1.0.2_Projektbeschreibung Vermessung.pdf

Planungsleistungen für die Erneuerung und Ausstattung der Bahnsteige am Bahnhof Fellbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 1/12
Zum Vertrag Nr. 26FEI88014

Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.

Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 2]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 2/12
Zum Vertrag Nr. 26FEI88014

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Beschreibung ............................................................................................................................. 3 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) ................................................................................................................... 3 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse......................................................................................................................... 3 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................................................. 3 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ..................................................................................................... 3 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ............................................................................. 3
  2. Vorbemerkungen .......................................................................................................................................... 3 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ................................................................................................ 3 2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 3 2.1 Einsatz von EDV-Systemen (sh. Anlage VA, E) .......................................................................................... 3 2.2 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb ........................................................... 3 2.3 Weitere Vorbemerkungen (siehe auch Anlage E) ..................................................................................... 4
  3. Vermessungstechnische Aufgabenstellung ................................................................................................ 4
  4. Sonstiges ........................................................................................................................................................ 4 1.1 Ergänzung zur Ermittlung Vergütung bei Positionen mit Mengenvorgaben ......................................... 4

Es wird ein Festhonorar vereinbart. Bei Leistungen mit Mengenvorgaben führt eine Abweichung der Anzahl von +/- 10% zu keiner abweichenden Vergütung. ................................................................................... 4 5. Vorbemerkungen für Anlage E .................................................................................................................... 4 5.1 Allgemeine Hinweise und Festlegungen zur Projektabwicklung ............................................................. 4 5.2 Projektspezifisch angepasste Maßnahmen bei der Vermessung ............................................................ 4 5.3 Vermessung in Überschneidungsbereichen zur Anlage VA ..................................................................... 5 5.4 Ablaufplan ...................................................................................................................................................... 5 5.5 Einsatz von EDV-Systemen .......................................................................................................................... 6 6. Hinweise zur Vermessung von Empfangsgebäuden ................................................................................. 7 6.1 Sonderverfahren bei der Vermessung vor Ort .......................................................................................... 7 6.2 Inhaltliche Festlegungen der Bestandsvermessung ................................................................................. 7 7. Bestandsdokumentation - Darstellung im Bauwerksmodell und in 2D-Konstruktionszeichnungen .. 8 7.1 Allgemeine Festlegungen ............................................................................................................................. 8 7.2 Bereitstellung von Unterlagen/ Aktualisierung von Bestandsdaten ...................................................... 8 7.3 Gestalterische Anforderungen an die Dokumentation ............................................................................. 9

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 3]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 3/12
Zum Vertrag Nr.
  1. Allgemeine Beschreibung

1.1 Zu planende Baumaßnahme(n)

1.2 Lage / örtliche Verhältnisse

1.3 Betroffene Gebietskörperschaften

1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter

1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse

  1. Vorbemerkungen

2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.

2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber

Mitwirkungspflicht: Dem AN obliegt die Mitwirkungspflicht bei der fachlichen Koordination aller Fachgewerke.

Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirkt der AN Vermessung im Projektverlauf mit.

2.1 Einsatz von EDV-Systemen (sh. Anlage VA, E) Die Projektrealisierung erfolgt grundsätzlich mittels der BIM-Methodik. Die Anforderungen aus den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik (kurz: BIM-Vorgaben) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe/ AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg sind zwingend zu beachten.

2.2 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb

Notwendige Leistungen in allen Bereichen, die Gefahren für Leib und Leben darstellen oder die als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sind, müssen vor der Ausführung rechtzeitig dem AG (Projektleitung) angezeigt, mit ihm abgestimmt und durch ihn genehmigt werden, insbesondere:  Das Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle.  Nach Auftragserteilung ist vom AN umgehend die Seite 1 des Sicherungsplanes je Bahnhof auszufüllen und an den für die Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) zu senden.  der AN hat die zeitliche Koordination mit dem zuständigen Bahnhofsmanagement, dem Bauüberwacher Bahn, der Sicherungsfirma oder der in den Sicherheitsbereichen zuständigen Beteiligten (3S-Zentrale) zu leisten.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 4]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 4/12
Zum Vertrag Nr.

