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Planungsleistung Freianlagen für Umbau und Neubau Kindertagesstätten Worms

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 14:22 (Europe/Berlin)

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1100: Architekten Riem Piscuskas PartG MbB BDA M oselstraße 4 / 60329 Frankfurt am Main

S tadtverwaltung Worms Frankfurt am Main B ereich 8 - Wormser Immobilienmanagement 29.04.2026 A bteilung 8.04 – Werterhaltungs-/ I nstandsetzungsmanagement M onsheimer Straße 41 6 7549 Worms

2025-19 Objekt 2: Kita Staudinger Gelände Objektsplanung

PROTOKOLL LP1 GRUNDLAGENERMITTLUNG

Datum: 29.04.2026 Objekt: Objekt 2: Kita Staudinger Gelände, Eckenbertstraße, 67549 Worms Gemarkung: Neuhausen Flurname: 2 Flürstücke: 7/8, 8/3, 9/9

Verteiler: Stephanie Simon (Stadtverwaltung Worms) Jonas Heuser (Stadtverwaltung Worms) Karin Kohlhaas (1100 Architekten) Jillian Hullmann (1100 Architekten)

  1. Ziel der Grundlagenermittlung Ziel der Grundlagenermittlung ist die Klärung der Aufgabenstellung sowie der funktionalen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie dient außerdem einer ersten Einschätzung der Umsetzbarkeit des Kindergartenprojekts und bildet die Grundlage für die weitere Planung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt und dokumentiert:

o Festlegung von Planungszielen, funktionalen Anforderungen und Qualitätsstandards Dazu gehören Aspekte wie Materialwahl, Nutzerkomfort, Nachhaltigkeit und allgemeine Qualitätsanforderungen. o Berücksichtigung technischer Anforderungen. Dies umfasst unter anderem Haustechnik, Tragwerksanforderungen, Barrierefreiheit, Brandschutz und weitere relevante Vorgaben. o Abstimmung mit dem Bauherrn. Ziel ist es, Erwartungen, Terminplan und Budget frühzeitig zu klären und aufeinander abzustimmen. o Risikoabschätzung. Identifikation potenzieller Konflikte zwischen Kosten, Qualität und technischer Machbarkeit, um spätere Probleme zu vermeiden.

Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung bilden die Basis für die nachfolgenden Leistungsphasen und sichern eine effiziente und zielgerichtete Planung.

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  1. Aufgabenstellung des Bauherrn • Pädagogisches und funktionales Konzept:

Ursprünglicher Bedarf Überarbe iteter Bedarf Anzahl der Gruppen: 7 5 Altersstruktur (U2 / Ü2): 2 x U2 + 5 x Ü2 1 x U2 + 4 x Ü2 Betreuungsform (Halbtag / Ganztag): Ganztag Besondere pädagogische Schwerpunkte: Offenes Konzept.

• Nutzungsumfang: Anzahl Kinder gesamt: 101 (7 Kinder U2 und 94 Kinder Ü2) Anzahl Mitarbeitende: 23 Anzahl Kinder pro Gruppe U2: ca. 10 Anzahl Kinder pro Gruppe Ü2: ca. 25 (eher weniger)

  1. Grundstücks- und Standortanalyse • Grundstücksgröße und Lage Die Grundstücksgrenze ist derzeit noch nicht eindeutig definiert und befindet sich innerhalb der Gesamtanlage der Staudinger Grundschule. Erst nach Abschluss der aktuell in Bearbeitung befindlichen „Konzeptstudie Staudinger Gelände“ wird das konkrete Grundstück verbindlich festgelegt. Eine abschließende Abstimmung und Klärung mit den zuständigen Stellen ist erforderlich, um die rechtliche und praktische Umsetzung zu gewährleisten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Weg der Grundschulkinder und Förderschulkinder zur Sporthalle jederzeit gefahrlos genutzt werden kann.

• Topographie / Geländehöhen Unmittelbar entlang des Bestandsgebäudes, an der Grenze zwischen Fläche A und Fläche B (siehe Abbildung 1.3), fällt das Gelände deutlich ab – um etwa 2,5 bis 3 m. Dieser Höhenunterschied hat Einfluss auf die Planung des Neubaus, da sichergestellt werden muss, dass alle Kinder die Außenbereiche sicher erreichen können. Dabei ist auf eine barrierefreie Gestaltungz u achten, um auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu ermöglichen.

• Erschließung und Verkehrssituation (Bring- und Abholverkehr) / Stellplätze Die Erschließung soll interimsweise über die Kurfürstenstraße erfolgen. Eine Nutzung der Fläche für Stellplätze entlang der Straße vor der Sporthalle (Eckenbertstraße) ist nicht vorgesehen.

