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Planung, Realisierung und Auf- und Abbau eines Gemeinschafts-Messestands für die ITB Berlin 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 19:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Regeln und Richtlinien für freigabepflichtige Standbauten bei der Messe Berlin

Diese Punkte basieren auf den Technischen Richtlinien der Messe Berlin.

Freigabepflichtige Bauten

Sofern die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und der Errichtung eines Standes oder einer Veranstaltungsfläche beachtet wurden, sind von eingeschossigen Standbauten in Hallen keine Zeichnungen zur Prüfung und Freigabe einzureichen.

Wenn ein Stand oder eine Veranstaltungsfläche eine ganze Halle oder einen großen Teil einer Halle belegen, durch die öffentliche Wege/Gänge verlaufen, muss der Zugang zu Notausgängen sichergestellt werden. Die entsprechenden Stand- oder Veranstaltungspläne müssen der Messe Berlin zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden, auch wenn es sich nur um einen eingeschossigen Standbau handelt.

Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, einschließlich mehrstöckiger Strukturen, mobiler Stände, Außenstandbauten (I.) und Sonderkonstruktionen, prüf- und freigabepflichtig. In diesen Fällen muss ein qualifizierter Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung) vorgelegt werden. Die erforderlichen Formulare „Prüfung freigabepflichtiger Bauten“ und „Lastverteilende Maßnahmen Unterpallungen“ sind dem Antrag zur Freigabe beizufügen.

Weiterhin zählen zu den freigabepflichtigen Standbauten alle temporären Bauwerke, die gemäß BauO § 76 (1) oder M-FlBauR als Standardbauwerke eingestuft werden oder aufgrund ihrer Bauweise als solche kategorisiert werden, wie z. B.: • Bühnen (≥ 100 m²), einschließlich Bühnenüberdachungen, Markisen und Verkleidungen • Tribünen • Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte (wie Fahrgeschäfte, Jahrmarktsattraktionen, aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen etc., bei denen die Höhe des begehbaren Bereichs > 5,0 m oder die überdachte Fläche > 25 m² beträgt und das Risiko besteht, dass das Dach einstürzen könnte) • Show- und Bühnenfahrzeuge (II.+III.) mit dauerhaft installierter und ggf. ausfahrbarer Anhänger- oder Bühnenfläche, die begehbar ist und > 75 m² umfasst und für den Zutritt oder die Nutzung durch allgemeine Messebesucher gedacht ist • Freistehende Gerüste und Werbeanlagen/Monitore sowie LED-Bildschirmwände • Alle begehbaren Plattformen höher als 20 cm und/oder überdachte oder freistehende Strukturen, einschließlich Gehwege, sowie zwei- oder mehrstöckige Containerbauten • Anlagen mit einem vollständig geschlossenen Kino oder einem anderen Zuschauerraum

Verfahren zur Prüfung von freigabepflichtigen Bauten und Nutzungen

Für die Prüfung und Freigabe von: • Standbauten mit zwei oder mehr Stockwerken (IV.) • Sonderbauten/-bauteile, temporäre Strukturen, Bauteile über öffentlich zugänglichen Bereichen, Tribünen • Geschlossene Zuschauerbereiche für mehr als 200 Personen (V.) • Gehwege, erhöhte Gehwege, Plattformen höher als 20 cm, Treppen, Geländer, Balustraden (VI.) • Außenanlagen und -gebäude (I.) • Exponate und Sonderstrukturen außerhalb des Standbereichs • Geänderte Nutzung ganzer Hallen oder größerer Stand-/Veranstaltungsflächen (≥ 1.500 m²) (VII.) • Präsentations- und Vorführflächen (≥ 200 m²) (VIII.)

Die folgenden Standbaudokumente müssen der Messe Berlin in Form von digitalen PDF-Dateien, in Deutsch und/oder Englisch, 6 Wochen vor Beginn des Bauzeitraums eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die eingereichten Dokumente als PDF-Dateien ohne Passwortschutz vorliegen.

a) Statische Berechnungen* nach deutschen DIN-Normen (DIN EN), Eurocodes (EC) oder gleichwertigen technischen Regeln für alle benannten, freigabepflichtigen Standbauten.

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(*) Falls zutreffend, die original zertifizierte Version, einschließlich des entsprechenden Prüfberichts. Statische Dokumente (einschließlich Prüfberichte) gelten nur dann als zertifiziert, wenn sie von einem öffentlich bestellten Prüfsachverständigen oder Statiker gemäß der jeweiligen Landesbauordnung bewertet wurden. b) Bau- und Lagebeschreibung. c) Standbauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Details der baulichen Gestaltung. d) Rettungswegplan, der die Längen und Breiten der Rettungswege zeigt. e) Punkt a) gilt nicht für die Einreichung einer zertifizierten Baufreigabe oder eines gültigen Prüfbuchs gemäß den Vorschriften für den Bau und Betrieb von temporären Strukturen (M-FIBauR).

