Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs in Berlin-Kreuzberg

Status
Offen
Angebotsfrist
08.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
05.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Aufzüge (42416100)
  • Installation von Aufzügen (45313100)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
767933-2026
Verfahrensnummer
d17278d1-5654-47da-923d-c198e0a4088c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesdruckerei GmbH beauftragt Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs in einem Bestandsgebäude auf ihrem Campus in Berlin-Kreuzberg. Die vorgesehene Leistungsdauer beträgt 180 Tage; Angebote können bis zum 8. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs innerhalb eines Bestandsgebäudes des Auftraggebers auf dem Campus am Standort Berlin-Kreuzberg. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst den Anhängen zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs (Projekt "Claudio"), ECA-2026-092

    Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs innerhalb eines Bestandsgebäudes des Auftraggebers auf dem Campus am Standort Berlin-Kreuzberg. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst den Anhängen zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge zur Leistungsbeschreibung während der Angebotsfrist an die jeweiligen Bieter auf Anfrage und nach Vorlage einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) nebst personifizierter E-Mail-Adresse herausgegeben werden (siehe auch Ziffer 6 der Vergabebedingungen).

    Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs (Projekt "Claudio"), ECA-2026-092

Pauschalfestpreis gem. Preisblatt
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YVWM1JV

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