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Planung, Realisierung und Auf- und Abbau eines Gemeinschafts-Messestands für die ITB Berlin 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 19:32 (Europe/Berlin)

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Merkblatt: Glas im Standbau innerhalb der Messe- / Mehrzweckhallen

der Messe Berlin GmbH mit Hinweisen / Erläuterungen zu Technischen Richtlinien (TR-Bezug  Pkt. 4.4.3) der Messe Berlin GmbH

Vorbemerkung

Dieses Merkblatt ist zwischen den bundesdeutschen Messegesellschaften  Deutsche Messe AG Hannover  KölnMesse GmbH  Landesmesse Stuttgart GmbH  Leipziger Messe GmbH  Messe Berlin GmbH  Messe Düsseldorf GmbH  Messe Frankfurt Venue GmbH  Messe München GmbH  NürnbergMesse GmbH inhaltlich abgestimmt und bietet statische und konstruktive Hinweise zum Punkt  4.4.3 /TR/, de- finiert zugleich bautechnische Vorgaben und Anforderungen an Glaskonstruktionen von Stand- und Dekorationsbauten, die innerhalb der Messe- und Mehrzweckhallen der Messe Berlin er- richtet werden sollen. Soweit hier nicht ergänzend festgelegt, gelten die Technischen Richtlinien /TR/ der Messe Ber- lin ( www.messe-berlin.de – downloads: Technische Richtlinien und Merkblätter).

Inhaltsverzeichnis

1 Geltungsbereich .......................................................................................................... 2 2 Definitionen und Erläuterungen ................................................................................. 2 2.1 Lagerungsarten ................................................................................................................. 2 2.2 Glasarten und andere transparente Kunststoffe ............................................................... 2 2.3 Bemessungsnormen ......................................................................................................... 3 2.4 Materialkennwerte von Glasprodukten ............................................................................. 4 3 Baukonstruktionen und Einwirkungen ...................................................................... 5 3.1 Nicht absturzsichernde Vertikalverglasung ...................................................................... 5 3.2 Absturzsichernde Vertikalverglasung ............................................................................... 5 3.3 Horizontalverglasung ........................................................................................................ 7 4 Zulassungsverfahren .................................................................................................. 9 4.1 Grundlagen ....................................................................................................................... 9 4.2 Einbau-Freigabe im Einzelfall (FiE) .................................................................................. 9 5 Hinweise zu Konstruktion und Berechnung ........................................................... 10 6 Beispiele für Vertikalverglasung in absturzsichernden Konstruktionen .............. 11 6.1 Kategorie B ..................................................................................................................... 11 6.2 Kategorie C 1 .................................................................................................................. 11 6.3 Brüstung mit festen Knieholmen ..................................................................................... 14 7 Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik und Literatur ..................................................................................................................... 15 8 Abkürzungen ............................................................................................................. 15 9 Schlagwortverzeichnis ............................................................................................. 16 10 Übersichtstabellen A - D (für Standbau) ................................................................... 17

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1 Geltungsbereich

Das vorliegende Merkblatt behandelt Regelungen, die für die Anwendung von Glas bei Stand- und Dekora- tionsbauten im Inneren der Messe- und Veranstaltungshallen der Messe Berlin gelten. Standbauten au- ßerhalb der Messehallen werden nicht behandelt. Entwurf, Bemessung und Montage von Glasbauteilen innerhalb von Messehallen erfordern eine ausrei- chende Qualifikation der beteiligten Planer und Standbau-Firmen für Glaskonstruktionen. Glaskonstruktionen mit gültiger, allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ), einschließlich europäischer, technischer Zulassungen (ETA) dürfen in den Messehallen immer gemäß Zulassungstext verwendet wer- den. Sie werden in ihrer Anwendbarkeit durch dieses Merkblatt nicht eingeschränkt.

2 Definitionen und Erläuterungen

2.1 Lagerungsarten Nachfolgende Lagerungsarten werden bei den behandelten Glaskonstruktionen unterschieden:  Linienförmig gelagerte Verglasungen: Diese sind an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert.  Punktförmig gelagerte Verglasungen: Die Lagerung erfolgt über Bohrverankerungen oder Klemmankersysteme.

2.2 Glasarten und andere transparente Kunststoffe Bauaufsichtlich zugelassene Glasarten:  Floatglas (Spiegelglas, SPG) nach DIN EN 572-9: Wird auch Flachglas genannt. Besitzt eine relativ geringe Biegezugfestigkeit und zeigt ein grobes Bruchbild mit scharfkantigen Scherben. Der Einsatz als Einscheibenglas ist im Messebau nicht zulässig. Als VSG ist es im Messe- bau zulässig.  Einscheibensicherheitsglas (ESG) nach DIN EN 12150-2: ESG ist ein thermisch voll vorgespanntes Glas. Es verfügt über einen Eigenspannungszustand: Im Kernbereich Zug und an den Oberflächen Druck. Es besitzt eine hohe Biegezugfestigkeit und zeigt bei Zerstörung ein krümeliges Bruchbild. In diesem Merkblatt ist bei ESG immer ESG aus Floatglas gemeint.  Verbund-Sicherheitsglas (VSG): VSG besteht aus mindestens zwei Float (SPG)-, ESG- oder TVG-Scheiben, deren Dicke maximal um den Faktor 1,5 voneinander abweicht. Die Scheiben sind durch Zwischenschichten (PVB- oder SGP-Folie) miteinander verbunden. Durch die Folie werden im Fall eines Scheibenbruches die Bruchstücke zusammengehalten, eine gewisse Resttrag- fähigkeit erreicht und das Risiko von Schnittverletzungen verringert.  Teilvorgespanntes Glas (TVG) nach DIN EN 1863-2 oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ): TVG ist ein thermisch nur teilweise vorgespanntes Glas. Es besitzt gegenüber ESG eine geringere Biegezugfestigkeit. TVG zeigt bei Zerstörung ein gröberes Bruchbild als ESG. VSG-Scheiben aus TVG besitzen deshalb eine höhere Resttragfähigkeit als VSG-Scheiben aus ESG. TVG mit PVB-Folie ist in der Bauregelliste A aufgeführt. TVG mit SGP erfordert eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des SGP.

