Planungsleistungen für die elektrotechnische Sanierung von 13 Standorten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.duesseldorf.de
- Bekanntmachungsnummer
- 707670-2026
- Verfahrensnummer
- 676882de-6467-47cd-99dd-e87af29695d5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht Planungsleistungen für die energetische Sanierung von 13 Standorten im Stadtgebiet. Dabei sollen die vorhandenen elektrotechnischen Anlagen geprüft und an die aktuellen technischen Regeln angepasst werden; außerdem sind vier Effizienzstandards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu untersuchen. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2.160 Tagen vergeben; einzelne Aufträge gehen nach Mini-Wettbewerben an jeweils einen der Vertragspartner.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag ES 13 Energetische Sanierung von 13 Standorten ELT
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag ES 13 Energetische Sanierung von 13 Standorten ELT
Es sollen 13 Standorte im Stadtgebiet Düsseldorf saniert werden. Der AG wird die Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit dieses Rahmenvertrages nach Durchführung von "Mini-Wettbewerben" unter den Rahmenvertragspartnern jeweils an einen der Rahmenvertragspartner vergeben. Ziel ist es vom AN 4 Effizienzstandards KfW 40, 55, 70 und 85 zu ermitteln. Hierbei sollen die vorhandene Elektrotechnische Anlagen überprüft und auf die aktuellen Regel der Technik angepasst / geplant werden. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren, beginnend mit Zuschlagserteilung. Der Rahmenvertrag wird mit 6 Wirtschaftsteilnehmern geschlossen, soweit ausreichend wertungsfähige und wirtschaftliche Angebote unterschiedlicher Bieter vorliegen; sollten weniger als drei wertungsfähige und wirtschaftliche Angebote vorliegen, behält sich die LHD die Aufhebung des Verfahrens vor. Das geschätzte Volumen beläuft sich auf ca.1.000.000€ netto über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 6 Jahren. Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 1.700.000€ netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen in Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht. Zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme an der Verhandlungsphase werden max. 8 Bewerber aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahl in den Auswahlkriterien wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag ES 13 Energetische Sanierung von 13 Standorten ELT
- Erläuterung der Schnittstellen und Abstimmungsprozesse mit den Planungsbeteiligten und dem AG in der Planungs- und Ausführungsphase
- 15 %
- Erläuterung zur Herangehensweise an die planerische Bearbeitung einer energetischen Sanierung unter Anwendung von BIM sowie Erläuterung besonderer Problemschwerpunkte mit möglichen Lösungsansätzen
- 30 %
- Erläuterung zur Herangehensweise zum Umgang mit Projektstörungen (z.B. Kostensteigerung, Terminverzögerung, unvorhergesehene Bestandsbedingungen) anhand eines konkreten Beispiels aus vergleichbaren früheren Auftragsausführungen
- 30 %
- Erläuterung von Möglichkeiten der Optimierung von Investitions- und Betriebskosten, Erläuterung von Möglichkeiten der Überwachung/ Steuerung im Betrieb
- 10 %
- Erläuterung der internen Qualitätssicherung im Planungsprozess
- 15 %
- Im Zuge des VgV-Verfahrens wird kein Honorarangebot gefordert. Aus technischen Gründen musste das Preiskriterium ausgewählt werden. Dieses ist allerdings KEIN Zuschlagskriterium! Im Zuge des VgV-Verfahrens wird kein Honorarangebot gefordert. Honorarangebote sind erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung im Zuge der Mini-Wettbewerbe zur Vergabe der Einzelaufträge zu erstellen (siehe § 2 des Vertragsentwurfes).
- 0 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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