Außenputz- und Klinkerarbeiten für die Modernisierung und Erweiterung einer Grundschule
Stadt Leipzig
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 466984-2026
- Verfahrensnummer
- de1574eb-0e88-4dee-9cfb-0015f9a4d001
- CPV-Codes
- Putzarbeiten (45410000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Leipzig schreibt Außenputz- und Klinkerarbeiten für die Modernisierung und den Erweiterungsbau der Grundschule in der Großmiltitzer Straße 4 aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem den Abbruch und die Entsorgung eines Wärmedämmverbundsystems aus expandiertem Polystyrol (EPS) auf etwa 620 m², die Herstellung eines neuen Wärmedämmverbundsystems aus Mineralwolle auf 620 m², Oberputzarbeiten auf rund 820 m² sowie Klinkersockel- und Klinkerpfeilerarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026 um 13:00 Uhr; als Zuschlagskriterium gilt ausschließlich der Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Los 307 Außenputzarbeiten inkl. Klinkerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Grundschule Großmiltitzer Str. 4, Modernisierung + Erweiterungsbau, Los 307 Außenputzarbeiten inkl. Klinkerarbeiten
ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 11.08.2026, 13:00 UHR! Die Leistungen umfassen: - Abbruch und Entsorgung WDVS aus EPS, 620qm - Abbruch Altputz und Herstellen Grundputz für WDVS aus Mineralwolle, 620qm - WDVS aus Mineralwolle, d = 12cm, 620qm - 2-lagiger Oberputz auf Ziegelwänden, Struktur Besenstrich, 820qm - Klinkersockel aus Klinkerriemchen, auf WDVS, 40qm - Sanierung Klinkerpfeiler, profiliert
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 656039-2026
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