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EinfachBIM Planungsleistungen - Bstg. Fellbach Lph 1-7 Vergabenummer: 26FEI88014
Anlage 1.3
Leistungsbild BIM - Technische Ausrüstung
RIL: 208.1212Z18
LED Masten
Vergabenummer: 26FEI88014 Anlage 1.3 Seite 1 von 25 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 18.11.2025 Erstellzeitpunkt 10.09.2026, 08:42 Ergänzungen BIM: I.IIG 12 I Anne Schacherl I Anne.Schacherl@deutschebahn.com I.IPM 4 I Stefanie Werner I Stefanie.S.Werner@deutschebahn.com
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Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.
Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.
Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zur Anwendung der „BIM-Methodik – Digitales Planen und Bauen“ für die hier gegenständlich benannte Planungsleistung.
Anwendungsbereich:
- bei Projekten der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- bei Projekten der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg
Vergabenummer: 26FEI88014 Anlage 1.3 Seite 2 von 25 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 18.11.2025 Erstellzeitpunkt 10.09.2026, 08:42 Ergänzungen BIM: I.IIG 12 I Anne Schacherl I Anne.Schacherl@deutschebahn.com I.IPM 4 I Stefanie Werner I Stefanie.S.Werner@deutschebahn.com
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| Grundlagenermittlung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 1.1 | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des AG im Benehmen mit dem Objektplaner | x | ||
| Der AN hat im Benehmen mit dem AG und dem Objektplaner die Vorstellungen des AG sowie die mit der Bauaufgabe verfolgten Ziele zu hinterfragen, aufzuklären und zu konkretisieren. Insbesondere sind folgende Leistungen zu erbringen: - Klärung des Ausbauumfangs mit dem AG - Festlegung der Nutzungsbereiche in Vermarktung und Verkehrsstation - Klärung aller notwendigen Anlagenbauteile hinsichtlich Brandschutz, öffentlicher Auflagen wie Arbeitsstättenrichtlinie, Landesbauordnung, Auflagen EBA, Verkaufsstättenverordnung, etc. - Festlegung der Versorgungsmedien dieser Bereiche im Hinblick auf eine langfristige Vermarktbarkeit unabhängig von der geplanten Erstnutzung - Ermittlung aller verfügbaren Primärenergien - Bestimmung der verfügbaren Leistung der Primärenergien - Festlegung von Lage und Größe der Technikflächen und Schachtpositionen - Ermittlung von wieder verwendbaren Bauteilen und daraus resultierenden Minderleistungen - Festlegung Kostenrahmen und Prüfung der Kostenvorgaben des AG - Prüfen der vom AG übergebenen Bestandsunterlagen auf Übereinstimmung und Nutzbarkeit sowie Prüfen von Revisionsunterlagen - Beurteilung des Bestandes - Messung und Analyse des bestehenden Objektes hinsichtlich Nutzerverhalten, energiesparender und optimierender Änderungen Sofern zum Zeitpunkt der Klärung der Aufgabenstellung vorhanden, ist die Klärung der Aufgabenstellung anhand der beigestellten Grundlagen (u.a. Grundlagenmodell der Vermessung) durchzuführen. | ||||
| 1.2 | Ermittlung der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zur technischen Erschließung | x | ||
| Die Rahmenbedingungen für die Bedarfserfüllung sind unter Berücksichtigung von - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten - nachbarrechtlichen Einflussfaktoren - ggf. eisenbahnbetrieblichen Belange - Qualitätsstandards (ggf. in V. m. einem Vergleichsobjekt) - Kostenrahmen - Planungs- und Bauzeit (z. B. abschnittsweise Durchführung, Arbeiten bei laufendem Betrieb) zu ermitteln, die Betroffenen/Beteiligten festzustellen und der AG ist in Bezug auf den Leistungsbedarf zu beraten. Die Beurteilung und Bewertung hat anhand der vorhandenen Bestandsdaten/-unterlagen bzw. des BIM-Modells/-vermessungstechnischen |
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| Grundlagenermittlung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Grundlagen zu erfolgen. | ||||
| 1.3 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Zusammenfassen Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse koordiniert in einem BIM-Modell und erforderlichenfalls ergänzend in einem Bericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte und Randbedingungen möglich ist, z.B. - Textlicher Beschreibung der Nutzungsbereiche nach unterschiedlichen Versorgungsmedien - Erstellen eines farbigen Planes mit Mietbereichen und Technikflächen - Differenzierung der Flächen nach Nutzung (Non Food, Food, DB Mieter, Reisefrische, Schließfächer, Automaten, Reisezentrum) - Aufnahme und Bewertung aller bestehenden öffentlichen Erschließungen - Wiedergabe der Leistungen der Primärenergien - Bestimmen der Wahl, Größe und Anordnung von Hauptanlagenkomponenten - Erläuterungen der Wahl bzw. Begründung von Abweichungen zum Planungshandbuch Bau und Technik (TU 813 04) Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Vervollständigen des BIM-Modells und ggf. Bereitstellen von Daten und Informationen an den Objektplaner zur Integration in das BIM-Modell. Die Grundlagen sind im Rahmen einer regelmäßigen BIM-Projektbesprechung modellbasiert gegenüber dem Auftraggeber aufzuzeigen und zu verteidigen. Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen. | ||||
| 1.4 | Systemanalyse | x | ||
| 1.5 | Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen | x | ||
| 1.6 | Bestandsaufnahme | x | ||
