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Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Feuerlöscheinrichtungen

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C4 PROJEKTHANDBUCH

20Ergänzung VE19.09.2023AMG20.09.23AngH
19Ergänzung Anlagen C4.4 und C4.5 sowie Kap 3.414.03.2023AMG14.03.23RW
18Anpassung durch SRH (Kap 6.5); Anpassung Protokollbenen- nung11.10.2022EhS/ AMG11.10.22RW
17Anpassungen von SRH durch ECN (Kap. 5.8 Projektstatusbe- richt)22.07.2022AMG
16Anpassungen durch ECN15.03.2022MaL
15Anpassungen durch SRH29.10.2021MaM
14Anpassungen durch SRH19.08.2021MaC
13Anpassungen durch SRH05.05.2021ReN/MaM
12Anpassungen durch SRH09.02.2021ReN/MaM
11Anpassungen durch SRH07.10.2020ReN/MaM
10Anpassungen durch SRH01.08.2019MaM
9Anpassungen durch SRH26.04.2018MaC
8Anpassungen durch SRH13.04.2018NiJ
3-7
2Anpassungen durch SRH06.03.2017NiJ
1Erstellung durch SRH14.02.2017LeM
Ver- sionArt der Änderungerstellt DatumNamegeprüft DatumName
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INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung ........................................................................................................... 4 1.1 Zweck, Verwendung ............................................................................................ 4 1.2 Geltungsbereich / Projektbezeichnung ................................................................ 5 1.3 Verteiler ............................................................................................................... 5 1.4 Aktualisierung des Projekthandbuches ................................................................ 6 2 Projektbeschreibung ......................................................................................... 7 2.1 Projektziel ............................................................................................................ 7 2.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens ....................................................................... 7 3 Projektorganisation ......................................................................................... 12 3.1 Rahmenbedingungen ........................................................................................ 12 3.2 Organigramm ..................................................................................................... 13 3.3 Verzeichnis der Projektbeteiligten ..................................................................... 13 3.4 Dokumententransfer und -freigabe .................................................................... 13 3.5 Geheimhaltungsklausel ..................................................................................... 13 4 Projektkommunikation .................................................................................... 14 4.1 Besprechungen und zugehöriges Berichtswesen .............................................. 14 Lenkungsgruppe (LG) ........................................................................................ 15

Steuerungsrunde (SR) ....................................................................................... 16

Behördengespräch (BG) .................................................................................... 17

Projektgespräch zum Engineering (PG) ............................................................ 18

Baubesprechungen zur Ausführung (BB) .......................................................... 20

Inbetriebsetzungsbesprechungen (IBN) ............................................................ 20

SRH interne Besprechungen ............................................................................. 21

5 Projektdokumentation ..................................................................................... 22 5.1 Schriftverkehr und -verwaltung .......................................................................... 24 5.2 Dokumentationsumfang ..................................................................................... 24 5.3 Dokumentenverwaltung ..................................................................................... 24 5.4 Wissens-/Informationsmanagement-Richtlinie (WIM-RL) .................................. 25 5.5 KKS-Richtlinie .................................................................................................... 25 5.6 Dokumentenbezeichnung .................................................................................. 25 Protokoll Dokumentenbezeichnung ................................................................... 26

5.7 Anforderungen an die CAD-Planung ................................................................. 27 5.8 Projektstatusbericht ........................................................................................... 27 6 Auftragsabwicklung ........................................................................................ 28 6.1 Ausschreibungs- und Vergabewesen ................................................................ 28 6.2 QM-Modell Auftragsabwicklung ......................................................................... 28

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6.3 Baustellenordnung und SiGe-Plan .................................................................... 28 6.4 Baustellenlogistik ............................................................................................... 28 6.5 Vertragsrelevanter Schriftverkehr ...................................................................... 28 7 Qualitätssicherung .......................................................................................... 29 7.1 Abnahmen ......................................................................................................... 29 8 Projektkostenverfolgung ................................................................................ 30 8.1 Anforderungen an die Rechnungstellung........................................................... 31 9 Änderungsmanagement .................................................................................. 32 9.1 Ablauf für das Einbringen neuer Aufgaben ........................................................ 32 10 Terminplanung und -steuerung ...................................................................... 33 10.1 Grundsätze ........................................................................................................ 33 10.2 Terminplanelemente .......................................................................................... 33 10.3 Ablauf der Terminplanung ................................................................................. 33 10.4 Unterrichtung über den Terminablauf ................................................................ 34 10.5 Terminverzögerungen ........................................................................................ 34 10.6 Terminverantwortung ......................................................................................... 35 10.7 Terminpläne ....................................................................................................... 35 11 Anlagen ............................................................................................................ 36

