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Stadt Geislingen an der Steige
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Europaweite Vergabe von
Planungsleistungen Bauleitplanung
für die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans 2045
im offenen Verfahren
nach VgV
V
ERFAHRENSLEITFADEN
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Verfahrensleitfaden
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Vorbemerkungen.........................................................................................................4
2 Vergabestelle und Terminologie................................................................................4
3 Anzubietende Leistungen...........................................................................................5
3.1 Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme...................................................................5
3.2 Projektziele..................................................................................................................6
3.3 Ausgeschriebener Leistungsumfang........................................................................7
3.4 Leistungszeitraum.......................................................................................................8
4 Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf..............................................9
4.1 Vergabeverfahren........................................................................................................9
4.2 Hauptangebot, Nebenangebot...................................................................................9
4.3 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte....9
4.4 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer..........................................................10
4.4.1 Bietergemeinschaften...............................................................................................10
4.4.2 Eignungsleihe............................................................................................................10
4.4.3 Unterauftragnehmer..................................................................................................11
4.5 Ablauf des Vergabeverfahrens................................................................................11
5 Form und Inhalt des Angebots, Zusendung des Angebots..................................12
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5.1 Zusendung an die Vergabestelle.............................................................................12
5.2 Nachforderung...........................................................................................................13
5.3 Kosten der Angebotserstellung...............................................................................13
6 Wertung der Angebote..............................................................................................13
6.1 Honorar......................................................................................................................14
6.2 Konzepte....................................................................................................................14
6.2.1 Konzept zur Herangehensweise..............................................................................14
6.2.2 Personalkonzept........................................................................................................16
6.2.3 Bewertungsmaßstab.................................................................................................17
7 Verschwiegenheitsverpflichtung.............................................................................18
8 Zuschlags- und Bindefrist........................................................................................19
9 Mitteilungen und Bekanntmachungen....................................................................19
9.1 Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote................................................19
9.2 Bekanntmachung der Auftragsvergabe..................................................................19
10 Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung.............................................19
11 Tariftreue und Mindestlohn......................................................................................20
12 Vergabekammer........................................................................................................20
13 Anlagen......................................................................................................................20
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1 Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie den Leitfaden zur Erstellung des Angebotes sowie die Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach die- sem Leitfaden sowie dessen Anlagen.
Zur Abgabe eines Angebots ist das als Anlage 1 beiliegende Angebotsformular zu verwen- den.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine weitergehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schrift- liche Zustimmung der Vergabestelle gebunden.
2 Vergabestelle und Terminologie
Vergabestelle und Auftraggeber ist die Stadt Geislingen an der Steige.
Die Stadt Geislingen an der Steige ist die erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwal- tungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige sowie der Gemeinden Bad Überkin- gen und Kuchen. Entsprechend § 1 Abs. 3 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (Vereinbarte Verwaltungsge- meinschaft) zwischen der Stadt Geislingen an der Steige und den Gemeinden Bad Über- kingen und Kuchen vom 3. Juni 1978 nimmt sie die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitpla- nung in eigener Zuständigkeit wahr.
Die Stadt Geislingen an der Steige wird in den Vergabeunterlagen gleichbedeutend auch als "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" bezeichnet. Die Bieter werden gleichbedeutend auch als "Unternehmer" oder "Auftragnehmer" bezeichnet. Auftraggeber und Auftragneh- mer werden gemeinsam auch als "Parteien" und "Vertragspartner" bezeichnet.
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Die Vergabestelle wird in diesem Verfahren beraten und unterstützt von:
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB Rechtsanwalt Dr. Florian Krumenaker LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht Rechtsanwältin Sarah Eppinger Stresemannstraße 79 70191 Stuttgart
3 Anzubietende Leistungen
3.1 Gegenstand der Gesamtmaßnahme
Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Ge- meinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungs- präsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart).
Hintergrund:
Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fort- schreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. wer- den hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungs- verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.
Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitali- siert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewor- denen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor.
Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächen- nutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen ins- besondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, ver- tieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbe- darfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten.
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Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Ver- einbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeits- bereich des Regierungspräsidiums Stuttgart.
