Planungsleistungen für den kommunalen Glasfaserausbau in vier Gemeinden

Status
Offen
Angebotsfrist
03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde Frensdorf
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
761443-2026
Verfahrensnummer
01a153b5-f557-4147-a021-fb0afb6fda96

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Frensdorf beschafft Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und technische Ausrüstung zum Ausbau des Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden (FTTB). Das Vorhaben wird im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) in Frensdorf, Litzendorf, Lisberg und Priesendorf umgesetzt. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.560 Tage; die Angebotsfrist endet am 3. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung „FTTB-Ausbau IKZ Frensdorf“

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung „FTTB-Ausbau IKZ Frensdorf“

    Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., sowie die Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. (Anlagengruppe 5, ergänzend Anlagengruppe 4) für den kommunalen FTTB-Ausbau in den Gemeinden Frensdorf, Litzendorf, Lisberg und Priesendorf. Die Maßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit umgesetzt und dient der Erschließung bislang nicht mit Glasfasertechnik versorgter Haushalte und Betriebe mit FTTB-Anschlüssen. Nach aktuellem Planungsstand sind insgesamt rund 3.290 Adressen zu erschließen. Das Vorhaben umfasst ein Trassennetz von insgesamt rund 122 km, davon ca. 92 km auf öffentlichen Flächen sowie ca. 30 km auf privaten Grundstücken. Die vorläufig geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 22,03 Mio. EUR netto. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweils einschlägigen Gigabit-Förderprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern (Kofinanzierung). Für das Vorhaben liegt bereits ein FTTB-Masterplan vor. Dieser bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist durch den künftigen Auftragnehmer zu prüfen, fortzuschreiben und im Rahmen der weiteren Bearbeitung verantwortlich zu übernehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Beauftragt wird vorerst nur Stufe 1 (Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke). Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 mit den Leistungsphasen 5 bis 9 beider Leistungsbilder (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung) beabsichtigt. Neben den o.g. Grundleistungen können insbesondere Besondere Leistungen im Zusammenhang mit Förderverfahren, örtlicher Bauüberwachung, laufender Kostenkontrolle, vertiefter Trassenplanung, Wegerechtssicherung, Anwohnergesprächen, Bürgerversammlungen, Nutzungsvereinbarungen, DGPS-Dokumentation, Bilddokumentation sowie Dokumentations- und Übergabeleistungen für die Glasfaserinfrastruktur erforderlich werden. Der Planungsbeginn ist für das 2. Quartal 2027 vorgesehen. Der Baubeginn ist für Frühjahr/Sommer 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der ersten 30 % der Adressen wird bis Sommer/Herbst 2029 angestrebt; die bauliche Gesamtfertigstellung bzw. der Projektabschluss ist bis Mitte 2031 vorgesehen.

Anforderungen an deinen Betrieb

[ siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Hinweis: Es gelten sämtliche gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, insbes. gem. §§ 123, 124 GWB, aber auch nach § 19 Abs. 1 MiLOG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG etc., unabhängig davon, ob sie in dieser Bekanntmachung genannt sind. ] --- [siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ] --- [ siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Ermessensentscheidung) ] --- Der Auftraggeber kann Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung „FTTB-Ausbau IKZ Frensdorf“

Honorar: 30 %. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Honorar erhält die volle Punktzahl; im Übrigen erfolgt eine Verhältnisrechnung (niedrigstes Honorar/angebotenes Honorar * volle Punktzahl) mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 15 %. Bewertet werden u.a. Personalkonzept, Qualifikation und Berufserfahrung Projektleiter, stv. Projektleiter und Bauüberwacher.
Herangehensweise an das Projekt / Projektabwicklung: 35 %. Bewertet werden die Ausführungen des Bieters in Bezug auf u. a. Kosten- und Terminsteuerung, Qualitätssicherung, Umgang mit Besonderheiten bei der Ausführung.
Qualität der Präsentation: 5%. Bewertet wird die Qualität der Präsentation sowohl der schriftlichen wie auch der mündlichen.
Verfügbarkeit/ Präsenz: 15%. Bewertet wird die vorgesehene Verfügbarkeit/Präsenz vor Ort sowie Reaktionszeiten.

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Anforderungen

[ siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Hinweis: Es gelten sämtliche gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, insbes. gem. §§ 123, 124 GWB, aber auch nach § 19 Abs. 1 MiLOG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG etc., unabhängig davon, ob sie in dieser Bekanntmachung genannt sind. ] --- [siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ] --- [ siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Ermessensentscheidung) ] --- Der Auftraggeber kann Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

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