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Verhalten auf der Baustelle ZRE
Standort: Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg
Januar 2025
Das Verhalten auf der Baustelle ist in der ZRE – Baustellenordnung (BO) geregelt. Diese BO ist von allen auf der Baustelle beschäftigten vollinhaltlich einzuhalten. An zentralen Stellen sind Alarmpläne, der SiGe-Plan, der Flucht-/Rettungswegeplan sowie weitere Infos ausgehängt. Vor der Arbeitsaufnahme ist jeder bzgl. des Verhaltens auf der Baustelle zu unterweisen. Zugang zum Baufeld Der Zugang zum Baufeld ist nur mit einem Baustellen-, Tages- oder Besucherausweis der Firma BCL erlaubt. Dieser Ausweis ist immer mitzuführen. Das Betreten des Baufeldes ist ausschließlich nur über die Drehkreuze gestattet. Erforderliche Arbeitspapiere müssen ständig mitgeführt werden. Grundausstattung – Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Es müssen auf dem gesamten Baufeld und zu jeder Zeit Schutzschuhe (S3), Warnweste und Schutzhelm getragen werden! Zusätzliche PSA muss entsprechend der Arbeitsaufgabe getragen werden, z.B. PSA gegen Absturz, Rettungswesten, Schutzbrille, Schutzhandschue, Gehörschutz, Atemschutz etc.
Feuerverbot, Rauchverbot, Ordnung und Sauberkeit Feuerarbeiten dürfen nur mit einem genehmigten Heißarbeitsschein ausgeführt werden. Brandlasten sind zu vermeiden! In allen Gebäuden besteht Rauchverbot.
Sperrbereiche beachten Sperrbereiche dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung ZRE / HSE errichtet, betreten bzw. freigegeben werden! Bau- und Montageflächen anderer AN sind nicht zu betreten! Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten.
Rauschmittel und Alkohol Rauschmittel und Alkohol sind verboten! Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet.
Baustellenverkehr und Verkehrs-, Flucht- Rettungswege Es gilt Rechts vor Links, Fußgänger haben immer Vorrang! Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h! Auf den Baustraßen gilt ein generelles Parkverbot. Lagerung von Material bis max. 1m an die Baustraße heran! Verkehrs- sowie Flucht- und Rettungswege sind immer frei zu halten. Maschinen, Geräte und Fahrer / Bediener / befähigte Personen Nur geprüfte Maschinen und Geräte verwenden. Fahrer/Bediener müssen befähigt und schriftl. beauftragt sein. Es gilt die Anschnallpflicht! Arbeiten dürfen nur durch befähigte Personen ausgeführt werden. Bei Gefahr Maschinen aus dem Gefahrenbereich schaffen. Eigenschutz beachten. Erdverlegte Leitungen, Elektrische Anlagen und Arbeiten unter/neben Freileitungen Baustrom- / Elektroanlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Dokumentationspflicht! Arbeiten in der Nähe von Freileitungen dürfen nur nach erfolgter Einweisung ausgeführt werden. Geforderte Sicherheitsabstände einhalten! Erdarbeiten nur mit Schachtschein, verlegte Leitungen einmessen lassen. Gefahrstoffe / Wassergefährdende Stoffe / Tankanlagen / Durchstrahlungsarbeiten Gefahrstoffe, Wasser gefährdende Stoffe sowie Eigenverbrauchstankstellen etc. müssen der Bauleitung angemeldet werden! Durchstrahlungsarbeiten sind genehmigungspflichtig! Gefahrguttransporte erfolgen in kompletter Verantwortung der Auftragnehmer.
Gerüste Der Gerüstersteller kennzeichnet die Gerüste und gibt sie zur Verwendung frei. Jeder Gerüstnutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand täglich auf augenscheinliche Mängel hin zu prüfen, dies zu dokumentieren und der Zustand ist zu erhalten. Umbauten oder Veränderungen der Gerüste sind nur durch den Gerüstersteller gestattet!
Absturzsicherungen Entstehen im Zuge von Bau und Montagearbeiten Absturzgefahren, müssen diese Gefahrenstellen durch den Ausführenden eigenverantwortlich durch technische Maßnahmen gesichert werden. Erst dann sind Überlegungen zu organisatorischen Maßnahmen anzustrengen. Das Verändern, Ignorieren oder Entfernen von Absturzsicherungen ist verboten! Sofern keine mechanisch wirkende Absturzsicherung möglich ist, oder organisatorische Maßnahmen nicht in Betracht kommen, ist PSA gegen Absturz zu verwenden! Holzabdeckungen dürfen nicht überfahren werden! Erste-Hilfe / Rettungstafels / Sammelpunkte In der Containerburg, Block 3 im Erdgeschoß befindet sich der Sanitätscontainer (Drehkreuz an Tor 7). Sammelpunkte und Notfalltelefonnummern gemäß Anlagen zur Baustellennordnung ZRE !
Betriebssanitäter/Notruf: 0 163 / 300 84 76
Datei: Anlage BO_ZRE9 -Verhalten auf der Baustelle ZRE- Rev. 1.0