Nicht zugelassen hingegen sind transparente Werkstoffplatten aus zumeist thermoplastischen Kunststof- fen, für die keine anerkannten technischen Regeln oder Verwendbarkeitsnachweise für den Einsatz in Ge- bäuden oder baulichen Anlagen vorliegen, z.B.:

  • Acrylglas (PMMA), wird z.B. unter den Markennamen Plexiglas® oder Perspex® vertrieben,
  • Polycarbonat (PC), wird z.B. unter dem Markennamen Makrolon® vertrieben,
  • Polyethylenterephthalat-Glycol (PET-G). Diese Materialien dürfen nur für nicht tragende, nicht aussteifende, nicht absturzsichernde Bauteile verwen- det werden, also z.B. für dekorative Anwendungen bzw. Ausschmückungen. Hierbei ist jedoch auf deren kritisches Brandverhalten (z.B. normal entflammbar, stark rauchbildend) hin- zuweisen. Insbesondere die dekorative Verwendung solcher Materialien im Unterdecken- oder Überkopf– Bereich ist wegen einem häufig ausgewiesenen (brennend) Abtropfverhalten im Brandfall unzulässig.

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Merkblatt: Glas im Standbau innerhalb der Messehallen Seite 3 (20)

2.3 Bemessungsnormen

Glasbauteile müssen nach folgendem Bemessungskonzept und folgenden Bemessungsnormen (in der je- weils gültigen Fassung) statisch nachgewiesen werden: DIN 18008 (T.1 - T.5) – Glas im Bauwesen, Bemessungs- und Konstruktionsregeln Teil 1: Begriffe und allg. Grundlagen Teil 2: Linienförmig, gelagerte Verglasungen Teil 3: Punktförmig, gelagerte Verglasungen Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen

Tabelle 1: Bemessungskonzept

BemessungskonzeptKonzept der Teilsicherheitsbeiwerte
Nachweiskonzeptσ*γ < f *k *k / γ κ f k c mod M
Ermittlung der Schnittgrößen und Spannungenim GZT (ULS)
Kontrolle der Verformungenim GZG (SLS)
Bezeichnung für Kräfte / Spannungen im Grenzzu- stand der Gebrauchstauglichkeit - GZG (Kräfte aus charakteristischen Einwirkungen ohne γ) fGZG (SLS) hinter der Zahl oder Index k am Formelzeichen z.B. Auflagerkraft = 12 kN (GZG) bzw. F = 12 kN k
Bezeichnung für Kräfte / Spannungen im Grenzzu- stand der Tragfähigkeit - GZT (Kräfte aus charak- teristischen Einwirkungen multipliziert mit γ) fGZT (ULS) hinter der Zahl oder Index d am Formelzeichen z.B. Auflagerkraft = 16 kN (GZT) bzw. F = 16 kN d
Bezeichnung der Grenzspannungf k
Bemessungsrichtlinien, BemessungsnormenDIN 18008-1 [12] DIN 18008-2 [13] DIN 18008-3 [14] DIN 18008-4 [15] DIN 18008-5 [16]
Normen für die Einwirkungendieses Merkblatt und DIN EN 1991-1-1 u. DIN EN 1991-1-1/NA (2010-12)
Übliche Teilsicherheitsbeiwerte γ für ständige Ein- f wirkungen (z.B. Eigenlasten)1,35
Übliche Teilsicherheitsbeiwerte γ für veränderliche f Einwirkungen (z.B. Staudruck, Nutzlasten, Holmdruck)1,5
Einwirkungsdauern von messe-typischen Einwir- kungen für k aus DIN 18008-1, Tabelle 6 modEigengewicht: ständig (k = 0,25) mod Nutzlasten: mittel (k = 0,4) mod horizontale Ersatzlast: kurz (k = 0,7) mod Holmdruck: kurz (k = 0,7) mod

Auf Grundlage des oben genannten Regelwerks und Bemessungskonzeptes sind alle Glaskonstruktionen gemäß den geplanten Einsatzzwecken, als  Vertikalverglasung, ggf. in absturzsichernder Funktion bei Brüstungen  Überkopfverglasung,  begehbare Verglasung, statisch prüffähig nachzuweisen und regelgerecht auszuführen. Für eine statische Berechnung ist das Kon- zept der Teilsicherheitsbeiwerte zu Grunde zu legen. Auflagerkräfte aus Glasbauteilen müssen stets im GZT (ULS) angegeben werden, um die Lasten für weiterleitende Bauteile aus Beton, Stahl oder Holz ohne Über- tragungsfehler nach dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte bemessen zu können.

Hinweis zur Verwendung von Drahtglas: Drahtglas in Bestandsbauteilen mit Nachweisen, gemäß den zum Zeitpunkt des Erstaufbaus des Messe- standes gültigen Bemessungsnormen ist nach Rücksprache mit der Messegesellschaft weiterhin einsetzbar.

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2.4 Materialkennwerte von Glasprodukten

Glasprodukte besitzen eine Rohdichte von 25 kN/m³, ein Elastizitätsmodul (E-Modul) von 70.000 N/mm² und einen Wärmeausdehnungskoeffizienten (α ) von 8,4·10-6 1/K. Bei der Bemessung sind die in Tabelle 2 an- T gegebenen Bemessungswerte des Widerstandes R einzuhalten. d

Tabelle 2: Übliche Materialkennwerte für das Bemessungskonzept der Teilsicherheitsbeiwerte

FloatglasTVGTVGESGESG
Kennwert
(nicht bedruckt,(nicht bedruckt,(bedruckt /(nicht bedruckt,(bedruckt/
nicht gestrahlt)nicht gestrahlt)emailliert)nicht gestrahlt)emailliert)
Übliche Grenzspannung f k nach DIN EN 572-1, DIN EN 1863-1 bzw. abZ, DIN EN 12150-145 N/mm²70 N/mm²45 N/mm²120 N/mm²90 N/mm²
Konstruktionsbeiwert k c üblich1,811
k für Verbundsicher- VSG heitsglas1,11,11,1
k für Glaskanten- Kante Nachweise0,811
Materialfaktor γ M1,81,51,5
Modifikationsbeiwert zur Lasteinwirkungsdauer k modständig: 0,25 mittel: 0,4 kurz: 0,7
Bemessungswert des Wi- derstandes gegen Span- nungsversagen R dR = k * k * k * f / γ R = k * k * k * f / γ d c VSG Kante k M d c VSG Kante k M R = k * k * k * k * f / γ d mod c VSG Kante k MR = k * k * k * f / γ d c VSG Kante k MR = k * k * k * f / γ d c VSG Kante k M

Zwischenfolien von VSG müssen aus PVB (Polyvinylbutyral) oder SGP (Sentryglas plus aus Ionoplast) be- stehen. Folien aus PVB müssen eine Reißfestigkeit von mindestens 20 N/mm² aufweisen. Folien bzw. Verbundsicherheitsgläser aus SGP müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /abZ/, einschließlich europäischer, technischer Zulassung ETA besitzen und gemäß dieser verarbeitet werden.