2.3 Weitere Vorbemerkungen (siehe auch Anlage E)

Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM- Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies.

  1. Vermessungstechnische Aufgabenstellung Hinweis: Hierzu existiert ein Beispiel als Hilfe, was gemeint ist. Für DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe:

Die Erstellung der Aufgabenstellung hat in Abstimmung mit den folgenden Ansprechpartnern zu erfolgen:  Beschreibung von Umfang und Qualität der bereits vorliegenden vermessungstechnischen Grundlagen und insbesondere das vorhandene übergeordnete und verdichtete Festpunktfeld einschließlich Gleisvermarkung sowie der Gleisnetzdaten und Geodaten im Geoinformationssystem der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (DB GIS/AVANI) (regionale Ansprechpartner des Vermessung der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg kontaktieren – siehe unten)  Detailbeschreibung der projektbezogenen vermessungstechnischen Aufgaben insbesondere für die Trassierung und das Festpunktfeld  projektbezogener Lieferumfang (Bsp. Darstellungsart der Planunterlagen, Weichenhöhenplan)

Ansprechpartner für vermessungstechnische Fragestellungen:

Organisationseinheit „Dokumentation und digitale Services“ Weilburger Straße 22 60322 Frankfurt Tel. 069 – 265 - 24390 Email: dokumentation@deutschebahn.com

  1. Sonstiges

1.1 Ergänzung zur Ermittlung Vergütung bei Positionen mit Mengenvorgaben

Es wird ein Festhonorar vereinbart. Bei Leistungen mit Mengenvorgaben führt eine Abweichung der Anzahl von +/- 10% zu keiner abweichenden Vergütung.

  1. Vorbemerkungen für Anlage E

Die Vorbemerkungen zur Spezifikation stellen eine Aufmaß- und Darstellungsrichtlinie für die Vermessung von Empfangsgebäuden dar und sind projektspezifisch mit dem AG abzustimmen und auf das Projekt anzupassen.

5.1 Allgemeine Hinweise und Festlegungen zur Projektabwicklung

5.2 Projektspezifisch angepasste Maßnahmen bei der Vermessung Die projektspezifischen Maßnahmen zur Vermessung des jeweiligen Objektes sind der vermessungstechnischen Aufgabenstellung in den Vorbemerkungen unter Punkt 1 der Standardleistungsbeschreibung Vermessung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsstationen und Empfangsgebäude (BIM-Methodik) zu entnehmen.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 5]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 5/12
Zum Vertrag Nr.

5.3 Vermessung in Überschneidungsbereichen zur Anlage VA In Überschneidungsbereichen von Verkehrsstationen, Ingenieurbauwerken sowie Gebäuden (Gleishallen, Bahnsteige, Hausbahnsteige, Ingenieurbauwerke, Nebengebäude o. ä.) mit Empfangsgebäuden gilt diese Leistungsbeschreibung zusätzlich. Der Umfang der Leistungen zur konkreten Bestandsdokumentation ist aus den Leistungsbeschreibungen der Anlage VA und E gemeinsam abzuleiten.

Bei Hausbahnsteigen, Kopfbahnhöfen oder unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPVA) ist die Leistungsbeschreibung der Anlage VA grundsätzlich zusätzlich anzuwenden.

Schnittstellenbeispiele:

Bahnsteige: Werden nach Ril. 813.0201 A03 Abschnitt 2(1) Bahnsteige umgebaut oder neugebaut, sind diese nur auf Grundlage einer von der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg neu geprüften und freigegeben Soll- Gleislage zu planen. Bahnsteigdächer: Wird ein Bahnsteigdach erneuert/verändert ist zu prüfen, ob hierdurch ein Eingriff in den Lichtraum besteht. Erneuerung eines Empfangsgebäudes: Wird ein Empfangsgebäude rückgebaut ist zu prüfen, ob sich am abzubrechenden Gebäude ein Höhenbolzen befindet (Pos.: Festpunktfeld messen und Ausgleichung zur Prüfung vorlegen). Änderungen an Aufzugsschächten: Ein weiterer Fall wäre beispielsweise, wenn ein Aufzugschacht vergrößert oder verändert wird (Pos: Festpunktfeld-Messung, Gleisgeometrisches Aufmaß Gleis, Soll-Ist-Vergleich). Generelle Überschneidungsbereiche: Möglicher Eingriff in den Lichtraum; Abstand Gleisachse zu Objekt wird ggf. verringert (Ril besagt 2,50m - jedoch muss man von einer unbekannten Ist-Gleislage ausgehen  Grenzwert bereits bei 2,60m Abstand Objekt zu Gleisachse). Somit sind bereits aus dem Hauptdokument mind. die