3.2 Projektziele
Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine belastbare, rechtssichere und zukunftsorientierte Grundlage für die städtebauliche Entwick- lung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen bis zum Zieljahr 2045 zu schaffen.
Zu den Projektzielen im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans zählen insbe- sondere:
Zukunftsorientierte Gesamtentwicklung: Steuerung und Koordination der räumli- chen Entwicklung der Mitgliedskommunen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung;
Belastbare Flächenbedarfe: Ermittlung und nachvollziehbare Herleitung der künfti- gen Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Freiraum und sonstige Nutzungen;
Interkommunale Abstimmung: Zusammenführung der unterschiedlichen Entwick- lungsziele und Interessen der Mitgliedskommunen zu einem abgestimmten gesam- träumlichen Entwicklungskonzept;
Planungsrechtliche Grundlage: Schaffung einer tragfähigen Grundlage für die spä- tere verbindliche Bauleitplanung;
Aktualisierung der Planungsgrundlagen: Berücksichtigung der seit Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans eingetretenen tatsächlichen, rechtlichen und pla- nerischen Entwicklungen;
Digitale Nutzbarkeit / Planungsgrundlage: Erstellung einer digitalen und zukunfts- fähigen Planungsgrundlage einschließlich Bereitstellung der Planungsdaten im Format XPlanung;
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Effiziente Abstimmungsprozesse: Sicherstellung einer engen und konstruktiven Ab- stimmung insbesondere mit dem Auftraggeber, den Mitgliedskommunen, dem Re- gierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart.
3.3 Ausgeschriebener Leistungsumfang
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennut- zungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Ge- meinden Bad Überkingen und Kuchen.
Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgen- den Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfa- den):
Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3
Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leis- tungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zäh- len insbesondere folgende Besondere Leistungen:
Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen;
Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen;
Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems;
Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung;
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach der- zeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein An- spruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
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Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fas- sung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).
3.4 Leistungszeitraum
Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss beginnen. Geplant ist der Leistungsbeginn am 11. Januar 2027.
Der Abschluss der Leistungen mit Beschlussfassung (Abschluss LPH 3) ist derzeit für Mitte 2028 geplant. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungszeitraum anzupassen.
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4 Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf
4.1 Vergabeverfahren
Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ver- gabe europaweit in einem offenen Verfahren nach den Regelungen des GWB sowie der VgV.
4.2 Hauptangebot, Nebenangebot
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
4.3 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, Fragen zu diesem Vergabeverfahren unter dem Betreff „Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennut- zungsplans“ mittels Vergabeplattform
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S
bis spätestens
- September 2026 (Eingang)
zu stellen.
Fragen, die nicht bis zum vorstehenden Termin übermittelt wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor dem Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
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Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und soweit möglich in regelmäßigem Tur- nus beantwortet. Die Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgt bis spätestens sechs Kalen- dertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die zusätzlichen Auskünfte werden ausschließlich auf der Online-Plattform dtvp im Projekt- raum zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dieser Online-Plattform abgerufen haben bzw. die Online-Plattform auf solche geprüft haben.
Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Plattform veröffentlichten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
4.4 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer
4.4.1Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemein- schaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dar- gestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.
4.4.2Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, un- geachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen- den Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorge- legt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung gemäß der Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien er- füllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.
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Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschluss- gründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen ein- bezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
4.4.3Unterauftragnehmer
Für nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer gilt Folgendes: Die Bieter sind bei Ange- botsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unter- auftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bie- tern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen. Die Verga- bestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffen- den Bieters.
4.5 Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben, dass alle geforderten Leistungen und Bestandteile insbesondere nach Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) sowie Anlage 3 (Ver- tragsentwurf) des Leitfadens beinhaltet. Das Angebot muss Struktur, Qualität und Kalkula- tion des Angebots erkennen lassen.
Mögliche Aufklärungsgespräche mit den Bietern werden am 8. und 9. Oktober 2026 in Geis- lingen geführt. Nach erfolgter Durchführung etwaiger Aufklärungsgespräche sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichs- ten Angebot der Zuschlag erteilt.