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3 Baukonstruktionen und Einwirkungen

3.1 Nicht absturzsichernde Vertikalverglasung 3.1.1 Vertikalverglasung mit einer Höhe h ≤ 4 m über Hallenboden Es sind weder statische Nachweise entsprechend den  2.3 genannten Regeln zu führen, noch experimen- telle Nachweise notwendig. Der Aussteller / Kunde ist in diesem Fall allein dafür verantwortlich, dass die Konstruktion verkehrssicher und standsicher ist sowie dem Stand der Technik entspricht. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen gibt  10 - Tabelle A /Vertikalverglasung, nicht absturzsichernd/.  Es ist ESG oder VSG zu verwenden.  Die Lagerung der Scheiben kann punkt- oder linienförmig erfolgen.  Glaswände, deren Neigung mehr als 10° gegen die Vertikale beträgt, sind als Überkopfverglasungen zu betrachten und nach  3.3 zu behandeln.  Zum Schutz angrenzender Verkehrsflächen oder zur Aufnahme der Last aus dem Anlehnen bzw. dem Anprall von Personen können weitergehende Maßnahmen, z.B. statische Nachweise nach  3.1.2, er- forderlich werden.

3.1.2 Vertikalverglasung mit einer Höhe h > 4 m über Hallenboden Vertikalverglasungen, deren Oberkanten höher als 4 m über Hallenboden liegen und die keine absturzsi- chernde Funktion übernehmen, benötigen keine Einbau-Freigabe im Einzelfall ( 4.2), wenn Typ, kon- struktive Details und Lagerung der Scheiben den Vorgaben der  2.3 genannten Regeln entsprechen. Außerdem sind die folgenden Hinweise zu beachten:  Es ist eine geprüfte*) / prüffähige, statische Berechnung mit zugehörigen Ausführungsplänen vorzule- gen. *) Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen, einschl. Prüfbericht (im Original), die ausschließlich durch einen, nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft sind.  Als Lasten sind neben dem Eigengewicht eine horizontale Ersatzflächenlast h = 0,125 kN/m² für die An- 1 sichtsflächen bis 4 m über Hallenboden und h = 0,063 kN/m² für die Ansichtsflächen oberhalb 4 m über 2 Hallenboden anzusetzen.  Bei besonderen Stoßrisiken - z.B. abschüssige Rampe vor der Verglasung - sind zusätzliche Maßnah- men erforderlich.  Der statische Nachweis kann entfallen, wenn die Einzel-Scheiben eine Fläche < 1,6 m², eine Dicke von mindestens 4 mm ESG und eine vierseitig, linienförmige Lagerung aufweisen.

Punktförmig gelagerte Verglasungen dürfen ohne weitere Nachweise ausgeführt werden, wenn  für die Glas-Punkthalter-Kombination eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) existiert oder  die konstruktiven Vorgaben und Glasdicken der DIN 18008-3, der DIN 18008-4 bzw.  10 - Tabelle B /Vertikalverglasung, absturzsichernd/ eingehalten werden. Der Verweis auf DIN 18008-3/-4 bzw. Tabelle B erfolgt, weil die dort aufgeführten, absturzsichernden Ver- glasungen selbstverständlich auch für nicht absturzsichernde Glaswände geeignet sind. Alle anderen Konstruktionen benötigen eine Einbau-Freigabe im Einzelfall. Für ESG ist eine Bescheinigung über die Heißlagerung (Heatsoak-Test) für ESG-H vorzulegen. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt  10 - Tabelle A /Vertikalverglasung, nicht absturzsichernd/

3.2 Absturzsichernde Vertikalverglasung Bei allen drei folgenden Kategorien: A, B und C sind ein statischer Nachweis des Glases und der Unter- konstruktion sowie ein Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartiger Belastung erforderlich. Für den statischen Nachweis des Glases und der Unterkonstruktion sind als ein Lastfall die Holmdrucklast und als weiterer Lastfall die horizontale Ersatzflächenlast h = 0,125 kN/m² für die Ansichtsflächen bis 4 m 1 über Hallenboden und h = 0,063 kN/m² für die Ansichtsflächen oberhalb 4 m über Hallenboden anzusetzen. 2 Der Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen kann geführt werden:  durch einen Pendelschlagversuch nach DIN 18008-4  durch die Einhaltung der konstruktiven Vorgaben, Glasabmessungen und Glasdicken gemäß  10 - Ta- belle B oder  durch einen rechnerischen Nachweis gemäß den  2.3 genannten Regeln. Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt  10 - Tabelle B. Alle kon- struktiven Details (auch Durchbiegung und Glaseinstand) sind gemäß den  2.3 genannten Regeln auszu- bilden. Experimentelle Pendelschlagversuche sind durch die in  10 – Tab. D genannten Prüfstellen langfristig vor Messebeginn und außerhalb der Messehallen durchzuführen.

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3.2.1 Kategorie A: Vertikale Glaswand Definition: Linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen, die keinen lastabtragenden Riegel in Holmhöhe be- sitzen, nicht durch einen vorgesetzten Holm geschützt sind und damit zur unmittelbaren Aufnah- me von Holmlasten dienen, z.B. bei raumhohen Verglasungen.

Wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m abzusichern ist, sind die Technischen Regeln für Zusatzanforde- rungen an absturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008-4 anzuwenden.  Es ist grundsätzlich VSG zu verwenden.  Geprüfte bzw. prüffähig einzureichende Statische Nachweise und ein Pendelschlagversuch (Versuch gemäß DIN EN 12 600 oder DIN 18008-4) sind erforderlich.  Der Pendelschlagversuch ist bei allseitig linienförmig gelagerten Gläsern nicht erforderlich, wenn die zu- treffenden Glasabmessungen und Glasdicken nach  10 - Tabelle B, nach DIN 18008-3 und DIN 18008-4 eingehalten werden oder Nachweise nach DIN 18008-4 geführt werden.  Die Kanten der Verglasung müssen durch die Stützkonstruktion sicher geschützt werden.

