Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe
(ggf. auszufüllen)
Diese Unterlage ist nur auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen, wenn der Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) beabsichtigt, sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen zu stützen.
Das andere Unternehmen hat dann die u. g. Erklärung(en) abzugeben und die in den Erklärungen aufgeführten weiteren Formblätter auszufüllen und zu unterschreiben.
| Name des Bieters / der Bietergemeinschaft: |
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| Name des sich im Rahmen der Eignungsleihe verpflichtenden Unternehmens: |
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[ ] Der Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines / unseres Unternehmens in Anspruch. Die diesbezüglichen Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind dieser Erklärung beigefügt.
Hinweis: Der Auftraggeber wird im Falle der Beauftragung für die Auftragsausführung vorgeben, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und das sich verpflichtende Unternehmen, welches vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
[ ] Der Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die technische und berufliche Leistungsfähigkeit meines / unseres Unternehmens in Anspruch. Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) meines / unseres Unternehmens für den / die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen und die Leistungen zu erbringen, für die meine Kapazitäten benötigt werden.
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen |
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Ort, Datum, Unterschrift (des sich im Rahmen der Eignungsleihe verpflichtenden Unternehmens)
Hinweis:
Ist ein Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet oder liegen bei dem benannten Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, ist der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, dieses Unternehmen zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 VgV).
Es wird auf die Anlage A02 – Übersicht aller durch den Bieter einzureichenden Unterlagen hingewiesen.