  • Leistungsstufe 2.3- Festpunktfeld messen,
  • Leistungsstufe 3.3 - .x Gleisgeometrisches Aufmaß sowie
  • die Leistungsstufe 4.7 d) Soll-Ist-Vergleich auf Tabellenbasis für DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe-Projektleiter vor Umbau auszuwählen und zu beauftragen.

5.4 Ablaufplan Der AN erstellt unter Beachtung der Belange der jeweils betroffenen Mieter/Nutzer etc. und unter Beteiligung des Bahnhofsmanagements einen Ablaufplan für die Messungen. Vom Bahnhofsmanagement wird für den Zeitraum der Tätigkeiten vor Ort ein Ansprechpartner benannt, welcher die Zugänglichkeit zu den Vermietungseinheiten und Räumlichkeiten sicherstellt.

Der Nutzer/Mieter hat während der Messungen immer Vorrang und darf in der Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Es ist zu beachten, dass der Auftragsgegenstand i. d. R. in Betrieb ist, d. h. es finden Bahn- und Kundenverkehr sowie kommerzielle Nutzungen statt.

Sollten Lagermaterial, Verkleidungen etc., die den Zugang zum eigentlichen Bauteil behindern, so kann der AN nach der Besichtigung des Objektes eine Behinderung der Messung beim AG anmelden. Diese Behinderungen werden vor Beginn der Messungen über den AG (Projektleitung) entfernt. Sollten vorbeschriebene Umstände den Zugang zum eigentlichen Bauteil weiterhin nicht erlauben, werden diese Umstände zeichnerisch vermerkt und kommentiert, um Zusatzkosten bzgl. des AN zu vermeiden.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 6]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 6/12
Zum Vertrag Nr.

5.5 Einsatz von EDV-Systemen Die projektspezifisch anzuwendenden Datenformate und Softwareversionen zur Dokumentation von Bestandsdaten sind immer im Vorfeld mit dem I.SPM(D) abzustimmen.

Für die Übergabe der Ergebnisse aus den einzelnen Leistungspositionen ist die Ril 813 zwingend anzuwenden. Hieraus ist auch zu entnehmen, dass z.B. im Vorfeld ein Pilottest zum Datenaustausch (native Daten und IFC) zwischen AN und AG erfolgreich abgeschlossen werden muss.

Für die Übergabe der Messwerte, Protokolle und Tachymeterdaten darf keine zusätzliche Software nötig sein, diese sind im AutoCAD.DWG - Format oder als ASCII - Dateien zu übergeben.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 7]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 7/12
Zum Vertrag Nr.
  1. Hinweise zur Vermessung von Empfangsgebäuden Die während der Bestandserfassung (Leistungsstufe 3) aufzumessenden Objekte richten sich inhaltlich nach den Vorgaben der Objektplanung oder bei Bestandsvermessungen nach Umbau nach den Festlegungen unter Punkt 3 der Vorbemerkungen.

3D-Laserscannerdaten und Tachymeterdaten dienen in erster Linie der möglichst vollständigen Erfassung der Gebäudegesamtgeometrie und bilden somit das „Rückgrat“ der Bestandsaufnahme. Vereinfachungen oder Idealisierungen z.B. Parallelisierungen, angenommene Orthogonalität, Homogenisierung (Spiegelungen, Kopieren von Unterelementen mittels eines Messpunktes usw.) etc. sind während des Aufmaßes unzulässig. Die Verwendung von konstruktionsunterstützenden Programmen, die während des Aufmaßes automatisch Raumgeometrien aus einzelnen Messwerten interpretieren, ist ausdrücklich nicht zulässig. Sollten Lagermaterial, Verkleidungen etc., die den Zugang zum eigentlichen Bauteil behindern, so kann der AN nach der Besichtigung des Objektes eine Behinderung der Messung beim AG anmelden. Diese Behinderungen werden vor Beginn der Messungen über den AG (Projektleitung) entfernt. Sollten vorbeschriebene Umstände den Zugang zum eigentlichen Bauteil weiterhin nicht erlauben, werden diese Umstände zeichnerisch vermerkt und kommentiert, um Zusatzkosten bzgl. des AN zu vermeiden.