| - Zusammentragen ggf. vorhandener Bestandsunterlagen und Revisionsunterlagen (in analoger und/oder digitaler Form) und Prüfung auf deren Brauchbarkeit, Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Aktualität - Bestandsaufnahme sämtlicher Anlagen einschl. aller dazugehörigen Bauteile und technischen Daten, dargestellt in einem zusammenhängenden schlüssig aufgebauten Schema sowie übersichtlicher Auflistungen - Anfertigen einer Fotodokumentation (Übersichtsfotos und Detailfotos) gemäß Anforderungen des AG - Prüfung der Einbauteile hinsichtlich geltenden Richtlinien, des Brandschutzes und dem Stand der Technik - Prüfen der Bauteile auf Konformität mit der zu planenden Regelung - Prüfung der Abhängigkeit benachbarter Bauwerke von technischen Anlagen des zu beplanenden Bereiches - Darstellung der wieder verwendbaren Bauteile |
Vergabenummer: 26FEI88014 Anlage 1.3 Seite 4 von 25 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 18.11.2025 Erstellzeitpunkt 10.09.2026, 08:42 Ergänzungen BIM: I.IIG 12 I Anne Schacherl I Anne.Schacherl@deutschebahn.com I.IPM 4 I Stefanie Werner I Stefanie.S.Werner@deutschebahn.com
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| Grundlagenermittlung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Alle Unterlagen der Bestandsaufnahme sind dem AG in digital nach Anforderungen des AG zu übergeben sowie im BIM-Modell zu integrieren und validieren. Seitens des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG wird Autocad Format dwg, Aufmaßskizzen als farbige, gescannte Dateien im Format tiff einschl. Übersichtsliste gefordert. Dabei sind die Vorgaben der Ril 813 sind zu berücksichtigen. |
Vergabenummer: 26FEI88014 Anlage 1.3 Seite 5 von 25 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 18.11.2025 Erstellzeitpunkt 10.09.2026, 08:42 Ergänzungen BIM: I.IIG 12 I Anne Schacherl I Anne.Schacherl@deutschebahn.com I.IPM 4 I Stefanie Werner I Stefanie.S.Werner@deutschebahn.com
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 2.1 | Analyse der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | x | ||
| Alle im Rahmen der Grundlagenermittlung erarbeiteten Ergebnisse und Vorgaben des AG sind im BIM-Modell zu erfassen, gliedern und systematisch nach quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten einzuordnen. Mögliche Leistungen von Planungsbeteiligten sind unter Berücksichtigung der eigenen Grundlagenermittlung zu überprüfen, Widersprüche aufzuzeigen und aufzuklären. Zu erfassen sind die Versorgungskonzepte, die Mietflächenbelegung, die vorhandenen Erschließung und die zu verwendenden Medien. Die Planungsziele sind zu überprüfen. | ||||
| 2.2 | Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, Darstellung im BIM-Modell zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf | x | ||
| Erarbeiten eines Planungskonzepts sowie alternativer Lösungsmöglichkeiten in modellbasierter und verbaler Form, so dass der AG in die Lage versetzt wird, die Ergebnisse zu erkennen und zu beurteilen. Es werden erwartet: - Überschlägige Dimensionierung der Versorgungsmedien aller Nutzungsbereiche differenziert nach Vermarktungsbereich und Verkehrsstation einschl. aller abhängigen und mit zu versorgenden Verbraucher - Bewertung der Mietflächen hinsichtlich Erst- und Zweitvermarktung - Berücksichtigung etwaiger Mieterwünsche, die durch den AG koordiniert werden - Überschlägige Leistungsbilanzen aller Gewerke resultierend aus den Nutzungsvorgaben - Ermittlung der wirtschaftlichsten Medienversorgung unter Beachtung der Kosten durch die EVU und anderer Versorger - Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen zum späteren Betrieb der zu planenden Anlagen - Definition der Versorgungsnetze - Definition der Regelungsarten und Regelungsbereiche - Definition des notwendigen Raumbedarfs Die Erarbeitung erfolgt im BIM-Modell, so dass die Anforderungen in die Objektplanung integriert werden können. Die zeichnerischen Darstellungen werden aus dem BIM-Modell abgeleitet und sollen maßstabgerecht sein (M 1:200, ggf. der Maßstab in welchem der Objektplaner sein Planungskonzept darstellt). | ||||
| 2.3 | Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage | x | ||
| Aufbau eines Funktionsschemas für jede technische Anlage, Entwurf des Abrechnungskonzeptes, Darstellung aller Versorgungsbereiche mit Leitungsführung ab dem Übergabepunkt des EVU’s und anderer Versorger. Das Funktionsschema ist in das BIM-Modell zu integrieren bzw. |
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| aus diesem abzuleiten. | ||||
| 2.4 | Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen | x | ||
| Es sind die fachspezifischen Zusammenhänge und Auswirkungen auf die Objektplanung bzw. anderer an der Planung fachlich Beteiligten basierend auf dem BIM-Modell zu untersuchen und abzustimmen, insbesondere - Beachten aller hochbaulichen Zusammenhänge wie Schachtanordnungen, Deckenhöhen, Bodenaufbauten, Brandabschnitte und Statik bzw. Schallschutz bei Dachaufbauten und sonstigen Anforderungen (z.B. eisenbahnbetriebliche Umstände/Bedingungen, Reduzierung der Lebenszykluskosten, Sicherheitsstandards für Objekte gemäß Ril 135.0401) - Abstimmungen von Schachtanordnungen, Decken- und Bodenaufbauten als Grundlage zur Anordnung von Medientrassen - Anordnung und Vordimensionierung von Technikflächen (Zentralen, Schächte und Trassen) - Prüfung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Erschließung im Hinblick auf die weitere Nutzung, Dimensionierung und Lage Bei der Integration der technischen Anlagen in die Objektplanung bzw. Planungen anderer Beteiligter in das BIM-Modell hat der AN mitzuwirken. | ||||
| 2.5 | Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur | x | ||
| 2.6 | Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung | x | ||