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1 Einleitung

1.1 Zweck, Verwendung

Zur technischen und wirtschaftlichen Erfüllung von Bauvorhaben bedarf es einer klaren Organi- sationsstruktur sowie einfacher und effektiver Ablauf- und Informationssysteme.

Das Projekthandbuch (PHB) ist hierfür ein Hilfsmittel, ein Projekt zielsicher und wirtschaftlich abzuwickeln und die wesentlichen Projektinformationen darin dokumentieren zu können.

Das Projekthandbuch hat die Aufgabe, den Projektbeteiligten als zentrale Basis des Projektma- nagements einen Überblick über:

− das Projekt (erste grobe Information), − Aufbau- und Ablauforganisation der Projektabwicklung, − Auftragsabwicklung (für die Bereiche Kosten, Termine, Qualitäten / Quantitäten) und − Dokumentation zu verschaffen.

Somit liegt der Sinn eines Handbuches darin, Aufgaben, Kompetenzen, Mitarbeit und Informa- tion aller Beteiligten eines Projekts zu dokumentieren und eine stets gleich effiziente Abwicklung der anfallenden Probleme und Entscheidungen sicherzustellen.

Das Projekthandbuch soll weiterhin ein einheitliches Verhalten aller am Projekt Beteiligten för- dern. Es dient den Projektbeteiligten als Orientierungshilfe und Nachschlagewerk mit dem Ziel, eine weitgehend reibungslose, programmatische Bearbeitung des Projektes zu fördern, eine „einheitliche Projektkultur“ zu erreichen und eine hohe Transparenz des Projektes über die ge- samte Laufzeit zu gewährleisten.

Das Projekthandbuch ist eine verbindliche Vorlage, in dem Verantwortlichkeiten, Schnittstellen und Arbeitsbereiche beschrieben werden. Es soll als persönliches Handbuch für alle Projektbe- teiligten verstanden werden.

Das Projekthandbuch ersetzt nicht interne Projektabwicklungsrichtlinien der beteiligten Unter- nehmen. Das Projekthandbuch ist die oberste Projektrichtlinie.

Der Einsatz von Projektmanagement als Führungs- und Organisationsinstrument im Projekt er- reicht dann seinen vollen Nutzen, wenn es sich über alle Projektphasen und Leistungsbereiche erstreckt und alle am Projekt Beteiligten einbezieht. Dabei sind die Qualität der Informations- flüsse und der Kommunikation unter den Projektbeteiligten sowie ihre reibungsarme Zusam- menarbeit die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

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Grundvoraussetzungen hierfür sind:

− Identifikation mit den Projektzielen, − gleiches Verständnis von Inhalten, − klare Verteilung und Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortung, − einheitliche Terminologie (gemeinsamer Sprachgebrauch), − einheitliches Projektmanagement-, Informations- und Dokumentations-System.

Das vorliegende Projekthandbuch soll die oben genannten Voraussetzungen schaffen und dar- über hinaus als

− Abwicklungsrichtlinie für die Projektüberwachung und -steuerung einschließlich Berichter- stattung, − Informationsquelle über das Projekt, den Projektaufbau und -ablauf und der Projektbeteilig- ten, − Dokumentation der Rahmenbedingungen des Projektes, der Planungs- und Abwicklungs- vorgaben, − der jeweils aktuellen Projektbasisplanung und − Informationsinstrument für neu in das Projekt involvierte Projektbeteiligte fungieren.

Damit das Projekthandbuch nicht zu umfangreich ist und so auch tatsächlich als "Handbuch" bei der täglichen Projektbearbeitung von allen Projektbeteiligten verwendet werden kann, wird an zahlreichen Stellen des Projekthandbuches auf externe Dokumente, sogenannte „Anlagen“, sowie andere Informationsquellen und Dokumente verwiesen. Diese sind damit integraler Be- standteil des Projekthandbuches.