6.1 Sonderverfahren bei der Vermessung vor Ort

  • Handaufmaße sind nur als partielle Verdichtung und mittels Präzisionsdistometer erlaubt. Es dürfen nicht mehr als drei kleinere Räume/Bereiche mittels Handaufmaß im baulichen Zusammenhang erfasst werden, die keinen Bezug zum geodätischen Referenzsystem aufweisen (3:1 – Regel). Diese Messmethode wird nur in kleinteiligen und untergeordneten Bereichen akzeptiert, falls eine 3D-Laserscanner- oder Tachymeter- Aufnahme entweder nicht möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist. Sie ist immer mit redundanten Maßen an das Referenzsystem anzuschließen.
  • Handaufmaße erfolgen in der Regel auf DIN A4-Blättern. Die Blattaufteilung ist so zu wählen, dass jeweils nur ein (kleinerer) Raum bzw. Bereich übersichtlich inkl. seiner baulichen Anschlüsse an die umgrenzenden Räume bzw. Bauteile dargestellt wird. Es sind genügend maßliche Redundanzen vorzusehen (alle Wandlängen sind zu messen, die Maße müssen eindeutig zuzuordnen sein, ebenso sind zur Überbestimmung die Raumdiagonalen zu messen; aufsummierte Maße sind nicht zulässig; es müssen Einzelmaße abgenommen werden. Besonderer Wert ist auf die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Skizzen zu legen. Die einzelnen Handskizzen sind eineindeutig zu nummerieren und mit dem Aufnahmedatum und dem Namen des Bearbeiters zu versehen. In einer separaten Übersichtsskizze ist die Zuordnung der einzelnen Handaufmaßblätter grundrissbezogen festzuhalten. Beispiele hierzu sind bei Beauftragung erhältlich. Unleserliche Handaufmaßblätter müssen kostenneutral vom AN nachgebessert werden.

6.2 Inhaltliche Festlegungen der Bestandsvermessung

  • Besonderer Wert wird auf die Vollständigkeit der Erfassung der statischen Elemente des Bauwerkes gelegt. Hierbei ist zerstörungsfrei alles aufzunehmen, was einen Rückschluss auf die Statik des Gebäudes. Alle sichtbaren und zerstörungsfrei zugänglichen Rohbaumaße sind zu erfassen und als solche zu kennzeichnen.
  • In Bereichen mit variierenden Bodenniveaus müssen in einer geeigneten Dichte zusätzliche Höhen erfasst werden.
  • Treppen sind als komplette Läufe von Geschoss zu Geschoss zu messen, auch wenn Grundrisse nur geschossweise beauftragt sind.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 8]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 8/12
Zum Vertrag Nr.
  • Für jeden Raum ist während der Messung die Nutzung nach DIN 277-2 festzustellen und zu dokumentieren.
  1. Bestandsdokumentation - Darstellung im Bauwerksmodell und in 2D- Konstruktionszeichnungen 7.1 Allgemeine Festlegungen Die Darstellung der Grundrisse, Ansichten und Schnitte im CAD ist nach den geltenden Vorgaben der Ril 813 auszuführen. Grundrisse, Ansichten und Schnitte, die aus Modellen abgeleitet werden, sind so aufzuarbeiten, dass Sie den im Folgenden aufgeführten inhaltlichen und gestalterischen Festlegungen entsprechen.
  • Bei der Ablage von 2D-Konstruktionsdateien ist für jeden Grundriss, jede Ansicht und jeden Schnitt eine separate Datei anzulegen.
  • Ein separates Abzeichnen von Grundrissen, Ansichten und Schnitten aus der Punktwolke in 2D- Konstruktionsdateien mit Differenzen untereinander ist ausdrücklich unzulässig! Alle Maße müssen in Grund- und Aufriss identisch sein!

