Freilegung und Abdichtung von Kellerwänden und Kellerdecken in Berlin-Kreuzberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 561276-2026
- Verfahrensnummer
- 2a1daae9-25f9-44c4-b5f0-c3228a8ffdbc
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH schreibt die Freilegung und Abdichtung erdberührter Bauteile an ihren Bestandsgebäuden aus. Die Arbeiten betreffen Kellerwände und Kellerdecken am Standort Berlin-Kreuzberg; ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Freilegung und Abdichtung von erdberührten Bauteilen (Kellerwände, Kellerdecken) an Bestandsgebäuden des Auftraggebers am Standort in 10969 Berlin-Kreuzberg.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abdichtungsarbeiten (Projekt "Campus Nord"), ECA-2026-027
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Freilegung und Abdichtung von erdberührten Bauteilen (Kellerwände, Kellerdecken) an Bestandsgebäuden des Auftraggebers am Standort in 10969 Berlin-Kreuzberg. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnis (Anlage 1) nebst Anlagen zum Leistungsverzeichnis entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anlagen zum Leistungsverzeichnis während der Angebotsfrist an die jeweiligen Bieter auf Anfrage und nach Vorlage einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) herausgegeben werden (siehe auch Ziffer 6 der Vergabebedingungen).
Frist: 11.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Abdichtungsarbeiten (Projekt "Campus Nord"), ECA-2026-027
- Netto-Angebotssumme ("Gesamtsumme netto") des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses
- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Anschreiben | 144 KB | |
| Sonstiges | 274 KB | |
| Sonstiges | 149 KB | |
| Formular | 132 KB | |
| Formular | 106 KB | |
| Formular | 116 KB | |
| Formular | 144 KB | |
| Formular | 99 KB | |
| Sonstiges | 135 KB | |
| Vertragsbedingungen | 314 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 2,1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 456 KB | |
| Sonstiges | 79 KB | |
| Sonstiges | 209 KB | |
| Sonstiges | 389 KB | |
| Sonstiges | 129 KB | |
| Anschreiben | 104 KB | |
| Formular | 134 KB |
Anforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Soweit eine Unvollständigkeit eines Angebotes festgestellt wird, wird der Auftraggeber Bieter zur Vervollständigung des Angebotes nach Maßgaben des § 16a EU VOB/A auffordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 740558-2026
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