Anlage 6_Besondere Vertragsbedingungen UVgO_Stand 28.07.2021.pdf

Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für Schlamm- und Prozesswasserbehandlung sowie Werkstätten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:05 (Europe/Berlin)

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Vergabe-Nr.:

Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach für die Vergabe von Leistungen

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt der Auftraggeberin. Diese hat den/ die ☐ Architekten/in ☐ Ingenieur/in .............................................................................................................................................................. mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur von der Auftraggeberin getroffen werden.

  2. Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort: .............................................................................................................................................................. Gebäude: ..............................................................................................................................................................

  3. Ausführungsfristen Anlieferung: .............................................................................................................................................................. Ende der Anlieferung: .............................................................................................................................................................. Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: ..............................................................................................................................................................

  4. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind ☐ zulässig. ☐ nur bei Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.

  5. Vertragsstrafen

5.1 Der/ die Auftragnehmer/in hat im Falle des Verzuges als Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B) zu zahlen:

bei Überschreitung der Ausführungsfrist

☐ für jeden Werktag vom Hundert ☐ für jede vollendete Woche 0,5 vom Hundert

bei Überschreitung von Einzelfristen

☐ für jeden Werktag .......... vom Hundert ☐ für jede vollendete Woche .......... vom Hundert

desjenigen Gegenwertes des Teils der Leistung, der nicht bzw. nicht rechtzeitig werden kann.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 vom Hundert der Gesamtvergütungssumme netto begrenzt.

5.2 Bei Verstößen gegen die besonderen Vertragsbestimmungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) hat der/ die Auftragnehmer/in als Vertragsstrafe (§ 11 TVgG) zu zahlen:

1 vom Hundert der Gesamtvergütungssumme netto je Verstoß.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 vom Hundert der Gesamtvergütungssumme netto begrenzt.

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5.3 Eine Vertragsstrafe aus mehreren Rechtsgründen (5.1 und 5.2) wird auf insgesamt 5 vom Hundert der Gesamtvergütungssumme netto begrenzt.

5.4 Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Gesamtvergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbe- halte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer.

  1. Rechnungen (§ 15) Sämtliche Rechnungen sind bei der Auftraggeberin in ..........facher Ausfertigung in papierform sowie zugleich in.......... facher Ausfertigung in den Projektraum AWARO einzureichen/hochzuladen.

  2. Sicherheitsleistung (§ 18)

7.2 Stellung der Sicherheit:

Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von .......... vom Hundert der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000,00 Euro beträgt und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt .......... vom Hundert der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.

Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft übernommen werden. Der/ die Auftragnehmer/in kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten Art ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen und vereinbarte Vertragsvorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der/ die Auftragnehmer/in die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zusage des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist die Auftraggeberin berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadens- ersatz kann der/ die Auftragnehmer/in verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Sicherheit für Mängelansprüche umgewandelt wird.

7.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft:

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, so sind folgende Formblätter zu verwenden:

  • für die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft,
  • für die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft und
  • für vereinbarte Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen das Formblatt Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft.

Die Bürgschaft ist von einem Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen, wel- ches) zugelassen ist

  • in den Europäischen Gemeinschaften oder
  • in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- raum oder
  • in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.

Die Bürgschaftsurkunden müssen folgende Erklärung des/ der Bürgen/in enthalten: „

  • Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem deutschen Recht.
  • Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage ge- mäß §§ 770,771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Haupt- schuldners.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss

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schluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Haupt- forderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“

Formal ist die Bürgschaft über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.

Rückgabe von Bürgschaftsurkunden: Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszah- lungen auf fällige Zahlungen angerechnet worden sind.

  1. Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist: ..........................................................................................................................................................

  2. Mängelansprüche, Garantie(n) und Verjährung (§ 14 VOL/B)

9.1 Mängelansprüche:

Es wird - über die Regelung des § 14 VOL/B hinausgehend - eine verlängerte Verjährungsfrist gewährt für die Dauer von

.......... Jahr(en) .......... Monat(en)

in Bezug auf .......................................................................................................................................................... . (Wenn diese Ziffer keine besonderen Eintragungen enthält, gelten die Verjährungsfristen nach

der VOL/B)

9.2 Garantie(n):

Es wird/ werden – über die Regelung des § 14 VOL/B hinausgehend – folgende Garantie(n) übernommen:

☐ eigene Garantie für folgende Leistungen: .......................................................................................................................................................... und für die Dauer von .......... Jahr(en) .......... Monat(en)

☐ Garantie des Herstellers für folgende Leistungen: .......................................................................................................................................................... und für die Dauer von .......... Jahr(en) .......... Monat(en)

Die Garantiebedingungen müssen beinhalten: .......................................................................................................................................................... Sie sind dem Angebot in einer besonderen Anlage beizufügen.

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