Laut ‚Anlage zur Richtlinie der Stadt Worms über die Herstellung bauaufsichtlich notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder‘, sind folgende Stellplätze und Abstellplätze erforderlich: o Kfz-Stellplätze: nach VV des Landes: 1 Stpl. je 20-30 Kinder, jedoch mind. 2 Stpl.

5 Stellplätze erforderlich. nach Richtlinie der Stadt Worms: 1 Stpl./ 25 Kinder, jedoch mind. 2 Stpl. 5 Stellplätze erforderlich. Für nicht Wohnbauvorhaben sind mindestens 10 % der Stellplätze behindertengerecht herzustellen. 1 behindertengerechter Stellplatz erforderlich. o Fahrradabstellplätze: 3 Abstpl./ Gruppe 15 Abstellplätze erforderlich. Je Abstellplatz ist eine Fläche von 2,5 m² anzusetzen (allgemein ca. 1,25 m * 2,0 m)

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• Außenflächen und Spielbereiche Größe: ca. 1212qm (101 Kinder x 12qm) Phase 1: Interimsweise im Süden Phase 2: Später evtl. dauerhaft im Norden. Wird nach Abschluss der K onzeptstudie festgelegt. Die Planung der Spielfläche / des Außengeländes ist nicht Teil des Auftrags von 1100 Architekten. Es wird jedoch eine entsprechende Fläche vorgesehen, um die Integration in das Gesamtgelände zu ermöglichen.

• Versorgungsleitungen Der genaue Standort der bestehenden Anschlüsse für das Bestandsgebäude (im Keller des Verwaltungsgebäude) wird den Architekten zur Verfügung gestellt.

• Konstruktion Die Konstruktionsart 2D-Holztafelbau wurde im Vorfeld auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung festgelegt.

• Logistikkonzept Anlieferung 2D-Holzmodule Die Anlieferung der 2D-Holzmodule erfolgt mit Lastkraftwagen (Lkw). Eine erste Einschätzung der Erschließung wurde durchgeführt; der Standort ist grundsätzlich für die Anlieferung geeignet. Die Lkw - Fahrten erfolgen ausschließlich nachts, Fahrten an Sonn- und Feiertagen sind nicht zulässig. Aus diesem Grund ist für die Dauer der Montage vor Ort eine Abstellfläche für etwa 6 bis 10 Lkw in unmittelbarer Nähe des Grundstücks vorzusehen (voraussichtlich auf dem unteren Grundstück).

  1. Bau- und Planungsrecht • Planungsrechtliche Einordnung (Flächennutzungsplan / Bebauungsplan / §34 BauGB) Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan 2030 als ‚vorhandene Gemeinbedarfsflächen‘ dargestellt und für Bildungseinrichtungen vorgesehen (Siehe Abb. 1.2). Eine explizite Festlegung für die Nutzung als Kindergarten liegt jedoch nicht vor. Der AG prüft intern mit der Bauaufsicht, bzw. mit dem Stadtplanungsamt, ob eine Nutzung als Kindergarten zulässig ist.

Abb: 1.2:F lächennutzungsplan 2030 (Auszug)

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Das Grundstück unterliegt zwei unterschiedlichen planungsrechtlichen Einordnungen. (Abbildung 1.3) o Fläche A: Die Fläche A liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise so wie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine GRZ/GFZ Zahl ist nicht definiert. o Fläche B: Die Fläche B befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans NE32. Sie ist dort als „Öffentliche Grünfläche“ sowie als „Fläche für den Gemeinbedarf“ festgesetzt. Zulässige Nutzungen sind gemäß Bebauungsplan insbesondere: o Parkanlagen o Spielplätze o Sportplätze Der AG prüft intern mit der Bauaufsicht, ob Fläche B bebaut werden darf.

Abb: 1.3: Aufteilung Fläche A und Fläche B

Abb: 1.4: B-Plan NE 32

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Erste Einschätzung zu Einschränkungen und Besonderheiten : Da im Flächennutzungsplan explizit nicht darauf hingewiesen wird, ob ein Kindergarten zulässig ist, sollte vorsichtshalber mit dem Stadtplanungsamt abgeklärt werden, ob ein Kindergarten als Nutzung unter „Bildungseinrichtung“ möglich ist. In der Annahme, dass dies zulässig ist, soll te das geplante Gebäude auf dem Grundstück ‚Fläche A‘ errichtet werden, um baurechtlich sicher vorzugehen.D er AG prüft intern mit der Bauaufsicht, ob Fläche B bebaut werden darf und ob der Spielplatz/Außengelände interimsweise auf ‚Fläche B‘ angelegt werden und später dauerhaft auf ‚Fläche A‘ umgesetzt werden darf.