Die Messe Berlin reicht die gültigen Prüfbücher im Namen des Ausstellers/Kunden bei der zuständigen Prüfbehörde ein, die eine auf Kosten des Ausstellers eine Prüfung vor Ort durchführen wird.

Die nachstehende E-Mail-Adresse kann zur Einreichung der digitalen Dokumente verwendet werden: • messetechnik@messe-berlin.de

Spezifische technische Geräte, z. B. Sport- und Spielgeräte mit mechanischen oder elektrischen Funktionen, erfordern eine zusätzliche Entwurfsprüfung/-freigabe. Folgendes ist zur Prüfung einzureichen, in deutscher Sprache: • Bau- und Betriebsspezifikationen mit angepasster Risikobewertung • Konstruktionszeichnungen • Standsicherheitsnachweis • TÜV-Prüfbescheinigungen und/oder Genehmigungen oder • EU-Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder eine Leistungserklärung gemäß der europäischen Bauprodukteverordnung (BauPVO). Falls erforderlich, können auch die zuvor genannten Dokumente erforderlich sein.

Der Standbau gilt erst dann als genehmigt, wenn eine schriftliche Mitteilung durch die Messe Berlin erfolgt ist. Die mit dem Prüf- und Freigabeprozess verbundenen Kosten und Gebühren werden dem Aussteller/Kunden in Rechnung gestellt. Werden keine vollständigen, zertifizierbaren statischen Dokumente im oben genannten Sinne vorgelegt, behält sich die Messe Berlin das Recht vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen oder zusätzliche Anforderungen zu stellen. Alle daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers/Kunden.

Dem Aussteller/Kunde können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden, die durch verspätete Einreichung von Unterlagen entstehen.

Fahrzeuge und Container

Fahrzeuge (einschließlich Show-Trucks, Bühnenfahrzeuge, Busse etc.) und Container, die als Ausstellungs- und Präsentationsstände in Hallen oder anderen geschlossenen Veranstaltungsbereichen sowie Außenbereichen genutzt werden, sind freigabepflichtig.

Show-Trucks/Bühnenfahrzeuge mit ausfahrbaren, unterbaubaren Anhängerteilen oder Bühnenelementen: Für geparkte Show-Trucks oder Bühnenfahrzeuge, die für den Zugang durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind, sind die relevanten Prüfunterlagen (IX.) der Messe Berlin vorzulegen. Die Freigabe zur Nutzung kann erst nach einer Prüfung des fertigen Fahrzeugsystems vor Ort erteilt werden.

Änderungen an nicht regelkonformen Standbauten (Nutzungseinschränkung)

Standbauten, die nicht genehmigt wurden oder nicht den Technischen Richtlinien der Messe Berlin oder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder entfernt werden. Die Messe Berlin ist berechtigt, die tatsächliche Nutzung von freigabepflichtigen Ständen zu untersagen, bis prüffähige Dokumente vorgelegt wurden (Nutzungsverbot). Die Messe Berlin oder die örtlichen Bauaufsichtsbehörden können auch die Einstellung der Arbeiten anordnen, wenn gesetzliche Bestimmungen oder die Technischen Richtlinien der Messe Berlin verletzt werden. Darüber hinaus ist die Messe Berlin berechtigt, jederzeit notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die Kosten dafür dem Aussteller/Kunden in Rechnung zu stellen.

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In all diesen beschriebenen Fällen kann der Aussteller/Kunde keine Ansprüche gegen die Messe Berlin geltend machen, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Messe Berlin nachgewiesen werden.

Bauhöhen

Sofern in den Teilnahmebedingungen der Veranstaltung nichts anderes festgelegt ist, beträgt die maximale Bauhöhe für Standbauten die lichte Höhe der Veranstaltungshalle abzüglich 0,50 m (X.). In den Hallen 8.1, 10.1 und 11.1 darf eine maximale Bauhöhe von 3,60 m nicht überschreiten.

Technische Richtlinien Referenzpunkte: I. 4.8 Freigelände II. 4.2.2 Fahrzeuge und Container III. 4.4.1.2 Ausstellen von Kraftfahrzeugen IV. 4.9 Zwei- und mehrgeschossige Bauweise V. 4.4.4 Aufenthaltsräume / Gefangene Räume und Zuschauer-räume VI. 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern und Stege VII. 4.5.1 Ausgänge und Rettungswege VIII. 5.9 Szenenflächen für Darbietungen und sonstige Präsentationen IX. 4.2.1 Prüfung von freigabepflichtigen Bauten und Nutzungen X. 3.1 Hallendaten

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