................................23
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1. Allgemeines zu den Vergabeunterlagen
1.1 Auftraggeber und Kontaktstelle
Auftraggeber ist die Gemeinde Friesenried, Hauptstraße 40, 87654 Friesenried, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Bernhard Huber.
Die Gemeinde Friesenried wird im Vergabeverfahren durch einen Vergabebetreuer unterstützt. Die abschließenden Entscheidungen über das Verfahren, die Auswahl der Bewerber, die Zuschlagserteilung und den Vertragsschluss trifft ausschließlich der Auftraggeber.
1.2 Kurzbezeichnung des Auftrags
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage Friesenried. Die Maßnahme umfasst insbesondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, der Fachplanung Technische Ausrüstung für Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie EMSR-Technik, der Tragwerksplanung und der hierfür erforderlichen Besonderen Leistungen.
1.3 Vergaberechtliche Einordnung
Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen erfolgt im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Die Verfahrensart stützt sich insbesondere auf § 119 GWB sowie §§ 14 und 17 VgV. Die Eignung wird nach § 122 GWB sowie den einschlägigen Vorschriften der VgV geprüft. Die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt insbesondere nach §§ 123 bis 125 GWB und § 42 VgV. Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt, soweit erforderlich, nach § 51 VgV. Für die spätere Zuschlagswertung gelten insbesondere § 127 GWB und § 58 VgV.
Soweit diese Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen rechtliche Hinweise enthalten, dienen sie der Durchführung und Strukturierung des Vergabeverfahrens.
1.4 Verfahrensart
Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Der Auftraggeber prüft die eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Ordnungsmäßigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Eignungsanforderungen.
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber beabsichtigt der Auftraggeber, vier Bewerber zur Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Liegen mehr als vier geeignete Bewerber vor, erfolgt die Auswahl anhand der in diesen Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen bekannt gemachten Auswahlmatrix.
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1.5 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch über die vom Auftraggeber benannte Vergabeplattform bereitgestellt. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht, soweit in der Auftragsbekanntmachung oder über die Vergabeplattform nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Dieser Abschnitt ist vor Veröffentlichung durch den Auftraggeber zu ergänzen:
| Punkt | Vom Auftraggeber zu ergänzen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vergabeplattform | [Name der Plattform eintragen] | ||||
| Direktlink / Projektraum | [URL eintragen] | ||||
| Registrierung | [Hinweise zur Registrierung / Freischaltung eintragen] | ||||
| Support Vergabeplattform | [Support-Link / Telefonnummer / E-Mail eintragen] | ||||
| Download der Unterlagen | [Hinweis eintragen, ob ohne Registrierung möglich] | ||||
| Kommunikation | ausschließlich über die Vergabeplattform |
Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Fristen eigenständig über Änderungen, Ergänzungen, Antworten auf Bewerberfragen und sonstige Mitteilungen auf der Vergabeplattform zu informieren. Soweit die Vergabeplattform eine Registrierung oder Freischaltung vorsieht, wird diese dringend empfohlen bzw. ist für die elektronische Abgabe erforderlich.
1.6 Art und Umfang der Leistung
Die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung ergeben sich aus der Projektbeschreibung, dem Honorarblatt, der Zuschlags- und Präsentationsmatrix, dem Vertragsentwurf sowie den weiteren Projektunterlagen.
| Leistungsbereich | Gegenstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Objektplanung Ingenieurbauwerke | Planungsleistungen gemäß §§ 41 ff. HOAI, insbesondere § 43 HOAI | ||||
| Technische Ausrüstung – Maschinen-/Verfahrenstechnik | Fachplanung gemäß §§ 53 ff. HOAI, insbesondere § 55 HOAI | ||||
| Technische Ausrüstung – EMSR- Technik | Fachplanung gemäß §§ 53 ff. HOAI, insbesondere § 55 HOAI | ||||
| Tragwerksplanung | Fachplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, insbesondere § 51 HOAI | ||||
| Besondere Leistungen | insbesondere gemäß Projektbeschreibung, Honorarblatt und Vertragsentwurf |
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1.7 Vertragsbedingungen und stufenweise Beauftragung
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen soll ein Ingenieurvertrag auf Grundlage des als Anlage 7 beigefügten Vertragsentwurfs geschlossen werden. Der Vertragsentwurf ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
| Stufe | Leistungsphasen | Inhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 4 | Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung | ||||||
| Stufe 2 | Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 9 | Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung/Bauoberleitung, Objektbetreuung |
Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und die Fachplanung Technische Ausrüstung umfasst Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 und Stufe 2 die Leistungsphasen 5 bis 9. Für die Tragwerksplanung umfasst Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 und Stufe 2 die Leistungsphasen 5 bis 6.
Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsbilder, Teilleistungen oder Besondere Leistungen ganz oder teilweise abzurufen oder nicht abzurufen.
