[Seite 1]
[Seite 1: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 2]
Seite 2 von 26
Vorwort
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei der Stadtreinigung Hamburg einen hohen Stellenwert.
Für alle Firmen, die im Auftrag der Stadtreinigung Hamburg oder auf dem Ge- lände des Unternehmens tätig sind, gelten mindestens die gleichen Sicherheits- standards wie für die Beschäftigten der Stadtreinigung Hamburg.
Zum Schutz von Besuchern, unserer Beschäftigten und der Beschäftigten der Fremdfirmen sind Regelungen getroffen worden, die in diesem „Sicherheitshand- buch für Fremdfirmen“ festgehalten sind. Es soll dem Auftragnehmer als Hilfe- stellung dienen, ist aber in erster Linie eine verbindliche Handlungsanweisung.
Das Handbuch entbindet den Fremdunternehmer jedoch nicht von seinen Ver- pflichtungen zur Einhaltung der für die Erledigung des Auftrages erforderlichen darüberhinausgehenden geltenden Vorschriften und Regelungen zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Die Fremdfirma hat sich vertraglich verpflichtet, alle Gesetze, Regelwerke und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten und zu befolgen.
Mit der Auftragsannahme bzw. der Vertragsunterzeichnung hat der Fremdunter- nehmer die Regelungen anerkannt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet.
Dr. Anke Boisch Stefanie Gos Technik Infrastruktur Technik Bau
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 3]
Seite 3 von 26
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis / Allgemeines 4 Geltungsbereich / Allgemeine Hinweise 5 Ablauf einer Baumaßnahme der SRH mit Fremdfirmen bezüglich 5 des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ausrüstungsgegenstände 6 Persönliche Schutzausrüstung 6 Sicherheitskennzeichnung 6 Zutrittsregelung 7 Pflichten und Aufgaben / Verantwortliche Personen 7 Einsatz von Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsmitteln 8 Arbeitsmittel und Einrichtungen der Stadtreinigung Hamburg 8 Personal – Qualifikation – Befähigung / Verhalten 9 Unterweisungen / Einweisungen 9 Arbeitszeiten 10 Nachunternehmer 10 Werkverkehr 10 Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gefahrenabwehr 10 Baustelleneinrichtung 10 Baustellenunterkünfte 11 Pflichten des Fremdunternehmers 11 Notfallorganisation 12 Tiefbauarbeiten 13 Kranarbeiten / Arbeiten im Kranfahrbereich 13 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 14 Arbeiten in der Nähe Spannung führender Teile 15 Arbeiten unter Spannung 15 Lärmschutzmaßnahmen 15 Versorgungsleitungen 16 Leitern, Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen 16 Absturzsicherungen 17 Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern 18 Explosions- und feuergefährdete Räume 18 Schweißarbeiten 18 Arbeiten an hydraulischen Leitungen 19 Arbeiten in engen Räumen (z.B. Behältern) 19 Alleinarbeit 19 Gefahrstoffe, Arbeitsstoffe 20 Abfallbeseitigung/ -entsorgung 20 Beendigung der Arbeit / Arbeitszeiterfassung 21 Geheimhaltung / Datenschutz 21 Schwangere Mitarbeiter 21 Haftung 22 Fremdfirmenerklärung und Liste der Nachunternehmer 23 Unterweisungsnachweis 25 Kontaktdaten 26 Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 4]
Seite 4 von 26
Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber hier Stadtreinigung Hamburg AN Auftragnehmer / Fremdfirma
Stadtreinigung Hamburg SRH Stadtreinigung Hamburg AG-V Auftragsverantwortlicher der SRH AG-B Verantwortlicher des Betriebsplatzes / Gebäudes AG-FB Baustellenüberwachung der SRH SIGEKO Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, externe Fachkraft die von SRH beauftragt wird
Auftragnehmer / Fremdfirma AN-V Verantwortlicher des Auftragnehmers AN-L Leitung/Geschäftsführer des Auftragnehmers AN-B Baustellenverantwortlicher des Auftragnehmers vor Ort
Allgemeines
Das „Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen“ ist Bestandteil des Vertrages zwi- schen der Stadtreinigung Hamburg als Auftraggeber (AG) und der Fremdfirma als Auftragnehmer (AN) sowie dessen Nachunternehmer. Die Vorgaben müssen von allen Fremdfirmen und deren Nachunternehmern, die im Auftrag der Stadtreinigung Hamburg tätig sind, eingehalten werden. Die Auftragsverantwortlichen der Stadtreinigung Hamburg (AG-V), der Verant- wortliche des Betriebsplatzes/Gebäudes der Stadtreinigung Hamburg (AG-B) so- wie die Fremdfirmenüberwachung/Baustellensicherheit der Stadtreinigung Ham- burg (AG-FB) haben Weisungsrecht bzgl. des Arbeits-, Brand- und Umweltschut- zes. Die Verantwortlichen und die Beschäftigten der Fremdfirma vor Ort stellen die Einhaltung dieser Anweisungen und Regelungen sicher.
Dieses Sicherheitshandbuch regelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadtreini- gung Hamburg als Auftraggeber (AG) und den beauftragten Fremdfirmen als Auf- tragnehmer (AN) sowie deren Nachunternehmer, die auf dem Gelände der Stadt- reinigung Hamburg tätig sind. Es ist als Sicherheitsanweisung zu verstehen. Mit dieser Anweisung werden den Beschäftigten des AN, die auf dem Gelände des AG geltenden Sicherheitsregeln mitgeteilt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die gültigen Gesetze, Verordnungen, Vorschrif- ten und Regelwerke zum Arbeitsschutz. Bei größeren Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Baustellenverord- nung sowie das in der „Verfahrensanweisung Baustellenverordnung“ der SRH festgelegte Verfahren für die Stadtreinigung Hamburg zu beachten. Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 5]
Seite 5 von 26
Geltungsbereich
Das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen gilt an allen Unternehmensstand- orten und ergänzt auf den Baustellen der Stadtreinigung Hamburg die Sicher- heits- und Gesundheitspläne und Baustellenordnungen.