3.2.2 Kategorie B: Eingespannte Glasbrüstung mit durchgehendem Handlauf Definition: An ihrem Fußpunkt mittels einer Klemm- konstruktion linienförmig eingespannte, tragende Glasbrüstungen, deren einzel- ne Verglasungselemente mittels eines aufgesteckten, durchgehenden, tragen- den Handlaufs verbunden sind (siehe Beispiel in  6.1, Abb. 4 + 5).  Es ist grundsätzlich VSG zu verwenden.  Geprüfte bzw. prüffähig einzureichende Stati- sche Nachweise und ein Pendelschlagversuch (Versuch gemäß DIN 18008-4) sind erforderlich.  Bei Einsatz von VSG aus 2 x 10 mm ESG (oder 2 x 10 mm TVG) kann auf einen Pendelschlag- versuch verzichtet werden, solange die Abmes- sungen gemäß  10 - Tabelle B eingehalten sind (konstruktive Details gemäß DIN 18008-4).  Die PVB- / SGP-Folie muss eine Stärke von mindestens 1,52 mm besitzen.  Die Einspannhöhe muss mindestens 100 mm betragen.

Bei evtl. Zerstörung einer Scheibe erfolgt der rech- Abb. 1 nerische Nachweis des Lastabtrages über den Holm auf die Nachbarelemente. Die dann auftre- tenden Spannungen in den Nachbarscheiben dür- fen als außergewöhnliche Bemessungssituation eingestuft werden. Die zerstörte Scheibe ist unmit- telbar nach dem Schadensereignis auszutauschen.

3.2.3 Kategorie C: Geländer-Ausfachung oder Glaswand mit vorgesetztem, lastabtragendem Holm Definition: Verglasung, die nicht zur Abtragung von horizontalen Nutzlasten (Holmlasten) dient und einer der folgenden Gruppen entspricht: C 1: An mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig und / oder punktförmig gela- gerte Geländer-Ausfachung (siehe auch Beispiele in  6.2.ff). C 2: Unterhalb eines, in Holmhöhe angeordneten, lastabtragenden Querriegels befindliche und an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig gelagerte Vertikalverglasung. C 3: Verglasungen der Kategorie A mit vorgesetztem, lastabtragendem Handlauf.

Abb. 2: Beispiele für Kategorie: C 1 C 2 C 3

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 Verglasungen der Kategorie C1 und C2 dürfen bei allseitig linienförmiger Lagerung in ESG ausgeführt werden. Bei allen anderen Lagerungsformen und bei der Kategorie C3 ist grundsätzlich VSG zu verwen- den, wenn keine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt.  Eine Übersicht über mögliche Konstruktionen und erforderliche Nachweise gibt  10 - Tabelle B.  Der Pendelschlagversuch ist nicht erforderlich, wenn die zutreffenden konstruktiven Vorgaben, Glasab- messungen und Glasdicken der  10 - Tabelle B bzw. der DIN 18008-4 eingehalten werden.

Ersatzmaßnahmen / Splitterschutz: Wenn bei absturzsichernder Verglasung der Kategorie C die Nachweise gemäß DIN 18008-4 nicht erbracht werden, so kann die Absturzsicherheit dadurch erreicht werden, dass unter dem Handlauf ausreichend Kniestäbe oder straff gespannte Stahlseile (min. Ø 5 mm) im Höhenabstand von max. 35 cm mit ausrei- chendem Abstand vor den Scheiben der Geländer-Ausfachung angeordnet werden (s. Beispiel in  6.3). Grundsätzlich ist entlang und über Verkehrsflächen (Hallengängen) ein Splitterschutz anzuordnen bzw. VSG einzusetzen.

3.3 Horizontalverglasung 3.3.1 Überkopfverglasung Als Überkopfverglasungen gelten alle Verglasungen, die mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind. Eine Übersicht zu möglichen Konstruktionen und erforderlichen Nachweisen gibt  10 - Tabelle C /Horizontal- verglasung/. Nur folgende Glaserzeugnisse dürfen verwendet werden:  VSG aus Float (Spiegelglas)  VSG aus TVG (Teilvorgespanntes Glas)  Drahtglas ( nur für Bestandsbauteile bis 0,7 m Stützweite; Mindest-Glaseinstand 15 mm)

Neben den Tragfähigkeitsnachweisen ist ein Resttragfähigkeitsnachweis durch Versuche zu erbringen oder eine Netzunterspannung vorzusehen. Werden die konstruktiven Anforderungen der DIN 18008-2 erfüllt, so ist ein Resttragfähigkeitsnachweis entbehrlich. Als Bemessungslasten sind das Eigengewicht und die horizontale Ersatzflächenlast h = 0,125 kN/m² für die 1 vertikalen Ansichtsflächen bis 4 m über Hallenboden und h = 0,063 kN/m² für die vertikalen Ansichtsflächen 2 oberhalb 4 m über Hallenboden anzusetzen. Die Scheiben sind ausreichend gegen Verrutschen und abhe- bende Lasten zu sichern. Punktgelagerte Scheiben und Scheiben aus TVG erfordern entweder die Bemessung nach  2.3 genann- ten Regeln oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Können Überkopfverglasungen zeitweise zu Reinigungszwecken betreten werden, so sind zusätzliche Last- fälle zu berücksichtigen, und ein experimenteller Resttragfähigkeitsnachweis nach DIN 18008-5 [16] zu füh- ren. Die Einbau – Freigabe im Einzelfall ist hier grundsätzlich erforderlich. Weitere konstruktive Vorgaben für Überkopfverglasung:  VSG-Scheiben mit einer Stützweite größer 1,20 m sind allseitig zu lagern.  Die Gesamtdicke der PVB- / SGP-Folien muss mindestens 0,76 mm betragen. Eine Dicke von 0,38 mm ist nur zulässig bei allseitiger Lagerung und einer Stützweite in Haupttragwirkung bis zu 0,8 m.  Ausschnitte in den Scheiben sind nicht zulässig.  Bohrungen sind nur gemäß DIN 18008-3 zulässig.  Die maximale Durchbiegung darf 1/100 der Stützweite in der kürzeren Spannrichtung nicht überschrei- ten.