| 2.7 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Die Ergebnisse der ausgewählten Lösungsvorschläge sind in Absprache mit dem AG als Vorentwurfsheft gemäß Ril 809 bzw. Ril 813 genannten Beiträge im BIM-Modell darzustellen, zu beschreiben und vorzulegen. - Zusammenstellen aller Ergebnisse zur technischen Umsetzung des vorgegebenen Planungsumfangs - Erläuterung der gewählten Versorgungsart - Aufteilung und Anordnung von Zentralen, Schächten und Leitungswegen - Definition der Planungsgrenzen, Schnittstellen und besonderen Zuständigkeiten - Bezugnahme auf Protokolle der getroffenen Vorabsprachen mit fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit - Erläuterungen der Wahl bzw. Begründung von Abweichungen von vorgegebenen Standards, z.B. Planungshandbuch Bau und Technik (TU 813 04) Die Zwischen- und Arbeitsergebnisse der Planung ist im Rahmen einer regelmäßigen BIM-Projektbesprechung gegenüber dem Auftraggeber zu verteidigen. Sofern vom AG gefordert, sind die dort festgelegten Arbeitsergebnisse zweidimensional als Ableitung aus dem BIM-Modell zu erstellen und vorzulegen. |
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| Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Die aktuellen Hinweise des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG AG zur Aufstellung und Führung des Vorentwurfsheftes sind zu beachten. | ||||
| 2.8 | Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission | x | ||
| 2.9 | Erarbeiten optimierter Energiekonzepte | x | ||
| 2.10 | Ermitteln / Aufbereiten der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen | x | ||
| 2.11 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| 2.12 | Modellbasierte Zuordung und Abstimmung der Kosten- und Finanzierungsstruktur | x | ||
| 2.13 | Erstellen einer modellbasierten Bauablaufplanung gemäß Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Bauablaufs | x | ||
| 2.14 | Modellbasierte Ermittlung der Baukosten und LCC | x |
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.1 | Durcharbeiten des Planungskonzepts im BIM-Modell (stufenweise Erarbeitung einer modellbasierten bzw. zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf | x | ||
| Bei der Durcharbeitung des Planungskonzepts hat der AN die vom AG aufgrund der Vorplanung bestimmte Lösungsmöglichkeit im Sinne einer endgültigen Lösung der Planungsaufgabe stufenweise im BIM-Modell weiterzuentwickeln. Dabei sind auch alle fachspezifischen Anforderungen (z.B. eisenbahnbetriebliche Umstände/Bedingungen, Reduzierung der Lebenszykluskosten, Sicherheitsstandards für Objekte gemäß Ril 135.0401) ebenso wie die Beiträge der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen (z.B. Tragwerksplaner, Denkmalschützer, Bodengutachter) zu berücksichtigen. Veränderungen gegenüber der Vorplanung sind mit dem AG abzustimmen. Die Ausarbeitung hat in modellbasierter, verbaler und rechnerischer Form zu erfolgen und muss mindestens beinhalten (s. u. a. Ril 81301): - BIM-Modell - ggf. Entwurfspläne als 2D-Planableitung mit farbiger Darstellung (M 1:100) - Detaillierung und Fortschreibung der in der Leistungsphase 2 angefertigten Schemata - Fortschreibung des technischen Raumbuchs mit Definition der Ausbaumodule gemäß Planungshandbuch Bau und Technik (TU 81304), Modul 001, Kap. 3 – Flexibles Ausbaukonzept für Vermarktungsbereiche - Fortschreiben des in der Leistungsphase 2 angefertigten Abrechnungskonzeptes - Rahmenterminplan in Abstimmung mit dem Objektplaner sowie anderer Fachplaner - Erläuterungsheft Dabei müssen die funktionalen Anforderungen an die Baubarkeit nach geltendem Regelwerk erfüllt werden. Sofern vom AG gefordert, sind die Arbeitsergebnisse als 2D-Planableitung aus dem BIM-Modell vollständig und formgerecht zu erstellen und vorzulegen. | ||||
| 3.2 | Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | x | ||
| Festlegung aller Geräte und Anlagen einschl. Berechnungen und Bemessungen sowie Möblierung der Technikräume in Abstimmung mit den DB-Fachbereichen, dabei sind die Vorgaben des Planungshandbuches Bau und Technik (TU 813 04) zu beachten Abstimmen und Fortschreiben der Planung hinsichtlich spezieller Mieterwünsche bzw. der Vermarktung | ||||
| 3.3.1 | Berechnung und Bemessung der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, Ent-, und Primärernergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; zeichnerische bzw. modellbasierter Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen | x |
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.3.2 | Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen | x | ||
| Erstellung von Blockschaltbilder sowie Übersichtsschemata in farbiger Ausführung mit Darstellung aller im jeweiligen Gewerk vorgesehenen Anlagensystemen mit Dimensionierungsangaben der Hauptkomponenten und Versorgungsleitungen Einarbeitung und Darstellung der Ergebnisse in das BIM-Modell und ggf. Ableitung der Schemata aus dem BIM-Modell. Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen. Die Grundlagen hierfür werden aus dem BIM-Modell abgeleitet. Sowie Erstellung von Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen. | ||||
| 3.3.3 | Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben z.B. für Energiebilanzierungen; Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen | x | ||
| Auflistung aller Anlagen sowie Erstellung der Anlagenbeschreibungen sämtlicher Anlagen nach Anlagenkonzept, Funktion, Bestandteile und Wartungsanforderungen | ||||
| 3.4 | Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen) | x | ||
| Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte. Insbesondere hat der AN hat alle für den Tragwerksplaner erforderlichen Angaben/ Unterlagen zu erstellen und sich mit dem Objektplaner und Tragwerksplaner abzustimmen und diesen zur Integration in das BIM-Modell zu übergeben. Hierzu sind u.a. erforderlich: - Dimensionieren von Schachtgrößen und Technikflächen - Angabe notwendiger Durchbrüche/Regelaussparungen - Abstimmung zu Decken- und Bodenhöhen zur Medienführung - Benennen der einzutragenden Lasten und deren Aufstellung - Klärung des gestalterischen Einflusses durch die gebäudetechnischen Installationen (z. B. Dachaufbauten) - Berücksichtigung aller Brandabschnitte und wesentlicher Wände bei der weiteren Planung - Beachtung der Schallemissionswerte aller technischen Einbauten Einarbeitung in das BIM-Modell sowie Bereitstellung der Zwischen- und Arbeitsergebnisse anderen an der Planungen Beteiligten. | ||||
| 3.5 | Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit | x | ||
| Ziel der gegenständlichen Verhandlungen ist es, das BIM-Modell und zugehörige Unterlagen so aufzubereiten, dass sie den bauaufsichtlichen Anforderungen gerecht werden und damit auch die Genehmigungsfähigkeit erwirkt werden kann. Die aktuelle VV BAU, VV BAU-STE des Eisenbahn-Bundesamtes und die EIGV sind zu beachten. |
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Insbesondere sind erforderlich - Fortführen der Gespräche mit der DB Energie und weiteren Versorgungsunternehmen - Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden, z.B. der Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes bzw. sonstigen zugelassenen Vorprüfern hinsichtlich der Entwurfsqualität - Abstimmungsgespräche zum Reinigungs- / Müllentsorgungskonzept inkl. Abwasserentsorgung - Fortführen der Gespräche zum vorbeugenden Brandschutz mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der Feuerwehr und dem Brandschutzgutachter Die zuständigen DB Fachabteilungen sind einzubinden und an der Planung und Freigabe zu beteiligen. Grundlage der Verhandlung ist das BIM-Modell, welches als Basis für die Vorabstimmung verwendet wird. | ||||
| 3.6 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur Bauvoranzeige | x | ||
| Zusammenstellung und Vorbereitung aller für die Bauvoranzeige nach VV BAU-STE und EIGV erforderlichen Unterlagen, sowie Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten als Bauvorlageberechtigter. Die Prüfung und Zusammenstellung erfolgt modellbasiert, so dass eine Übereinstimmung der eingereichten Unterlagen mit dem BIM-Modell sichergestellt wird. | ||||
| 3.7 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur EG- Prüfung | x | ||
| 3.8 | Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung | x | ||
| Erstellen der Kostenberechnung unter Verwendung des Standardkostenplans (Kostengruppenkatalog/Kostenkennwertekatalog) bei Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 14 Nr. 6 des Vertrages auf der Grundlage überschlägiger Mengenermittlungen unter Beachtung folgender Bestimmungen: - Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102 - Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 210.11 - Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01. Die Kostenberechnung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalterischen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkte zu kontieren. Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kostenstelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbereiches abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Alle Teilkostenanschläge (TKA)/Kostenpläne (KP) sind in einem Gesamtkostenanschlag (GKA)/Planungseinheit (PE) zusammenzufassen. Im |
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Rahmen der Vergabeplanung sind die einzelnen Elemente der Kostenberechnung nach den Vorgaben des AG den festgelegten Vergabeeinheiten zuzuordnen. Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle erneut abzustimmen und ggf. zu aktualisieren. Zudem muss ein Terminplan nach Vorgabe des AG mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs und unter Berücksichtigung der verbindlichen (Muster -) Meilenstein(pläne) der DB AG fortgeschrieben werden. Grundlage der Kostenberechnung stellt die modellbasierte Mengenermittlung, für aus dem BIM-Modell ermittelbare Mengen, dar. | ||||
| 3.9 | Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | x | ||
| 3.10 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Die Ergebnisse der Entwurfsplanung sind in Absprache mit der vertragsabwickelnden Stelle der gemäß Ril 809 bzw. Ril 813 genannten Beiträge im BIM-Modell darzustellen, zu dokumentieren und vorzulegen. Die Zwischen- und Arbeitsergebnisse des Planungsergebnisses ist im Rahmen einer regelmäßigen BIM-Projektbesprechung gegenüber dem Auftraggeber zu verteidigen. Sofern vom AG gefordert, sind die dort festgelegten Arbeitsergebnisse zweidimensional als Ableitung aus dem BIM-Modell zu erstellen und vorzulegen. Die Entwurfsplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. | ||||
| 3.11 | Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die zentrale Leittechnik | x | ||
| Erarbeiten, Zusammenstellen und Auflisten z.B. von Informationspunkten für den Planer der Zentralen Leittechnik sowie Integration in das BIM-Modell. | ||||
| 3.12 | Betriebskostenberechnung | x | ||
| 3.13 | Berechnung der Lebenszykluskosten | x | ||
| 3.14 | Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners | x | ||
| 3.15 | UiG/ZiE | x | ||
| 3.16 | Visualisierung aus BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell (gemäß BIM-Vorgaben/AIA) | x |
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.17 | Nachweis und Dokumentation der TSI Konformität bei anzeigepflichtigen/ anzeigefreien Maßnahmen nach EIGV des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG (gilt für Beleuchtung, Beschallung, Aufzüge) | x | ||