1.8 Verfahrensablauf und vorläufiger Terminplan
Der nachfolgende Terminplan ist vorläufig. Verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbekanntmachung und über die Vergabeplattform bekannt gemachten Fristen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Terminplan aus sachlichen oder vergaberechtlichen Gründen anzupassen.
| Verfahrensschritt | Voraussichtlicher Termin | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Veröffentlichung der Vergabeunterlagen | 31.08.2026 | ||||
| Frist für Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb | 27.09.2026, 11:00 Uhr | ||||
| Ende Teilnahmefrist | 05.10.2026, 11:00 Uhr | ||||
| Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote | 24.10.2026 | ||||
| Frist für Bewerberfragen zur Angebotsabgabe | 10.11.2026, 11:00 Uhr | ||||
| Angebotsfrist / Einsendefrist Angebote | 25.11.2026, 11:00 Uhr | ||||
| Präsentations- und Verhandlungstermin | 01.12.2026 | ||||
| Bieterinformation nach § 134 GWB | 11.01.2027 | ||||
| Frühestmögliche Zuschlagserteilung | 22.01.2027 | ||||
| Ende Bindefrist | 23.01.2027 | ||||
| Vorgesehener Vertragsbeginn | 01.02.2027 |
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Fristen für die Planungsleistungen und Fertigstellungen der Bauleistung siehe Ingenieurverträge
2. Bewerbungsbedingungen
2.1 Kommunikation Die Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und der Vergabestelle erfolgt aufgrund der Dokumentationspflicht und im Sinne der Gleichbehandlung ausschließlich über die Vergabeplattform. Dies umfasst insbesondere Bewerberfragen, Bieterfragen, Antworten des Auftraggebers, Aufklärungsfragen, Nachforderungen, Mitteilungen, Informationen an nicht berücksichtigte Bewerber bzw. Bieter sowie Zuschlagsschreiben.
Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber, Mitgliedern des Gemeinderats, Beschäftigten der Gemeinde oder sonstigen am Verfahren beteiligten Personen außerhalb der zugelassenen Kommunikationswege ist unzulässig, soweit sie das Vergabeverfahren betrifft. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.
2.2 Sprache Teilnahmeanträge, Angebote, Erklärungen, Nachweise und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen in anderer Sprache sind mit einer deutschen Übersetzung einzureichen. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln an der Richtigkeit der Übersetzung eine beglaubigte Übersetzung verlangen. Wird eine verlangte Übersetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss führen.
2.3 Fragen und Mitteilung von Unklarheiten Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen. Fehlende Unterlagen, Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler in den Vergabeunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich und spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Frist über die Vergabeplattform mitzuteilen.
Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform sind grundsätzlich an den Support der Vergabeplattform zu richten. Fragen zum Vergabeverfahren, zur Aufgabenstellung, zu Eignungsanforderungen, Formblättern oder Vertragsunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
Der Auftraggeber beantwortet sachdienliche Fragen, soweit möglich, anonymisiert gegenüber allen Bewerbern. Nach Ablauf der Fragenfrist eingehende Fragen können beantwortet werden; ein Anspruch auf Beantwortung besteht nicht.
2.4 Besichtigung der Kläranlage Den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern wird im Rahmen der Angebotsphase nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit eingeräumt, die bestehende Kläranlage Friesenried zu besichtigen. Die Besichtigungen finden grundsätzlich als Einzeltermine statt.
Die Besichtigung dient dem besseren Verständnis der örtlichen Gegebenheiten, der bestehenden Anlagenteile und der Aufgabenstellung. Vergaberelevante Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Seite 7 von 24
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Soweit sich im Rahmen einer Besichtigung zusätzliche Informationen ergeben, die für die Angebotserstellung relevant sein können, werden diese allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in gleicher Weise über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Besichtigung wird im Vergabevermerk dokumentiert.
2.5 Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote Teilnahmeanträge und spätere Angebote sind ausschließlich elektronisch über das hierfür vorgesehene Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Post, E-Mail, Telefax, Telefon, persönlich oder über eine bloße Nachricht im Kommunikationstool ist nicht zugelassen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die für dieses Verfahren zugelassene Unterzeichnung ist grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Soweit einzelne Formblätter oder Nachweise eine weitergehende Form verlangen, ist diese einzuhalten.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein. Sämtliche Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende oder irreführende Angaben können insbesondere nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB zum Ausschluss führen.
2.6 Dateiformate, Lesbarkeit und Virenfreiheit Die einzureichenden Unterlagen sind in den in der Vergabeplattform bzw. in der Aufforderung genannten Dateiformaten einzureichen. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind Unterlagen vorzugsweise als PDF-Dateien einzureichen.
Dateien müssen vollständig, lesbar, eindeutig bezeichnet und frei von Schadsoftware sein. Nicht lesbare, beschädigte, kennwortgeschützte oder nicht auswertbare Dateien gelten als nicht ordnungsgemäß eingereicht, soweit der Mangel nicht nach Maßgabe des Vergaberechts aufgeklärt oder nachgefordert werden kann.
2.7 Fristen und Bindefrist Teilnahmeanträge und Angebote müssen innerhalb der jeweils angegebenen Fristen vollständig bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingegangen sein. Bis zum Ablauf der jeweiligen Frist können Teilnahmeanträge bzw. Angebote zurückgezogen, berichtigt, ergänzt oder geändert werden.
Nicht frist- oder formgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bzw. Angebote werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber bzw. Bieter hat dies nachweislich nicht zu vertreten.
Bieter sind an ihre abgegebenen Angebote bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Bindefrist gebunden, soweit sie ihr Angebot nicht vor Ablauf der Angebotsfrist wirksam zurückgenommen haben. Die konkrete Bindefrist wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegeben und beträgt voraussichtlich 60 Kalendertage ab Ablauf der Angebotsfrist.