Darstellungstreue:

  • Nach Möglichkeit werden orthogonale Darstellungen erzeugt. Die Darstellungsgenauigkeit (Abweichung der grafischen Darstellung vom einzelnen Messpunkt) muss innerhalb von ±2.5cm liegen, die maximalen Abweichungen zur messtechnisch dokumentierten Realität dürfen die in der DIN 18202 festgelegten Maßtoleranzen im Hochbau im übertragenen Sinn nicht überschreiten.
  • Wandstärken sind auf halbe cm zu runden und einheitlich pro Wand darzustellen. Konstruktionen von Wänden mit nicht-parallelen Wandflächen sind im Rahmen dieser Maßtoleranzen zu vermeiden.

Generalisierung:

  • Die Darstellung von Reliefs, Figuren sowie anderen architektonischen Charakteristiken (Gesimse, Lisenen, Ziertürmchen an Giebeln usw.) erfolgt in einer an den Abbildungsmaßstab angepassten und vereinfachten Form. In den ausgedruckten Plänen dürfen die Konturen auf Grund des Abbildungsmaßstabes nicht zusammenfallen.
  • Die im Grundriss angegebenen Höhenangaben müssen mit den Angaben in den Schnitt- und Ansichtszeichnungen übereinstimmen. Alle Abmessungen im Gebäude müssen ebenfalls planübergreifend exakt übereinstimmen (z.B. Fensteröffnungen müssen maßidentisch in Grundriss und Ansicht abgebildet werden)
  • An allen statischen Konstruktionselementen ist die Angabe von relativen Höhen (lichten Höhen) nicht zulässig, da diese Höhen im Falle einer Veränderung des Bodens ihren Bezug verlieren.
  • In Bereichen mit variierenden Bodenniveaus müssen in einer geeigneten Dichte Höhenkoten dargestellt werden. Relative Höhen wie z. B. Brüstungs-, Fenster-, Tür- und lichte Raumhöhen beziehen sich relativ auf das lokale Bodenniveau am Ort der Messung. Alle beschrifteten Höhen sind bei der Plandarstellung möglichst nahe ihrer Aufmaßposition zu beschriften.

7.2 Bereitstellung von Unterlagen/ Aktualisierung von Bestandsdaten

  • Sofern vorhanden stellt der AG digitale Bestandsunterlagen durch die DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, I.IPM zur Verfügung. Diese übergebenen Bestandserfassungen sind schlüssig in die aktuelle Dokumentation zu integrieren, in den Überschneidungsbereichen anzupassen und weiterzuführen.

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 9]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 9/12
Zum Vertrag Nr.
  • Übergebene Rasterdaten entsprechen u.U. nur fragmentarisch dem heutigen Bestand und können historische und/oder veraltete Bauzustände widerspiegeln. Die DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Planunterlagen. Sie dienen lediglich als Hintergrundinformation bzw. dem Zweck der allgemeinen Veranschaulichung und ersetzen auf keinen Fall die örtlichen Aufmaßtätigkeiten des AN. Es ist nicht zulässig, Maße aus diesen Unterlagen direkt oder indirekt zu entnehmen und diese messwertgleich weiter zu verwerten.