| Für den Nachweis der TSI-Konformität ist zur einheitlichen Dokumentation für alle Baumaßnahmen der Erneuerung/ Umrüstung an Anlagen des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG AG durch den Objekt- und Fachplaner die TSI Checkliste des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG anzuwenden. Diese wird in der Lph 5 fortgeschrieben. Die TSI Checkliste Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG enthält die erforderlichen Parameter, die gemäß TSI einzuhalten sind. | ||||
| 3.18 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| 3.19 | Modellbasierte Zuordung und Abstimmung der Kosten- und Finanzierungsstruktur | x | ||
| 3.20 | Fortschreiben der modellbasierten Bauablaufplanung gemäß Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Bauablaufs | x | ||
| 3.21 | Modellbasierte Ermittlung der Baukosten und LCC | x |
Vergabenummer: 26FEI88014 Anlage 1.3 Seite 13 von 25 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 18.11.2025 Erstellzeitpunkt 10.09.2026, 08:42 Ergänzungen BIM: I.IIG 12 I Anne Schacherl I Anne.Schacherl@deutschebahn.com I.IPM 4 I Stefanie Werner I Stefanie.S.Werner@deutschebahn.com
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| Genehmigungsplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 4.1 | Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtlichen Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden | x | ||
| 4.2 | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | x | ||
| 4.3 | Fortschreiben der modellbasierten Bauablaufplanung gemäß Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Bauablaufs | x | ||
| 4.4 | Aktualisierung modellbasierte Ermittlung der Baukosten und LCC | x |
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| Ausführungsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 5.1 | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | x | ||
| Die Durcharbeitung und Fortschreibung hat im Hinblick auf den feineren Detaillierungsgrad der Planung zu erfolgen. Die Planung muss die vollständige und fachlich richtige Umsetzung aller mit der Bauaufgabe gestellten Anforderungen durch die Beteiligten ermöglichen. In mehreren Abstimmungsebenen mit dem Objektplaner ist die ausführungsreife Lösung zu entwickeln. Anlagenbeschreibungen aus Leistungsphase 3 sind zu konkretisieren und Schnittstellen zur zentralen Gebäudeautomation und 3S-Installationen fortzuschreiben. Weiterhin sind die Forderungen/Auflagen der Genehmigungsbehörden zu berücksichtigen bzw. einzuarbeiten. Die Nutzungsanforderungen sind mit dem AG (DB Vermarkter) und den Mietern abzustimmen. Mieterwünsche sind nach Zustimmung durch den AG in der Planung zu berücksichtigen und unter Beachtung der Standard-Vermieterbaubeschreibung differenziert finanziell zu betrachten. | ||||
| 5.2.1 | Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile | x | ||
| Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile | ||||
| 5.2.2 | BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben erstellen | x | ||
| Der AN hat alle für die Ausführungen notwendigen Einzelangaben im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell (Richtzeichnungen in 2D können in das Modell integriert werden) sind einzuarbeiten sowie Erläuterungen und rechnerische Unterlagen umfassend und lückenlos zu erstellen. Die Ausführungsplanung muss alle für die Ausführung notwendigen Konstruktionsdetails, Einzelangaben und Details (z. B. bezüglich Erdungs- und Potentialausgleich sowie Berührungsschutz) enthalten, so dass danach vertrags- und regelrecht gebaut werden kann. Dabei sind alle fachlichen Anforderungen, Zwischenergebnisse mit dem Objektplaner sowie anderen Fachplanern (z.B. Tragwerksplaner, etc.) abzustimmen. Die Leistungsergebnisse sind dem Objektplaner im Fachmodell wie folgt inhaltlich zu übergeben. - Ausführungsplanung (im Modell) - Schachtbelegung (im Modell) - Details von Technikflächen (im Modell) - Gerätezeichnungen wesentlicher Komponenten (z.B. Schaltschränke, Verteilungen, RLT-Geräte, Kältemaschinen, etc. im Modell) - Ausarbeitung der in Leistungsphase 3 überarbeiteten Schemata mit Angabe der Auslegungsdaten u. Dimensionierungen inkl. Datenpunkte GA - Fortschreiben des technischen Raumbuchs mit Definition der Ausbaumodule gemäß Planungshandbuch Bau und Technik (TU 81304), Modul 001, Kap. 3 - Fortführen des in Leistungsphase 3 überarbeiteten Abrechnungskonzeptes mit Angaben gemäß Planungshandbuch Bau und Technik (TU |
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| Ausführungsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 81304), Modul 001, Kap. 4 Bei Bedarf ist die Ausführungsplanung den unmittelbar an der Ausführung Beteiligten zu erläutern; ggf. sind zusätzliche Unterlagen bzw. Details zu erstellen. Einarbeiten relevanter Auflagen aus der Baugenehmigung. Bei Bedarf ist die Ausführungsplanung den unmittelbar an der Ausführung Beteiligten zu erläutern; ggf. sind zusätzliche Unterlagen bzw. Details zu erstellen. Soweit im Zuge der Erstellung der Ausführungsunterlagen Auswirkungen auf die Trassennutzung erkennbar werden, sind diese dem AG mitzuteilen, ebenso sind die Anmeldungen zu den unterjährigen Baubetriebsplänen zu konkretisieren. Das Planungsergebnis ist im Rahmen einer regelmäßigen Planungsbesprechung gegenüber dem Auftraggeber (inkl. BVB, IBV, Prüfer etc.) zu verteidigen. Zusatzposition: Erstellen von konventionellen Planunterlagen in Papierform Erstellen von konventionellen Planunterlagen in Papierform. Die Planunterlagen sind auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells zu erstellen. Zusatzposition: Bereitstellung sowie Integration konventioneller zweidimensionaler und dreidimensionaler Arbeitsergebnisse Bereitstellung der Arbeitsergebnisse für die beteiligten Fachgewerke in konventioneller zweidimensionaler (mittels Übersichts-/Lage-/Höhenpläne, Querprofile, Querschnitte und Detailzeichnungen etc.) und dreidimensionaler Form (BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell) sowie die Integration der konventionellen zweidimensionalen Fachplanungen bzw. 3D-Fachmodelle in das BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell. | ||||