2.8 Änderungen der Vergabeunterlagen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch Bewerber oder Bieter sind unzulässig. Gleiches gilt für Erklärungen, Vorbehalte oder Bedingungen, die den Inhalt der
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Vergabeunterlagen abändern. Solche Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalte können zum Ausschluss führen.
2.9 Sicherstellung des Wettbewerbs Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Bewerber und Bieter haben insbesondere sicherzustellen, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine unzulässige Mehrfachbeteiligung, Informationsweitergabe oder abgestimmte Bewerbung beeinträchtigt wird. Bei Zweifeln kann der Auftraggeber Nachweise verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann dies zum Ausschluss führen.
2.10 Interessenkonflikte, Vorbefassung und Aktualisierungspflicht Bewerber haben etwaige Interessenkonflikte, Vorbefassungen oder wirtschaftliche, rechtliche, personelle oder organisatorische Verflechtungen offenzulegen, soweit diese geeignet sein können, den Wettbewerb, die Gleichbehandlung oder die Unabhängigkeit der Leistungserbringung zu beeinträchtigen.
Dies gilt insbesondere für eine Mitwirkung an Voruntersuchungen, Machbarkeitsstudien, Betriebsdatenauswertungen, Planunterlagen oder sonstigen Grundlagen des Projekts sowie für Verflechtungen mit Bau- oder Lieferunternehmen, die im späteren Projektverlauf ein Interesse an Bau- oder Lieferaufträgen haben könnten.
Der Bewerber ist verpflichtet, Änderungen in Bezug auf Ausschlussgründe, Eignung, Versicherungsstatus, Personal, Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe oder sonstige vergaberelevante Angaben während des gesamten Vergabeverfahrens unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen.
2.11 Eigentum, Vergütung und Kostenerstattung Die eingereichten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über und werden nicht zurückgegeben. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags, des Angebots, der Präsentationsunterlage sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren und an Verhandlungsgesprächen wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
3. Durchführung des Teilnahmewettbewerbs
3.1 Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags
Mit der europaweiten Auftragsbekanntmachung und diesen Vergabeunterlagen wird jedes interessierte Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag zu erstellen und diesen unter Einhaltung der Bewerbungsbedingungen einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen geforderten Angaben, Eigenerklärungen, Formblätter und Nachweise Seite 9 von 24
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vorzulegen. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich insbesondere aus Anlage 3, Anlage 3.1 bis 3.3 sowie Anlage 4.
3.2 Öffnung der Teilnahmeanträge
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt nach Ablauf der Teilnahmefrist. Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bewerber sind zur Öffnung der Teilnahmeanträge nicht zugelassen.
3.3 Formale Prüfung
Zunächst prüft der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf fristgerechten Eingang, formgerechte Einreichung, Vollständigkeit und Einhaltung der Bewerbungsbedingungen. Der Auftraggeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach Maßgabe des Vergaberechts nachfordern, vervollständigen oder erläutern lassen. Ein Anspruch des Bewerbers auf Nachforderung besteht nicht.
Teilnahmeanträge können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn sie nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten oder die Bewerbungsbedingungen nicht einhalten.
3.4 Inhaltliche Prüfung
Nach der formalen Prüfung erfolgt die inhaltliche Prüfung. Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 bis 125 GWB sowie die Erfüllung der Eignungsanforderungen nach § 122 GWB. Die Eignungsprüfung umfasst insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen oder bei denen Ausschlussgründe nicht ausgeräumt werden, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.5 Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Alternativ zu einzelnen Eigenerklärungen kann eine entsprechend ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung eingereicht werden, soweit sie die verlangten Angaben vollständig und eindeutig abdeckt. Projektspezifische Formblätter, Referenzformulare, die Eigenerklärung zum Russlandbezug und sonstige nicht vollständig abgedeckte Angaben sind weiterhin gesondert einzureichen.
3.6 Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft im Verfahren rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass sie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Aus dem Teilnahmeantrag muss hervorgehen, welche Leistungsanteile die einzelnen Mitglieder übernehmen. Bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich die
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Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 3.1 vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Eigenerklärung zum Russlandbezug sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. Soweit die Ausschlusserklärungen durch eine EEE ersetzt werden, ist eine eigene EEE für jedes Mitglied vorzulegen; die Eigenerklärung zum Russlandbezug ist zusätzlich gesondert einzureichen.
Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist sind nur in vergaberechtlich zulässigen Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
3.7 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Der Bewerber hat anzugeben, ob und in welchem Umfang er Unterauftragnehmer einsetzen will. Soweit Unterauftragnehmer bereits feststehen und für die Eignung oder Leistungserbringung relevant sind, sind diese im Teilnahmeantrag bzw. im Formblatt Anlage 3.2 zu benennen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens einzureichen.
Das eignungsvermittelnde Unternehmen hat die einschlägigen Eignungsanforderungen zu erfüllen. Ausschlussgründe dürfen nicht vorliegen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass ein Unternehmen ersetzt wird, wenn bei diesem Ausschlussgründe vorliegen oder es die einschlägigen Eignungskriterien nicht erfüllt. Wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen, müssen Bewerber und eignungsvermittelndes Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
3.8 Eignungsleihe bei Referenzen
Beruft sich ein Bewerber im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Referenzen oder Personal eines anderen Unternehmens, muss dieses Unternehmen im Auftragsfall die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden. Aus der Referenzdarstellung muss eindeutig hervorgehen, welches Unternehmen welche Leistungsanteile erbracht hat und welche Leistungsanteile im Auftragsfall übernommen werden.
