Geförderter Gigabit-Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Affing

Status
Offen
Angebotsfrist
27.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde Affing
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.10.2026
CPV-Codes
Internetdienste (72400000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
739565-2026
Verfahrensnummer
c8620fd0-c489-4f29-99cf-c0c6fbc982af

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Affing sucht einen Anbieter für den geförderten Ausbau einer leistungsfähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur in einem bislang unterversorgten Teilgebiet. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell gleicht dabei die Finanzierungslücke des Ausbaus aus; die Ausschreibung betrifft Affing in Bayern. Die angegebene Laufzeit beträgt 2.555 Tage, also rund sieben Jahre.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Affing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0

    Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Affing - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0

Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
90 %
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit der geringsten Realisierungszeit erhält die volle Punktzahl. Bei doppelter Realisierungszeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
5 %
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
5 %

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 26.10.2026
2026-09-28_Affing_Adressen_Auswahlverfahren.xlsxSonstiges200 KB
2026-09-28_Affing_Auswahlverfahren_Karte.pdfSonstiges740 KB
2026-09-28_Affing_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis200 KB
251110_11BY30120_vZWB_Bewilligung_Geschwärzt.pdfSonstiges3,6 MB
260331_Informationen-zu-Vorleistungspreisen.pdfSonstiges102 KB
261023_Angebotsblatt.pdfSonstiges174 KB
261023_Anschreiben_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben386 KB
261023_Teilnahmeformular_Eignungskriterien_Auschlussgruende.pdfFormular719 KB
261023_Vertragsunterlagen.pdfVertragsbedingungen150 KB
muster_bund_wirtschaftlichkeitslücke.xlsxSonstiges30 KB

Anforderungen

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 739565-2026

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