Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) an der Schule Hubbelrather Straße
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 493187-2026
- Verfahrensnummer
- 06364379-005e-47fa-8c4b-8885aa111d40
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) an der Schule Hubbelrather Straße aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 gemäß HOAI im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sowie notwendige Instandsetzungen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Ingenieurleistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ingenieurleistung-TGA Umsetzung Schule Hubbelrather Straße
Ingenieurleistungen, Technische Ausrüstung gem. HOAI LP 1,2,3,5,6,7 und 8 für die Umsetzung Rechtsanspruch Ganztag sowie Instandsetzungen im Gebäude.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.