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Stadt Bergisch Gladbach Fachbereich: __________ Abteilung: __________ Sachbearbeiter: __________
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Vor dem Unterzeichner erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 09. März 1974 (BGBL I S. 547):
Herr/Frau ___________________________________________________
Inhaber der Firma ___________________________________________________
Tätig für Firma ___________________________________________________
Der/die Erschienene wurde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten ver- pflichtet. Ihm/ihr wurde der Inhalt folgender Vorschriften des Strafgesetzbuches bekannt ge- geben:
| § 133 Abs. 3 | Verwahrungsbruch |
|---|---|
| § 201 Abs. 3 | Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes |
| § 203 Abs. 2,4,5 | Verletzung von Privatgeheimnissen |
| § 204 | Verwertung fremder Geheimnisse |
| § 331 | Vorteilsnahme |
| § 332 | Bestechlichkeit |
| § 353 b | Verletzung des Dienstgeheimnisses |
| § 355 | Verletzung des Steuergeheimnisses |
| § 358 | Nebenfolgen |
Der/die Erschienene wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf- grund der Verpflichtung für ihn/sie sowie alle weiteren bei der Maßnahme eingesetzten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der o.g. Firma anzuwenden sind.
Er/sie erklärt, über den Inhalt der vorstehenden Bestimmungen unterrichtet zu sein und bestä- tigt den Erhalt einer Abschrift dieser Niederschrift sowie der o.g. Vorschriften.
Abschließend sagt der/die Erschienene zu, alle ebenfalls an der Maßnahme beteiligten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der o.g. Firma darüber zu unterrichten, dass die Einhaltung der o.g. Vorschriften auch für diesen Personenkreis verpflichtend ist.
Bergisch Gladbach, den ____________
Unterschrift des Verpflichteten (Firma) Unterschrift des Verpflichtenden (Stadt)