Allgemeine Hinweise
Es gelten die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzvorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften. Die Ar- beitszeitregelung ist einzuhalten.
Ablauf einer Baumaßnahme der SRH mit Fremdfirmen bezüglich des Ar- beits- und Gesundheitsschutzes
-
Auftrag an die Fremdfirma mit Übersendung des Sicherheitshandbuches für Fremdfirmen o
-
Unterweisung der Mitarbeiter der Fremdfirma durch die Fremdfirma Arbeits- und Gesundheitsschutz o Besonderheiten bei der SRH anhand des Sicherheitshandbu- o ches für Fremdfirmen Dokumentation der Unterweisung durch Unterschrift der Mitar- o beiter Übersendung der Dokumentation an die SRH o Alle einzusetzenden Mitarbeiter müssen zwingend an der Un- o terweisung teilgenommen haben.
-
Am Tag des Baubeginns Unterweisung der Mitarbeiter der Fremdfirmen in die betriebs- o platzspezifischen Gefährdungen durch den Verantwortlichen des Betriebsplatzes (AG-B) oder durch die Fremdfirmenüberwa- chung – Baustellensicherheit (AG-FB) bzw. SiGeKo Kontrolle der PSA o Kontrolle durch die SRH auf erfolgte Prüfungen o Elektrische Geräte Leitern, Tritte Materialen / Gefahrstoffe Ladungssicherung bei Transport von Material und Ge- rät
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 6]
Seite 6 von 26
- Während der Arbeiten Kontrolle der Arbeiten durch AG-V, AG-B, AG-FB o und SiGeKo Kontrolle der erforderlichen Unterweisungen o Neue Mitarbeiter sind von der Fremdfirma umgehend an die SRH zu melden, diese Mitarbeiter müssen vor Arbeitsaufnahme durch die Fremdfirma unterwiesen werden. Die betriebsplatzspezifische Unterweisung muss eben- falls vor Arbeitsaufnahme durch den Verantwortlichen des Betriebsplatzes (AG-B) oder durch die Fremd- firmenüberwachung – Baustellensicherheit (AG-FB) bzw. SiGeKo erfolgen.
Ausrüstungsgegenstände
Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen diesen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise be- nutzt werden.
Persönliche Schutzausrüstungen gemäß PSA-Benutzungsverordnung
Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüs- tungen notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Fremdunternehmer diese seinen Beschäftigten in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Die Be- schäftigten sind verpflichtet, diese persönlichen Schutzausrüstungen bestim- mungsgemäß zu benutzen. Sicherheitsschuhwerk ist grundsätzlich zu tragen. Ein Schutzhelm ist je nach Ort und Auftrag zu tragen. (Hinweisschild: Helm tragen). Weitere PSA gemäß Ge- fährdungsbeurteilung und Einweisung in die betriebsplatzspezifischen Gefah- ren.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 7]
Seite 7 von 26
Sicherheitskennzeichnung
Die Hinweisschilder sind zu beachten und die vorgesehene persönliche Schutz- ausrüstung ist zu benutzen. Die Verantwortlichen der Stadtreinigung Hamburg sind berechtigt, Personen ohne entsprechende persönliche Schutzausrüstung aus diesem Bereich zu verweisen.
Durchfahrten, Zugänge, Ausgänge, Rettungswege sowie Feuerlösch- oder Ret- tungseinrichtungen müssen stets freigehalten werden.
Die Hinweise auf Zugangs- und Aufenthaltsverbote müssen unbedingt beachtet werden.
Schutzeinrichtungen an Maschinen und maschinellen Einrichtungen dürfen we- der umgangen noch unwirksam gemacht werden.
Zutrittsregelung
Beschäftigte von Fremdfirmen melden sich bitte bei Betreten und Verlassen des Betriebsplatzes / des Geländes der SRH an und ab. Andere als die Ihnen zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht eigenmächtig be- treten werden.
Pflichten und Aufgaben
Die für die Arbeiten verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg (AG-V, AG-B und AG-FB) und die Verantwortlichen des Auftragnehmers (AN-V und AN-B) ermitteln gemeinsam bei Notwendigkeit vor Ort Gefährdungen, die sich bei der Ausführung der Arbeiten für die SRH-Beschäftigten, für die Be- schäftigten des AN und für Dritte ergeben können. Wurden Gefährdungen ermittelt, müssen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt wer- den. Bei gegenseitigen Gefährdungen durch den Einsatz mehrerer AN, die örtlich und zeitlich parallel arbeiten, sind die Arbeiten aufeinander abzustimmen. Darüber sind die Verantwortlichen der Stadtreinigung Hamburg zu informieren.
Die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen ist von den Fremdfir- menbeschäftigten umzusetzen und einzuhalten. Die Einhaltung der Sicherheits- maßnamen wird von den Verantwortlichen der Stadtreinigung Hamburg kontrol- liert.
Bei Verstößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften kann der Auftraggeber die vorübergehende Einstellung der Arbeiten bis zur Beseitigung festge- stellter sicherheitstechnischer Mängel veranlassen sowie bei Nichtbefol- Sicherheitshandbuch für gung von Anweisungen Beschäftigte der Fremdfirma nach Ermahnung der Fremdfirmen Baustelle verweisen. Januar 2019
[Seite 8]
Seite 8 von 26
Verantwortliche Personen
Die beauftragte Fremdfirma benennt dem Auftraggeber Auftragsverantwortliche (AN-V und AN-B). Diese sind weisungsbefugt gegenüber den Beschäftigten der Fremdfirma. Fremdfirmen, einschließlich deren Nachunternehmer, sind verpflichtet, zur Ver- meidung gegenseitiger Gefährdungen bei der Durchführung von Aufträgen, die örtlich und zeitlich zusammenfallen, ihrer Koordinationsverpflichtung nachzukom- men. Die Verantwortlichen der Fremdfirma müssen als Auftragsverantwortliche die übertragenen Arbeiten überwachen. Dazu müssen sie ständig erreichbar sein, wenn sich Personal auf der Baustelle oder auf dem Betriebsgelände befindet. Mit den Auftragsverantwortlichen muss eine Verständigung in deutscher Sprache ge- währleistet sein. Die Verantwortlichen sind der Stadtreinigung Hamburg zu Be- ginn des Arbeitseinsatzes zu nennen. Über personelle Veränderungen ist die Stadtreinigung Hamburg umgehend zu informieren.