• Bauordnungsrechtlichen Einordnungen Das geplante Gebäude unterliegt zwei bauordnungsrechtlichen Einordnungen: o Gebäudeklasse 3 – § 2 Abs. 2 Nr. 3 LBauO Rheinland-Pfalz Das Gebäude wird in Gebäudeklasse 3 eingeordnet, da der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. o Sonderbau – § 50 Abs. 2 Nr. 7 LBauO Rheinland-Pfalz Das Gebäude wird zusätzlich als Sonderbau klassifiziert, da es sich um eine Kindertagesstätte oder sonstige Einrichtung für Kinder und Jugendliche handelt.

• Zu- und Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellfläche Das geplante Gebäude liegt nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche und wird voraussichtlich ganz oder teilweise mehr als 50 Meter von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sein. Daher ist für die Feuerwehr eine Zu- oder Durchfahrt für Hubrettungsfahrzeuge (mit Aufstellfläche) vorzusehen.

• Genehmigungsverfahren Das Bauvorhaben wird im Rahmen eines regulären Baugenehmigungsverfahrens (Vollverfahren) mit Sonderbauprüfung durchgeführt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa 3 bis 6 Monate.

  1. Standort- und Genehmigungsvoraussetzungen • Naturschutz o Vor Baumaßnahmen auf einem Gelände mit alten Bäumen muss ein Baumgutachten erstellt werden, um Erhalt, Schutz oder Fällung rechtlich und fachlich abzusichern. Zielsetzung: Der alte Baumbestand soll möglichst erhalten bleiben. Der AG bestätigt, dass ein Baumgutachten für das Gelände nicht vorliegt. o Evtl. ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Mögliche Fällungen müssen außerhalb der Brutzeit geplant werden (1. Oktober bis Ende Februar).

• Altlasten / Schadstoff e Der AG prüft intern, ob ein Altlasten- oder Schadstoffgutachten vorliegt.

• Kampfmittel Der AG prüft intern, ob Kampfmittel-Recherche vorliegt.

• Baulasten / Bauakten Der AG stellt den Architekten eine Kopie der relevanten Bauakten zu allen Gebäuden auf dem Staudinger Gelände zur Verfügung.

• Grundbuchauszug Der AG stellt den Architekten eine Kopie des Grundbuchauszugs zur Verfügung.

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  1. Rahmenbedingungen – Kosten und Terminplanung • Größe (Ursprünglicher Bedarf) o BGF: ca. 2.000m² o BRI: ca. 7.500m³ o NRF EG + OG: ca. 1.735m² (einschließlich TF und VF)

• Größe (Überarbeiteter Bedarf) o BGF: ca. 1.500m² o BRI: ca. 5.625m³ o NRF EG + OG: ca. 1.300m² (einschließlich TF und VF)

• Budgetvorgabe des Bauherrn o KG 300: 3.781.512,61 €Netto o KG 400: 1.512.605,04€ Netto o KG 500: 42.016,81€ Netto (Die Planung der Spielfläche ist nicht Teil des Auftrages, sondern nur die Erdarbeiten, die für den technischen Anschluss und die Errichtung des Gebäudes notwendig sind.)

• Konstruktion Das Gebäude soll in 2D Holztafelbauweise geplant und realisiert werden.

• Budgeteinschätzung KG 300/400 Für die Kostengruppen KG 300 und 400 stellt der Auftraggeber ein Budget von 5,29 Mio. € netto zur Verfügung. Dies entspricht einem Richtwert von ca. 2.600 €/m² BGF und 705€/m3 BRI (bezogen auf vertraglich vorgesehenen Raumbedarf).

Nachfolgend werden Kostenkennwerte für Kindergärten dargestellt, gegliedert nach verschiedenen Ausstattungs - und Qualitätsstandards. Referenzen: BKI 2024, Beratung: Fa. Holzmodulbau.