7.3 Gestalterische Anforderungen an die Dokumentation

  • Ein ggf. vorhandenes Gebäude-Achssystem wird vom AG übergeben und ist vom AN incl. seiner Achsbezeichnung auf alle Grundrisspläne, Ansichten und Schnitte zu übernehmen. Die Achsbezeichnung darf vom AN nicht, bzw. nur in Abstimmung mit dem AG verändert werden.
  • Wurde nach RIL 883 ein Höhenbezug zum System DB_REF hergestellt, ist dieser im Plankopf anzugeben. (z. B. OK FFB EG mit +/- 0.00 = 513.42 m im DB_REF). Für die Darstellung sind ebenfalls die Festlegungen der Ril 813 zu beachten.
  • Unterzüge und Deckensprünge werden gestrichelt dargestellt mit Angabe der lichten Höhe (LH ...). Wenn Türstürze (in der Plandarstellung) nicht mit Schwellen oder Stufen zusammenfallen erfolgt die Darstellung ebenfalls gestrichelt, ansonsten entfällt sie.
  • Bei Gewölben werden die Verschneidungslinien (Gewölbegrate) gestrichelt als Projektion in die Grundrisse eingetragen. Die Höhen von Gewölbescheitel und –schulter (Kämpfer) sind stets anzugeben.
  • Die Schnitthöhe für die Grundrissebenen liegt i. d. R bei 1.00 m über OK FFB, sollte jedoch so gewählt werden, dass möglichst alle Fenster geschnitten im Grundriss dargestellt werden können.
  • Gewölbeklapplinien werden in gepunkteter Darstellung (Seitenansicht formgetreu) in den Grundrissen abgebildet. Wenn zum Verständnis der jeweiligen baulichen Situation die Grundrissdarstellung unzureichend ist, müssen (Teil-) Schnitte dargestellt werden.
  • Bei Rundfenstern wird (wie bei Gewölben) eine Darstellung der Seitenansicht in gepunkteter Klappdarstellung im Grundriss angegeben.
  • Türschwellen werden als ansichtige Kanten dargestellt (ohne Höheneintrag).
  • Bei Treppen werden Antritts- und Austrittsstufe, die Lage und Anzahl der Treppenstufen sowie das Steigungsverhältnis der Stufen dargestellt.
  • Im Bereich von geneigten Dächern / Decken sind die 1.00 m und die 2.00 m-Linien in strichpunktierter Darstellung anzugeben.
  • Dachverschneidungslinien sind im Grundriss gestrichelt darzustellen. Die Grundrissschnittebene verläuft in ca. 1.00 m Höhe relativ zum Bodenniveau durch die Dachschräge (sofern vorhanden). Die Darstellung des Bereiches (bei Dachschrägen) unterhalb 1.00 m Höhe erfolgt als Dachaufsicht, darunterliegende (verdeckte) Elemente werden gepunktet dargestellt.
  • Gauben und andere Dachaufbauten werden dargestellt. Liegende Dachflächenfenster werden als Untersicht dargestellt. Bei komplexeren Dachkonstruktionen sind u.U. zusätzliche Grundrissebenen oder Teilschnitte zu erstellen, bspw. bei Fehlböden oder komplexen Gauben- oder Sheddach-Konstruktionen.
  • Zu jedem Raum wird eine geschlossene AutoCAD-Polylinie mit der Umgrenzung der Nettogrundfläche („Ausbauzustand“) auf dem dafür vorgesehenen Layer erzeugt.
  • Es ist generell sicherzustellen, dass die Z-Werte in der 2D-CAD-Konstruktion den Wert „0“ besitzen.

Inhaltliche Anforderungen an die Dokumentation

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 10]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 10/12
Zum Vertrag Nr.

Für die Plandarstellung in 2D sind inhaltlich grundsätzlich alle Vorgaben zur Anwendung der BIM Methodik anzuwenden. Im Bereich von Empfangsgebäuden ist die Darstellung von folgenden gebäudespezifischen Merkmalen sicherzustellen:

3.4.1 Grundrisse

  • Darstellung des vom AG übergebenen Achssystems

  • Angabe Höhenbezug im Planstempel

  • Beläge (Deckschichtarten) und deren Abgrenzungen (auch in Außenanlagen)

  • Kriechgänge, Gruben und horizontale Installationsschächte bzw. Versorgungsschächte unterhalb der Bahnsteigebenen, ggf. als separate Ebene darstellen, um die Übersichtlichkeit zu wahren

  • Vertikale Schächte, Kanalabdeckungen, Einbringschächte, Einspeisungen

  • Stützen (inkl. darstellbarer Konstruktionsmerkmale wie Kapitelle oder Konsolen und Unterzüge (inkl. Vouten) des Tragsystems,

  • Statische Elemente (z.B. Wände, Stützen, Über- und Unterzüge, Decken mit Dimension und Material, soweit erkennbar, Deckenversprünge)

  • Sockel an Wänden mit Angabe der Höhe

  • wichtige Untersichten z.B. bei Bahnsteigdächern: Öffnungen für Mastdurchführungen, Oberlichter o.ä.

