Planungsleistungen für den Ausbau der Neunmorgenstraße, Tullastraße und Unteren Reut

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
  • Planung von Rohrleitungen (71322200)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Bekanntmachung
vergabe24.de
Bekanntmachungsnummer
423307-2026
Verfahrensnummer
1fc03119-f86b-424c-80b0-2bb6a179a160

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Graben-Neudorf vergibt Planungsleistungen für den Ausbau und die Neugestaltung der Neunmorgenstraße, Tullastraße und Unteren Reut. Beauftragt werden die Objektplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich besonderer Leistungen. Der Auftrag betrifft Graben-Neudorf; Angebote müssen bis zum 24. Juni 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ausbau und Neugestaltung der Neunmorgenstraße, Tullastraße und Untere Reut | OPL Ingenieurbauwerke gem. §§ 41-44 HOAI & OPL Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI einschließlich besondererer Leistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · LSP Moltkestraße/SE Untere Reut | 733_734 - OPL Ingenieurbauwerke & Verkehrsanlagen

    Ausbau und Neugestaltung der Neunmorgenstraße, Tullastraße und Untere Reut | OPL Ingenieurbauwerke gem. §§ 41-44 HOAI & OPL Verkehrsanlagen gem. §§ 45-48 HOAI einschließlich besondererer Leistungen

    Frist: 24.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs.1 VgV); Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs.1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V.m. § 42 Abs. 1 VgV) Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Geldwäsche sowie Verschleierung (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Betrug (§ 123 Abs.1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V.m. § 42 Abs. 1 VgV) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bildung krimineller Vereinigung, Bildung terroristischer Vereinigung, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 42 Abs. 1 VgV) Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

max. 100 Punkte, Gewichtung: 15% Die Angaben zu den in die Wertung einzubeziehenden technischen Fachkräfte sind auf separatem Blatt unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation zu nennen. Alternativ können die Angaben auch in das Formblatt zur Eigenerklärung Eignung unter n) "Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens" gemacht werden. 100 Punkte, soweit mind. drei geforderte Fachkräfte entsprechend der Eignungskriterien benannt werden. 50 Punkte, soweit mind. zwei geforderte Fachkräfte entsprechend der Eignungskriterien benannt werden. 20 Punkte, soweit mind. eine geforderte Fachkraft entsprechend der Eignungskriterien benannt wird.
15 %
max. 100 Punkte, Gewichtung: 15% Die Angaben werden der Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters und b) "Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters" in der Eigenerklärung zur Eignung entnommen. 100 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2023, 2024, 2025) von mindestens 350.000,00 € netto nachgewiesen wird 50 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2023, 2024, 2025) von mindestens 200.000,00 € netto nachgewiesen wird 20 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2023, 2024, 2025) von mindestens 100.000,00 € netto nachgewiesen wird
15 %
Nachweise durch 2 projektbezogene Referenzen Gewichtung: max. 100 Punkte je Referenz und maximal 15 % je Referenz Die Angaben werden der Darstellung der Referenzen des Bieters in der Eigenerklärung zur Eignung unter c) "Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind/Referenzen" entnommen. Referenz 1 max. 100 Punkte, Gewichtung: 15% Referenz 2 max. 100 Punkte, Gewichtung: 15% Mindestanforderungen an die Referenzen, damit Eingang in die Bewertung möglich wird: Jede der im Folgenden genannten Anforderungen 1 - 5 pro Referenz erzielt bei Erfüllung 20 Punkte. Es wird jede der nachfolgenden vier Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet. Anforderungen an jede Referenz: 1. Leistungen gemäß §§ 43 und 47 HOAI, LPH 2 bis 3 und 5 bis 8 vollständig erbracht 2. Honorarzone Honorarzone: III oder höher 3. Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Ausschreibung 4. Anrechenbare Herstellkosten mindestens (€ netto): jeweils 1.500.000, - € netto 5. Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers für die jeweilige Referenz erforderlich, anderenfalls werden die Referenzen nicht gewertet.
30 %
Kriterium 5: Preis: Honorarangebot: Honorarangebot, max. 100 Punkte, Gewichtung: 40% 100 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot 80 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot bis 5,0% 60 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >5,0% bis 10,0% 40 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >10,0% bis 15,0% 20 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >15,0% bis 20,0% 0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20,0% Die einzelnen Honorarangebote werden vergleichend betrachtet.
40 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs.1 VgV); Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs.1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V.m. § 42 Abs. 1 VgV) Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Geldwäsche sowie Verschleierung (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Betrug (§ 123 Abs.1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V.m. § 42 Abs. 1 VgV) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV); Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bildung krimineller Vereinigung, Bildung terroristischer Vereinigung, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 42 Abs. 1 VgV) Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 30.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 528421-2026
  2. 19.06.2026Berichtigung 1Aufgrund von Wartungsarbeiten auf der Vergabeplattform wurde der Einreichungstermin (Schlusstermin) für das Angebot vom 23.06.2026, 10:00 Uhr auf 24.06.2026, 10:00 Uhr neu angesetzt.
  3. 15.05.2026BekanntmachungBekanntmachung 331365-2026

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