3.3.2 Begehbare Verglasung Begehbare Verglasungen werden planmäßig durch Personenverkehr belastet. Beispiele hierfür sind Trep- pen, Podeste oder Laufstege. Sie sind rechnerisch für Eigen – und Nutzlasten zu bemessen, außerdem ist die Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit nachzuweisen. Die Stoßsicherheit und die Resttragfähigkeit der Verglasung sind durch Bauteilversuche experimentell oder über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abZ) nachzuweisen. Anforderungen werden in DIN 18008-5 [16] genannt. Bei allseitig linienförmiger Verglasung mit einer rechnerisch anzusetzenden Nutzlast von nicht mehr als 5,0 kN/m² [ Kat. C3 / T2 nach DIN EN 1991-1-1/NA für frei zugängliche Ausstellungsfläche / Veranstaltungsbereich und Treppen] gilt die Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit als nachgewiesen, wenn die in Tabelle 3 genannten Abmes- sungen eingehalten werden.

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Tabelle 3: Allseitig linienförmig gelagerte, planmäßig begehbare Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicher- heit und Resttragfähigkeit

max. Längemax. BreiteVSG-Aufbau [mm] (Oben / Mitte / Unten)Mindest-Auflagertiefe a [mm]  Abb. 2
[mm][mm]
15004008 TVG1) / 10 Float1) / 10 Float30
15007508 TVG1) / 12 Float1) / 12 Float30
125012508 TVG1) / 10 TVG1) / 10 TVG35
150015008 TVG1) / 12 TVG1) / 12 TVG35
200014008 TVG1) / 15 Float1) / 15 Float35
  1. = 1,52 mm PVB - / SPG - Folie oder (Sentry glas plus)

Begehbares Glas darf linien- oder punktförmig gelagert werden. Es muss aus VSG mit mindestens 3 Lagen, die aus ESG und / oder TVG / Float bestehen, aufgebaut sein. Aus Gründen der Schlagfestigkeit ist zu emp- fehlen, als oberste Lage ESG oder TVG zu verwenden. Eine ausreichende Rutschsicher- min. ≥ 30 mm heit nach DIN 51097 muss gewährleistet wer- den. Zum Erreichen der Reststandsicherheit werden die unteren beiden Schichten in der Regel aus Float oder TVG bestehen. Abb. 3: Auflagertiefe a (Glaseinstand)

Die Verglasung, deren Halterung und die Unterkonstruktion sind für die planmäßige Belastung aus Eigen- gewicht und Nutzlasten entsprechend der gültigen Normen [16] /  Tab. 4 zu konstruieren und zu bemes- sen.

Tabelle 4: Bemessungsparameter für begehbares Glas

BemessungskonzeptDIN 18008-5
Flächige Nutzlast q je nach Nutzungskategorie gemäß k DIN EN 1991-1-1 bzw. DIN EN 1991-1-1/NAC1: 3,0 kN/m² C3, T2: 5,0 kN/m²
BEinzellast Q als weitere zu untersuchende, veränderliche k eEinwirkungC1 / C3: 4,0 kN T2: 2,0 kN
i Aufstandsfläche der Einzellast50 x 50 mm
T Oberste Scheibe statisch anrechenbar rfür die ständige und vorüber-gehende Bemessungssitua- tion
eNachweis bei gebrochener, oberster Scheibe (nur die bei- pden unteren Scheiben tragen)als außergewöhnliche Bemessungssituation
p Normen der Einwirkungen eDIN EN 1991-1-1, einschl. nationalem Anhang: DIN EN 1991-1-1 / NA
n Durchbiegung f bei 3 tragenden Scheiben maxl / 200 ( Abb. 4)
m Durchbiegung f bei 2 tragenden Scheiben u maxl / 100 ( Abb. 4)

u

Bei Treppen muss durch die Art der Konstruktion eine ausreichende Lastverteilung gewährleistet werden. Treppen bei Standbauten in Messehallen sind immer der Nutzungskategorie T2 zuzuordnen.

Abb. 4: Stützweite l und Durchbiegung f

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Merkblatt: Glas im Standbau innerhalb der Messehallen Seite 9 (20)

4 Zulassungsverfahren

4.1 Grundlagen Falls eine Glasbau-Konstruktion und deren verwendete Glasprodukte den  2.3 aufgeführten technischen Baubestimmungen und Regeln der Technik entsprechen, so genügt die Einreichung der geprüften oder prüf- fähigen, statischen Berechnung und Pläne. Daraufhin erfolgt die Prüfung und bei geprüften Unterlagen die Baufreigabe. Zusätzlich erfolgt eine örtliche Bauüberwachung / -abnahme. Werden zusätzliche Komponenten eingebaut, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine Typengenehmigung erforderlich ist, so sind diese Bescheide den statischen Berechnungen beizufügen. Entsprechen ein Glasbauteil oder dessen Komponenten weder den  2.3 aufgeführten technischen Baube- stimmungen und Regeln der Technik, noch kann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein bau- aufsichtliches Prüfzeugnis vorgelegt werden, so ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Diese kann jedoch beim Einsatz von Glas im Rahmen dieses Merkblattes durch eine Einbau-Freigabe im Einzel- fall (FiE) durch die Messe Berlin ersetzt werden.

