Bezeichnung der Leistung:
| Projekt: | L 47 – Um- und Ausbau Twist - Rühlerfeld |
| Leistung: | LPH 1 bis LPH 4 (LPH 5 optional) Objektplanung Verkehrsanlagen, besondere Leistungen |
Vertragsbedingungen
I. Besondere Vertragsbedingungen
I.1 Termine und Fristen
| 1.1 Beginn der Ausführung: [x] Spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung [ ] Frühestens am (Datum) [ ] Spätestens am (Datum) |
| 1.2 Verbindliche Zwischenfristen: [x] Vollendung der Leistungen der LPH 2 OP VA: Spätestens am 30.07.2027 [x] Vollendung der Leistungen der LPH 3 OP VA: Spätestens am 31.12.2027 [x] Vollendung der Leistungen der LPH 4 OP VA: Spätestens am 30.06.2028 |
| 1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum: [x] Spätestens 28.02.2029 (Datum) [ ] Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum) |
I.2 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:
| a) für Personenschäden | 3.000.000 EUR |
| b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) | 3.000.000 EUR |
| Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. |
I.3 Ergänzende Vereinbarungen
| 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit im Verhältnis zu Dritten hinsichtlich sämtlicher ihm zugänglicher Kenntnisse und Informationen über das Projekt, einschließlich der Inhalte der mit dem Auftraggeber eingegangenen Vertragsbeziehungen. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Planungsergebnisse dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt uneingeschränkt auch für andere Behörden, Gemeinden und andere Auftragnehmer. Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung. 2. Mit den anderen Auftragnehmern hat eine enge Abstimmung zu erfolgen. Dabei ist auch die Einheitlichkeit der Unterlagen miteinander abzustimmen. 3. Möchte der Auftragnehmer Änderungen bei den in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der Liste der Projektverantwortlichen genannten Personen vornehmen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Eignung der Ersatzpersonen ist nachzuweisen. Bei einem offenen oder verdeckten Wechsel der genannten Personen ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. 4. Unter (4) der Honorarübersicht sind Stundensätze vereinbart für Leistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden. Die Abrechnung der Leistungen nach Zeit bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. 5. Im Honorar ist die Teilnahme des Auftragnehmers an Besprechungen im erforderlichen Umfang einschließlich Vor- und Nachbereitung (Pläne, Präsentationen, Protokoll) enthalten. 6. Als angemessener Schadensersatz oder Minderung für fehlerhafte oder unvollständige Leistungen, die zu einem erhöhten Prüfaufwand führen, gilt ein Betrag in Höhe von 3 v. H. der vereinbarten Vergütung. Beide Parteien sind berechtigt einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen. 7. Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers und dem Angebot des Auftragnehmers gilt die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. 8. Informationssicherheit Folgende allgemeine Sicherheitsanforderungen sind zu beachten, sobald Informationen des Auftraggebers (AG) nicht auf Systemen der NLStBV selbst, sondern bei externen Leistungserbringern verarbeitet/gespeichert werden: 1. Die Informationen/Daten (Verarbeitung/Ablage/Zugriff) des AG und die dafür genutzten Services und Server (z.B. E-Mail/Exchange/Betriebssysteme/VPN) sind vom Auftragnehmer (AN) in seinem Einflussbereich gem. Stand der Technik (z.B. Sicherheits-Updates, Firewall, Virenschutz, verschlüsselte Übertragung/Ablage, Zugriffskonzept, Sicherung) zu schützen. 2. Informationen/Daten des AG dürfen durch den AN nur in externen Cloudstrukturen außerhalb seines direkten Einflussbereichs (seinem Büro/seiner Hardware) abgelegt oder verarbeitet werden, wenn diese Zertifizierungen vergleichbar ISO27001 bzw. ein Testat gem. BSI C5 aufweisen und die Informationen/Daten verschlüsselt abgelegt werden. 3. Der AN verpflichtet sich, sich über eventuelle sicherheitsrelevante Vorfälle in seinem Einflussbereich (z.B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Verlust, Veröffentlichung oder Veränderung von Daten, relevante technische/organisatorische Störungen mit Auswirkungen auf den Auftrag/die Informationen) zu informieren und solche dem AG unmittelbar nach Kenntnisnahme zu melden, wenn dessen Informationen/Daten betroffen sind. 4. Der geografische Standort der Datenverarbeitung/Datenablage muss sich in Deutschland oder einem anderen der DSGVO unterliegenden europäischen Land befinden. 5. Der Datenaustausch zwischen dem AN und dem AG erfolgt per E-Mail oder über die eigengehostete Plattform der Straßenbauverwaltung (share.NLStBV). Die Zugangsberechtigung wird durch den AG gestellt. Sonstige Datenträger sind nicht zugelassen. 6. Der AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben bei eventuellen Unterauftragnehmern, welche dem AG mitgeteilt werden müssen. Als unmittelbar vorgesetzte Behörde im Sinne des § 17 Abs. 2 AVB F-StB 2022 zur Klärung von Streitigkeiten gilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentraler Geschäftsbereich 2, Dez. 24, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover. |
I.4 Datenschutz
| Siehe Vordruck „HVA F-StB Information Datenschutz“ (in Aufforderung zur Angebotsabgabe Anlage A)) |
II. Technische Vertragsbedingungen
| II.1 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB-Landschaft) |
| II.2 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke) |
| II.3 | [x] | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen) |
| II.4 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung) |
| II.5 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) |
| II.6 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik) |
| II.7 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB-Ingenieurvermessung) |
| II.8 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf) |
| II.9 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019 (TVB-Verkehrsuntersuchung) |
| II.10 | [ ] | Technische Vertragsbedingungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung, Ausgabe 2021 (TVB-SiGeKo) |
| II.11 | [x] | RSA 21, ZTV-SA 97, ASR A5.2, RUB Ausgabe 2021 |
| II.12 | [x] | RPS 2009, Leitfaden Baum- und Objektschutz an Landstraßen |
| II.13 | [x] | 16. BImSchV, RLS-19 |
| II.14 | [x] | REwS 2021 (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) |
III. Allgemeine Vertragsbedingungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB) |