F01_Informationen_DSGVO_NÖRVENICH.pdf

Planungsleistungen für die energetische Sanierung einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten
nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Gemeinde Nörvenich Der Bürgermeister Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich E-Mail: info@noervenich.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:Gemeinde Nörvenich Datenschutzbeauftragter der Gem. Nörvenich Herr Ralf Rüster Bahnhofstr. 25 52388 Nörvenich E-Mail: datenschutz@noervenich.de
Zweck und Rechts- grundlage für die Verarbeitung personen- bezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 75a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot / Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beträgt nach § 59 KomHVO NRW (Aufbewahrungsfristen) grundsätzlich sechs Jahre nach Ablauf des Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Recht auf Auskunft, Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 DSG Berichtigung, Löschung, NRW.

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Einschränkung der Verarbeitung personen- bezogener Daten:Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber / Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personen-bezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber / Bieter bei Daten- verarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichts- behörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an die v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

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