BKI 2024: Kostenkennwerte für KG300+400 Kostensteigerung Q1 2024 bis Q1 2026 o Kindergärten, nicht unterkellert, einfacher Standard BGF 2.140€/m2 (mittlerer Wert) +5,1% > 2.249 €/m2 BRI 555€/m3

o Kindergärten, nicht unterkellert, mittlerer Standard BGF 2.720€/m2 (mittlerer Wert) +5,1% > 2.858 €/m2 BRI 690€/m3

o Kindergärten, nicht unterkellert, Holzbauweise BGF 3.070€/m2 (mittlerer Wert) +5,1% > 3.226€/m2 BRI 755€/m3

Holzmodulbau: gemäß Angaben einer beratenden Firma für Holzmodulbau: Richtwerte für KG300+400

o Kindergärten, nicht unterkellert, Holzmodulbauweise BGF 3.000-5000€/m2

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Unter Berücksichtigung der Kostenkennwerte für den Kindergartenbau sowie der Beratung durch eine Holzmodulbaufirma wird das vorliegende Budget von 2.600 €/m² BGF als sehr ambitionier t bewertet. Als erste überschlägige Kosteneinschätzung ist von einem Richt wert in der Größenordnung von ca. 3.000 €/m² auszugehen. Durch die Reduzierung der Bruttogeschossfläche um etwa ein Viertel auf run d 1.500 m² sinken auch die Gesamtkosten entsprechend. Mit den aktuellen Kostenkennwerten für den 2D-Holztafelbau liegen die Kosten mit ca. 4,50 Mio. € komfortabel innerhalb der Budgetvorgaben.

• Hinweis auf mögliche Fördermittel Für den Neubau eines Kindergartens in Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, vor allem vom Land, aber teils auch auf kommunaler bzw. föderaler Ebene. Die wichtigsten sind: o Landesförderung für Neubau / Platzausbau (Kitabau) o Sonderprogramme des Landes (zusätzliche Mittel / Platzsicherung) o Kommunale / Kreis-Zuschüsse o Energie-/Nachhaltigkeitsförderung über Bundesprogramme o Projektbezogene EU-Fördermittel Der AG bestätigt mündlich, dass derzeit keine Fördermittel beantragt werden sollen. Sollte sich diese Entscheidung ändern, sind die Architekten unverzüglich darüber zu informieren, damit die Planung entsprechend angepasst werden kann

• Terminrahmen und Abhängigkeiten Am Projektanfang sah der Auftraggeber einen Baubeginn während der Sommerschließzeit 2026 vor. Durch die Verzögerungen in der Vorplanung aufgrund der unklaren Standortfrage des geplanten Gebäudes sowie der Änderungen der Aufgabenstellung halten wir diesen Zeitplan für unrealistisch.

• Vorgeschlagener Zeitplan Nach Abschluss der Konzeptstudie und Festlegung des Standorts wird ein angepasster Zeitplan für das Projekt nachgereicht.

  1. Sicherheit, Barrierefreiheit und Qualitätsanforderungen • Aufsicht und Sicherheit: o Nutzer: Kinder, Erzieher, Besucher o Trennung Schule / Kita: Kinder verschiedener Altersgruppen > unterschiedliche Aufsichtspflichten. Physische Trennung mit definierten Erschließungswegen empfohlen. Zaun oder Hecke um Kita Außenbereich Klar definierter (evtl. eingezäunter) Weg durch das Gelände für Grundschulkinder. Möglichst kurze Verbindung. Ggf. mit Kontrolliertem Zugang (Durchgangstor für Schulpersonal) Vertragliche Regelung zwischen Stadt / Schulträger und Kita Träger (wer darf wann den Weg nutzen). o Zäune, Wege, Eingänge: Klare Abgrenzung nötig o Aufsicht: Räume u. Außenbereiche so gestalten, dass Kinder beaufsichtigt werden können o Brandschutz: Fluchtwege: Geschosse von Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen müssen über mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege verfügen. Diese müssen über Ausgänge ins Freie, über notwendige Treppenräume oder über Außentreppen geführt werden. Mindestbreite 1,50m

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Fluchtwege der Kita dürfen nicht durch den Schulweg blockiert werden. Notwendige Flure: Notwendige Flure sind nicht erforderlich, wenn alle Aufenthaltsräume für Kinder einen direkten Ausg ang ins Freie bzw. bei Obergeschossen Zugang zu einer Außentreppe oder einem offenen Gang mit Anschluss ins Freie haben. Alternativ kann die Nutzungseinheit in Abschnitte von max. 200m² BGF unterteilt werden, wobei jeder Abschnitt einen eigenen sicherenA usgang ins Freie, zu einem notwendigen Treppenraum oder einer Außentreppe besitzt. Rauchmelder: Alle Räume Brandmeldeanlage: zentral im Gebäude, Alarmierung aller Räume, direkte Verbindung zu FW – zu klären Notwendige Treppen: Voraus. 1,5m breit Notausgänge: Fluchtrichtung, voraus. 0,9 / 1,2m lichte Breite

