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Planungsvertrag NOIAR Zell (Mosel) – Ausstellungsplanung nach HOAS-2 (Entwurf)
Planungsvertrag
Zwischen
Stadt Zell (Mosel) Balduinstraße 44 56856 Zell (Mosel) vertreten durch Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen
– nachfolgend „Auftraggeberin (AG)“ –
und
[Planungsbüro / Ausstellungsgestalter], [Anschrift], vertreten durch […]
– nachfolgend „Auftragnehmer (AN)“ –
wird für das Vorhaben „NOIAR – Auf Expedition mit der Zeller Schwarzen Katz“ der nachfolgende Planungsvertrag geschlossen.
- Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Ausstellungsplanung (Szenografie) nach der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS-2, Fassung 2022) für die digitale Wein-Erlebniswelt mit dezentralem Stadtmuseum im historischen Rathaus der Stadt Zell sowie für die zugehörigen dezentralen Stationen im Stadtraum.
Die Leistung umfasst die konzeptionelle und planerische Überführung des vorliegenden Grobkonzepts (Anlage 5) in eine ausführungsreife Ausstellungs- und Vermittlungsplanung einschließlich des konzeptionellen Teils des AR-Guides, die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Realisierungsgewerke, die fachliche Mitwirkung bei deren Vergabe sowie die Überwachung und künstlerische Oberleitung der Realisierung bis zur betriebsbereiten Übergabe.
Das Vorhaben ist ein gestalterisch-konzeptionelles Ausstellungsprojekt, kein Bauvorhaben im Sinne der HOAI. Die HOAI findet auf diesen Vertrag keine Anwendung (vgl. Ziffer 9).
Entwurf – Stand 25.08.2026 Seite 1 / 7
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Vertragsbestandteile / Vertragsunterlagen Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen, die in dieser Rangfolge auszulegen sind: – dieser Planungsvertrag, – Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) – Anlage 1 – [in der für dieses Vorhaben angepassten, entbaurechtlichten Fassung], – Leistungsbeschreibung Ausstellungsplanung (modifizierte HOAS-2- Leistungsbeschreibung) – Anlage 2 –, – Honorar-Formblatt (Honorarzone, anrechenbares Budget, Phasen- und Stufenhonorare) – Anlage 3 –, – Zuwendungsbescheid des MWVLW vom 06.03.2026 (Antragsnr. 86003843) nebst ANBest IBW-EFRE und den dort genannten Leitfäden/Merkblättern – Anlage 4 –, – Grobkonzept zum Vorhaben – Anlage 5 –, – Kostenrahmen Investition (DIN 276) – Anlage 6 –, – HOAS-2 (Fassung 2022) – Anlage 7 –, – Terminplan – Anlage 8 –.
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Zweistufige Beauftragung (Leistungsstufen) Die Leistungen werden in zwei Stufen erbracht. Die Stufung folgt der für die Ausführung erforderlichen Freigabe durch den Fördergeber (Nr. 12 des Zuwendungsbescheids).
| Stufe | HOAS-2 Leistungsphase (§ 10) | Bewertung | Summe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 1 Grundlagenermittlung / Konzeptskizze | 9 % | |||||||||
| (sofort beauftragt) | 2 Konzept | 16 % | |||||||||
| 3 Entwurfsplanung | 23 % | ||||||||||
| 4 Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen | 22 % | 70 % | |||||||||
| Stufe 2 | 5 Mitwirkung beim Vergabeprozess | 4 % | |||||||||
| (Abruf nach Freigabe) | 6 Baulich-technische Überwachung und Koordinierung der Realisierung | 21 % | |||||||||
| 7 Abnahme- und Übergabeprozess, Dokumentation, Inbetriebnahme | 5 % | 30 % |
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3.1 Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4) Mit Abschluss dieses Vertrages wird Stufe 1 (HOAS-2-Leistungsphasen 1 bis 4) verbindlich beauftragt. Stufe 1 umfasst die konzeptionelle und planerische Ausarbeitung bis zur Ausführungsplanung mit detaillierten Leistungsverzeichnissen sowie den konzeptionellen Teil des AR-Guides. Die Ergebnisse der Stufe 1 bilden zugleich die nach Nr. 12 des Zuwendungsbescheids vorzulegenden Unterlagen (finale Pläne mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Aufbau und Gestaltung der Szenografie sowie das detaillierte digitale Vermittlungskonzept).