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5 Form und Inhalt des Angebots, Zusendung des Angebots
5.1 Zusendung an die Vergabestelle
Die Angebotsübermittlung hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal dtvp zu erfolgen. Diese erfolgt im Projektraum über den Menüpunkt „Angebote“. Dort wird das kostenlose „Bietertool“ bereitgestellt, welches eine separate Installation erfordert.
Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumge- bung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforder- lich.
Die Dateien sollen im Dateiformat „pdf“ eingereicht werden.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter www.dtvp.de weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Anderweitig auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie z.B. per Telefax oder E- Mail, sowie schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
Das Angebot ist spätestens bis zum
- September 2026, 12:00 Uhr
einzureichen.
Berichtigung oder Änderungen des Angebots:
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich. Berichtigung oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Angebote in denen Änderungen des Bieters nicht zweifelsfrei sind, werden ausgeschlossen. Für die Einreichung der Berichtigungen oder Änderungen gelten die Maßgaben dieses Ver- fahrensleitfadens entsprechend. Die Wertung des Angebots erfolgt dann ohne die Berichti- gungen oder Änderungen.
Die Einreichung der Berichtigungen oder Änderungen ist über das Bietertool möglich.
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5.2 Nachforderung
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterla- gen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach- weise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvoll- ständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Bitte beachten Sie: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirt- schaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist mit Aus- nahme von § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausgeschlossen und führt zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV. Hierzu zählen insbesondere das Konzept zur Herangehensweise und das Personalkonzept.
5.3 Kosten der Angebotserstellung
Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung ge- währt.
6 Wertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien, die nachfolgend näher erläutert werden, ermittelt:
| Kriterium | Gewichtung in Punkten | |
|---|---|---|
| 1 | Honorar | 40 |
| 2 | Konzepte | 60 |
| 2.1 | Konzept zur Herangehensweise | 30 |
| 2.2 | Personalkonzept | 30 |
| GESAMT | 100 |
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6.1 Honorar
Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebots- preis (Summe der angebotenen Entgelte „Gesamtangebotssumme EUR brutto“ nach Teil D, Ziffer 1.4 des Angebotsformulars; dort Seite 29) die höchste Punktzahl. Die Preise der üb- rigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear pro- zentual schlechter bewertet. Angebote, deren angebotenes Honorar mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Honorar ist, erhalten null Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Rechenbeispiel:
| Bieter | A | B | C | D |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtsumme gemäß An- gebotsformular | 100.000 € | 110.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| Erreichte Punkte | 40 Punkte | 36 Punkte | 0 Punkte | 0 Punkte |
6.2 Konzepte
Grundlage für die Bewertung des Angebots bezüglich der nachfolgend dargestellten Ange- botsbestandteile sind die mit dem Angebot eingereichten textlichen Angebotsinhalte (Kon- zepte).
6.2.1Konzept zur Herangehensweise
Im Konzept zur Herangehensweise haben die Bieter die angebotenen Arbeitsweisen und die beabsichtigte Vorgehensweise, insbesondere zur Sicherstellung der Projektziele des Auftraggebers sowie einer qualitativ hochwertigen Planung und einer kosten- und termin- gerechten Umsetzung darzulegen.
Erwartet werden konkrete Ausführungen zur gegenständlichen Maßnahme (Planungsmaß- nahme Fortschreibung des Flächennutzungsplans). Pauschale Ausführungen ohne konkre- ten Bezug zur ausgeschriebenen Maßnahme sind nicht ausreichend.
Der Auftraggeber erwartet eine schriftliche Darstellung insbesondere zu den nachfolgenden Aspekten:
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Projektziele des Auftraggebers: Darlegung, wie der Bieter im Bereich der Flächennutzungsplanung die Projektziele des Auftraggebers, namentlich
o Zukunftsorientierte Gesamtentwicklung: Steuerung und Koordination der räum- lichen Entwicklung der Mitgliedskommunen unter Berücksichtigung der Vorga- ben der Landes- und Regionalplanung;
o Belastbare Flächenbedarfe: Ermittlung und nachvollziehbare Herleitung der künftigen Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Freiraum und sonstige Nutzungen;
o Interkommunale Abstimmung: Zusammenführung der unterschiedlichen Ent- wicklungsziele und Interessen der Mitgliedskommunen zu einem abgestimmten gesamträumlichen Entwicklungskonzept;
o Planungsrechtliche Grundlage: Schaffung einer tragfähigen Grundlage für die spätere verbindliche Bauleitplanung;
o Aktualisierung der Planungsgrundlagen: Berücksichtigung der seit Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans eingetretenen tatsächlichen, rechtlichen und planerischen Entwicklungen;
o Digitale Nutzbarkeit / Planungsgrundlage: Erstellung einer digitalen und zu- kunftsfähigen Planungsgrundlage einschließlich Bereitstellung der Planungsda- ten im Format XPlanung;
o Effiziente Abstimmungsprozesse: Sicherstellung einer engen und konstruktiven Abstimmung insbesondere mit dem Auftraggeber, den Mitgliedskommunen, dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart.