• Barrierefreiheit o Zielgruppen: Kinder ohne Beeinträchtigung, Mitarbeitende, Besucher o Zugänglichkeit: Ebenerdige Eingänge, Rampen, Aufzug o Innenräume: Bewegungsflächen, Türen, Flure: Rollstuhlgerecht behindertengerechte Toiletten (Besucher-WC) o Außenbereich: Spielplatz, Wege, Rampen: nutzbar für alle Kinder/Besucher

• Nachhaltigkeit / Energieeffizienz o Zielklasse: GEG-konform o Heizung: Keine expliziten Anforderungen für Wärmepumpe, PV, usw. Vorschlag TGA nötig o Lüftung: Keine expliziten Anforderungen für RLT, Wärmerückgewinnung o.ä. Vorschlag TGA nötig o Beleuchtung: Keine expliziten Anforderungen für LED, Bewegungsmelder, Tageslichtmaximierung. Vorschlag TGA nötig o Materialwahl: Holzbau: Nachwachsender Rohstoff, Recyclingfähigkeit, schadstoffarm o Lebenszyklus: Reduzierung von Energie- und Wasserverbrauch – zu klären Wartungsfreundliche Materialien – zu klären o Umwelt & Klima: Regenwassernutzung – zu klären Dachbegrünung – zu klären

• Weitere Qualitätsziele Der AG legt großen Wert auf eine betriebs- und lebenszykluskostenorientierte Planung. o Innenraum: Robuste, leicht zu reinigende Oberflächen - Präferenzen zu klären o Schallschutz: Räume, Flure, Gruppenräume akustisch voneinander entkoppelt – zu klären

  1. Raum- und Flächenbedarf Das Raumprogramm wurde mit Frau Dietz und Frau Götz vom Jugendamt abgestimmt (siehe Raumprogramm im Anhang). Im Ergebnis reduziert sich die Bruttogrundfläche für einen 5-gruppigen Kindergarten auf ca. 1.500 m² BGF (zuvor 7 Gruppen mit ca. 2.000 m² BGF).

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  1. Planungsleistungen, Leistungsabgrenzung und Schnittstellen Die Planungsstruktur für den 2D-Holztafelbau soll festgelegt werden.

  2. Beteiligte Fachplaner Der Bauherr ist für die Beauftragung aller Fachplaner verantwortlich. Die Beauftragung sollte möglichst früh im Verlauf des Planungsprozesses erfolgen, damit die Fachplaner ihre Leistungen optimal in die Gesamtplanung einbringen können. Im Folgenden ist eine Liste von Fachplanern aufgeführt, die zeitnah beauftragt werden sollten. Die Aufstellung ist nicht abschließend und kann bei Bedarf erweitert werden:

Vermesser - Bodengutachten - Baumgutachten - Altlasten/Schadstoff - Kampfmittel - Architekt 1100 Architekten (beauftragt) Tragwerksplanung - TGA Ingenieurbüro Putschli (noch nicht beauftragt) Brandschutz IfB Ingenieurgesellschaft für Brandschutz (noch nicht beauftragt) Bauphysik - Akustik - SiGeKo * - Freianlagenplanung -

  • Die Beauftragung des SiGeKos ist insbesondere im Hinblick auf Bauarbeiten während des laufenden Schulbetriebs von besonderer Bedeutung, um Gefährdungen zu minimieren und einen sicheren Ablauf zu gewährleisten. Eine frühzeitige Einbindung wird empfohlen.
  1. Genehmigungsfähigkeit – Erste Einschätzung Grundsätzliche Zulässigkeit der Nutzung „Kindergarten“ ist zu prüfen. Absehbare Abstimmungen mit: Bauaufsichtsbehörde Jugendamt Brandschutzdienststelle Besondere Anforderungen (Außenflächen, Lärmschutz) sind derzeit nicht bekannt.

  2. Zusammenfassung und Empfehlung Das Projekt ist grundsätzlich im Rahmen des Budgets umsetzbar. Der aktuell vorgesehene Zeitplan wird jedoch als unrealistisch eingeschätzt. Bei der Standortwahl für das Gebäude sind die Herausforderungen einer Bebauung auf dem unteren Grundstück zu berücksichtigen. Die Zulässigkeit der Nutzung „Kindergarten“ ist zu prüfen.

  3. Wesentliche offene Punkte Die Beauftragung der Fachplaner (siehe Punkt 10) seitens des Bauherrn sollte zügig erfolgen.

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  1. Beschluss / Freigabe Empfehlung zur Weiterbearbeitung in Leistungsphase 2 (Vorplanung) Der Bauherr stimmt der Aufgabenstellung sowie dem Kostenrahmen zu und beauftragt die Weiterführung der Planung.

Ort, Datum

Unterschrift Bauherr / Träger: ________________________ __

Unterschrift Architektin: _____________________________ ___

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