3.2 Förderrechtliche Freigabe-Zäsur Nach Abschluss der Stufe 1 legt die Auftraggeberin die Unterlagen der Bewilligungsbehörde nach Nr. 12 des Zuwendungsbescheids vor und wartet deren Antwort ab. Erst nach Vorliegen der Freigabe darf mit der Realisierung (investive Maßnahme) begonnen werden. Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt frühestens nach dieser Freigabe.
3.3 Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 7) – Abruf Stufe 2 (HOAS-2-Leistungsphasen 5 bis 7) umfasst die Mitwirkung bei der Vergabe der Liefer- und Handwerkerleistungen, die Überwachung und künstlerische Oberleitung der Realisierung sowie den Abnahme- und Übergabeprozess einschließlich Dokumentation und Inbetriebnahme. Der AN hält sein Angebot für Stufe 2 zu den im Honorar-Formblatt (Anlage 3) festgelegten Konditionen bis [Datum / Monate nach Abnahme Stufe 1] verbindlich aufrecht. Die Auftraggeberin ist berechtigt, Stufe 2 ganz oder phasenweise durch schriftliche Erklärung abzurufen.
3.4 Kein Anspruch auf Abruf; vergaberechtlicher Hinweis Ein Anspruch des AN auf Abruf der Stufe 2 besteht nicht. Wird Stufe 2 nicht abgerufen, steht dem AN hierfür keine Vergütung zu; der Nichtabruf ist keine Kündigung im Sinne der Ziffer 11 bzw. des § 18 HOAS-2. Der Auftragswert ist unter Einbeziehung beider Stufen geschätzt worden; der Abruf der Stufe 2 ist Ausübung einer von Anfang an vereinbarten Option und stellt keine neue Vergabe dar.
- Budget / Kostenrahmen Der für die Realisierung der Ausstellung zur Verfügung stehende Kostenrahmen ergibt sich aus Anlage 6 (DIN 276). Der AN stellt seine Kostenermittlungen nach DIN 276 auf und führt sie in jeder Leistungsphase fort. Erkennt der AN, dass eine Überschreitung des Kostenrahmens droht, hat er die Auftraggeberin unverzüglich zu unterrichten und
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Vorschläge zur Einsparung zu unterbreiten (vgl. § 25 Abs. 2 HOAS-2). Eine Haftung des AN für die Einhaltung des Realisierungsbudgets besteht nur nach Maßgabe des § 25 HOAS-2.
- Beauftragter Leistungsumfang Der beauftragte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Katalog der Kernleistungen der HOAS-2 (§ 10), projektspezifisch modifiziert wie in Anlage 2 beschrieben. Soweit dort Leistungen gestrichen sind, sind sie vom AN nicht zu erbringen.
Klarstellungen zum AR-Guide und zur Abgrenzung: AR-Guide – Kernleistung: Konzeption und Planung des AR-/Media-Guides (Planung der Anwendung, Festlegung der Inhalte für Innen- und Außenstationen, Storyboard, Medienproduktionsdrehbücher) sind als Kernleistung beauftragt (§ 11 Abs. 4 lit. g HOAS- 2; die Hard-/Software des Guides ist Teil des anrechenbaren Budgets).
Nicht beauftragt (besondere Leistungen / Realisierung): die Erstellung der Medieninhalte (Audio, Video, Animation, 3D) und die Programmierung des AR-Guides, die physische Fabrikation und Lieferung von Objektbau, Vitrinen, Möblierung und Ausstattung, Fachübersetzungen und Lektorat, Beschaffung/Installation/Wartung von Hard- und Software sowie Projektmanagement und Projektsteuerung des Gesamtvorhabens. Diese werden gesondert vergeben.