Einsatz von Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsmitteln
Für alle eingesetzten Fahrzeuge, Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsge- räte und Hubarbeitsbühnen ist der Nachweis über die wiederkehrenden Prüfun- gen mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Bedienpersonal für o.g. Fahrzeuge und Geräte muss den Befähigungsnachweis für die Bedienung stets mit sich führen und auf Verlangen vorlegen.
Bei Störungen und Mängel an Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und sonstigen Arbeitsmitteln ist die Arbeit zu unterbrechen, die Arbeitsmittel gegen unbefugten Zugriff zu sichern und dies den Vorgesetzten zu melden.
Arbeitsmittel und Einrichtungen der Stadtreinigung Hamburg
Die Gestellung aller Geräte hat grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu erfol- gen. Die Geräte müssen sich in einem technisch einwandfreien und geprüften Zustand befinden. Ist es in Ausnahmefällen erforderlich, dass Geräte des Auftraggebers benutzt werden müssen, so ist dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Auftrags- verantwortlichen der Stadtreinigung Hamburg zulässig.
Personal – Qualifikation - Befähigung
Die Fremdfirma ist verpflichtet, nur geeignetes, ausreichend qualifiziertes, ge- sundheitlich geeignetes und unterwiesenes Personal unter Einhaltung einschlä- giger gesetzlicher, tariflicher und sonstiger Vorschriften einzusetzen. Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 9]
Seite 9 von 26
Verhalten
Es besteht Rauchverbot in allen Gebäuden und Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg. Rauchen ist nur zulässig an den mit dem Auftragsverantwortlichen ver- einbarten Plätzen bzw. den als Raucherbereich ausgewiesenen Plätzen. Alkoholische Getränke oder sonstige berauschende Mittel dürfen nicht mitge- bracht oder konsumiert werden. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, dürfen das Gelände des Auftrag- gebers nicht betreten bzw. werden unverzüglich vom Gelände verwiesen.
Unterweisungen / Einweisungen
Die Fremdfirma muss ihre Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme und bei Verände- rungen in Ihrem Arbeitsbereich über die erkannten Gefahren und über Maßnah- men und Vorkehrungen zu deren Abwendung oder Minderung sowie über Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen und über Brandschutzmaßnahmen unterweisen. Die Unterweisung muss in der Art durchgeführt werden, dass die Beschäftigten alle in ihrem Arbeitsbereich relevanten Gefahren erkennen und Ihnen angemessen begegnen können. Werden von der Fremdfirma der deutschen Sprache unkundige Beschäftigte ein- gesetzt, muss gewährleistet werden, dass diese Beschäftigten die Arbeitsschutz- bestimmungen eindeutig verstehen und umsetzen können.
Die Teilnahme an der Unterweisung in die allgemeinen Inhalte dieses „Sicher- heitshandbuches für Fremdfirmen“ der Stadtreinigung Hamburg ist zu dokumen- tieren. Der „Unterweisungsnachweis für Fremdfirmen“ ist vor Auftragsbeginn an die Stadtreinigung Hamburg ausgefüllt zu senden. Den Unterweisungsnachweis haben die Beschäftigten bei der Auftragserledigung mitzuführen und auf Verlan- gen vorzulegen. Wechselt das Personal im Rahmen der Auftragsabwicklung, so ist auch die Unterweisung des neueingesetzten Personals dem Auftraggeber nachzuweisen.
Eine auftragsbezogene Einweisung in die jeweiligen Gegebenheiten auf den Be- triebsplätzen findet vor Beginn der Auftragsarbeiten unmittelbar bei der Anmel- dung durch den AG-B bzw. den AG-FB statt.
Vor Arbeitsaufnahme haben sich die Verantwortlichen des Fremdunternehmens über die örtlichen, sicherheitsrelevanten Gegebenheiten des Einsatzortes zu in- formieren. Die sich ständig durch den Arbeitsfortschritt ändernden Bedingungen und Gefähr- dungssituationen müssen beachtet werden.
Arbeitszeiten gemäß ArbZeitVO • Die Arbeitszeiten sind vor Tätigkeitsaufnahme mit dem Auftragsverant- Sicherheitshandbuch für wortlichen der Stadtreinigung Hamburg abzustimmen. Fremdfirmen • Dabei sind die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten. Januar 2019
[Seite 10]
Seite 10 von 26
• Abweichungen müssen behördlich genehmigt sein und den Ansprech- partnern mitgeteilt werden.
Nachunternehmer
Sofern die Fremdfirma Nachunternehmer einsetzen will, ist der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten hierüber zu informieren. Für alle Nachunternehmer gelten die Regelungen dieses Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen ebenfalls.
Werkverkehr
Auf dem Betriebsgelände gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Park- und Halteverbote beste- hen für Zufahrten, Sicherheits-, Brandmelde- und Rettungseinrichtungen sowie auf Flucht- und Rettungswegen. Auf den Betriebsplätzen ist mit erhöhtem Lkw- Verkehr zu rechnen. Die Arbeitsplätze sind gegenüber dem Fahrzeugverkehr zu sichern. Parkplätze sind vor Ort abzustimmen, da die Standorte der Stadtreinigung Ham- burg teilweise nur eingeschränkt Parkmöglichkeiten aufweisen.
Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gefahrenabwehr
Es gelten die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzvorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften. Die Ar- beitszeitregelung ist einzuhalten.
Baustelleneinrichtung
Die Einrichtung und Begrenzung von Baustellen ist mit der Stadtreinigung Ham- burg vor Beginn der Arbeiten abzustimmen.
Die Einrichtungen sind durch ein Schild mit Name, Anschrift und Telefonnummer der Fremdfirma zu kennzeichnen.
