Planung und Überwachung von Schadstoffanalysen sowie Abbruch- und Altlastenentsorgungsarbeiten
Staatliches Bauamt Bayreuth
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 415582-2026
- Verfahrensnummer
- d6a581bb-cab6-4b7f-8d72-8619fd618356
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000); Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Bayreuth sucht Dienstleistungen zur Planung und Überwachung der Schadstoffanalyse, der Abbrucharbeiten und der Entsorgung von Altlasten am ehemaligen Sitzungssaal. Die Arbeiten dienen dem Neubau eines Sitzungssaalgebäudes der Justiz in Hof. Angebote müssen bis zum 20. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Planung und Überwachung der Schadstoffanalyse, Abbrucharbeiten und Altlastentsorgung ehem. Sitzungssaal für den Neubau von einem Sitzungssaalgebäude der Justiz in Hof.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 26DE Abbruchar Altlast Schadstoffanalyse
Planung und Überwachung der Schadstoffanalyse, Abbrucharbeiten und Altlastentsorgung ehem. Sitzungssaal für den Neubau von einem Sitzungssaalgebäude der Justiz in Hof.
Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 649729-2026
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