1.2 Geltungsbereich / Projektbezeichnung

Dieses PHB regelt alle organisatorischen Randbedingungen, Abläufe und den Ressourcen- einsatz für das Projekt:

Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) Schnackenburgallee 100 22525 Hamburg

Kurzbezeichnung: ZRE 2.0

1.3 Verteiler

Das PHB erhalten Auftraggeber (AG / SRH), der koordinierende Planer der Verfahrenstechnik (im weiteren Verlauf Planer VT genannt) und alle Auftragnehmer (AN / Lieferant / Losnehmer). Für die weitere Verteilung an Teammitarbeiter, Unterauftragnehmer, sonstige beauftragte Dritte etc. sind die Erstempfänger des PHB verantwortlich.

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1.4 Aktualisierung des Projekthandbuches

Das PHB wird in regelmäßigen Intervallen auf Aktualität überprüft, ggf. aktualisiert und dem Projektfortschritt angepasst. Das PHB verfügt über eine Vielzahl von eigenständigen Anlagen, die die hier beschriebenen Projektinformationen ergänzen und weiterführende Definitionen zum Projektablauf enthalten. Die eigenständigen Anlagen ergänzen und vervollständigen das PHB und sind vollumfänglich von allen Projektbeteiligten in der Projektabwicklung und -koordination zu berücksichtigen.

Herausgeber und zentrale Stelle für die Ergänzung, Änderung, Aktualisierung und Verteilung des Projekthandbuches ist die ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH, im Folgen- den auch AG genannt.

Die Anschrift der Projektverantwortlichen des ZRE lautet zzgl. des Namens des jeweiligen An- sprechpartners:

Post-Anschrift:

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH Bullerdeich 19 20537 Hamburg

Ausführungsort:

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH Schnackenburgallee 100 22525 Hamburg

Die jeweils aktuelle Ausgabe des PHB erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit aller Projektinformationen und ersetzt nicht die vertraglich festgehaltenen Bestandteile einer Beauf- tragung. Das PHB wird während der Projektabwicklung je nach Erfordernis ergänzt und revidiert. Die im vorliegenden PHB enthaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weiterleitung auch von Textteilen und Anlagen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der SRH erlaubt.

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2 Projektbeschreibung

2.1 Projektziel

Projektziel ist die Errichtung und Inbetriebsetzung eines kompletten, voll funktions- und betriebs- fähigen sowie langfristig effizient arbeitenden Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE). Alle dazu erforderlichen Projektschritte über Entwurfsplanung, Ausschreibung und Beschaffung, Ausführungsplanung, Genehmigungsplanung, Errichtung und Montage, Inbetriebsetzung bis Übergabe des ZRE an den AG unterliegen dabei den Festlegungen der jeweiligen Vertragsun- terlagen und dieses Projekthandbuches.

2.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens

Die ZRE GmbH plant am Standort Schnackenburgallee in Hamburg, auf dem Gelände der ehe- maligen Müllverbrennungsanlage „Stellinger Moor“, ein Zentrum für Ressourcen und Energie „ZRE“.

Mit der Errichtung dieser abfall- und energiewirtschaftlich bedeutenden Anlage wird das Ziel verfolgt eine ressourcenschonende, energetisch und wirtschaftlich optimierte, zuverlässige, wartungsfreundliche und in allen Betriebsphasen den Genehmigungs- und Sicherheitsanforde- rungen entsprechende Anlage zu errichten und zu betreiben.

Die Konzeption der Anlage beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Sicherstellung der Entsorgung von Siedlungsabfällen
  • Hohe Umweltverträglichkeit
  • Energiebereitstellung aus zum Teil erneuerbaren Energieträgern
  • Flexibilität hinsichtlich verfügbarer Stoffströme und erzeugter energetischer Potenziale

Durch die Standortwahl und damit Nutzung des bestehenden Entsorgungsstandortes Stellinger Moor ergeben sich Synergien in Bezug auf Infrastruktur, Ver- und Entsorgung der Anlage, opti- maler Einsatz des Betriebspersonals und ideale Lage in Bezug auf die Anbindung an beste- hende Wärmenetze. Der vorgesehene Standort des ZRE ist in Abbildung 1 dargestellt.

