Integratives Verkehrs- und Gestaltungskonzept für den Wallring in Oldenburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
638699-2026
Verfahrensnummer
fee433a1-6baf-4231-b56d-6d87c524b167

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Oldenburg (Oldb) beauftragt ein integratives Konzept für die künftige Verkehrsführung und Gestaltung des Wallrings in Oldenburg. Dafür sollen Grundlagen analysiert, Varianten entwickelt, auf Machbarkeit geprüft und unter Einbindung der Freiraum- und Stadtplanung verglichen werden. Zusätzlich sind mindestens drei wichtige Knotenpunkte in den Leistungsphasen 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu planen; abschließend sollen Aufwand und Bedarf geschätzt sowie die weiteren Maßnahmen priorisiert werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des integrativen Umgestaltungskonzepts Wallring soll ein umfassendes, funktionales und verkehrstechnisch belastbares Konzept für die zukünftige Verkehrsführung und Gestaltungsmöglichkeiten für den Wallring aufgestellt werden. Dafür sollen relevante Grundlagen analysiert sowie Varianten aufgestellt, auf ihre Machbarkeit geprüft und bewertend miteinander verglichen werden. Bei der Entwicklung der Ergebnisvariante soll sowohl die Freianlagen- als auch Stadtplanung frühzeitig involviert sein mit dem Ziel umfassende Belange an den Wallring sinnvoll und funktional miteinander zu vereinbaren. Zur Verifizierung der Ergebnisse und umsetzungsorientierter Weiterentwicklung sollen zudem mindestens drei ausschlaggebende Knotenpunkte nach Leistungsphase 1 und 2 gemäß HOAI verkehrlich beplant werden. Abschließend soll mithilfe einer Aufwands- und Bedarfsschätzung eine Maßnahmenpriorisierung erfolgen, die die nachfolgenden Planungsschritte konkretisiert.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Erstellung des Umgestaltungskonzeptes Wallring

    Im Rahmen des integrativen Umgestaltungskonzepts Wallring soll ein umfassendes, funktionales und verkehrstechnisch belastbares Konzept für die zukünftige Verkehrsführung und Gestaltungsmöglichkeiten für den Wallring aufgestellt werden. Dafür sollen relevante Grundlagen analysiert sowie Varianten aufgestellt, auf ihre Machbarkeit geprüft und bewertend miteinander verglichen werden. Bei der Entwicklung der Ergebnisvariante soll sowohl die Freianlagen- als auch Stadtplanung frühzeitig involviert sein mit dem Ziel umfassende Belange an den Wallring sinnvoll und funktional miteinander zu vereinbaren. Zur Verifizierung der Ergebnisse und umsetzungsorientierter Weiterentwicklung sollen zudem mindestens drei ausschlaggebende Knotenpunkte nach Leistungsphase 1 und 2 gemäß HOAI verkehrlich beplant werden. Abschließend soll mithilfe einer Aufwands- und Bedarfsschätzung eine Maßnahmenpriorisierung erfolgen, die die nachfolgenden Planungsschritte konkretisiert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Erstellung des Umgestaltungskonzeptes Wallring

Preis
35 %
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
65 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.