| 5.3 | Prüfung und Zusammenstellung der Planunterlagen zur Baufreigabe / Bauvorlage | x | ||
| 5.4 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur EG- Prüfung | x | ||
| 5.5 | Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen | x | ||
| Alle Schnittpunkte von Bauteilen mit Technischen Anlagen und Leitungen sind mit dem Objektplaner / Tragwerksplaner im BIM-Modell darzustellen und zu koordinieren und als Schlitz- und Durchbruchspläne aus dem BIM-Modell vollständig und formgerecht abzuleiten, einzutragen und zu vermaßen. Alle Leitungsführungen in Decken, Böden, Schächten usw. sind mit den betroffenen Planungsbeteiligten abzuklären (einschl. der lichten Decken- und Bodenhöhen für Leitungsführung). Sind mehrere Fachplaner der technischen Ausrüstung beteiligt, so haben sie sich in Bezug auf Lage und Größe der Schlitze und Durchbrüche sowie Leitungsführungen unter Einbeziehung des Objektplaners abzustimmen. |
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| Ausführungsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Bei Dachaufbauten, innenliegenden Technikzentralen und ähnlichen baulichen Situationen sind die Geräuschemissionen zu bewerten, dies gilt auch für die Einleitung notwendiger Maßnahmen. | ||||
| 5.6 | Fortschreibung des Terminplans | x | ||
| 5.7 | Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschrei-bungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | x | ||
| Die Ausführungsplanung (BIM-Modelle, Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen) sind vom AN durch Fortschreiben aller Geräte und Anlagen mit Aufbau der Technikräume unter Beachtung des Planungshandbuchs Bau und Technik weiterzuentwickeln. Fabrikats- und Materiallisten inkl. Bemusterungskataloge sind zu erstellen. Die DB Fachbereiche sind vor Freigabe einzubinden. Werden infolge der Fortschreibung weitere Genehmigungen erforderlich, so sind die hierfür benötigten Unterlagen dem Objektplaner bzw. AG vollständig und formgerecht zu übergeben. | ||||
| 5.8 | Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | x | ||
| Montage- und Werkstattzeichnungen der ausführenden Unternehmen sind zu prüfen und freizugeben. Dabei sind die Leistungen der einzelnen Unternehmen zu koordinieren. Bei Abweichungen von der Planung bzw. bei Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit sind die entsprechenden Korrekturen in Abstimmung mit dem AG zu veranlassen. | ||||
| 5.9 | Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung | x | ||
| 5.10 | Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Maschinen | x | ||
| Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen, Planung von Leerrohren für z.B. nachrichten- oder sicherheitstechnische Anlagen | ||||
| 5.11 | Anfertigen von Stromlaufplänen | x | ||
| Anfertigen von Wirkschalt- oder Stromlaufplänen nach den gültigen DIN und VDE Normen | ||||
| 5.12 a | Leistungen nach der Baustellenverordnung - während der Planung der Ausführung | x | ||
| - Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen und nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung. |
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| Ausführungsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| - Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeitern der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. - Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) nach Maßgabe der Erläuterungen zur BaustellV (Bundesarbeitsblatt, Ausga-be 3/99 ggf. nachfolgende Fassungen). - Anpassen des SiGe-Planes an den Planungsprozess soweit dies erforderlich ist. - Erstellen einer Baustellenordnung. - Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten nach Maßgabe der Erläuterungen zur BaustellV (Bundesarbeitsblatt, Ausgabe 3/99 ggf. nachfolgende Fassungen). - Hinweisen auf das Berücksichtigen von Leistungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen - Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote/Nebenangebote und der Vergabe - Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können zu vermeiden | ||||
| 5.12 b | Leistungen nach der Baustellenverordnung - während der Planung der Ausführung | x | ||
| 5.13 | Zuarbeit zum Instandhaltungs-Vertrag | x | ||
| 5.14 | Unterlagen der Verbrauchserfassung | x | ||
| 5.15 | Erstellen der TSI-Prüfunterlagen bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen nach EIGV | x | ||
| 5.16 | Nachweis und Dokumentation der TSI Konformität bei anzeigepflichtigen/ anzeigefreien Maßnahmen nach EIGV des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG AG (gilt für Beleuchtung, Beschallung, Aufzüge) | x | ||
| Für den Nachweis der TSI-Konformität ist zur einheitlichen Dokumentation für alle Baumaßnahmen der Erneuerung/ Umrüstung an Anlagen des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG durch den Objekt- und Fachplaner, Bauvorlageberechtigte (BVB) die TSI Checkliste des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG anzuwenden. Hierfür ist die TSI Checkliste des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG aus der Lph 3 fortzuschreiben. Die ausgefüllte TSI Checkliste wird Bestandteil der Freigabe durch den BVB. | ||||