Referenzen, die nur formal benannt werden, ohne dass die entsprechende Kapazität dem Bewerber im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung steht, werden nicht berücksichtigt.
4. Eignungsprüfung, Mindestanforderungen und Auswahlmatrix
4.1 Prüfungsreihenfolge
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- formgerechte Einreichung über die Vergabeplattform
- formale Vollständigkeit
- Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Seite 11 von 24
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- Prüfung der Mindestanforderungen an die Eignung
- Bewertung der Auswahlkriterien, sofern mehr geeignete Bewerber vorliegen als eingeladen werden sollen
- Bildung der Rangfolge und Auswahlentscheidung
4.2 Mindestanforderungen im Überblick
| Nr. | Mindestanforderung | Bewertung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Keine nicht ausgeräumten Ausschlussgründe | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 2 | Berufsqualifikation / Berufsausübung; verantwortliche Ingenieurinnen oder Ingenieure benannt | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 3 | Bauvorlageberechtigte Person benannt; Berechtigung zur Unterzeichnung der erforderlichen Bauvorlagen | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 4 | Verantwortliche Person Tragwerksplanung und, soweit erforderlich, Berechtigung zur Erstellung / Unterzeichnung bautechnischer Nachweise | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 5 | Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 3.000.000 EUR, sonstige Schäden 2.000.000 EUR, jeweils mindestens zweifach je Versicherungsjahr | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 6 | Mindestumsatz mit vergleichbaren Planungsleistungen: durchschnittlich mindestens 150.000 EUR netto p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 7 | Projektleitung und stellvertretende Projektleitung benannt | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 8 | Organigramm Projektteam und Personalsteckbrief Projektleitung, max. 2 DIN-A4-Seiten, beigefügt | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 9 | Referenz Objektplanung Ingenieurbauwerke: kommunale Kläranlage; keine Kanalbaumaßnahme, kein RÜB, kein Pumpwerk, keine Druckleitung als Ersatz | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 10 | Referenz Technische Ausrüstung: Kläranlage mit Maschinen- /Verfahrenstechnik | erfüllt / nicht erfüllt | ||||||
| 11 | Referenz Tragwerksplanung: Kläranlagenbauwerk, Beckenbauwerk, wasserwirtschaftliches Ingenieurbauwerk, technisches Ingenieurbauwerk oder vergleichbares Bauwerk | erfüllt / nicht erfüllt |
4.3 Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat nachzuweisen oder zu erklären, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehenden Mindestdeckungssummen besteht oder abgeschlossen wird. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Der Nachweis kann durch eine bestehende Versicherungsbestätigung oder durch eine verbindliche Erklärung des Versicherers erbracht werden, dass im Auftragsfall ein entsprechender
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Versicherungsschutz gewährt bzw. die Deckungssumme entsprechend erhöht wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsschutz für alle Mitglieder bzw. für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachzuweisen.
4.4 Referenzanforderungen
Die Referenzen sind anhand der vorgegebenen Referenzformulare darzustellen. Zu jeder Referenz ist eine ergänzende Referenzbeschreibung mit maximal drei DIN-A4-Seiten beizufügen.
Die Referenzbeschreibung soll insbesondere Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Rolle des Bewerbers, erbrachte Leistungsbilder und Leistungsphasen, Projektkosten, Honorarzone bzw. Schwierigkeitsgrad, technische Kenndaten, Kurzbeschreibung und Vergleichbarkeit mit Friesenried enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Rückfragen bei den benannten Referenzgebern zu überprüfen. Bewerber haben durch Benennung der Referenzgeber sicherzustellen, dass diese Rückfragen möglich sind.
Berücksichtigt werden Referenzleistungen, bei denen die jeweils geforderten Leistungsphasen innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist vollständig erbracht wurden; der Abschluss des Gesamtprojekts, die Inbetriebnahme oder die Abnahme müssen nicht innerhalb dieses Zeitraums liegen. Der erweiterte Referenzzeitraum wird aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Kläranlagenprojekte zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs zugelassen.
4.5 Referenzen / Mehrfachverwendung von Referenzen
Eine Referenz darf für mehrere Referenzkriterien verwendet werden, sofern die Referenz die jeweiligen Anforderungen tatsächlich erfüllt. Dies gilt insbesondere für die Referenzkriterien Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung – Verfahrens- und Maschinentechnik, Fachplanung Technische Ausrüstung – EMSR-Technik, Tragwerksplanung sowie besondere Vergleichbarkeit.
Wird eine Referenz für mehrere Referenzkriterien verwendet, sind die Angaben zu den jeweils erbrachten Leistungsbildern, Leistungsphasen, anrechenbaren Kosten, Leistungszeiträumen, zur Rolle des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie zur Vergleichbarkeit für jedes Referenzkriterium gesondert und nachvollziehbar darzustellen.
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ist nicht ausreichend. Die Referenz wird nur für diejenigen Referenzkriterien gewertet, für die die geforderten Angaben vollständig, prüffähig und nachvollziehbar gemacht werden.
Wird eine Referenz eines Nachunternehmers oder eines Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe verwendet, ist eindeutig anzugeben, für welches Referenzkriterium diese Referenz herangezogen wird. Die hierfür erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sie nach den Vergabeunterlagen gefordert werden.
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4.6 Referenzformulare Abschnitt C und D
Die Referenzformulare gemäß Anlage 4 sind Bestandteil der Eignungsprüfung und der Auswahlwertung im Teilnahmewettbewerb.