Die Mitwirkung des AN bei der Vergabe der Realisierungsgewerke (Stufe 2 / Phase 5) ist auf die fachlich-technische Zuarbeit beschränkt; die vergaberechtliche Durchführung der Verfahren und die Vergabeentscheidung verbleiben bei der Auftraggeberin bzw. der von ihr beauftragten Vergabeberatung.
- Förderrechtliche Anforderungen (EFRE) Die folgenden Auflagen des Zuwendungsbescheids sind vom AN als verbindliche Vertragspflichten zu beachten und in Planung, Konzeption und in den von ihm erstellten Leistungsverzeichnissen so anzulegen, dass die nachgelagerte Realisierung sie einhält:
Technologie (Nr. 24): Konzeption ausschließlich auf Basis aktueller Technologien (z. B. Progressive Web App, Instant App, 3D-Kartenmapping); keine klassische, herunterzuladende projektspezifische Native App ohne vorherige Freigabe des MWVLW.
Offene Daten und Lizenzen (Nr. 25): Anlage der Medien- und Content-Daten für eine offene Lizenzierung (CC-0, CC-BY oder CC-BY-SA) und, soweit möglich, strukturierte Bereitstellung (schema.org/ODTA); frühzeitige fachliche Abstimmung mit der Rheinland-
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Pfalz Tourismus GmbH (RPT) und dem DataHub Rheinland-Pfalz; Weitergabe dieser Anforderung in den Leistungsverzeichnissen an die Realisierungs-/Medienproduzenten.
Barrierefreiheit (Nr. 17, 20): Planung nach Stand der Technik (insb. DIN 18040-1/-3, DIN 32975, DIN 32984) und so, dass die Zertifizierung „Reisen für Alle – barrierefrei“ erreichbar ist.
Bildmaterial (Nr. 26) und Publizität (Nr. 35): Berücksichtigung des Fotoshooting- Briefings und des Leitfadens Information und Kommunikation.
Datenüberlassung (Nr. 21, 22): Sicherstellung, dass die geförderten digitalen Daten der Auftraggeberin zur kostenlosen, rechtefreien Überlassung an RPT und Mosellandtouristik zur Verfügung stehen (vgl. Ziffer 10).
- Leistungserbringung durch den AN Der AN benennt die für die Leistung verantwortlichen Schlüsselpersonen (Projektleitung/Kuratorische bzw. szenografische Leitung sowie für Stufe 2 die Realisierungsüberwachung/künstlerische Oberleitung). Diese sind während der Vertragsdurchführung vorzuhalten; ein Austausch bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf und die gleichwertige Qualifikation des Ersatzes voraussetzt.
Die Leistungserbringung durch Dritte (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin in Textform, soweit sie nicht bereits hier vereinbart ist.
- Termine und Fristen Maßgeblich ist der Durchführungszeitraum des geförderten Vorhabens bis zum 31.12.2028; der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2029 vorzulegen. Innerhalb von drei Wochen nach Vertragsschluss legt der AN für Stufe 1 einen Detailterminplan zur Freigabe vor; mit Abruf der Stufe 2 gilt dies entsprechend für Stufe 2. Die Leistungen der Stufe 1 sind so zu terminieren, dass die Vorlage der Unterlagen nach Nr. 12 des Zuwendungsbescheides vom 6. März 2026 (Anlage 4) rechtzeitig vor dem geplanten Realisierungsbeginn erfolgen kann. Die im Terminplan (Anlage 8) festgelegten Termine sind verbindlich.
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- Honorar 9.1 Grundlage und Pauschalierung Die Vergütung ergibt sich aus Anlage 3 zu diesem Vertrag –Honorar-Formblatt (Honorarkalkulation). Die Bestimmung der HOAS gelten ausdrücklich nicht, mit Ausnahme der nachfolgenden Z. 9.3. - 9.5.