| 5.17 | Zusammenstellung der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach /EIGV beim Eisenbahn- Bundesamt | x |
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| Ausführungsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Zusammenstellung und Vorbereitung aller für die Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV erforderlichen Unterlagen in Abstimmung mit dem AG. | ||||
| 5.18 | UIG/ZIE | x | ||
| 5.19 | Inbetriebnahmedossier nach EIGV und VV IBG Infrastruktur | x | ||
| 5.20 | Fortschreiben der modellbasierten Bauablaufplanung gemäß Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Bauablaufs | x | ||
| Erstellen einer modellbasierten Bauablaufplanung gemäß Terminplan unter Berücksichtigung der verbindlichen (Muster- ) Meilenstein(-pläne) der DB AG. | ||||
| 5.21 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| 5.22 | Aktualisierung modellbasierte Ermittlung der Baukosten und LCC | x |
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| Vorbereiten der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 6.1 | Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen anhand des BIM-Modells/ Bauwerksdatenmodells unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| Ermitteln der Mengen für die geplanten Bauleistungen und zuordnen zu den einzelnen Anlagen/Leistungsbereichen sowie Aufgliedern nach Einzelpositionen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung und Integration der Beiträge der Fachplaner. Die Ermittlung hat hinreichend genau zu erfolgen; die entsprechenden Unterlagen sind dem AG prüffähig (dokumentierte Plausibilisierung der automatisierten bzw. händischen Mengenermittlung) zu übergeben. | ||||
| 6.2 | Aufstellen der Vergabeunterlagen inklusive BIM-Modells/ Bauwerksdatenmodell insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen | x | ||
| Der Auftragnehmer hat, unter Berücksichtigung der örtlichen und eisenbahnbetrieblichen Verhältnisse, die Vergabeunterlagen für die Bauleistungen nach den Anforderungen des “Handbuch Einkauf Bauleistungen; Bauleistungen einkaufen“, H 208.xxx3, unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Vordrucke zu erstellen und dem AG vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis anlagenbezogen gegliedert sein muss. Der Bauüberwacher ist einzubinden. Das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen hat nach den Bestimmungen der Ril 808.02, unter Verwendung der Musterleistungsverzeichnisse der DB AG, der Standardleistungstexte der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe und der standardisierten Texte aus den STLB Bau zu erfolgen und zwar unter Benutzung des EDV-Systems iTWO des AG nach Maßgabe von § 14.6 des Vertrages. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind unter Verwendung der hierfür vom Einkauf Bauleistungen vorgehaltenen Textbausteinen zu erstellen. Die Beziehung zwischen Kostenberechnung und Leistungsverzeichnis ist entsprechend den Vorgaben des AG herzustellen. Die Zuordnung der LV-Positionen zu Kostenelementen der Kostenplanung und Kontierungszielen (gem. Ril 210) ist unter Verwendung des EDV-Systems iTWO sicher zu stellen. | ||||
| 6.3 | Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | x | ||
| Die Beiträge der beteiligten Planer (z.B. Objektplaner, Tragwerksplaner, Planer der thermischen Bauphysik) für die Vergabeunterlagen sind abzustimmen. Soweit eigenständige Leistungsbereiche (Lose, Unterlose) von Planern erbracht werden, sind diese hinsichtlich Überschneidungen, Widersprüchen oder Unvollständigkeiten zu überprüfen und abzustimmen. | ||||
| 6.4 | Ermittlung der Kosten auf der Grundlage vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse | x | ||
| Zur Vorbereitung der Vergabe (vor Versand der Ausschreibungsunterlagen) hat der AN alle Einzelpositionen des von ihm erstellten |
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| Vorbereiten der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Leistungsverzeichnisses mit marktüblichen Preisen zu versehen. | ||||
| 6.5 | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | x | ||
| Beim Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung sind signifikante Abweichungen gesondert darzustellen und die Gründe zu benennen. Bei Abweichungen > 10 %, die die Wirtschaftlichkeitsberechnung negativ beeinflussen ist die Entscheidung des AG einzuholen. | ||||
| 6.6 | Integration des BIM-Modells und Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | x | ||
| 6.7 | Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm | x | ||
| Der AN hat die Vergabeunterlagen für die Bauleistungen in Anlehnung an § 7c VOB/A und unter Beachtung des „Handbuch für den Einkauf von Bauleistungen – Bauleistungen einkaufen“, H 208.xxx3 sowie unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Unterlagen mittels Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (sog. „Funktionale Leistungsbeschreibung“) zu erstellen und dem AG vorzulegen. Hierbei sind die gewünschte Funktionalität und die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung zu beschreiben. Verweise bzw. Bezüge auf anzuwendende Richtlinien und zu erbringende (Qualitäts-) Standards sind entsprechend technischem Raumbuch bzw. Leitdetails anzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind unter Verwendung der hierfür vom Einkauf vorgehaltenen Textbausteine zu erstellen. Um den Forderungen des/der Zuschussgeber(s) nach Kostentransparenz Rechnung zu tragen sind Vertrags- und Abrechnungsunterlagen im Benehmen mit dem AG nach zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten zu separieren und in beiden Bereichen eine Aufteilung nach Bau- und Planungs-/Verwaltungskosten (PuV) vorzusehen. Die Kostenpositionen der PuV müssen mindestens folgende Fallgruppen enthalten • Koordinierung Dritter • Baustelleneinrichtung des AG • EBA-Gebühren • Hausherrentätigkeit und Auftraggeberleistungen. Siehe hierzu auch „Handbuch für die Antragsprüfung und die Zuwendungsfähigkeit von Investitionen nach BschwAG, DBGrG, GVFG“ des Eisenbahn-Bundesamtes. Erarbeiten von Kriterien anhand deren die Vergleichbarkeit der angebotenen - Funktionalität - Qualität sowie der späteren Betriebs- und Unterhaltungskosten beurteilt werden kann. |