4.2 Einbau-Freigabe im Einzelfall (FiE) Dieses Freigabeverfahren ist angelehnt an die Vorgehensweise zum Erlangen einer behördlichen Zustim- mung im Einzelfall (ZiE). Eine einmal erteilte Einbau-Freigabe im Einzelfall wird bei identischem Aufbau und gleicher Nutzung von den beteiligten, deutschen Messegesellschaften anerkannt. Ein Antrag auf Baufreigabe /gem. Tech. Richtli- nien  4.2/ mit örtlicher Bauüberwachung / -abnahme ist jedoch jedes Mal erneut zu stellen. Dabei sind der Prüfbericht, alle Zertifikate und Zulassungen, detaillierte Angaben über die Konstruktion, die Glasabmes- sungen und die Glasdicken einzureichen. In den Übersichtstabellen A, B, C sind zustimmungspflichtige Glasbauteile durch die erforderliche Nach- weisart 3 in Spalte 14 gekennzeichnet. Einbau-Freigaben im Einzelfall können nicht kurzfristig erteilt werden, sondern erfordern einen längeren Be- arbeitungszeitraum. Sie müssen deshalb mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn beantragt werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor der Durchführung von Bauteilversuchen (10  Tab. D) die Vorgehens- weise und die vorgesehenen Prüfungen mit der Messe Berlin abzusprechen. Bei Bauteilversuchen wird in der Regel gefordert, Teile der Originalunterkonstruktion des Glasbauteils mit zu verwenden, so dass realisti- sche Beanspruchungen entstehen. Das Verfahren zum Erlangen einer von der Messe Berlin erteilten Einbau-Freigabe im Einzelfall läuft folgen- dermaßen ab:  Die Prüfung der statischen Berechnungen einschließlich der einzureichenden Übereinstimmungsnach- weise (Werksbescheinigungen der Glashersteller und Glasverarbeitungsbetriebe) sind durch einen öf- fentlich zugelassenen Sachverständigen / Prüfingenieur für Baustatik (Fachrichtung Massiv- / Stahlbau) vorzunehmen.  Die Verwendung der Konstruktion auf Unbedenklichkeit ist durch ihn zu bestätigen. Über zusätzlich er- forderliche Materialversuche, die Stoßsicherheit und den Nachweis der Resttragfähigkeit betreffend, entscheidet der Prüfingenieur. Der Prüfbericht ist mit den übrigen Antragsunterlagen zur Erteilung der Aufbaugenehmigung (Baufreigabe) und für die Standbau-Überwachung / - Abnahme bei der Messe Berlin einzureichen.  Die abschließende Zustimmung erfolgt vor Ort nach Kontrolle der Übereinstimmung der örtlichen Kon- struktion mit den geprüften Unterlagen. Der überwachende und abnehmende Prüfingenieur handelt im Auftrag der Messe Berlin und zu Lasten des beantragenden Ausstellers / Kunden.

 Tabelle D enthält empfohlene Institute zur Durchführung von Bauteilversuchen an Glaskonstruktionen.

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5 Hinweise zu Konstruktion und Berechnung

Glas ist ein spröder Werkstoff, der spontan und ohne Vorankündigung versagt. Glas ist empfindlich gegen Schläge mit harten, spitzen Gegenständen.

Aus diesen Eigenschaften lassen sich folgende Hinweise ableiten:  Nachweise der Tragfähigkeit tragender Gläser umfassen neben der Betrachtung der ungebrochenen Gläser stets auch zusätzlich die Untersuchung der gebrochenen bzw. teilweise gebrochenen Gläser (Nachweis der Reststandsicherheit).  Jede Auflagerung der Glasscheiben ist zwängungsfrei auszubilden.  Der direkte Kontakt zwischen Glas und Glas sowie zwischen Glas und anderen harten Werkstoffen (z.B. Metall) ist unter Berücksichtigung von Last- und Temperatureinwirkung dauerhaft zu verhindern.  Es sind die Mindest-Auflagertiefen ("Glaseinstand") der Glasscheiben auf den Auflagerprofilen und die zulässigen Durchbiegungen der Scheiben und Profile gemäß den in  2.3 genannten Normen zum Be- messungskonzept einzuhalten.  Die Kennzeichnung der Glasscheiben (ESG, TVG) muss im eingebauten Zustand dauerhaft lesbar sein. Ein Randbereich bei VSG-Verglasung ist zu Kontrollzwecken (Scheibenanzahl, Scheibendicke, Folien) bis zur Abnahme sichtbar zu lassen. Gegebenenfalls ist ein Werkzeugnis der Glasscheiben mitzuliefern.  Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt werden, dass eine Verletzungsgefahr auszuschließen ist.  Bei ESG und TVG bzw. VSG-Verglasung aus ESG oder TVG-Scheiben ist eine nachträgliche Bearbei- tung wie Schneiden, Bohren u. a. nicht mehr möglich.  Begehbare Scheiben sind dauerhaft rutschfest auszubilden.  Tragende Klebungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn es für das Klebesystem (Glas, Kleber, Metall) eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) gibt, und die Klebung genau nach den Angaben der Zulassung ausgeführt wird. Der günstige Ansatz der Verbundwirkung der Zwischenschichten von VSG ist in den un- ter  2.3 genannten Regeln bisher nicht vorgesehen und erfordert somit eine Einbau-Freigabe im Ein- zelfall. In der Fachliteratur [18] gibt es Angaben zum sachgemäßen rechnerischen Ansatz der Verbundwirkung von VSG. Dies kann unter Umständen bei VSG mit SGP sinnvoll sein.

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6 Beispiele für Vertikalverglasung in absturzsichernden Konstruktionen

Alle möglichen Abmessungen, Glasarten, Glasdicken und dazu erforderlichen Nachweise sind in Tabelle B zusammengefasst.

6.1 Kategorie B (Eingespannte Glasbrüstung, gem.  Abb. 1)

Geländerhöhe gemäß Technischer Richtlinien beachten ! durchgehender Handlauf / Railing height must comply with continuous handrail technical guidelines !

Hinweis: Bei Verwendung von VSG  aus 10 mm ESG + 1,52 mm PVB/SGP + 10 mm ESG  aus 10 mm TVG + 1,52 mm PVB/SGP + 10 mm TVG in den Abmessungen gemäß 10  Tabelle B ist nur ein statischer Nachweis erforderlich.

Dies gilt gemäß DIN 18008-4 auch für parallelo- grammförmige Brüstungen.

6.2 Kategorie C 1 (Geländer-Ausfachungen)

6.2.1 2-seitig vertikal gehaltene Geländer-Ausfachung

Handlauf / handrail 18 mm Glaseinstand Geländerhöhe gemäß Stiel / guardrail post Spannrichtung 18 mm supporting depth Technischer Richtlinien clamping direction beachten ! Railing height must comply with technical guidelines !

6.2.2 2-seitig horizontal gehaltene Geländer-Ausfachung

Handlauf / handrail 18 mm Glaseinstand Geländerhöhe gemäß Stiel / guardrail post 18 mm supporting depth Technischer Richtlinien beachten ! Railing height must comply with technical guidelines ! Spannrichtung clamping direction

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6.2.3 4-seitig gehaltene Geländer-Ausfachung

Handlauf / handrail 12 mm Glaseinstand (allseitig) Geländerhöhe gemäß Stiel / guardrail post 12 mm supporting depth (all sides) Technischer Richtlinien beachten ! Railing height must comply with technical guidelines !