  • Maßstäbliche Darstellung der Untersichten der Dachkonstruktion, wenn bei maßstäblicher Darstellung die Lesbarkeit des Planes erhalten bleibt, sonst Darstellung der Hauptachsen der Dachkonstruktion,

  • Gauben und andere Dachaufbauten

  • Dehnungsfugen an allen baulichen Anlagen (abweichend zu anderen geltenden Normen, da möglicherweise brandschutzrelevant!)

  • Revisionsöffnungen (Schachtdeckel, Klappen etc., in Lage und Dimension)

  • Unterscheidung zwischen massiven Decken und abgehängten Decken, abgehängte Decken mit struktureller Darstellung (z.B. bei Kassettendecken)

  • Doppelböden

  • Decken- Boden- und Wanddurchbrüche, Sacklöcher

  • Kriechgänge, Kriechkeller, Gruben und horizontale Installationsschächte bzw. Versorgungsschächte, auch unterhalb der Bahnsteigebenen

  • Fenster mit Brüstungs- und Sturzhöhe, Rundfenster in gepunkteter Klappdarstellung (Detaillierungsgrad ausreichend für Darstellung im M 1:100)

  • Türen mit Angabe der Schwellenhöhe, des lichten Türmaßes (Fertigmaß) und Öffnungsrichtung (Detaillierungsgrad ausreichend für Darstellung im M 1:100, symbolisch als Linie mit Viertelkreis, keine Zargendarstellung)

  • Wandnischen mit Brüstungs- und Sturzhöhe, Heizungsnischen,

  • Wanddurchbrüche mit Brüstungshöhe und Dimension

  • Maßstäbliche Darstellung der Tragkonstruktion im Dach (z.B. Firstsäulen, Stuhlsäulen, Streben, Binder, Pfetten usw. , Dachsparren systematisch als Systemraster mit Angabe der Achsen der gemessenen Sparrenlage,

  • Treppenanlagen, Treppenzu- bzw. –abgänge und Rampen inkl. (Zwischen-) Podeste (vollständig bis zur darüber liegenden Ebene), Treppen mit Podesten und Stufen mit Stufenanzahl, Stufenbreite und

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 11]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 11/12
Zum Vertrag Nr.

Steigungsmaß einschließlich Untersichten, bei mehr als einem Zwischenpodest sind gesonderte Teilgrundrisse anzulegen

  • Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen und Gepäckbänder)

  • Balkone, Galerien

  • Im Grundriss der Erdgeschossebene sind die Lichtschächte des Kellergeschosses, die Höhen des anstehenden Geländes und die Geländesituation im festgelegten Umgriff mit darzustellen.

  • Bei innen liegenden Höfen ist ein Höhenraster im Abstand von 2 x2 m zur Bestimmung des Gefälles darzustellen. Alle umlaufenden Anschlusshöhen zu den Gebäudeeingängen incl. der Angaben zum Höhenverlauf der Sockel, sowie der Höhenangaben an Schwellen sind zu erfassen.

  • alle sichtbaren Entwässerungseinrichtungen (Kanalschächte, Schächte, Fallrohre am Gebäude etc.) lagemäßig (Schächte i.d.R. nur oberirdisch, kein Öffnen von Revisionsöffnungen o. ä., außer die entsprechende Pos. im StLB ist optional beauftragt)

  • Höhenkoten absolut, bezogen auf das projektbezogene Koordinatensystem, und ggf. relativ zu OK FFB des Stockwerkes

  • Raumhöhen Abk.: RH, Lichte Höhen Abk.: LH, Wandhöhen Abk.: WH, Sockelhöhen Abk.: SH, Brüstungshöhen Abk.: BRH

Ausstattung:

  • Rammschutzleisten (z. B. an Wänden, Stützen etc.)

  • feste Ein- oder Aufbauten (z.B. Wandverkleidungen, feste Bestuhlung, Automaten, Aufsichts- und Technikräume, Kioske, Einhausungen etc.)