Qualitativ hochwertige, termin- und zielgerechte Fortschreibung des Flächennut- zungsplans
Der Bieter hat darzulegen, wie eine qualitativ hochwertige, termin- und zielgerechte Fortschreibung des Flächennutzungsplans sichergestellt werden kann.
Das Konzept soll insbesondere aufzeigen, wie die Ermittlung der künftigen Flächen- bedarfe, die Abstimmung der unterschiedlichen Entwicklungsinteressen der Mit-
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gliedskommunen sowie die Berücksichtigung der rechtlichen und planerischen Rah- menbedingungen in einem schlüssigen und nachvollziehbaren Planungsprozess er- folgen.
Ferner ist der vorgesehene Projektablauf einschließlich wesentlicher Bearbeitungs- , Beteiligungs- und Abstimmungsschritte bis zum vorgesehenen Abschluss des Ver- fahrens (Abschluss der Leistungsphase 3 bis Mitte 2028) darzustellen. Dabei sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Einhaltung des Terminplans sowie zur Ge- währleistung einer kontinuierlichen Projektbearbeitung darzulegen.
Das Konzept soll den Umfang von fünf DIN A4 Seiten nicht übersteigen. Skizzen, Ansichten sind erlaubt, jedoch nicht zwingend gefordert. Gegebenenfalls beigefügte Skizzen, Ansich- ten zählen nicht zum o.g. Konzeptumfang.
Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten textlichen Konzepts. Die Grundlage der Bewertung stellen die Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung dar. Bewertet wird zudem, inwieweit das Konzept unter konkreter Bezugnahme auf das Projekt nachvollzieh- bar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwar- ten lässt.
6.2.2Personalkonzept
Im Personalkonzept erwartet der Auftraggeber eine schriftliche Darstellung insbesondere zu den nachfolgenden Aspekten:
Darstellung der Qualifikation und Erfahrung aller Mitglieder des vorgesehenen Pla- nungsteams;
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf den Projektleiter sowie den stellvertreten- den Projektleiter gelegt. Die Erfahrungen sind durch personenbezogene Referenz- projekte des Projektleiters sowie seines Stellvertreters darzustellen. Positiv berück- sichtigt wird, wenn der Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter bereits in mit der Ausschreibung vergleichbaren Projekten Bauleitplanung für die Fortschrei- bung des Flächennutzungsplans 2045) erfolgreich zusammengearbeitet haben.
Darstellung der vorgesehenen Kommunikations- und Abstimmungsstrukturen inner- halb des Projektteams sowie gegenüber dem Auftraggeber, den Mitgliedskommu- nen und den weiteren am Verfahren Beteiligten;
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Darstellung, wie die – auch kurzfristige – Verfügbarkeit des Projektleiters über die gesamte Laufzeit des vorliegenden Projekts sichergestellt wird.
Beschreibung der Zusammensetzung des Planungsteams über die verschiedenen Leistungsphasen hinweg. Es ist insbesondere darzustellen, wie wieviel Mann-Tage pro Woche im Durchschnitt über den gesamten Leistungszeitraum für das Projekt zur Verfügung stehen.
Darstellung eines Organigramms mit Vertretungsregelungen.
Erwartet werden konkrete Ausführungen zur gegenständlichen Planungsleistung (Forts- chreiben des Flächennutzungsplans). Pauschale Ausführungen ohne konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Maßnahme sind nicht ausreichend.