Flucht- und Alarmpläne mit Notfalltelefonnummern und Hinweisen für den Notfall sind an einer für alle Beschäftigten zugänglichen Stelle auszuhängen.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 11]
Seite 11 von 26
Baustellenunterkünfte
Als Baustellenunterkünfte gelten Mobilunterkünfte (Baucontainer), Baustellenwa- gen oder Räume in vorhandenen Gebäuden. Das Aufstellen von Tagesunterkünften ist mit den zuständigen Auftragsverant- wortlichen abzustimmen. Die Unterkünfte sind mit dem Firmenschild des Nutzers zu versehen. Die Brandschutzbedingungen gemäß Aushängen der Stadtreinigung Hamburg sind zu beachten. Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand innerhalb von 3 Werktagen wiederherzustellen. Auf den Geländen der SRH gilt ein generelles Übernachtungsverbot!
Pflichten des Fremdunternehmers
Vor Beginn der Arbeiten: • Bau- bzw. Montageanzeige entsprechend der gültigen Gesetze und Re- gelwerke • Aufstellen einer Tätigkeitsbeschreibung der auszuführenden Arbeiten. • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung für die auszuführenden Arbeiten. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten beim Auftraggeber vorliegen. • Eine Liste der Beschäftigten und Nachunternehmer mit Unterweisungs- nachweisen erstellen. • Benennung von Sicherheitsverantwortlichen und Ersthelfern für die Auf- tragsausführung. • Erstellen einer Arbeitsmittelliste mit Prüfbüchern zum Nachweis der er- folgten Prüfungen.
Während der Arbeiten: • Vorhalten und Bereitstellen aller erforderlichen Arbeitsmittel und Sicher- heitseinrichtungen (PSA, Hebezeuge, Anschlagmittel etc.). • Dokumentation der Unterweisungen aller eingesetzten Beschäftigten. • Vorhalten aller Qualifikationen wie Schweiß-, Prüfungsbescheinigungen, Fahrerlaubnisse und Beauftragungen für Flurförderzeuge, Hebebühnen und Krane sowie erforderliche Arbeitserlaubnisse. Auf Verlangen sind diese Dokumente vorzulegen. • Anerkennung und Beachtung der vor Ort gültigen Baustellenordnung und Sicherheitsregeln. • Alle anwesenden Beschäftigten müssen jederzeit durch Name und Firma identifizierbar sein. • Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. • Gefahrstellen sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen, abzusperren oder zu beseitigen. Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 12]
Seite 12 von 26
Nach Beendigung der Arbeiten: • Die Beendigung der Arbeiten ist den Ansprechpartnern mit Statusbericht mitzuteilen. • Die Arbeitsstelle ordnungsgemäß aufräumen – Abfälle beseitigen. • Die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen sicherstellen. • Nach Beendigung der Arbeiten die Aufhebung der Schutzmaßnahmen nur durch die Ansprechpartner veranlassen. • Arbeitsstelle ggf. nach Beendigung der Arbeiten mehrfach überprüfen (z.B. Brandwache).
Notfallorganisation
Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über die Örtlichkeiten anhand der aushängenden Flucht- und Rettungspläne über: • Bezeichnung des Standortes/Arbeitsplatzes • Standort der nächstgelegenen Meldeeinrichtung (Telefon, Brandmelder) • Notrufnummern • Standort des nächstgelegenen Erste-Hilfe-Kastens • Standort der nächstgelegenen Feuerlöscheinrichtungen • Verlauf der Flucht- und Rettungswege • Standort des Sammelplatzes
Verhalten bei Feuer: Bei Ausbruch eines Feuers ist sofort die Feuerwehr unter Telefon-Nr. (0) 112 zu benachrichtigen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist im Rahmen der Machbarkeit die Ausdeh- nung des Feuers zu verhindern, soweit sich die Beschäftigten dadurch nicht selbst gefährden! Personen, betriebsnotwendige Arbeitsunterlagen und Einrichtungsgegenstände, die in Sicherheit gebracht werden können, sind zu sichern. Danach sind unver- züglich die Verantwortlichen des Betriebsplatzes zu informieren.
Im Sinne eines vorbeugenden Brandschutzes ist dafür zu sorgen, dass alle Fluchtwege freigehalten werden. Außerdem müssen die Hinweise auf Feuerlöscher und Fluchtwege stets frei und sichtbar sein. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass Brand- und Rauchschutztüren geschlossen sind. Ein Blockieren der Selbstschließungsmechanik ist verboten. Es dürfen keine Gegenstände oder Materialien in diesen Türbereichen abgestellt werden!
Wenn das Gebäude geräumt werden muss, hat sich jeder unverzüglich zum Sam- melplatz zu begeben und bei den zuständigen Ansprechpartnern zu melden.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 13]
Seite 13 von 26
Verhalten bei Unfällen: Nach einem Unfall ist sofort "Erste Hilfe" zu leisten und eine erforderliche ärztliche Versorgung durch Unfallärzte zu veranlassen bzw. Notärzte oder die Notunfall- hilfe über Telefon-Nr. (0) 112 zu benachrichtigen. Bei einigen Betriebsstätten gibt es hiervon Abweichungen, die bei der auftragsbezogenen Unterweisung erläutert werden. Ggf. ist die Unfallstelle abzusichern um weitere Unfälle zu verhindern. Danach sind unverzüglich die Verantwortlichen des Betriebsplatzes zu informie- ren. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind bei der zuständigen Berufsgenossen- schaft der Fremdfirma anzuzeigen. Über Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit dem Auftrag, welche sich auf dem Gelände der Stadtreinigung Hamburg ereignen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Tiefbauarbeiten • Vor Beginn der Arbeiten sind Informationen über Lage und Schutzab- stände erdverlegter Leitungen und Erlaubnisse einzuholen. Ggf. sind Suchgräben oder Ortungsgeräte einzusetzen. • Aufgefundene Leitungen gelten als Strom führend und dürfen erst nach Freigabe durch eine Elektrofachkraft berührt werden. • Gruben und Grabenwände sind zu sichern, Schutzstreifen (0,6 m) sind lastfrei zu halten. • Gefahrenbereiche von Erdbaumaschinen sichern und nicht betreten. • Der Leitungsverlauf ist eindeutig zu kennzeichnen und Schutzabstände sind einzuhalten. • Hinweisschilder oder andere Markierungen sind nicht ohne vorherige Zu- stimmung der Ansprechpartner zu verdecken, zu versetzen oder zu ent- fernen.