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| Vorbereiten der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 6.8 | Erstellung der Vorgabe, der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentation | x | ||
| Der AN erstellt auf Grundlage der jeweils aktuellen Ablagestruktur Personenbahnhöfe die Vorgabe der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentation (Link: https://www21.thinkproject.com/tp21/ex/tKAhQTiHe5yz08InPfe6a5juerLNyV-v/N5WqdWAf6ag0A87o/index.html). Die Ablagestruktur Personenbahnhöfe prüft er auf Vollständigkeit und Aktualität und nimmt in seiner Vorgabe für die Projektdokumentation notwendige Ergänzungen nach Maßgabe der aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regeln der Technik vor. Der AN stimmt die Vorgabe vor ihrer Freigabe mit der Projektleitung des AG ab. |
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| Mitwirken bei der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 7.1 | Einholen von Angeboten | x | ||
| - ☐ Erarbeiten der für die Bekanntmachung in Abhängigkeit vom Vergabeverfahren erforderlichen Texte und Vordrucke und Versenden der Bekanntmachung an die entsprechenden Bekanntmachungsorgane (z.B. Submissionsanzeiger, Amtsblatt der EU) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer - ☑ Einholen von Angeboten - ☐ Beantworten von Bieter-/Bewerberanfragen während der Angebotsfrist in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer | ||||
| 7.2.1 | Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen | x | ||
| Dem AN obliegt - ☐ das Nachrechnen aller Angebote - ☐ das Erstellen eines Preisspiegels - ☑ die fachtechnische Beurteilung/Wertung der Angebote insbesondere auch der Nebenangebote und Änderungsvorschläge im Hinblick auf technische Durchführbarkeit/ Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf/ mittelbare Kosten/ Dauer und Behinderung des Eisenbahn-/Baubetriebs/ Bauzustände/ Ausführungsfristen/ Unterhaltungskosten/LCC etc. - ☑ das Analysieren des Preisspiegels auf Plausibilität und Marktkonformität der angebotenen Preise - ☑ das Aufspüren spekulativer Angebotspreise - ☐ das Durchführen von Sensibilitätsbetrachtungen (Berechnung mit fiktiven Mengen gegenläufig zu Spekulationspreisen) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer | ||||
| 7.2.2 | Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | x | ||
| Alle Angebote aufgrund zusätzlicher und geänderter Leistungen der bauausführenden Firmen sind nach den Vorgaben des AG dem Grunde |
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| Mitwirken bei der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| und der Höhe nach zu prüfen. Ausgenommen hiervon sind bauwirtschaftlich begründete Nachtragsangebote. | ||||
| 7.3 | Führen von Bietergesprächen | x | ||
| - ☐ Erarbeiten von Fragekatalogen für die Bietergespräche im Benehmen mit den fachtechnisch und kaufmännisch zuständigen Stellen der DB. - ☑ Teilnehmen an Bietergesprächen (=Aufklärungsgesprächen, Vertragsverhandlungen). Fachtechnische Beratung und Unterstützung vor und während der Bietergespräche mit Blick auf Konformität mit den technischen, terminlichen, finanziellen und baubetrieblichen Zielen der geplanten Baumaßnahme. - ☑ Beantworten von Fragen der Bieter zur Ausführung und Ausführungsplanung sowie zum BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell. - ☐ Fertigen von Niederschriften und/oder Verhandlungsprotokolle über die Verhandlungsinhalte und -ergebnisse der Bietergespräche. Einholen der Unterschriften der Bevollmächtigten. | ||||
| 7.4 | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | x | ||
| Aufzeigen und Begründen von Abweichungen und Einsparpotenzialen. | ||||
| 7.5 | Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren | x | ||
| 7.6 | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung | x | ||
| Die vertragsrelevanten Ergebnisse aus den Bietergesprächen sind im Benehmen mit der zuständigen Einkaufs-OE als Verhandlungsprotokolle aufzubereiten und in vervielfältigungsfähiger Form zu übergeben. |
Vergabenummer: 26FEI88014 Anlage 1.3 Seite 24 von 25 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 18.11.2025 Erstellzeitpunkt 10.09.2026, 08:42 Ergänzungen BIM: I.IIG 12 I Anne Schacherl I Anne.Schacherl@deutschebahn.com I.IPM 4 I Stefanie Werner I Stefanie.S.Werner@deutschebahn.com
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| Objektbetreuung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 9.1 | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | x | ||
| 9.2 | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | x | ||
| 9.3 | Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | x | ||
| 9.4 | Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation | x | ||
| 9.5 | Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission | x |
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