Die Zielsetzung des ZRE ist, aus dem Siedlungsabfall einen möglichst hohen Anteil für das stoffliche Recycling abzutrennen und aus dem nicht recycelbaren Anteil, in Abhängigkeit des bestehenden Bedarfs an Fernwärme, möglichst flexibel Fernwärme und Strom bereitzustellen.

Zur Umsetzung dieses Ziels werden die folgenden Anlagenteile errichtet:

• Hausmüllaufbereitung

• Heizkraftwerk für einen Hochkalorik (HK)-Brennstoff, bestehend aus dem HK-Kessel zur

Dampferzeugung und der HK-Abgasreinigung

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• Heizkraftwerk für einen Niederkalorik (NK)-Brennstoff, bestehend aus dem NK-Kessel

zur Dampferzeugung und der NK-Abgasreinigung

• Wasser/Dampf-Kreislauf, bestehend aus Dampfturbinen, Luftkondensatoren und der

Fernwärmeübergabestation

Abbildung 1: Betriebsgelände ZRE und Region Nordwest (RNW)

Das Projekt wird vervollständigt durch die übergeordnete E- und Leittechnik, die übergeordnete Infrastruktur sowie die Erstellung einer Werkstatt, eines Materiallagers sowie von Sozial- und Verwaltungsräumen.

Eine ausführliche Beschreibung aller Anlagen des ZRE sind dem Dokument C1 Allgemeine Pro- jektbeschreibung+BDB001 zu entnehmen.

Einen Lageplan der beschriebenen Gesamtmaßnahme ist dem Lageplan der Gesamtanlage D1.0.22 0000_TBF_E_LP_U0UZT21_BLD010 Lageplan zu entnehmen.

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2.3 Projektbeteiligte/ Gewerkekürzel

RolleFirmennameGe- werke- kürzelProjektpostfach
Auftraggeber AGStadtreinigung Hamburg/ Zentrum für Ressourcen und EnergieSRH/ ZREzre@stadtreini- gung.Hamburg Vertragsmanagement- ZRE@stadtreini- gung.Hamburg
PLANER VTEnvi Con Engineering GmbHECNzre.ec@envi-con.de
PLANER BEnvi Con Engineering GmbHECNzre.ec@envi-con.de
Tragwerksplaner Planer BZPP Ingenieure AGZPPProjekt.zre@zpp.de
PLANER EEnvi Con Engineering GmbHECNzre.ec@envi-con.de
PLANER CHTPS Hoch- und Tiefbau Planer Schröder Part. mbB, HTGS Hoch- und Tiefbau Gene- ralplanung Schröder GmbHHTPSZRE@htps.de
ArchitektGottlieb Paludan ArchitectsGPA-
Wissens- und Informationsrichtli- nie (WIM-RL) für Enddokumenta- tionVENTURO Ingenieurgesell- schaft mbHVENZre-fps@venturo.de
FassadenplanungEbener Innovative FassadenEIF-
Regionaler FernwärmeversorgerHamburger Energie WerkeHEnW-
Vorbereitende MaßnahmenPOHL-Gruppe
GenehmigungsbehördeBehörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)BUK-
GutachterMüller BBMMBBM-
GutachterIGB Ingenieurgesellschaft mbH Geotechnik – Wasserbau – Um- welttechnik – Beweissicherung - ArbeitsschutzIGB-

