260817_Anlage 2_Leistungsbeschreibung (Flächennutzungsplan)_2.pdf

Planungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 12:16 (Europe/Berlin)

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Stadt Geislingen an der Steige

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Europaweite Vergabe von

Planungsleistungen Bauleitplanung

für die Fortschreibung des

Flächennutzungsplans 2045

im offenen Verfahren

nach VgV

A 2 ‒ L

NLAGE EISTUNGSBESCHREIBUNG

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Anlage 2 ‒ Leistungsbeschreibung

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A. Übersicht Leistungen/Leistungsbilder

Inhalte der Planerleistung sind:

• Grundleistungen: Bauleitplanungsleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3

Nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flä­ chennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbeson­ dere folgende Besondere Leistungen:

• Besondere Leistungen: Bauleitplanungsleistungen im Leistungsbild Flächennut- zungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9, insbesondere:

o Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umwelt- auswirkungen; o Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitali- sierten Planunterlagen; o Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwen- dung des UTM-Koordinatensystems; o Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kom- patiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung;

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

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B. Leistungsbild Flächennutzungsplan

Randbedingungen:

Das nachfolgende Leistungsbild beschreibt die Planungsleistungen nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3, welche durch den Auftragnehmer zu erbringen sind.

Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan

Grundleistungen
LPH 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen
a) Zusammenstellen und Werten des vorhande- nen Grundlagenmaterials b) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachver- halte c) Ortsbesichtigungen d) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit not- wendig e) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Be- deutung und abwägungsrelevant, unter Ver- wendung hierzu vorliegender Fachbeiträge f) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung g) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorge- schriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestim- mungen des Baugesetzbuchs h) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung

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Grundleistungen
i) Berücksichtigen von Fachplanungen j) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung einschließlich Erörterung der Pla- nung k) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind l) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden m) Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzei- tigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
Grundleistungen
LPH 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung
a) Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschrie- benen Fassung mit Begründung für die Öffent- lichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs b) Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung c) Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind d) Mitwirken an der Abstimmung mit den Nach- bargemeinden e) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligun- gen

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Grundleistungen
f) Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
Grundleistungen
LPH 3: Plan zur Beschlussfassung
a) Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebe- nen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen c) Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.

Besondere Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan (§ 18 HOAI i.V.m. Anlage 9)

Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistun- gen vereinbart werden:

  1. Rahmensetzende Pläne und Konzepte:

a) Leitbilder

b) Entwicklungskonzepte

c) Masterpläne

d) Rahmenpläne

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  1. Städtebaulicher Entwurf:

a) Grundlagenermittlung

b) Vorentwurf

c) Entwurf

Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.

  1. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:

a) Durchführen von Planungsaudits

b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden

c) Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen

d) Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen

e) Koordinieren von Planungsbeteiligten

f) Moderation von Planungsverfahren

g) Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter

h) Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Ver- gabevorschläge)

i) Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter

j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten

k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung

  1. Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:

a) Erstellen digitaler Geländemodelle

b) Digitalisieren von Unterlagen

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c) Anpassen von Datenformaten

d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen

e) Strukturanalysen

f) Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen

g) Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Ver- sorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur

h) Befragungen und Interviews

i) Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merk- malen und Nutzungen

j) Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurberei- nigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter

k) Modelle

l) Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Dar- stellungen, Videopräsentationen

  1. Verfahrensbegleitende Leistungen:

a) Vorbereiten und Durchführen des Scopings

b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungs- verfahren

c) Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung

d) Erarbeiten des Umweltberichtes

e) Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen

f) Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bau- leitplanungsverfahren

g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen

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h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Be- teiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen

i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren

j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen

k) Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfas- sung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)

l) Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntma- chungen

m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten

n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis

o) Erstellen der Verfahrensdokumentation

p) Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners

q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an In- formationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze

r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzun- gen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

s) Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen

t) Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen

u) Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch

v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

w) Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben

x) Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen

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y) Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von ge- eigneten Flächen für Maßnahmen

  1. Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:

a) Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie

b) Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)

c) Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

d) Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten

e) Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobe- nen Daten dienen

f) Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Ge- nehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu

g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prü- fungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

h) Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen

i) Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen

j) Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung

k) Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften

l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Geneh- migungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.

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