Außenputz- und Klinkerarbeiten für die Modernisierung und Erweiterung einer Grundschule

Stadt Leipzig

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Leipzig
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
466984-2026
Verfahrensnummer
de1574eb-0e88-4dee-9cfb-0015f9a4d001
CPV-Codes
Putzarbeiten (45410000)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Leipzig schreibt Außenputz- und Klinkerarbeiten für die Modernisierung und den Erweiterungsbau der Grundschule in der Großmiltitzer Straße 4 aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem den Abbruch und die Entsorgung eines Wärmedämmverbundsystems aus expandiertem Polystyrol (EPS) auf etwa 620 m², die Herstellung eines neuen Wärmedämmverbundsystems aus Mineralwolle auf 620 m², Oberputzarbeiten auf rund 820 m² sowie Klinkersockel- und Klinkerpfeilerarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026 um 13:00 Uhr; als Zuschlagskriterium gilt ausschließlich der Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Los 307 Außenputzarbeiten inkl. Klinkerarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Grundschule Großmiltitzer Str. 4, Modernisierung + Erweiterungsbau, Los 307 Außenputzarbeiten inkl. Klinkerarbeiten

    ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 11.08.2026, 13:00 UHR! Die Leistungen umfassen: - Abbruch und Entsorgung WDVS aus EPS, 620qm - Abbruch Altputz und Herstellen Grundputz für WDVS aus Mineralwolle, 620qm - WDVS aus Mineralwolle, d = 12cm, 620qm - 2-lagiger Oberputz auf Ziegelwänden, Struktur Besenstrich, 820qm - Klinkersockel aus Klinkerriemchen, auf WDVS, 40qm - Sanierung Klinkerpfeiler, profiliert

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.

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Anforderungen

Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 656039-2026

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