  • Einbauwände, Feste Möblierung (VstättVO)

  • Sanitärobjekte systematisch innerhalb von Gebäuden und Nebengebäuden, symbolisch (informativ als Ausstattungselemente)

  • Bodeneinläufe mit Lage und Höhe

  • Ausbaudetails von Türen, Fenstern und Wand- und Deckenverkleidungen

Plangestaltung:

  • Übersichtsbemaßung getrennt nach Innen- und Außenbemaßung (Fertigmaße incl. Putz)

  • Angabe von absoluten Höhenkoten an den statischen Konstruktionen (z. B. OK FFB, UK-Decke, UK- Unterzug…), bei Gebäuden

  • Lage der Schnitte mit Bezeichnung und Blickrichtung

  • Raumstempel als Blöcke mit Attributen incl. Raumnummer (vorhandene Raumnummer nach Angabe AG), Raumbezeichnung mit Angabe der Nutzung nach DIN 277-2, Raumgröße in m², lichter Raumhöhe, OK FFB und Raumpolygon

Option TA in Grundrissen:

  • Deckenraster von abgehängten Decken incl. Beleuchtung

  • sichtbare TA, auch in den Bereichen von Messöffnungen bei abgehängten Decken

  • symbolische Darstellung von Heizkörpern

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

[Seite 12]

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 12/12
Zum Vertrag Nr.
  • symbolische Darstellung von EDV-Netzwerkdosen

  • symbolische Darstellung von Lichtschaltern und Stromanschlüssen (auch Bodentanks)

3.4.2 Schnitte

Folgende Elemente sind in der geforderten Genauigkeit im M 1:50 darzustellen, zusätzlich sind die Festlegungen aus den Vormerkungen unter Pkt. 3.1 zu beachten:

  • Höhenbezug wie in den Grundrissen mit OKFFB EG ±0.00 und ggf. Angabe zum amtl. Höhensystem mit m ü NN

  • Darstellung aller Elemente, die auch im Grundriss erfasst wurden, incl. Unterscheidung nachtragenden und nicht tragenden Wänden

  • Eindeutige Darstellung von abgehängten Decken

  • Darstellung aller Elemente hinter der Schnittebene bis zur Raumgrenze des geschnittenen Raumes, ggf. ist die Darstellungstiefe bei verdeckenden Einbauten mit dem AG abzustimmen.

  • Ansichten von Gebäuden und Gebäudeteilen, die sich im Hintergrund in den Schnitten abbilden sind mit darzustellen (Teilansichten)

  • Ggf. Anschnitt der Nachbarbebauung

  • Darstellung von strukturierenden Fassadenelementen hinter der Schnittebene in vereinfachter Darstellung

  • die Lage der quer zur aktuellen Schnittrichtung liegenden Schnitte ist mit anzugeben

  • Angabe der Lage der Achsen aus dem Grundriss

  • Die Lage der Schnitte ist mit Bezeichnung und Blickrichtung in die Grundrisse einzutragen

3.4.3 Ansichten

Folgende Elemente sind in der geforderten Genauigkeit im M 1:50 darzustellen, zusätzlich sind die Festlegungen aus den Vormerkungen unter Pkt. 3.1 zu beachten:

  • 2D-Zeichnung mit Darstellung aller relevanten Fassadenelemente, wie z. B. Wandelemente, Fensteröffnungen (ohne Öffnungsrichtung), Profilen und Teilungen, Darstellung aller Elemente, die auch im Grundriss erfasst wurden

  • strukturelle Darstellung der Fassade mit vereinfachter Darstellung von Reliefs und Figuren, sowie allen architektonischen Charakteristiken (Gesimse, Lisenen, Ziertürmchen an Giebeln usw.)

  • Achsraster auf der Grundlage der Bestandsunterlagen

  • Außenbemaßung

  • Geschoss- und Dachstuhlhöhen, First- und Traufhöhen

  • Angabe des lokalen Höhenbezuges zum amtlichen Höhensystem (z.B. müNN, müNHN) 

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Vermessung (BIM) Gültig ab: 13.07.2026

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung