Planungs- und Baubetreuungsleistungen zur Sanierung und Umnutzung des Goldenen Löwen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Verwaltungsgemeinschaft Feldstein
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742047-2026
- Verfahrensnummer
- 65068a79-abde-4856-95ba-7ca623c7a3dd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Kloster Veßra schreibt Planungs- und Baubetreuungsleistungen für die Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Gaststätte „Goldener Löwe“ aus. Auftraggeber ist die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein; das Vorhaben liegt in Thüringen. Für den Auftrag ist eine Dauer von 1.460 Tagen angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Kloster Veßra schreibt die Planungs- und Baubetreuungsleistungen für die Sanierung mit Umnutzung der ehemaligen Gaststätte „Goldener Löwe“ europaweit öffentlich aus. - näheres siehe Vergabeunterlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gemeinde Kloster Veßra - Planungsleistung "Goldener Löwe"
Die Gemeinde Kloster Veßra schreibt die Planungs- und Baubetreuungsleistungen für die Sanierung mit Umnutzung der ehemaligen Gaststätte „Goldener Löwe“ europaweit öffentlich aus. - näheres siehe Vergabeunterlagen
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV bei. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt unter Berücksichtigung von § 56 VgV
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 20,1 MB | |
| Sonstiges | 2,3 MB | |
| Sonstiges | 2,2 MB | |
| Sonstiges | 1.008 KB | |
| Formular | 69 KB | |
| Anschreiben | 148 KB | |
| Anschreiben | 54 KB | |
| Anschreiben | 63 KB | |
| Vertragsbedingungen | 46 KB | |
| Vertragsbedingungen | 29 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Formular | 40 KB | |
| Formular | 157 KB | |
| Formular | 1,3 MB |
Anforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV bei. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt unter Berücksichtigung von § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
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