Die in den Referenzformularen unter Abschnitt C aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt oder nicht nachvollziehbar nachgewiesen, kann die jeweilige Referenz nicht als Mindestreferenz berücksichtigt werden. Soweit dadurch eine Eignungsanforderung insgesamt nicht erfüllt wird, wird der Bewerber nicht in die Auswahlwertung einbezogen.
Die unter Abschnitt D der Referenzformulare aufgeführten Bewertungskriterien dienen ausschließlich der Auswahlwertung für den Fall, dass mehr geeignete Bewerber vorliegen als zur Angebotsphase eingeladen werden sollen. Die dort ausgewiesenen Punkte werden bei nachvollziehbarer Erfüllung in die Auswahlmatrix übernommen. Eine anteilige Bewertung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.
4.7 Auswahl der Bewerber
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht ausgeschlossen wurden und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden zur Begrenzung der Bewerberzahl anhand der nachfolgenden Auswahlmatrix bewertet. Auf Grundlage der erreichten Wertungspunkte wird eine Rangfolge gebildet.
Der Auftraggeber beabsichtigt, vier geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Liegen weniger als vier geeignete Bewerber vor, entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften über die Fortführung, Anpassung oder Aufhebung des Verfahrens.
4.8 Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb
| Nr. | Auswahlkriterium | Bewertungsgrundlage | Max. | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | |||||
| 1 | Referenz Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kläranlage | Anlage 4, Referenzformular Ingenieurbauwerke, Abschnitt D | 20 | ||
| 2 | Referenz Technische Ausrüstung / Kläranlage | Anlage 4, Referenzformular Technische Ausrüstung, Abschnitt D | 20 | ||
| 3 | Referenz Tragwerksplanung | Anlage 4, Referenzformular Tragwerksplanung, Abschnitt D | 12 | ||
| 4 | Besondere Vergleichbarkeit mit Friesenried | Anlage 4, Referenzformular besondere Vergleichbarkeit, Abschnitt D | 25 | ||
| 5 | Personelle Leistungsfähigkeit / Projektteam | Teilnahmeantrag, Personalangaben, Organigramm, Personalsteckbrief Projektleitung | 15 | ||
| 6 | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | Teilnahmeantrag, Umsatzangaben | 15 | ||
| Summe | 107 |
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand der in Anlage 4 enthaltenen Bewertungskriterien. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich anhand von Ja-/Nein-Kriterien. Wird ein Kriterium erfüllt und nachvollziehbar nachgewiesen, erhält der Bewerber die hierfür vorgesehene Punktzahl. Wird ein
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Kriterium nicht erfüllt oder nicht nachvollziehbar nachgewiesen, erhält der Bewerber 0 Punkte. Eine anteilige Bewertung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.
4.9 Bewertung der personellen Leistungsfähigkeit
| Bereich | Max. Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Erfahrung der Projektleitung | 7 | ||
| Erfahrung der stellvertretenden Projektleitung | 4 | ||
| Personelle Absicherung / Ingenieurkapazität | 4 | ||
| Summe | 15 |
| Erfahrung Projektleitung | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| mindestens 3 vergleichbare Projekte im Bereich Kläranlagen / Abwasserbehandlungsanlagen in verantwortlicher Funktion | 7 | ||
| mindestens 2 vergleichbare Projekte im Bereich Kläranlagen / Abwasserbehandlungsanlagen in verantwortlicher Funktion | 5 | ||
| mindestens 1 vergleichbares Projekt im Bereich Kläranlagen / Abwasserbehandlungsanlagen in verantwortlicher Funktion | 3 | ||
| vergleichbare wasserwirtschaftliche Projekte, jedoch keine Kläranlage / Abwasserbehandlungsanlage in verantwortlicher Funktion | 1 | ||
| keine einschlägige Erfahrung nachvollziehbar dargestellt | 0 |
| Erfahrung stellvertretende Projektleitung | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| mindestens 2 vergleichbare Projekte im Bereich Kläranlagen / Abwasserbehandlungsanlagen in verantwortlicher Funktion | 4 | ||
| mindestens 1 vergleichbares Projekt im Bereich Kläranlagen / Abwasserbehandlungsanlagen in verantwortlicher Funktion | 3 | ||
| vergleichbare wasserwirtschaftliche Projekte, jedoch keine Kläranlage / Abwasserbehandlungsanlage in verantwortlicher Funktion | 1 | ||
| keine einschlägige Erfahrung nachvollziehbar dargestellt | 0 |
| Durchschnittliche Anzahl Ingenieure, VZÄ | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| mindestens 8 Ingenieure | 4 | ||||
| mindestens 6 Ingenieure | 3 | ||||
| mindestens 4 Ingenieure | 2 | ||||
| mindestens 3 Ingenieure | 1 |
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weniger als 3 Ingenieure Mindestanforderung nicht erfüllt
Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht 40 Wochenstunden.
4.10 Bewertung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
| Durchschnittlicher Jahresumsatz vergleichbare Planungsleistungen netto | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| mindestens 500.000 EUR | 15 | ||||
| mindestens 350.000 EUR | 12 | ||||
| mindestens 250.000 EUR | 9 | ||||
| mindestens 150.000 EUR | 6 | ||||
| unter 150.000 EUR oder nicht nachvollziehbar angegeben | Mindestanforderung nicht erfüllt |
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert, soweit die Mitglieder entsprechende Leistungen im Auftragsfall übernehmen.
4.11 Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit auf der letzten Rangstelle entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Bereich technische Leistungsfähigkeit / Referenzen. Besteht auch danach Punktgleichheit, entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich personelle Leistungsfähigkeit. Sollte auch danach keine eindeutige Auswahl möglich sein, erfolgt ein dokumentiertes Losverfahren unter den punktgleichen Bewerbern.
4.12 Trennung von Eignungs- und Zuschlagswertung
Die Eignungs- und Auswahlwertung im Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsphase eingeladen werden. Die Zuschlagswertung in der Angebots- und Verhandlungsphase erfolgt gesondert anhand der in Anlage 6 bekannt gemachten Zuschlags- und Präsentationsmatrix.
Soweit Referenzen oder Personal sowohl im Teilnahmewettbewerb als auch in der Angebotsphase eine Rolle spielen, erfolgt die Bewertung jeweils mit unterschiedlichem Zweck: Im Teilnahmewettbewerb zur Beurteilung der Eignung und Auswahl, in der Angebotsphase zur Bewertung der Qualität der konkreten Auftragsausführung und des vorgesehenen Vorgehens.
5. Angebots- und Verhandlungsphase
5.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe
Nur die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform. Die konkrete Angebotsfrist,
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die Bindefrist, der Termin des Verhandlungsgesprächs und die einzureichenden Angebotsunterlagen werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
5.2 Einzureichende Unterlagen in der Angebotsphase
| Unterlage | Grundlage | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Honorarangebot | Anlage 5 – Honorarblatt | ||||
| Präsentationsunterlage | PDF zur Präsentation im Verhandlungsgespräch | ||||
| Vertragsunterlagen | Hinweise / Rückfragen / Änderungsvorschläge, soweit zugelassen und fristgerecht eingereicht | ||||
| Sonstige Unterlagen | gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe |
5.3 Präsentation und Verhandlung
Ein schriftliches Konzept wird nicht gefordert. Der Bieter hat im Verhandlungsgespräch eine Präsentation zu halten und hierzu eine Präsentationsunterlage als PDF einzureichen. Bewertet werden ausschließlich die bekannt gemachten Zuschlagskriterien, die Präsentationsunterlage, der Vortrag und die Beantwortung projektbezogener Fragen. Der Bieter hat zur Präsentation ein eigenes Notebook einschließlich Präsentationsdatei und erforderlicher Anschlussadapter mitzubringen. Der Auftraggeber stellt eine Projektionsmöglichkeit, insbesondere Beamer bzw. Bildschirm, zur Verfügung.
| Punkt | Regelung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Präsentationsunterlage | PDF, vorgeschlagen max. 40 Folien ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis | ||||
| Dauer Präsentation | ca. 45 Minuten | ||||
| Fragen / Verhandlung | ca. 30 Minuten | ||||
| Teilnehmende Bieter | max. 4 Personen | ||||
| Erwartete Anwesenheit | Projektleitung und stellvertretende Projektleitung | ||||
| Vergleichsreferenz | eine geeignete Vergleichsreferenz ist vorzustellen | ||||
| Keine Planungsleistung | keine ausgearbeitete Planung, keine neue Vorplanung und keine ausgearbeitete Alternativlösung |
5.4 Verhandlungsgegenstand
Gegenstand der Verhandlung können insbesondere das Honorarangebot, die angebotene Projektorganisation, die Herangehensweise, die Termin- und Kostensteuerung, die Bauabwicklung,
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die Inbetriebnahme, die Schnittstellenkoordination und sonstige Angebotsinhalte sein, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Nicht verhandelbar sind die bekannt gemachten Mindestanforderungen, die Eignungsanforderungen, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Änderungen an zwingenden Vorgaben der Vergabeunterlagen sind unzulässig, soweit der Auftraggeber diese nicht für alle Bieter gleichermaßen und transparent ändert.
5.5 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung erfolgt anhand der in Anlage 6 – Zuschlagsmatrix dargestellten Zuschlags- und Präsentationsmatrix.
Für dieses Vergabeverfahren wird folgende Gewichtung festgelegt:
Qualität / Präsentation / projektbezogene Fragen: 70 % Honorar: 30 %
Maximal erreichbar sind 500 Wertungspunkte, davon 350 Wertungspunkte für die Qualität und 150 Wertungspunkte für das Honorar.
Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt anhand des in Anlage 6 dargestellten Punkteschlüssels von 0 bis 5 Punkten und der dort angegebenen Gewichtungsfaktoren. Die Honorarwertung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen in Anlage 6, des Honorarblatts und Ziffer 5.6 dieser Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen.
Ein gesondertes schriftliches Konzept wird nicht gefordert. Bewertungsgrundlage für die Qualitätswertung sind die Präsentation, die Präsentationsunterlage und die Beantwortung der projektbezogenen Fragen, jeweils nach Maßgabe der Anlage 6.
5.6 Honorarwertung und ungewöhnlich niedrige Angebote
Für die Honorarwertung ist das geprüfte Netto-Gesamthonorar gemäß Honorarblatt maßgeblich. Dieses umfasst die Grundleistungen, den Umbau-/Modernisierungszuschlag, Besondere Leistungen, die örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke, Nebenkosten und alle weiteren wertungsrelevanten Honorarbestandteile.
Das Referenzhonorar für die Honorarwertung beträgt 451.396,57 € netto. Die Wertungsuntergrenze beträgt 75 % dieses Referenzhonorars, mithin 338.547,43 € netto.
Unterschreitet ein geprüftes Netto-Gesamthonorar die Wertungsuntergrenze, wird für die Honorarwertung nicht der niedrigere Angebotsbetrag, sondern der Betrag der Wertungsuntergrenze in Höhe von 338.547,43 € netto angesetzt. Das Angebot erhält unterhalb der Wertungsuntergrenze keinen weiteren Wertungsvorteil.
Die Wertungsuntergrenze ist keine Ausschlussgrenze. Der tatsächlich angebotene Preis bleibt hiervon unberührt und ist im Auftragsfall grundsätzlich vertraglich maßgeblich, soweit das Angebot nicht nach Maßgabe des Vergaberechts ausgeschlossen wird. Seite 18 von 24
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Das niedrigste wertbare Honorarangebot nach Anwendung der Wertungsuntergrenze erhält die volle Punktzahl im Zuschlagskriterium Honorar. Die weiteren Angebote werden nach der in Anlage 6 dargestellten Preisformel bewertet. Die in Anlage 6 dargestellte Preisformel ist für Erstangebote und, soweit finale Angebote angefordert werden, für finale Angebote gleichermaßen anzuwenden.
Ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote oder auffällig niedrige Einzelpositionen werden nach Maßgabe des Vergaberechts aufgeklärt. Dies gilt insbesondere bei Honorarpositionen mit 0,00 €, symbolischen Preisen, auffällig niedrigen Pauschalen für Besondere Leistungen, auffällig niedrigen Ansätzen für die örtliche Bauüberwachung oder auffällig niedrigen Nebenkosten.
Der Bieter hat auf Verlangen nachvollziehbar darzulegen, dass die angebotenen Honorare sämtliche geschuldeten Leistungen vollständig abdecken, keine geforderte Leistung ausgelassen wird, keine unzulässige Mischkalkulation vorliegt und keine Änderung oder Einschränkung des Leistungsumfangs vorgenommen wurde. Eine nachträgliche Änderung, Ergänzung oder Erhöhung des angebotenen Honorars ist im Rahmen der Aufklärung nicht zulässig.
Kann der Bieter die Vollständigkeit, Auskömmlichkeit und ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht nachvollziehbar erläutern, kann das Angebot nach Maßgabe des Vergaberechts ausgeschlossen werden.
5.7 Umbau-/Modernisierungszuschlag
Der Umbau-/Modernisierungszuschlag ist Bestandteil des geprüften Netto-Gesamthonorars und damit Bestandteil der Honorarwertung nach Ziffer 5.6.
Für die Angebotswertung wird ein einheitlicher Umbau-/Modernisierungszuschlag von 20 % vorgegeben. Der Zuschlag wird ausschließlich auf den Umbau- und Modernisierungsanteil der Grundleistungen angewendet.
Für die wertungsrelevante Honorarermittlung wird je Leistungsbild vorläufig ein Umbau- /Modernisierungsanteil von 30 % der Grundleistungen zugrunde gelegt. Der vorläufige Wertungsansatz dient ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründet keinen Anspruch auf Abrechnung eines bestimmten Umbau-/Modernisierungsanteils.
Die spätere Honorarabrechnung erfolgt nach den Regelungen des Ingenieurvertrags auf Grundlage der Kostenberechnung und der dort prüffähig darzustellenden Zuordnung der anrechenbaren Kosten zu Neubau-/Erweiterungsanteilen einerseits und Umbau-/Modernisierungsanteilen andererseits.
Der Umbau-/Modernisierungszuschlag wird nicht auf Besondere Leistungen, örtliche Bauüberwachung, Nebenkosten, Stundensätze, pauschal angebotene Leistungen oder Nachlässe angewendet.
5.8 Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote und finale Angebote
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, sofern dieser Vorbehalt in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten ist.
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Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, nach Durchführung der Verhandlungsgespräche finale Angebote anzufordern. Die Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote erfolgt über die Vergabeplattform.
Die Honorarwertung einschließlich Referenzhonorar, Wertungsuntergrenze und Preisformel gilt gleichermaßen für Erstangebote und, soweit finale Angebote angefordert werden, für finale Angebote. Eine Änderung der Wertungsmethode im laufenden Verfahren erfolgt nicht.
6. Nachforderung, Aufklärung, Ausschluss und Vorbehalte
6.1 Nachforderung und Aufklärung
Der Auftraggeber kann Bewerber auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist nachzureichen, zu ergänzen, zu erläutern oder zu vervollständigen, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eine Nachforderung oder Aufklärung darf nicht dazu führen, dass wertungsrelevante Angaben nachträglich ausgetauscht oder inhaltlich verbessert werden, soweit dies zu einer unzulässigen Verbesserung der Bewerbung führen würde.