Kranarbeiten Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist zu überprüfen und zu beachten. • Absperrungen der Gefahrbereiche sind vorzunehmen bzw. zu beachten. • Es sind nur Haken mit Sicherung zu verwenden, bei denen ein selbst- ständiges unbeabsichtigtes Aushängen der Last verhindert wird. • Bauteile sind so abzulegen, dass sie nicht abrutschen, wegrollen, umfal- len oder herabfallen können.
Die Zusammenarbeit mehrerer Kräne ist über eine gesonderte Betriebsanweisung zu regeln!
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 14]
Seite 14 von 26
Arbeiten im Kranfahrbereich • Alle Arbeiten an Kranen und im Kranfahrbereich bedürfen einer vorheri- gen Klärung und Genehmigung durch die Ansprechpartner. • Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit den Ansprechpartnern • Kran abschalten und gegen irrtümliches oder unbefugtes Wiederein- schalten sichern. • Gefahrenbereich unter dem Kran bei Gefahr des Herabfallens von Ge- genständen durch Absperrung oder Warnposten sichern. • Kran durch Schienensperren und/oder durch Warnposten sichern. • Kranbedienpersonal der Nachbarkrane ggf. auch die benachbarten Be- reiche über Art und Ort der Arbeiten informieren.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errich- tet, verändert, instandgesetzt und geprüft werden. Prüfungen sind vom Auftrag- nehmer regelmäßig, in geeigneten Abständen, entsprechend der DGUV Vor- schrift 3 (Richtwert 6 Monate) zu organisieren und von einer Elektrofachkraft durchführen zu lassen. Der Prüfnachweis (z. B. Prüfetikett, Banderole o. ä.) ist an der elektrischen Anlage bzw. den elektrischen Betriebsmittelen gut sichtbar und dauerhaft anzubringen. Die Prüffrist der Baustromverteiler beträgt 1 Monat. Zu- dem ist ein schriftlicher Prüfnachweis auf Verlangen vorzulegen, bei Baustrom- verteilern ist der Prüfnachweis der Bauleitung unaufgefordert nach jeder Messung auszuhändigen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die nicht der geforderten Bauart entspre- chen, schadhaft und nicht geprüft sind, dürfen nicht verwendet werden und sind der Nutzung sofort zu entziehen. Elektrische Betriebsmittel dürfen nur über Baus- tromverteiler oder der Baustelle zugeordnete Abzweige ortsfester elektrischer An- lagen mit Strom versorgt werden.
Es gilt: • Schutzabdeckungen nicht öffnen; keine Eingriffe vornehmen. • Sicherheitskennzeichen beachten! • Notwendige Schalthandlungen darf nur eine berechtigte Elektrofachkraft durchführen. • Bei Störungen Anlage oder Betriebsmittel ausschalten und Ansprech- partner informieren. • Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 15]
Seite 15 von 26
• An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen darf (bis auf schriftlich geregelte Ausnahmen) nicht gearbeitet werden. • Die gültigen Vorschriften und die 5 Sicherheitsregeln sind zwingend zu beachten:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden, Kurzschließen
- Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken
Arbeiten in der Nähe spannungführender Teile • In der Nähe spannungführender elektrischer Anlagen ist nur dann zu ar- beiten, wenn die Schutzabstände eingehalten werden. • Wenn der Abstand nicht einzuhalten ist, sind in Abstimmung mit dem An- sprechpartner durch eine Elektrofachkraft:
- Leitungen freizuschalten oder
- Spannungführende Teile abzudecken oder abzuschranken • Eigenmächtige Handlungen sind an allen elektrischen Einrichtungen ver- boten.
Arbeiten unter Spannung
Arbeiten unter Spannung (AuS) dürfen nur von dafür befähigten Elektrofachkräf- ten ausgeführt werden. Den Anlagen- bzw. Arbeitsverantwortlichen der Stadtrei- nigung Hamburg ist ein entsprechender Befähigungsnachweis vorzulegen. Erst die schriftliche Arbeitserlaubnis für AuS berechtigt zur Ausführung der Arbeiten.
Die DGUV Vorschrift 3 und DGUV Regel 103-12 sind zu beachten!
Lärmschutzmaßnahmen gemäß DGUV Regel 112-194
Lärmschutzmaßnahmen sind in der folgenden Reihenfolge zu ergreifen:
-
Technischer Lärmschutz • Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren, Verwendung lärmgeminderter Ar- beitsmittel, Kapselung der Lärmquelle, Abschirmung durch Lärmschutz- wände
-
Organisatorischer Lärmschutz • Änderung bzw. Verlagerung der Maschineneinsatzzeiten • besondere Arbeitszeitregelungen
Sicherheitshandbuch für 3. Persönlicher Lärmschutz Fremdfirmen • Gehörschutzkapseln, Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzbügel, o. ä. Januar 2019
[Seite 16]
Seite 16 von 26
Versorgungsleitungen
Vor Arbeitsbeginn an Versorgungsleitungen (Wasser-, Gas-, Benzin-, Öl-, Pressluftleitungen usw.) ist bei den zuständigen Auftragsverantwortlichen der Stadtreinigung Hamburg die schriftliche Erlaubnis einzuholen.
Die In- und Außerbetriebnahme von Rohrleitungen jeglicher Art darf nur durch oder unter Aufsicht und nach Freigabe durch die Auftragsverantwortlichen des Auftraggebers erfolgen.
