Generalplanungsleistungen für den Ausbau der L123 im 3. Bauabschnitt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Münstertal
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 757090-2026
- Verfahrensnummer
- efaf394a-8d58-496e-9e6c-ddc78df1759d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Münstertal sucht Generalplanungsleistungen für den dritten Bauabschnitt des Ausbaus der L123. Der Auftrag umfasst Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4; der geschätzte Auftragswert beträgt 1 Million Euro. Die Teilnahmefrist endet am 30. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Ausbau der L123 im 3. Bauabschnitt (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausbau L123 Münstertal, 3. Bauabschnitt1.000.000 EUR
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Ausbau der L123 im 3. Bauabschnitt. Es werden die Teilleistungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 benötigt. Ausgangslage: Mit Datum vom 10.11.2015 liegt der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L 123 mit beidseitigen Gehwegen vom Ortseingang bis zur Mooswegbrücke vor. Der Ausbau erfolgte Stand heute vom Ortseingang bis Höhe L 123/Brühlweg und L 130/Neumagenbrücke (1. und 2. BA). Die Bauabschnitte 1 und 2 sind abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist bereit als Straßenbaulastträger der L 123 im Zuge der Gemeindemaßnahmen die Straße zu erneuern und die finanziellen Mittel bereitzustellen. Das Regierungspräsidium wird sich allerdings nicht mehr wie bisher in die Bauabwicklung in Form der Ausschreibung und Bauleitung einbringen. Die Maßnahme ist administrativ im vollen Umfang durch die Gemeinde (Verwaltung mit Ingenieurbüro) abzuwickeln. Es ist geplant die Baumaßnahme aus Kostengründen in einem Zuge durchzuführen. Sollte sich im Zuge der Planung eine Abschnittsbildung als sinnvoll ergeben, so kann sich an folgende Unterteilung orientiert werden, die auf den Ausleitungsabschnitten des Regenwassers in den Neumagen basiert: Insgesamt ergeben sich 4 Abschnitte (siehe Anlage): 3.1: Brühlweg – Gufenbachweg (Altes Rathaus) – 25 Grundstücke 3.2: Neumagenbrücke Gufenbachweg bis - Höhe Münster 36/Spielplatz Münster – 28 Grundstücke 3.3: Münster 36 – Höhe Münstergässle Ost/Lindenplatz – 25 Grundstücke 3.4: Münstergässle Ost – Moosweg – 25 Grundstücke Aufgabenbeschreibung: Gegenstand des Planungsauftrages ist eine Generalplanung, die folgende Leistungen umfasst: Ingenieurbauwerke • Gruppe 1 Trinkwasserleitungen Wasser, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Gruppe 2 Abwasserwasserleitungen, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Gruppe 2 Regenwasserleitungen, HZ III, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Tiefbauplanung für Gruppe 1 und 2, Strom- und Glasfaserleitungen und für die Mastleuchten (Straßenbeleuchtung)*, HZ II, LP 5 bis 8 • Planung Mastleuchten* mit Fundamentierung, HZ II, LP 1 bis 3, 5 bis 8 • Besondere Leistungen: • Abstimmung und Koordination Leitungsträger (als Pauschale) • Örtliche Bauüberwachung aller Sparten (TW, SW, RW, Strom- und Glasfaserleitung, in % anrechenbare Kosten) • Auswertung der Ergebnisse der vorliegenden Kanalbefahrung (als Pauschale) • LP 9 im Stundenlohn nach Aufwand, auf Nachweis * Hinweis: Die Planung der Mastleuchten (detaillierter Standort, Lichtpunkthöhe, etc.) erfolgt durch den Leitungsträger. Verkehrsanlagen • Vollständige Straßen- und Gehwegsplanung einschl. Deckschichten und Pflasterbeläge, HZ III, LP 5 bis 8 • Besondere Leistungen: • Prüfung der vorliegenden Planung (LP 1 bis 4) und Einarbeitung in anstehende Planung (als Pauschale) • Örtliche Bauüberwachung • LP 9 im Stundenlohn nach Aufwand, auf Nachweis Die Verfüllung der Rohrleitungsgräben soll im Flüssigbodenverfahren erfolgen. Förderprogramm: Nach den aktuellen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gibt es für den Ausbau/Erneuerung im Bestand keine Förderung (SW, RW, TW). Der Gehwegausbau ist grundsätzlich nach dem Landesverkehrsfinanzierunggesetz (LVGFG) mit 50 % förderfähig. Daneben gibt es u.U. auch Mittel aus dem Ausgleichsstock. Erste, überschlägige Kostenermittlung: Das Ingenieurbüro Weiß Beratende Ingenieure, Freiburg hat auf der Grundlage des Angebotes der bauausführenden Firma des 2. BA eine Grobkostenschätzung vorgenommen. Danach entfallen auf (brutto): - den SW-Kanal 1.237.000 € - den RW-Kanal 1.604.000 € - die TW-Leitung 2.975.000 € - die Seitenstraßen 390.000 € - die Gehwege mit Anpassungen 2.915.000 € - den Straßenbau (L 123) 6.271.000 € - Gesamtkosten 15.842.000 € Der Gemeindeanteil liegt bei ca. 9.100.000 €. Termine - vorläufig Überschlägig geschätzte Termine für Planung und Ausführung: • Beginn Planung: Juni 2027 (wenn möglich früher) • Einreichung Bauantrag: Mai 2028 • Baubeginn: Frühjahr 2029 • Fertigstellung: Ende 2030 Die weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die jeweilige Planungsleistung ausgewählt wird. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Abgabe des Honorarangebots in der zweiten Stufe des Verfahrens hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ausbau L123 Münstertal, 3. Bauabschnitt
- Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Koordinator, Projektleitung je Planungsbereich, Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- 35 %
- Qualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende/r Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Koordinator, Projektleitung je Planungsbereich, Bauleitung)beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- 35 %
- Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- 30 %
Vergabeunterlagen
11 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026| Sonstiges | 585 KB | |
| Sonstiges | 517 KB | |
| Sonstiges | 230 KB | |
| Formular | 378 KB | |
| Sonstiges | 213 KB | |
| Formular | 206 KB | |
| Sonstiges | 1,9 MB | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 341 KB | |
| Sonstiges | 759 KB | |
| Anschreiben | 472 KB |
Anforderungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Abgabe des Honorarangebots in der zweiten Stufe des Verfahrens hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
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