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RolleFirmennameGe- werke- kürzelProjektpostfach
PrüfstatikerG+S Planungsgesellschaft mbHGuS-
BaulogistikerBCL BaulogistikBCL-
SiGeKoFreier Architekt, SIGEKO Dipl-Ing. (TU) Hans- Jürgen HiesingerFAH-
Auftragnehmer AN:
VE1: Hausmüllaufbereitung (HMA)Sutco Recycling Technik GmbHSRT-
VE3.1: KesselMARTIN GmbH für Umwelt- und EnergietechnikMAR-
VE3.2: Abgasreinigung (AGR)LABLAB-
Poetzsch Bauingenieure GmbHPOEhamburg@poe-sta- tik.de
VE3.4: Dampfturbinen (DT)TGM Kanis Turbinen GmbHTGM-
VE3.5: Luftkondensator (LuKo)NEXT CoolingNXT-
VE3.6: Wasserdampfkreislauf (WDK)TbdTbdtbd
VE3.7: Turbinenhallenkran (THK)TbdTbdtbd
VE3.8: Brunnenwasseraufberei- tungsanlage (BWA)PWT Wasser- und Abwasser- technik GmbHPWTzre-hamburg@pwt.de
VE4.21: BunkersanierungMatthäi Bauunternehmen GmbHMATPlanung.zresan@heit- kamp-solutions.com Baustelle.zresan@heit- kamp-solutions.com
VE4.22: SpezialtiefbauWayss & Freytag Ingenieurbau AGWUF-
VE4.23: BetonbauARGE aus Wayss & Freytag/ Matthäi/HeitkampWMHVe4.23@arge-zrehh.de
VE4.27: Stahlbau und FassadeTbdTbdtbd

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RolleFirmennameGe- werke- kürzelProjektpostfach
VE4.28.1: SanitärausrüstungTbdTbdtbd
VE 4.28.2: Gebäudeautomation und ElektroausrüstungTbdTbdtbd
VE 4.28.3: BMA und Feuerlö- scheinrichtungTbdTbdtbd
VE 4.28.4: AufzuganlagenTbdTbdtbd
VE 4.28.5: HKL-AnlagenTbdTbdtbd
VE4.28.7: BOS-FunkTbdTbdtbd
VE4.28.8: Brandschützende Maß- nahmen und Schottungen / Isolie- rungenTbdTbdtbd
VE4.4: Bunkerkrananlage (BuK)Reel GmbH (NKM Noell)NKM
VE5.2: EMSRTbdTbdtbd
VE5.3: StoffstrommanagementTbdTbdtbd

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3 Projektorganisation

3.1 Rahmenbedingungen

Es gelten im Wesentlichen die folgenden Rahmenbedingungen:

  1. Die Bescheide der beteiligten Behörden und die darin benannten Nebenbestimmungen, Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Informationspflichten und Termine.

  2. Die zu erstellenden und/oder geltenden Genehmigungsanträge auf Errichtung und Inbe- triebsetzung der (Teil-) Anlagen mit den vorgelegten Unterlagen einschließlich aller Gut- achten.

  3. Das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen der Stadtreinigung Hamburg AöR:

Anlage PHB7 C4.1 SHB für Fremdfirmen Januar 2019

  1. Die noch zu schließenden Ingenieurverträge zur Unterstützung des Bauherrn zwischen der Stadtreinigung Hamburg AöR und den jeweiligen Planern (Verfahrenstechnik, Bau, TGA) und den jeweiligen Auftragnehmern (AN).

  2. Die Baustellenordnung:

Anlage PHB8 C4.2 Baustellenordnung_ZRE

  1. Das vorliegende Projekthandbuch in der jeweils aktuellen Fassung.

  2. Die allgemein gültigen Richtlinien „Richtlinie zum Schutz von Kabel- und Freileitungsan- lagen der Stromnetz Hamburg GmbH“, „Richtlinien Fernwärme Rohrnetz Vattenfall“, „Technische Richtlinie für Stahlrohrleitungen im Freien und in Gebäuden“, „Technische Richtlinie für Wärmedämmung von Stahlrohrleitungen“ und die „Technische Richtlinie für erdverlegte Kunststoffmantelrohrleitungen“ in der jeweils aktuellen Version.

  3. Die Inbetriebsetzungsordnung der SRH:

Anlage PHB9 C4.3 Inbetriebsetzungsordnung

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben, techni- schen Regeln und Richtlinien unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Planung und Be- gleitung vergleichbarer Projekte zu erbringen.

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3.2 Organigramm

Das Projektorganigramm Anlage PHB1 C4.0.1 Projektorganigramm stellt die übergeordnete Projektstruktur dar. Spätestens 4 Wochen nach Vergabe liefern die beauftragten AN ein Detai- lorganigramm ihres Auftragsumfanges. Neben der Wahrnehmung der Projektsteuerung (PS- ZRE) und Projektleitung (PL-ZRE) durch die Stadtreinigung Hamburg AöR, wird der Planer der Verfahrenstechnik (Planer VT) mit der Planungs- und Steuerungsverantwortung des Gesamt- vorhabens betraut.

