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Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für eine Ingenieurleistung Planungsleistung
Erforderlichen Eintragungen/Ergänzungen durch die Bieter sind mit einem senkrechten Strich am Seitenrand gekennzeichnet.
Vergabevorgangsnummer 26FEI88014 Bezeichnung: EinfachBIM Planungsleistungen - Bstg. Fellbach Lph 1-7
Adresse Bieter Ansprechpartner Telefon Mail
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
Bleibt frei Neben den im folgenden Anlagenverzeichnis Vertragsteile festgelegten Rücklauf der Vertragsteile mit Angebot sind des Weiteren noch diese Rücklaufexemplare notwendig:
Für die Zuschlagskriterien zu liefernden Unterlagen Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan (Workflow/Prozesse, Werkzeuge [Software, Hardware], Qualitätssicherung des AN, Projektbeteiligte, Rollen, etc.) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
Miteinander verbundene Unternehmen, die in diesem Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen oder sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer an getrennten Angeboten beteiligen, sind verpflichtet, ihre Konzernverbindung offen zu legen. Zudem ist mitzuteilen, durch welche Maßnahmen der Geheimwettbewerb nach dem GWB sichergestellt ist.
Die vorstehenden Erklärungen / Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung 1.0 Allgemeine Erklärung zum Angebot 1.1 Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zum 05.02.2027 gebunden.
1.2 Anlagen zur Angebotserklärung Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Anlagenverzeichnis Vertragsteile“ mit Angebot einzureichenden Anlagen beigefügt. Anlagenverzeichnis Vertragsteile Arch./Ing. Vertrag Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 0.2 Zuschlagsschreiben Anlage 0.3 Protokolle und vertragsrelevanter Schriftverkehr siehe Zuschlagsschreiben
Anlage 1.0 Vorbemerkungen/Projektbeschreibung Anlage 1.1 Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage Anlage 1.2 Leistungsbild technische Ausrüstung TK Anlage 1.3 Leistungsbild technische Ausrüstung 50Hz Anlage 1.4 Leistungsbild Vermessung Anlage 1.5 Leistungsbild Baugrund Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung Anlage 3.x Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Anlage 4 Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB Arch./Ing.) Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte (ZVB-EDV) Anlage 6.1 Begründung Basishonoraranpassung Anlage 7 Merkblatt Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung
Anlage 9 zu beachtende Unterlagen
Anlage 12 Checkliste Qualitätssicherung Planung GB Pb Anlage 13 Quality Gates Anlage 14 Liste „Anwenderfreigaben Personenbahnhöfe" Anlage 15 Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 15.1 Anlage A - Digitale Bauteilbibliothek und Baustandards Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 17 Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
| Anlage 23 Ergänzende Vertragsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen | |
|---|---|
| Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit) | |
| Anlage 24 Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen | |
| Unternehmen zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung | |
| öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (EVB Bundestariftreue) |
Anlage 26 vermAst GB Pbf_Vst_Fellbach
Anlage 27 Aufnahmebereich_Bf_Fellbach
Rücklauf Vertragsteile mit Angebot Vertragsteile
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2 Angebot
2.1 Ergänzungen zu § 1 Gegenstand des Vertrages:
zu Ziffer 1.2 Optionen
bleibt frei
zu Ziffer 1.3 Anwendung EIGV/TSI
bleibt frei
zu Ziffer 1.4 Grundlagen der Leistungserbringung
- Qualifizierte Aufgabenstellung
- Bestandsunterlagen in Digitalversion
zu Ziffer 1.5.1 Standardisierten Planungen
- keine Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.2 Richtzeichnungen/Rahmenplanungen
- Baustandards Personenbahnhöfe Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.3 Musterleistungsverzeichnisse (GAEB-Format)
- Allgemeine Leistungen Infrastruktur (ALI)
- Baustandards Personenbahnhöfe
zu Ziffer 1.5.4 Standardkostenpläne
- keine
zu Ziffer 1.5.5 BIM-Arbeitsmittel
- BIM-Projektvorlagedatei
- BIM-Bauteilbibliothek 2.2 Ergänzungen zu Vertrag § 3 Haftpflichtversicherung:
zu Ziffer 3.2 DVA-Haftpflichtversicherung
-
DVA-Haftpflichtversicherung gem. Vertrag Ziffer 3.2, hier
-
Umsatzvertrag Nr.: 3001
2.3 Ergänzungen zu § 4Termine und Ausführungsfristen:
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Übertragene Leistungen nach § 1 Ziffer 1.1:
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. am: 08.02.2027
Ende der Leistungen am: 14.02.2029
2.4 Ergänzungen zu § 7 Vergütung:
zu Ziffer 7.2 Regelungen zur Baukostenobergrenze
- bleibt frei
zu Ziffer 7.4 Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze)
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Vermessungsingenieur EUR/h
-
für Ingenieur geotechnische Leistungen EUR/h
zu Ziffer 7.5 Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen
Die Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen gilt dann als Besondere Leistung, wenn die nach den Leistungsphasen 2, 3 und 4 zur Grundleistung gehörende Mitwirkung (insgesamt 9 Termine) erbracht ist.