Leitern, Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen • Die Einsatzgrenzen der Gerüste, Hubarbeitsbühnen und Leitern sind zu berücksichtigen. • Standfestigkeit ist zu gewährleisten – Aufstellung auf tragfähigem, mög- lichst ebenem Untergrund, gegen Wegrutschen oder Einsinken zu si- chern. • Die zulässige Tragfähigkeit ist zu beachten. • Auf intakte Absturzsicherung ist zu achten. • Benachbarte oder unterhalb der Arbeitsstelle liegende Bereiche sind zu sichern (Warnung, Absperrung, Kennzeichnung). • Besondere Vorsicht ist bei Aufstellung auf oder in der Nähe von Ver- kehrswegen geboten. • Aufbau-, Verwendungs- bzw. Bedienanleitungen des Herstellers sind zu beachten. • Anlegeleitern sind gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken zu sichern, z. B. durch Anbinden des Leiterkopfes, Fixie- ren des Leiterfußes, Verwendung von Leiterzubehör, z. B. Fußverbreite- rungen, Leiterhaken, dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Einhän- gevorrichtungen usw.
Fahrbare Gerüste • Nicht verschieben, wenn Personen auf dem Gerüst sind. • Das Gerüst nur in Längsrichtung oder über Eck verschieben. • Vor dem Verschieben lose Teile gegen Herabfallen sichern. • Nach jedem Verschieben die Bremsen feststellen. • Jegliches Anprallen vermeiden. • Nicht auf Belagflächen abspringen. • Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 17]
Seite 17 von 26
Leitern • Den Untergrund beachten. (Rutschgefahr, Absätze, Gitterroste) • Die Leitern sicher aufstellen. • Die Leitern richtig belasten und auf die Tragfähigkeit achten. • Anlegeleitern nie als Aufstellleiter und umgekehrt verwenden! • Leitern und Tritte sind regelmäßig zu prüfen, Die Prüfung ist zu doku- mentieren
Leitern sind kein Dauer–Arbeitsplatz!
Ist die Aufstellung von Gerüsten oder fahrbaren Arbeitsbühnen erforderlich, be- darf es hierzu der vorherigen Rücksprache mit den zuständigen Arbeitsverant- wortlichen des Auftraggebers. Auftragnehmer sind dafür verantwortlich, dass er- forderliche Arbeitsgerüste den Anforderungen des Gerüstzulassungsbescheides, der Aufbau- und Verwendungsanleitung bzw. der Regelausführung der DIN EN 12810 (Systemgerüste) oder der DIN 4420 (spezielle Gerüstarten) entsprechen. Bei Abweichungen ist ein Brauchbarkeitsnachweis (statischer Nachweis) mit schriftlichem Nachweis zu erbringen. Gerüste dürfen erst benutzt werden nach Freigabe durch Sachkundige oder Auf- stellende und wenn sie ordnungsgemäß übergeben wurden (Kennzeichnungs- schild). Vor der Benutzung und dem Beginn von Arbeiten ist eine augenscheinli- che Prüfung des arbeitssicheren Zustandes vorzunehmen. Bei erkennbaren Män- geln dürfen die Arbeiten auf Gerüsten nicht begonnen werden. Die Freigabe der Gerüste hat sichtbar entsprechend der DIN EN 12810 (System- gerüste) oder der DIN 4420 (spezielle Gerüstarten) zu erfolgen. Die Gerüstbauer haben die geforderten Unterlagen (Verankerungsprotokoll, Auf- bau- und Verwendungsanleitung, Zulassungsbescheid) der Bauleitung zu über- geben. Nach der Beendigung aller auszuführenden Arbeiten für die Leitern, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen aufgestellt wurden, sind diese sofort zu demontieren und zu entfernen.
Absturzsicherungen
• Arbeitsplätze und Verkehrsbereiche mit Absturzgefahr sowie Bodenöff- nungen und Vertiefungen müssen durch technische Maßnahmen wie feste oder abnehmbare Vorrichtungen, Abdeckungen oder Auffangein- richtungen (z. B. Netze) gesichert sein. • Wenn in bestimmten Bereichen technische Maßnahmen nicht möglich sind, müssen die Mitarbeiter PSA gegen Absturz tragen.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 18]
Seite 18 von 26
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern
Vor Aufnahme der Arbeiten müssen die Dächer einschließlich deren Zugänge einer Besichtigung durch den Auftragnehmer im Beisein der Auftragsverantwort- lichen der Stadtreinigung Hamburg unterzogen werden. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schutzmaßnahmen und -einrichtungen für die durchzuführenden Arbeiten ausreichen. Gegebenenfalls sind die Schutz- maßnahmen und -einrichtungen anzupassen.
Explosions- und feuergefährdete Räume
Arbeiten in explosions- und feuergefährdeten Bereichen dürfen nur nach Ertei- lung einer schriftlichen Arbeitserlaubnis durchgeführt werden. Die in der Arbeits- erlaubnis vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Die Frei- gabe erfolgt vor Ort durch die zuständigen Auftragsverantwortlichen der Stadt- reinigung Hamburg. In explosions- und feuergefährdeten Räumen ist der Umgang mit offenem Licht, Feuer, das Rauchen, Schweißen und der Umgang mit funkenreißenden Werk- zeugen sowie nicht ex-geschützten Maschinen und Fahrzeugen verboten. Der Einsatz von Funktelefonen und anderen nicht explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln ist in explosionsgefährdeten Bereichen ebenfalls nicht erlaubt. Die Anforderungen im Explosionsschutzdokument sind einzuhal- ten. Kann ein Explosionsschutz nicht sichergestellt werden, ist der explosionsgefähr- dete Bereich zu räumen, so dass eine explosionsfähige Atmosphäre nicht mehr entstehen kann.
Schweißarbeiten
Alle Arbeiten mit offener Flamme, sowie Arbeiten, bei denen mit Rauchentwick- lung und Funkenflug zu rechnen ist, dürfen auf den Betriebsplätzen und in den Einrichtungen der Stadtreinigung Hamburg nur durchgeführt werden, wenn sie von den Arbeitsverantwortlichen des Auftraggebers freigegeben sind und ein Er- laubnisschein für diese Arbeiten ausgestellt wurde.