Während der Planung und Realisierung arbeiten zudem verschiedene Planer mit dem AG zu- sammen und werden vom Planer VT koordiniert. Die Koordination der verschiedenen Planungs- stände in 3D erfolgt innerhalb einer BIM-Software, was einen regelmäßigen Austausch der Pla- nungsstände voraussetzt. Die 3D-Gesamtkoordination und Kollisionsprüfung obliegt dem Pla- ner VT, sowohl während der Planungsphase als auch der Realisierungsphase. Der AG ist in die Koordinations-, Kollisions- und Schnittstellenplanung einzubinden.

3.3 Verzeichnis der Projektbeteiligten

Die im Projekt involvierten Personen sind in Anlage PHB2 Projektbeteiligtenverzeichnis aufge- listet, was regelmäßig aktualisiert wird. Spätestens 10 Tage nach Vergabe liefert der AN die Kontaktdaten seiner Personen für die Kommunikations- und Dokumentenaustauschplattform PIRS an den Planer VT. Es erfolgt gleichzeitig ein Eintrag in das Projektbeteiligtenverzeich- nis+ABA001.

3.4 Dokumententransfer und -freigabe

Die technischen Unterlagen für die Planung, Konstruktion, Montage und Ausführung sind vor der Umsetzung/Ausführung der SRH zur Freigabe vorzulegen. Als Kommunikations- und Do- kumentenaustauschplattform kommt das Dokumenten-Management-System PIRS von der Firma SOBIS zur Anwendung.

Der Umgang mit dem DMS PIRS sowie dem Prüf- und Freigabeprozess wird in den nachfolgen- den PHB-Anlagen detailliert dargestellt:

• Anlage PHB4.4 C4.4 PIRS VE Prüf- und Freigabeprozess inkl. Status Mapping • Anlage PHB4.5 C4.5 Planer Prüf- und Freigabeprozess inkl. Status Mapping • Anlage PHB5 C4.0.5 Handbuch Dokumentenmanagement

3.5 Geheimhaltungsklausel

Alle Mitarbeiter des Projektes verpflichten sich zur Geheimhaltung über Kenntnisse des tech- nischen und wirtschaftlichen Projektinhalts und –ablaufs, und zum Datenschutz über Kenntnisse von personenbezogenen Daten.

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4 Projektkommunikation

Die Hauptkommunikationslinien im Projekt bestehen grundsätzlich zwischen der Projektsteu- erung/-leitung ZRE und dem Planer VT.

Die Projektsteuerung (PS-ZRE), als Stabsstelle des Bauherrn (SRH), wird, wie auch die Projekt- leitung (PL-ZRE) des Gesamtvorhabens, von der SRH wahrgenommen.

Die Kommunikation mit den Behörden, den Entscheidungsträgern der SRH sowie den beteiligten Fachbereichen der SRH wird über die Projektleitung und -steuerung des ZRE geführt.

Die Kommunikation der für die Teilanlagen verantwortlichen Losnehmer läuft grundsätzlich über den beauftragten Planer VT in Verbindung mit der Projektleitung ZRE.

Unterlieferanten der Losnehmer wenden sich grundsätzlich an den jeweiligen Auftragnehmer der Teilprojekte, der sie beauftragt hat. Dieser leitet gesamtverantwortlich die Information soweit erforderlich in der vorgegebenen Projektstruktur weiter. Lieferanten und Projektleitung ZRE dürfen auch direkt miteinander kommunizieren, müssen dabei aber immer den Planer VT in Kenntnis setzen (E-Mails als CC).

4.1 Besprechungen und zugehöriges Berichtswesen

Nachfolgend aufgeführte Besprechungen dienen sowohl dem Informations- und Erfahrungsaus- tausch als auch der Herbeiführung von Entscheidungen. Die Eckpunkte der einzelnen Bespre- chungsarten wie Inhalt, Teilnehmer, Verantwortlichkeit, etc. sind nachfolgend beschrieben. Grundsätzlich sind zu allen hier genannten Besprechungen Protokolle zu erstellen und fortlau- fend je Besprechungsart zu nummerieren.