Das Konzept soll den Umfang von drei DIN A4 Seiten nicht übersteigen.
Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten textlichen Konzepts. Die Grundlage der Bewertung stellen die Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung dar. Bewertet wird zudem, inwieweit das Konzept unter konkreter Bezugnahme auf das Projekt nachvollzieh- bar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwar- ten lässt.
6.2.3Bewertungsmaßstab
Die Bewertung der Angebotsinhalte eines Bieters im Kriterium „Konzept zur Herangehens- weise“ sowie „Personalkonzept“ erfolgt jeweils nach folgendem Maßstab:
Die Vergabestelle stellt die jeweils positiven und negativen Angebotsinhalte je Bieter des jeweiligen Zuschlagskriteriums gegenüber.
Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Bewertung der eingereichten Angebote für das jeweilige Zuschlagskriterium durch Punktevergabe wie folgt:
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| Bewertung | Punkte | Konzept zur Heran- gehensweise | Personalkonzept |
|---|---|---|---|
| Sehr gutes Konzept | 100% der erreich- baren Punkte | 30 | 30 |
| Gutes Konzept | 80% der erreichba- ren Punkte | 24 | 24 |
| Befriedigendes Konzept | 60% der erreichba- ren Punkte | 18 | 18 |
| Ausreichendes Konzept | 40% der erreichba- ren Punkte | 12 | 12 |
| Mangelhaftes Kon- zept | 20% der erreichba- ren Punkte | 6 | 6 |
| Ungenügendes Konzept | 0% der erreich baren Punkte | 0 | 0 |
Anders als bei der preislichen Bewertung gilt bei der Bewertung dieser Kriterien kein relati- ver, sondern ein absoluter Maßstab. Eine Bewertung als „gutes Konzept“ hat also immer eine Bewertung mit 80% der maximal erreichbaren Punkte zur Folge, auch wenn alle ande- ren Bieter in diesem Kriterium nur als „ausreichend“ bewertet werden.
7 Verschwiegenheitsverpflichtung
Mit der Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen.
Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen von den Bietern nicht weitergegeben werden. Davon ausgenommen sind Berater und Unterauftragnehmer der Bieter bzw. Bietergemeinschaften, wenn diese nachweisbar zur Wahrung der Vertraulich- keit in derselben Weise verpflichtet worden sind.
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8 Zuschlags- und Bindefrist
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bieter ist bis zum 31. Dezember 2026 an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden.
9 Mitteilungen und Bekanntmachungen
9.1 Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote
Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mindestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss per Fax, E-Mail oder Online-Vergabe- plattform über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote sowie den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses.
9.2 Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf sein Angebot sein Name und der zu zahlende Auftragspreis be- kannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekannt- machung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
10 Ausschluss vom Verfahren, Änderung der Eignung
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Eignung der Bieter während des gesamten Vergabeverfahrens fortbestehen muss. Die Vergabestelle ist daher zur erneuten Prüfung der Bietereignung verpflichtet, sofern der Auftraggeber von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) für die Erbrin- gung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnten.
Um der Vergabestelle die Prüfung des Fortbestands der Bietereignung zu ermöglichen, sind die Bieter verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände, die eine erneute Beurteilung der Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) begründen kön- nen, zu informieren. Hierzu zählen auch beabsichtigte Unternehmensumwandlungen nach
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Stadt Geislingen an der Steige Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flä- chennutzungsplans 2045
Verfahrensleitfaden
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dem UmwG. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, aktualisierte Eignungsnachweise zu verlangen.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
11 Tariftreue und Mindestlohn
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindes- tentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforde- rungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufor- dern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
12 Vergabekammer
Zuständige Vergabekammer ist die
Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Fax: +49 7219263985.
13 Anlagen
Neben dem vorliegenden Leitfaden sind die folgenden Anlagen nebst deren Anhängen un- mittelbarer Teil und Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Anlage 1: Angebotsformular Anlage 2: Leistungsbeschreibung Anlage 3: Vertragsentwurf Anlage 4: Besondere Vertragsbedingungen LTMG Anlage 5: Digitalisierte Fassung des Flächennutzungsplans der Ver- einbarten Verwaltungsgemeinschaft 1995/1999