Die Arbeitsverantwortlichen des Auftraggebers entscheiden, welche Sicherheits- maßnahmen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser, Löschdecken, Brandwache usw.) zu treffen sind und protokollieren diese im Erlaubnisschein. Der/Die Ver- antwortliche der Fremdfirma hat diesen Erlaubnisschein an der Arbeitsstelle mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen. Beschädigungen von Einrichtungen und Material müssen durch sorgfältiges Ab- decken ausgeschlossen werden.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 19]
Seite 19 von 26
Arbeiten an hydraulischen Leitungen
Bei Arbeiten an hydraulischen Leitungen oder Arbeiten in der Nähe von hydrau- lischen Leitungen Schutzbrille tragen!
Arbeiten in engen Räumen (z. B. Behältern)
• Vor Arbeiten in engen Räumen (Behälter, Schächte, Gruben, Kanälen, Brunnen etc.) muss Rücksprache mit den Ansprechpartnern gehalten werden. • Die Fremdfirma muss Aufsichtsführende beauftragen und Sicherungs- posten einsetzen. • Alle Beteiligten sind zu unterweisen. • Maßnahmen zur möglichen Rettung sind zu treffen, Rettungsgeräte vor- zuhalten. • Erforderlichenfalls müssen Schutzmaßnahmen gegen • Absturz, Versinken oder Verschütten • Gefahrstoffe/Sauerstoffmangel • Brand und Explosion (Erlaubnisschein für Heißarbeiten) • elektrischen Strom • mechanische Einwirkungen • zu hohe oder zu tiefe Temperaturen ergriffen werden! • die eingesetzten Maschinen und Geräte müssen für die Arbeiten in engen Räumen geeignet sein.
Alleinarbeit
Gefährliche Alleinarbeit ist grundsätzlich zu vermeiden! Ist das nicht möglich, sind folgende Maßnahmen in der genannten Rangfolge anzuwenden:
- Arbeiten in Sichtweite einer anderen Person ausführen.
- Beaufsichtigung der Alleinarbeit in kurzen Abständen durch Kontrollgänge.
- Einrichtung eines zeitlich abgestimmten Meldesystems, durch das ein vereinbarter, in bestimmten Zeitabständen zu wiederholender Anruf erfolgt.
- Tragen eines Hilfsgerätes, das Alarm auslöst, wenn Alleinarbeitende zu Boden sinken.
Gefahrstoffe, Arbeitsstoffe
Sicherheitshandbuch für Die von der Fremdfirma auf das Betriebsgelände der Stadtreinigung Hamburg Fremdfirmen gebrachten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse müssen eine sichere Verpa- Januar 2019 ckung und eine ordnungsgemäße Kennzeichnung haben.
[Seite 20]
Seite 20 von 26
• Für die verwendeten Gefahr- und Arbeitsstoffe müssen aktuelle Sicher- heitsdatenblätter, Produktinformationen oder Betriebsanweisungen vor- liegen. • Lackverträglichkeit muss bedarfsweise auf eigene Kosten nachgewie- sen werden. • Beschäftigte müssen anhand der Unterlagen für Gefahrstoffe vor Ar- beitsaufnahme unterwiesen werden. Die Unterweisungen sind zu doku- mentieren und der Stadtreinigung Hamburg vorzulegen. • Alle Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind zu beachten! • Für ausreichende Be- und Entlüftung ist zu sorgen. • Es ist dafür zu sorgen, dass Gefahrstoffe nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen können. • Gefährdete benachbarte Bereiche sind zu sichern (Absperrung, Kenn- zeichnung). • Nur mit richtig gekennzeichneten und verpackten Gefahrstoffen umgehen. • Die Gefahrstoffe sind ordnungsgemäß zu lagern. • Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) auf Etiketten sind zu beachten. • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen. • Für den Notfall und den Gefahrenfall sind entsprechende Vorsorgemaß- nahmen und Verhaltensregeln festzulegen • Gefahrenfälle sind immer den Ansprechpartnern zu melden. • Der Einsatz von asbesthaltigen Stoffen oder anderer Stoffe mit krebserzeugendem Potential ist grundsätzlich verboten. Sollte bei Sanierungsarbeiten derartiges Material bearbeitet oder ent- sorgt werden, sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich.
Abfallentsorgung
Anfallende Abfälle sind von der Fremdfirma auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung von Vorschriften haftet die Fremdfirma für evtl. entstandene Schäden.
Es ist verboten Öle, Fette und andere schadstoffbelastete Materialien (Gefahr- stoffe) ins Erdreich oder in die Kanalisation abzulassen.
Beendigung der Arbeit
Sicherheitshandbuch für Nach Abschluss des Auftrages sind Arbeitsschutzvorrichtungen wieder in Funk- Fremdfirmen tion zu bringen, Absicherungen und Warnschilder sind zu entfernen. Verblei- Januar 2019 bende Gefahrenstellen sind normgerecht zu sichern. Der AN hat alle Abfälle,
[Seite 21]
Seite 21 von 26
Materialien usw., sowie die Baustelleneinrichtung (Bauzäune, Baustellencontai- ner usw.) innerhalb von 3 Werktagen zu entfernen.
Die Beendigung der Arbeiten ist den Auftragsverantwortlichen der Stadtreini- gung Hamburg anzuzeigen.
Arbeitszeiterfassung
Bei Aufträgen, die nach Stunden abgerechnet werden, ist ein Stundennachweis arbeitstäglich von verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtreinigung Hamburg vor Ort unterschreiben zu lassen und innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Geheimhaltung / Datenschutz
Das Fotografieren und Filmen oder ähnliches auf dem Betriebsgelände der Stadtreinigung Hamburg ist nur mit Zustimmung gestattet. Vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Stadt- reinigung Hamburg anfallen oder mit der Stadtreinigung Hamburg zusammen- hängen und an ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis gelangen, dürfen nicht an Dritte weitergeben werden, weder mündlich, schriftlich, in digitaler oder anderer Weise und Form.
Eine schriftliche Datenschutzvereinbarung wird empfohlen!