Für zusätzliche Termine werden einschließlich Nebenkosten vergütet: bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen bis 5 Stunden €/ Termin und Person bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen über 5 Stunden €/ Termin und Person
zu Ziffer 7.6 Vergütung Mehrfertigungen
Bezeichnung EUR/Stück
Raumordnungsunterlagen Vorplanungsergebnisse Planfeststellungsunterlagen Planungsheft/Entwurfsheft Vergabeunterlagen
Stückpreis sind durch Bieter zu ergänzen.
zu Ziffer 7.10 Regelungen Anpassung Pauschalhonorar Streckenausrüstung
- bleibt frei
2.5 Ergänzungen zu § 8 Sicherheitsleistung:
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zu Ziffer 8.1 Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
- durch Sicherheitseinbehalt, siehe Vertrag § 8.
zu Ziffer 8.2 Sicherheit für Mängelansprüche
- durch Bürgschaft, siehe Vertrag § 8
2.6 Ergänzungen zu § 9 Arbeitsgemeinschaft:
zu Ziffer 9.1 Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
2.7 Ergänzungen zu § 11 Gerichtsstand
Folgende Gerichtstand wird vereinbart: Stuttgart
2.8 Ergänzung zu § 12 Vertretung des Auftragnehmers:
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter: Ein etwaiger Austausch des zuvor benannten Personals bestimmt sich nach § 14.9.
2.9 Ergänzungen zu § 13 Vertretung des Auftraggebers
zu Ziffer 13.2 Ansprechpartner beim Aufraggeber
Folgende Personen werden vom AG benannt:
Flakrina Deli V.IS-SW-IV 1
2.10 Ergänzungen zu § 14 Besondere Vertragsbedingungen:
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zu Ziffer 14.2 Leistungen im Zusammenwirken mit AG
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
- Verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
- Fachplanern
- Sonderfachleuten und Gutachtern
- Betroffenen Kommunen und Körperschaften
- Genehmigungsbehörden/-stelle
- Betroffenen Behörden und Aufsichtsinstanzen
- Zuschussgebern
- bautechnischen Prüfern
- Fachspezialisten und Technischen Bau Qualitätsbeauftragten (TBQ) (nur bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)
- BIM-Berater des AG/BIM-Manager des AG zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Anlage 1 aufgeführt sind, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Leistungserfolges erforderlich sind.
Die Leistung ist unter Verwendung der in § 1.5 gekennzeichneten Richtzeichnungen/ Rahmen- planungen zu erbringen.
zu Ziffer 14.3 Angaben zu Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
abweichend von AVB Arch./Ing. Abschnitt Nr. 1, Absatz (5) in analoger Form sortiert in Ordnern zu übergeben.
-
in digitaler bearbeitbarer Form, in jeweils offenen und nativen Datenformaten einfach zu liefern, Datenformate in Abstimmung mit dem AG (u.a. *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.rvt, *.X83 ) sowie in *.pdf bzw. *.ifc, *.e57.
Für Lieferobjekte gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe bzw. AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg. gelten mindestens die darin enthalten Formatvorgaben.
Die Übergabe durch den Auftragnehmer erfolgt:
-
auf geeigneten Datenträgern (Datenträger in Abstimmung mit dem AG)
-
auf der Projektkommunikationsplattform bzw. CDE
zu Ziff. 14.4 Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine
Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle: 5 Werktage
zu Ziffer 14.6 Regelung für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben
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- Der AN hat die Daten für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben mit dem EDV-System iTWO nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, der ZVB-EDV sowie den Datenstrukturen des jeweils aufnehmenden EDV- Systems der DB AG online zu erbringen.
Sofern ein eigenes AVA-System für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen oder Nachrechnen von Angeboten eingesetzt werden soll, so ist dies vorab mit dem AG abzustimmen. Leistungsverzeichnisse dürfen ausschließlich mit der GAEB Struktur „11.22.PPPP.I“ ohne Auslassen von Strukturebenen aufgestellt werden. Die Daten sind als Datei im GAEB-Format -Datenaustausch Kennung 81- zu übertragen. Das Einspielen der in eigenen AVA-Systemen erstellten Leistungsverzeichnisse in das System des AG erfolgt durch den AN selbst.
Für den Datenaustausch auf Datenträger gelten die
- Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990,
- Erläuterungen zu den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990 in der Fassung Januar 1995,
- Regelungen für den Aufbau des Leistungsverzeichnisses Ausgabe August 1991.
Die Leistungen sind, soweit vorhanden, mit standardisierten Texten aus dem StLB Bahn / StLB Bau zu beschreiben. Die korrekte Verknüpfung zwischen Leistungsbeschreibung (je LV-Position) und Kostenplanung ist gemäß der projektbezogenen Vorgaben des AG durch den AN herzustellen. Hiernach erfolgt aus dem System des AG die Erstellung der Datei der Kennung KE 83 und der Ausdruck des Leistungsverzeichnisses (Ausschreibungsexemplar).
zu Ziff. 14.7 Folgende Leistungen werden von Sonderfachleuten, sonstigen Dritten erbracht:
- keine Bei Bedarf werden weitere Leistungen von Sonderfachleuten und/oder Dritten vom AG veranlasst. Soweit der AN die Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für notwendig erachtet, hat er den AG hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Sind Unterlagen von Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für die Leistungserbringung des AN erforderlich, fordert der AN die Unterlagen nach Abstimmung mit dem AG bei den vom AG beauftragten Sonderfachleuten und sonstigen Dritten direkt an.
zu Ziffer 14.8 Folgende Leistungen werden vom AG erbracht:
- Liefern, Beistellen Vorhandene Bestandspläne Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Bestandspläne auf Erforderlichkeit für die Planung zu prüfen und den AG von nichtbenötigten Bestandsplänen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Prüfung ist im Rahmen des Planungsprozesses zu wiederholen. Der AN hat die im Zuge der Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern.
Zu Ziffer 14.11 Ergänzende Regelungen zu Urheberrechten:
- keine
2.11 Nachunternehmer
Abweichend von AVB Ziffer 1 (3) werden folgende Leistungen durch Nachunternehmer erbracht: Seite 7 Gültig ab: 13.07.2026
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Leistungen Nachunternehmer
Der AN verpflichtet sich, vorgenannte Nachunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle auszutauschen.
2.12 Nachtragsplattform (NTP)
bleibt frei
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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