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Planung zur Aufwertung des Johannistorwalls als barrierefreie Aufenthalts- und Spielfläche

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
664454-2026
Verfahrensnummer
56ee01ca-2a4a-4cfd-839d-4ce48183d978

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Alte Hansestadt Lemgo beauftragt die Planung zur Neugestaltung des westlichen Bereichs des nördlichen Johannistorwalls in Lemgo. Entstehen soll eine klimaangepasste, barrierefreie und ganzjährig nutzbare Aufenthalts- und Spielfläche, die den historischen Charakter sowie Denkmal- und Naturschutzbelange berücksichtigt; das Bearbeitungsgebiet umfasst rund 3.300 m² innerhalb der Wegeflächen beziehungsweise rund 5.800 m² einschließlich der Wegeflächen. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Planungsleistungen für Freianlagen zur freiraumplanerischen Aufwertung der bestehenden Wallanlage am Johannistorwall in Lemgo. Der westliche Bereich des nördlichen Walls soll unter Wahrung seines historischen Charakters und der Belange des Denkmal- und Naturschutzes zu einer multifunktionalen, klimaangepassten, barrierefreien und ganzjährig nutzbaren Aufenthalts- und Spielfläche entwickelt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Alte Hansestadt Lemgo - VgV-Ausschreibung Planungsleistungen Freianlagen "Aufwertung Johannistorwall"

    Vergeben werden Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 HOAI für die Neugestaltung und Aufwertung des Johannistorwalls im westlichen Bereich des nördlichen Walls. Das Bearbeitungsgebiet umfasst rund 3.300 m² innerhalb der Wegeflächen bzw. rund 5.800 m² einschließlich der Wegeflächen. Die Planung umfasst insbesondere die Entwicklung eines freiraumplanerischen Gesamtkonzepts einschließlich der Integration vorhandener Bäume und Inklusionsspielgeräte sowie der Planung von Spiel-, Aufenthalts-, Liege-, Pflanz-, Wege-, Wasser- und Verdunstungsflächen. Ferner sind die erforderliche Ausstattung und Möblierung, Beleuchtung sowie - soweit konzeptionell vorgesehen - Wassertechnik zu planen. Bei der Planung sind insbesondere die Anforderungen der Barrierefreiheit, Spielplatzsicherheit, Klimaresilienz, Biodiversität sowie des Natur-, Arten-, Denkmal- und Bodendenkmalschutzes zu berücksichtigen. Ebenfalls umfasst sind die Abstimmung mit Behörden, Versorgungsträgern und beteiligten Fachplanern, die Berücksichtigung vorhandener Leitungen, die Mitwirkung bei erforderlichen Genehmigungen sowie Kosten-, Pflege- und Betriebskostenbetrachtungen. Geschuldet sind ferner insbesondere die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen einschließlich Leistungsverzeichnis und Massenermittlung, die Kostenermittlung sowie die Terminplanung. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Zunächst ist die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 vorgesehen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Fördermittelbewilligung. Einzelne Leistungen können bei Bedarf vorzeitig abgerufen werden. Nicht Gegenstand der Beauftragung sind die Bauausführung, Vermessungsleistungen, Baugrunduntersuchungen und eigenständige Fachgutachten.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Alte Hansestadt Lemgo - VgV-Ausschreibung Planungsleistungen Freianlagen "Aufwertung Johannistorwall"

Angebotspreis (angebotenes Gesamthonorar)
40 %
Qualität der Herangehensweise und des vorgelegten schriftlichen Lösungsvorschlags
35 %
Stringenz der Angebotspräsentation
25 %

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026
260922 Stadt Lemgo (Johannistorwall) - Anlage A zur AVU - Formblätter_Formular.pdfFormular456 KB
260922 Stadt Lemgo (Johannistorwall) - Anlage B zur AVU - Bewertungsmatrix TNW.pdfSonstiges134 KB
260922 Stadt Lemgo (Johannistorwall) - Anlage D zur AVU - Preistabelle.pdfSonstiges79 KB
260925 Stadt Lemgo (Johannistorwall) - Allgemeine Vergabeunterlage.pdfSonstiges590 KB
260925 Stadt Lemgo (Johannistorwall) - Anlage C zur AVU - Planungsvertrag (Entwurf).pdfVertragsbedingungen687 KB
Anlage E.1.pdfSonstiges743 KB
Anlage E.2.pdfSonstiges24,5 MB
Anlage E.3.pdfSonstiges3,7 MB

Anforderungen

Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.

Änderungen und Bieterfragen

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