Mutterschutz
Schwangere Mitarbeiterinnen sind der zuständigen Behörden zu melden, für sie muss eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Gefährliche, schwere, erschütternde oder anderweitig gefährdende Arbeiten die eine Gefährdung für das ungeborene Kind bedeuten können, muss vermieden werden, unter Umständen muss eine Freistellung, in Rücksprache mit dem Be- triebsarzt und/oder Hausarzt und der werdenden Mutter, von der Arbeit erfol- gen! Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) aus 2018 ist zu beachten!
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 22]
Seite 22 von 26
Haftung • Für im Betrieb abhanden gekommenes Werkzeug oder Material wird kein Ersatz geleistet. Werkzeug und Material sollte nicht unbeaufsichtigt ge- lassen werden und während der Pausen und bei Arbeitsende verschlos- sen werden. • Gleiches gilt für private Gegenstände. Wertsachen sollten nicht in Spin- den aufbewahrt werden. Dadurch können mögliche Diebstähle verhindert werden. • Fremdfirmengut muss der Fremdfirma verwechslungsfrei zugeordnet werden können (Kennzeichnung). • Vor der Ausfuhr von Fremdfirmengut größeren Umfangs ist der An- sprechpartner rechtzeitig zu unterrichten. Die Stadtreinigung Hamburg hat das Recht das auszuführende Gut zu überprüfen.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 23]
Seite 23 von 26
Fremdfirmenerklärung und Liste der Nachunternehmer Bitte vor Arbeitsbeginn die ausgefüllte Erklärung an die auftraggebende Stelle senden!
Fremdfirmenerklärung (vom Auftraggeber auszufüllen) siehe Auftrag
Name der Auftragsverantwortlichen/Tel.:
Diese Angaben sind Name der Koordinatoren/Tel.:
dem Auftrag zu Name der Aufsichtsführenden:
entnehmen. Auftrag (durchzuführende Arbeiten):
Einsatzort (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz:
Ausführung von bis
Fremdfirmenerklärung (vom Fremdunternehmer auszufüllen)
Anschrift des Fremdunternehmens
Firma: ____________________________________________
Verantwortliche: ____________________________________________
PLZ / Ort: ____________________________________________
Telefon: ____________________________________________
Von den nachstehenden Punkten haben die Unterzeichner Kenntnis genommen und bestätigen mit ihrer Unterschrift deren Einhaltung.
- Arbeitsschutz Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Ge-
setze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Nor-
men.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 24]
Seite 24 von 26
- Zusammenarbeit Zur Abstimmung der Arbeiten des Fremdunternehmers mit den Arbeiten des Auf-
traggebers oder weiterer Firmen wurden o.g. Mitarbeiter zu Koordinatoren be-
stellt. Sie werden die geplanten Arbeiten koordinieren, um mögliche gegenseitige
Gefährdungen zu vermeiden. Die Koordinatoren haben Weisungsbefugnis ge-
genüber den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies für einen sicheren Ar-
beitsablauf erforderlich ist. Der Fremdunternehmer ist weiterhin für die Sicherheit
seiner Beschäftigten verantwortlich. Er hat diese auftragsbezogen zu unterwei-
sen. Trifft die Fremdfirma unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache
zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen. Sind Tätigkeiten mit
besonderen Gefahren zu erwarten, werden o.g. Aufsichtsführende eingesetzt.
Setzt der Fremdunternehmer Nachunternehmer ein, so ist er für diese verantwort-
lich und zur Weitergabe der Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet. Die Daten
der Nachunternehmer sind auf der folgenden Seite festzuhalten.
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Fremdfirma Fremdunternehmer Verantwortliche/r vor Ort
Liste der Nachunternehmer
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
| Anschrift des Nachunternehmers: Firma: ___________________________ Vertreten durch: ____________________ PLZ / Ort: _________________________ Telefon: _________________________ | Verantwortliche/r vor Ort: Name: _____________________ Funktion: ____________________ ____________________________ Telefon: ____________________ |
|---|---|
| Anschrift des Nachunternehmers: Firma: ___________________________ Vertreten durch: ____________________ PLZ / Ort: _________________________ Telefon: ________________________ | Verantwortliche/r vor Ort: Name: _____________________ Funktion: ____________________ ____________________________ Telefon: ____________________ |
Telefon: ________________________ Telefon: ____________________ Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 25]
Seite 25 von 26
Unterweisungsnachweis
Die Mitarbeiter sind über die Inhalte dieses Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen zu unterweisen.
Insbesondere ist auf die arbeitsschutzrechtlichen Hinweise für die auszuführen- den Tätigkeiten hinzuweisen.
Diese Unterweisung ist für die Mitarbeiter jährlich durchzuführen. Sie gilt für je- weils ein Kalenderjahr.
Die Mitarbeiter haben die Unterweisung auf dem beiliegenden Nachweis durch Unterschrift zu bestätigen. Der Unterweiser und der Unternehmer zeichnen die durchgeführte Unterweisung gegen.
Das Original des Unterweisungsnachweises muss vor Arbeitsbeginn der SRH vorliegen:
Anschrift:
Stadtreinigung Hamburg Technik Infrastruktur Bullerdeich 19 20537 Hamburg
Eine Kopie ist bei den Arbeiten zur Einsichtnahme mitzuführen.
Vor Arbeitsbeginn erhalten die Mitarbeiter eine Einweisung auf die betriebs- platzspezifischen Gefahren durch die SRH. Hierfür ist eine Terminabsprache mit dem Betriebsplatzverantwortlichen rechtzeitig zwingend erforderlich.
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019
[Seite 26]
Seite 26 von 26
Kontaktdaten SRH:
Baustellenverantwortlicher der SRH (AG-V)
Name Telefon
Betriebsplatzverantwortlicher der SRH (AG-B)
Name Telefon
Fremdfirmenüberwachung und Baustellensicherheit (AG-FB)
Roland Bock 040 2576 - 3268
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Name Telefon
Sicherheitshandbuch für
Fremdfirmen
Januar 2019