6.2 Ausschluss
Teilnahmeanträge oder Angebote können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn sie:
nicht form- oder fristgerecht eingereicht wurden nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten unzulässige Vorbehalte oder Bedingungen enthalten die Bewerbungsbedingungen nicht einhalten Ausschlussgründe nicht ausräumen Mindestanforderungen nicht erfüllen irreführende oder unzutreffende Angaben enthalten den Geheimwettbewerb beeinträchtigen
6.3 Vorbehalte des Auftraggebers
Der Auftraggeber behält sich vor:
das Verfahren aus sachlichen oder vergaberechtlich zulässigen Gründen aufzuheben den Terminplan anzupassen Vergabeunterlagen vor Ablauf der jeweiligen Fristen zu berichtigen oder zu ergänzen Bewerber- und Bieterfragen gesammelt und anonymisiert zu beantworten Nachweise anzufordern Teilnahmeanträge oder Angebote auszuschließen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern dies bekannt gemacht wurde finale Angebote anzufordern
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den Vertrag erst nach dem erforderlichen kommunalen Beschluss und nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist zu schließen
Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Vertragsabschluss besteht nicht.
7. Vertraulichkeit, Datenschutz und Unterlagen
7.1 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Rechteinhaber. Sie dürfen ausschließlich zur Erstellung des Teilnahmeantrags und eines späteren Angebots verwendet werden.
Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, sowie jede Nutzung für andere Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer, eignungsvermittelnde Unternehmen, Berater oder sonstige Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Teilnahme am Verfahren erforderlich ist. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass diese Dritten entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens fort.
7.2 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies zur Vorbereitung, Durchführung, Prüfung, Wertung, Dokumentation und Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Die Verarbeitung betrifft insbesondere Kontaktdaten von Bewerbern und Bietern, Angaben zu Beschäftigten und vorgesehenem Projektpersonal, Angaben zu Unterauftragnehmern, Referenzgebern und sonstigen am Verfahren beteiligten Personen.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten kann erfolgen an die Gemeinde Friesenried, die Vergabestelle bzw. den Vergabebetreuer, rechtliche, technische oder wirtschaftliche Berater, Prüfbehörden, Förderstellen, Nachprüfungsinstanzen sowie sonstige Stellen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens, zur Vertragsabwicklung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen, haushaltsrechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen oder sonstigen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Bewerber haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von Beschäftigten, Unterauftragnehmern, Referenzgebern und sonstigen Dritten rechtmäßig übermittelt werden dürfen.
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7.3 Eigentum an Bewerbungen und Angeboten
Die eingereichten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Eine Rückgabe erfolgt nicht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen zur Durchführung, Prüfung, Wertung und Dokumentation des Vergabeverfahrens zu verwenden.
7.4 Rangfolge der Vergabeunterlagen
Bei Widersprüchen gilt, soweit nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, folgende Rangfolge:
| Rang | Unterlage | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Auftragsbekanntmachung | ||||
| 2 | Bieterinformationen / Antworten auf Bewerber- und Bieterfragen | ||||
| 3 | Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen | ||||
| 4 | Projektbeschreibung | ||||
| 5 | Teilnahmeantrag und Formblätter | ||||
| 6 | Referenzformulare | ||||
| 7 | Honorarblatt | ||||
| 8 | Zuschlagsmatrix und Präsentationsmatrix | ||||
| 9 | Vertragsentwurf |
Bewerber haben erkennbare Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen.
8. Rechtsschutz und Rügehinweise
8.1 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Bewerber und Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergaberecht wenden an:
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: +-49 (89) 2176-2411
Fax: +49 (89) 2176-2847
e-mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
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8.2 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist insbesondere unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach dem Erkennen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; die Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt, ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bestimmten Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde, ein erst aus den Vergabeunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde, nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Die vorstehenden Unzulässigkeitsgründe gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen des § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
8.3 Information der Bieter und Wartefrist
Vor Zuschlagserteilung informiert der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter nach Maßgabe des § 134 GWB. Der Zuschlag darf erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist erteilt werden. Die abschließende Vergabeentscheidung und der Vertragsabschluss erfolgen durch den Auftraggeber.
9. Anlagen
9.1 Anlagenstatus
| Anlage | Bezeichnung | Status | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlage 1 | Projektbeschreibung | zur Kenntnisnahme | ||||||
| Anlage 2 | Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb | zur Kenntnisnahme | ||||||
| Anlage 3 | Teilnahmeantrag mit Anlagen | mit Teilnahmeantrag einzureichen | ||||||
| Anlage 3.1 | Formblatt Bewerbergemeinschaft | nur bei Bewerbergemeinschaft einzureichen | ||||||
| Anlage 3.2 | Formblatt Erklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleihe / Verpflichtungserklärung | bei Unterauftragnehmern / Eignungsleihe einzureichen |
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| Anlage 3.3 | Eigenerklärung Bezug Russland | mit Teilnahmeantrag einzureichen |
|---|---|---|
| Anlage 4 | Referenzformulare | mit Teilnahmeantrag einzureichen |
| Anlage 5 | Honorarblatt | erst in der Angebotsphase einzureichen |
| Anlage 6 | Zuschlagsmatrix und Präsentationsmatrix | zur Kenntnisnahme / Grundlage der Angebotswertung |
| Anlage 7 | Vertragsentwürfe | zur Kenntnisnahme / Grundlage der Angebotsphase |
Die EU-Bekanntmachung bzw. der Bekanntmachungsentwurf, Bieterinformationen sowie Fragen und Antworten werden über die Vergabeplattform bereitgestellt und müssen nicht zwingend als eigene nummerierte Anlage geführt werden.
Machbarkeitsstudie, Betriebsdatenauswertung, Planunterlagen, Kostenunterlagen, Terminplan und sonstige Bestandsunterlagen können als Projektunterlagen zu Anlage 1 bereitgestellt werden.
Ende der Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen
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