Spannrichtungen clamping directions

Hinweis: Bei Verwendung von Glasarten und Abmessungen gemäß 10  Tabelle B ist für alle vorgezeigten Halte- Varianten (2- / 4-seitig) nur ein statischer Nachweis erforderlich

6.2.4 Punktförmig gelagerte Geländer-Ausfachung mit gebohrter Verankerung (Konstruktive Vorgaben nach DIN 18008-3 / -4)

Geländerhöhe gemäß Technischer Richtlinien beachten ! Railing height must comply with tech- nical guidelines !

Handlauf / handrail Stiel / guardrail post
Handlauf / handrail Stiel / guardrail post

Hinweis: Bei Verwendung von Glasarten und Abmessungen ge- mäß 10  Tabelle B ist für alle punktförmig gehaltenen Varianten (2- / 4-seitig) nur ein statischer Nachweis er- forderlich.

Die Regeln für die Kategorien C 1 und C 2 gelten gemäß DIN 18008-4 auch für parallelogrammförmige Brüstun- gen: Abb. 5: Telleranker (Querschnitt) für gebohrte Verankerung

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6.2.5 Punktförmig gehaltene Geländer-Ausfachung mit seitlichen Klemmankern + Abrutschsicherung

Geländerhöhe gemäß Technischer Richt- linien beachten ! Railing height must comply with technical guidelines !

≤ 1 , 2 m

Hinweis: Bauarten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) sind gemäß den Angaben der Zulassung zu verwenden. Für alle Bauarten ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Pendelschlagversuch erforderlich; es ist mindestens ein VSG aus:  6 mm ESG + 1,52 mm PVB + 6 mm ESG,  6 mm TVG + 1,52 mm PVB + 6 mm TVG zu verwenden.

6.2.6 Punktförmig gehaltene Geländer-Ausfachung mit Klemmankern oben und unten

Geländerhöhe gemäß Technischer Richt- m linien beachten ! 2 ,1 Railing height must comply with technical ≤ guidelines !

Hinweis: Bauarten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) gemäß den Angaben der Zulassung. Für alle Bauarten ohne allgemeiner bauaufsichtliche Zulassung ist der Pendelschlagversuch erforderlich; es ist mindestens ein VSG aus:  6 mm ESG + 1,52 mm PVB + 6 mm ESG,  6 mm TVG + 1,52 mm PVB + 6 mm TVG Abb. 6: zu verwenden. Randklemmen - Halter (Querschnitt)

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6.3 Brüstung mit festen Knieholmen  Absturzsicherung allein durch ausreichend tragfähigen Handlauf und Knieholme

Ersatzmaßnahmen: Wenn bei absturzsichernder Verglasung der Kategorie C die Nachweise gemäß DIN 18008-4 nicht erbracht werden, so kann die Absturzsicherheit dadurch erreicht werden, dass unter dem Handlauf ausreichend Kniestäbe oder straff gespannte Stahlseile (min. Ø 5 mm) im Höhenabstand von max. 35 cm mit ausrei- chendem Abstand vor den Scheiben der Geländer-Ausfachung angeordnet werden.

Geländerhöhe gemäß Technischer Richtlinien beachten ! Railing height must comply max. 35 cm with technical guidelines !

Hinweis: Die Glasart kann für diesen Fall (mit Knieholmen) gemäß 10  Tabelle A für nicht absturzsichernde Vergla- sung entsprechen. Bei absturzsichernden Brüstungen an Flächen, die für allgemeines Messepublikum frei zugänglich sind, sollten nur vertikal verlaufende Füllstäbe in o.g. Abstandsteilung vor den Scheiben angeordnet werden, um ein Überklettern der Brüstungen (durch Kinder) zu erschweren.

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7 Technische Baubestimmungen, allgemein anerkannte Regeln der Technik

und Literatur

[1] Wörner J.-D., Schneider J., Fink A.: Glasbau: Grundlagen, Berechnung, Konstruktion, Springer-Verlag, Berlin Hei- delberg; 2001 [2] Bucak, Ö.: Glas im konstruktiven Ingenieurbau, in Stahlbau Kalender. Ernst & Sohn Verlag für Architektur und tech- nische Wissenschaften GmbH, Berlin, 1999 [3] Sedlacek S., Blank K., Laufs W., Güsgen J.: Glas im Konstruktiven Ingenieurbau. (1. Aufl.) Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 1999 [4] Siebert G.: Entwurf und Bemessung von tragenden Bauteilen aus Glas. Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 2001 [5] Bucak, Ö; Schuler, C: Glas im Konstruktiven Ingenieurbau, in Stahlbau Kalender. Ernst & Sohn Verlag für Architek- tur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 2008 [6] Feldmann, M.; Kasper, R.: Glasbau im europäischen Kontext, in Stahlbau Kalender. Ernst & Sohn Verlag für Archi- tektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 2015 [7] Weller, B., Krampe, P., Reich, S.: Glasbau-Praxis, Konstruktion und Bemessung, 3. Aufl., Band 1: Grundlagen, Beuth Verlag Gmbh Berlin, Wien Zürich 2013 [8] Weller, B., Engelmann, M., Nicklisch, F., Weimar, T.: Glasbau-Praxis, Konstruktion und Bemessung, 3.Aufl., Band 2: Beispiele nach DIN 18008, Beuth Verlag GmbH Berlin, Wien Zürich 2013 [9] Wörner, J.-D; Schneider J.: Abschlussbericht zur experimentellen und rechnerischen Bestimmung der dynamischen Belastung von Verglasungen durch weichen Stoß, Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart 2000, Heft T 2935 [10] Völkel, G. E.; Rück R.: Untersuchung von vierseitig linienförmig gelagerten Scheiben bei Stoßbelastung, Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart 2000, Heft T 2915 [11] Weller, B., Nicklisch, F., Thieme, S. Weimar, T.: Glasbau-Praxis in Beispielen, Konstruktion und Berechnung, Bau- werk-Verlag 2.Aufl. 2010 [12] DIN 18008-1 (Dezember 2010) Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen [13] DIN 18008-2 (Dezember 2010) Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen [14] DIN 18008-3 (Juli 2013) Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 3: Punktförmig gelager- te Verglasungen [15] DIN 18008-4 (Juli 2013) Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen [16] DIN 18008-5 (Juli 2013) Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen [17] Kasper, R., Pieplow, K., Feldmann, M.: Beispiele zur Bemessung von Glasbauteilen nach DIN 18008; Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH, Berlin, 2016 [18] Wellershof, F.: Bemessungsschubmodule für Verbundglasscheiben, Stahlbau 76 (März 2007), H.3, S. 177-188 [19] Bauregelliste (siehe www.dibt.de ) [20] ETB-Richtlinie: Bauteile, die gegen Absturz sichern (Juni 1985)