9.2 Honorar je Stufe Das Gesamthonorar der Kernleistungen verteilt sich entsprechend den Phasenbewertungen auf Stufe 1 (Phasen 1–4 = 70 %) und Stufe 2 (Phasen 5–7 = 30 %). Die auf jede Stufe entfallenden Honorare werden im Honorar-Formblatt getrennt ausgewiesen. Wird Stufe 2 nicht abgerufen, entfällt das hierauf entfallende Honorar (Ziffer 3.4).
9.3 Besondere und zusätzliche Leistungen Besondere Leistungen (§ 11 HOAS-2) und zusätzliche bzw. geänderte Leistungen (§ 14 HOAS-2) sind nicht beauftragt und nur auf gesonderte Vereinbarung zu erbringen; sie werden nach den Tagessätzen des § 12 HOAS-2 bzw. nach Anlage 3 vergütet.
9.4 Nebenkosten Die Nebenkosten werden gemäß § 15 HOAS-2 pauschal mit [5] % des anrechenbaren Budgets abgegolten; Reisekosten über 30 km werden gesondert nach Anlage 3 abgerechnet.
9.5 Umsatzsteuer, Fälligkeit, Abschlagszahlungen Die Honorare verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt prüffähig; der AN hat Anspruch auf Abschlagszahlungen parallel zum Leistungsfortschritt (§ 22 Abs. 6 HOAS-2). Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Eingang fällig.
- Nutzungs- und Verwertungsrechte Die Auftraggeberin erwirbt mit vollständiger Vergütung die für die Realisierung, den Betrieb und die Bewerbung der Ausstellung sowie für die Erfüllung der förderrechtlichen Pflichten erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte an den vom AN erstellten Leistungen. Abweichend von § 21 HOAS-2 gilt mit Rücksicht auf die EFRE- Auflagen:
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– Die geförderten Medien- und Content-Daten sind so zu erstellen und zu übergeben, dass die Auftraggeberin sie offen lizenzieren (CC-0/CC-BY/CC-BY-SA) und der RPT sowie der Mosellandtouristik kostenlos und rechtefrei überlassen kann (Nr. 21, 22, 25 des Bescheids). – Der AN überlässt die zur Ausübung dieser Rechte erforderlichen offenen Dateien; ein zusätzliches Nutzungsentgelt nach § 21 Abs. 6/7 HOAS-2 ist insoweit ausgeschlossen und vom AN in das Angebot einzupreisen. – Das Recht des AN auf angemessene Namensnennung (§ 21 Abs. 8 HOAS-2) bleibt unberührt.
- Haftung, Versicherung, Kündigung Die Haftung des AN bestimmt sich nach den [§ 25 HOAS-2 / den AVB]. § 25 HOAS-2 beschränkt die Haftung auf das eigene Leistungsbild und schließt eine Haftung für Realisierungsgewerke (außer bei Generalübernahme) sowie für Budgetüberschreitungen (außer bei Vorsatz) aus; die AVB verweisen demgegenüber auf die gesetzliche Haftung. Für einen reinen Planungs-/Kreativauftrag ist die HOAS-Regelung interessengerecht.
Der AN unterhält eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden (für die gesamte Vertragsdauer; je Versicherungsjahr mindestens zweifach).
Für die Kündigung gilt § 18 HOAS-2 (u. a. freies Kündigungsrecht der Auftraggeberin gegen Vergütung der beauftragten Leistungen abzüglich ersparter Aufwendungen; Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien). Der Nichtabruf der Stufe 2 ist keine Kündigung (Ziffer 3.4).
- Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für den Verzicht auf die Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende. Gerichtsstand ist [Sitz der Auftraggeberin / nach § 26 HOAS- 2 der Realisierungsort].
Ort, Datum / Auftraggeberin Ort, Datum / Auftragnehmer
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