Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs in Berlin-Kreuzberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
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- Aufzüge (42416100)
- Installation von Aufzügen (45313100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 767933-2026
- Verfahrensnummer
- d17278d1-5654-47da-923d-c198e0a4088c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH beauftragt Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs in einem Bestandsgebäude auf ihrem Campus in Berlin-Kreuzberg. Die vorgesehene Leistungsdauer beträgt 180 Tage; Angebote können bis zum 8. Dezember 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs innerhalb eines Bestandsgebäudes des Auftraggebers auf dem Campus am Standort Berlin-Kreuzberg. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst den Anhängen zur Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs (Projekt "Claudio"), ECA-2026-092
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs innerhalb eines Bestandsgebäudes des Auftraggebers auf dem Campus am Standort Berlin-Kreuzberg. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst den Anhängen zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge zur Leistungsbeschreibung während der Angebotsfrist an die jeweiligen Bieter auf Anfrage und nach Vorlage einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) nebst personifizierter E-Mail-Adresse herausgegeben werden (siehe auch Ziffer 6 der Vergabebedingungen).
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs (Projekt "Claudio"), ECA-2026-092
- Pauschalfestpreis gem. Preisblatt
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YVWM1JV
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