8 Abkürzungen

Abkürzung
GZGGrenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
GZTGrenzzustand der Tragfähigkeit
SPGSpiegel- bzw. Floatglas
ESGEinscheiben-Sicherheitsglas
VSGVerbund-Sicherheitsglas
TVGTeilvorgespanntes Glas
PVBPolyvinylbutyral (Zwischenlagen-Folie für VSG)
SGPSentry Glas plus (Zwischenlagen-Material für VSG)
C1, C3Kategorien für lotrechte Nutzlasten auf Decken in Versammlungsräumen nach DIN EN 1991-1-1 / NA
T2Kategorie für lotrechte Nutzlast auf Treppen / Treppenpodesten mit erheblichem Publikums- verkehr bzw. Fluchttreppen nach DIN EN 1991-1-1 / NA
DIBtDeutsches Institut für Bautechnik
abZAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung
ZiEZustimmung im Einzelfall
FiEEinbau-Freigabe im Einzelfall durch Messe Berlin

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9 Schlagwortverzeichnis Seite

A Abkürzungen 14 Absturzsichernde Vertikalverglasung 5 Acrylglas (auch Polycarbonat, PET-G) 2 Allgemeine, bauaufsichtliche Zulassung (abZ) 5, 7, 9 Antragsunterlagen für Baufreigabe 9 Auflagertiefe ( Glaseinstand) 5, 7, 8, 10 B Bauteilversuche, experimentell 7, 9, 19 Begehbare Verglasung 3, 7, 8 Bemessungsnormen / -konzept 3 Biegezugfestigkeit 2 D Drahtglas 3, 7 Durchbiegung (auch Verformung) 3, 5, 7, 8, 10 E Einbau-Freigabe im Einzelfall (FiE) 5, 9, 10 Einbauhinweise 10 2, 4, 5, 6, 8, 10, 12, Einscheibensicherheitsglas (ESG) 13 Einwirkungsdauer 3, 4 F Floatglas, Flachglas (s.a. Spiegelglas) 2, 4, 14 G Geländer-Ausfachung (Kategorie: C 1, C 2, C 3 nach DIN 18008-4) 6, 7, 11, 12, 13 Glas-Punkthalter-Kombination 5 Grenzspannung (f) 3, 4 k Grenzzustand 3, 14 H Heißlagerung (Heatsoak-Test) 5 Horizontale Ersatzflächenlast 5, 7 K Kategorie A 6 Kategorie B 6, 10 Kategorie C 6, 7, 11, 13 Klemm-Ankersystem ( Klemm-Halter) 2, 12, 13 L Lagerungsarten 2 N Nutzlasten, Nutzlastkategorien: C1, C3, T2 nach DIN EN 1991-1-1/NA 3, 6, 7, 8, 14 P Pendelschlagversuch 5, 6, 7, 12, 13 Prüfbericht 5, 9 Prüfingenieur für Baustatik 5, 9 Prüfstellen für Bauteilversuche 5, 19 R Resttragfähigkeitsnachweis 7 Rutschsicherheit 8 S Spiegelglas (SPG)  Floatglas 2, 7 Splitterschutz 7 Stoßsicherheit 7, 8, 9 T Tabelle 1: Bemessungskonzept 3 Tabelle 2: Übliche Materialkennwerte für das Bemessungskonzept der Teilsicherheitsbeiwerte 4 Tabelle 3: Allseitig linienförmig gelagerte, planmäßig begehbare Verglasungen mit nachge- 8 wiesener Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit Tabelle 4: Bemessungsparameter für begehbares Glas 8 Tabelle A: Vertikalverglasung, nicht absturzsichernd 16 Tabelle B: Vertikalverglasung, absturzsichernd 17 Tabelle C: Horizontalverglasung 18 Teilsicherheitsbeiwert 3, 4 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, Teilvorgespanntes Glas (TVG) 13 Treppen 7, 8, 14 Typengenehmigung 9 U Überkopfverglasung 3, 5, 7 2, 4, 5, 6, 7, 8, 10, V Verbund-Sicherheitsglas (VSG) 12, 13 W Widerstand (R) gegen Spannungsversagen 4 d Z Zulassungsverfahren 9 Zwischenfolien 4

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Tabelle D: Empfohlene Institute zur Durchführung von Bauteilversuchen an Glaskonstruktionen

Technische Universität Dresden, Institut für Baukonstruktionen (Beyer-Bau) Prof. Dr.-Ing. Weller August-Bebel-Str. 30 01219 DresdenMFPA Leipzig GmbH Hans-Weigel-Str. 2B 04319 LeipzigTU Hamburg - Harburg Institut für Baustatik und Stahlbau Prof. Dr.-Ing. Starossek Denickestr. 7 21073 Hamburg
Leibnitz-Universität Hannover Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. Marx Appelstr. 9a 30167 HannoverMaterialprüfanstalt für das Bauwesen Braunschweig Beethovenstr. 52 38106 BraunschweigMPA Nordrhein-Westfalen Marsbruchstr.186 44287 Dortmund
RWT Aachen Lehrstuhl für Stahlbau Prof. Dr.-Ing. Feldmann Mies-van-der-Rohe-Str. 1 52074 AachenMPA Darmstadt Grafenstr. 2 64283 DarmstadtTU Darmstadt Institut für Werkstoffe und Mechanik im Bauwesen Prof. Dr.-Ing. Wörner Franziska-Braun-Str. 3 64287 Darmstadt
FMPA Baden-Württemberg FB 2, Abt. 21, Referat 214 Pfaffenwaldring 4 70569 Stuttgart (Vaihingen)Universität Karlsruhe Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine Prof. Dr.-Ing. Ummenhofer Otto-Amman-Platz 1 76131 KarlsruheFriedmann & Kirchner Gesellschaft für Material- und Bauteilprüfung Große Ahlmühle 7 76865 Rohrbach
FH München Labor für Stahl- und Leichtmetallbau Prof. Dr.-Ing. Bucak Karlstr. 6 80333 MünchenTU München Lehrstuhl für Metallbau Prof. Dr.-Ing. Mensinger Arcisstr. 21 80333 MünchenInstitut für Fenstertechnik e.V. Theodor-Grietl-Str. 7-9 83025 Rosenheim

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