Die Protokolle werden grundsätzlich von den Planern (Ausnahme: Lenkungsgruppe bzw. Be- hördengespräche, bei denen der Planer VT nicht immer anwesend ist) verfasst, zur Abstimmung in den Sharepoint versandt und nach Freigabe über PIRS verteilt. Das Führen der Protokoll- übersicht liegt in der Verantwortung der Planer. Die Vereinbarungen in den Protokollen sind verbindlich.

Die Koordinierung der Gesprächstermine liegt in der Verantwortung der Planer. Sind diese nicht Teilnehmer einer Besprechung, liegt die Verantwortung bei der Projektleitung und -steuerung ZRE. Bei jeder Einladung zur Besprechung ist eine aussagekräftige Agenda anzugeben, sowie ein Vorschlag des Teilnehmerkreises.

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Lenkungsgruppe (LG)

Die LG dient dem Informationsaustausch zwischen der SRH und ZRE-Geschäftsführung durch die ZRE-PL und ZRE-PS. Basis der Gespräche ist die Vorstellung des aktuellen Projektstandes sowie die vom Planer VT erstellten Statusberichte.

Teilnehmer:• Geschäftsführung SRH/ZRE • Projektleitung SRH • Projektsteuerung SRH
Tagesordnung: (im Wesentlichen)• weitere Teilnehmer nach Festlegung • Vorlage und Durchsprache des Statusberichtes • Abstimmungen zu anstehenden, für den AG wichtigen Ent- scheidungen und Terminen bezüglich des Gesamtprojektes
Turnus:• Monatlich • abweichende Termine werden von GF vorgegeben
Ort:• im Regelfall am Bullerdeich 19, 20537 Hamburg • abweichende Orte werden von GF vorgegeben

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Steuerungsrunde (SR)

Die Steuerungsrunde dient der schnellen, projektübergreifenden Abstimmung der Projektleitung und -steuerung des ZRE und der Projektleitung des Planers VT. Dazu gehört zum einen die Information des Planers VT über die wichtigsten Projektbelange, um sich ein gemeinsames Bild über den Projektstand zu bilden.

Zum anderen gehört dazu die Abstimmung von notwendigen Maßnahmen zur Projektkoordina- tion und -steuerung, die ggf. als Entscheidungsvorlage für die SRH vorbereitet werden.

In der Planungsphase dient die Steuerungsrunde darüber hinaus zur Abstimmung/Diskussion der einzelnen Planungsschritte zwischen den beteiligten AN des ZRE und des Planers VT.

Die Projektgespräche werden vom Planer VT in Berichtsform dokumentiert. Zusätzlich verfasst der Planer VT zu festgelegten Projektpunkten einen Statusbericht. Der Statusbericht hat die Aufgabe, den aktuellen Stand des Projektverlaufes auf oberster Ebene präzise und kurz für die Bereiche Kosten, Termine, Qualitäten / Quantitäten und Dokumentation darzustellen.

Teilnehmer:• Projektleitung SRH • Projektsteuerung SRH • Projektleitung Planer VT
Tagesordnung: (im Wesentlichen)• weitere Teilnehmer (Fachbereiche) nach Festlegung • Sachstand Planung (nur in der Planungsphase) • Sachstand der Realisierung • Termine und Qualitäten (Soll / Ist Vergleich) • Delegation der Aufgaben an die Fachgespräche (FG) • Status QM und QS
Turnus:• 2-wöchentlich (mittwochs) • bei Bedarf ist der Besprechungsrhythmus den Gegebenheiten anzupassen.
Ort:• im Regelfall Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg • abweichende Orte werden vorher abgestimmt.

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Behördengespräch (BG)

Behördengespräche sind Informationsgespräche zwischen der Projektleitung- und -steuerung ZRE und den zuständigen Behörden. Die Festlegung der Informationsgespräche erfolgt durch das ZRE.

Teilnehmer:• Abteilung J der SRH und Vertreter des Projektes ZRE • Behördliche Vertreter • weitere Teilnehmer nach Erfordernis und Festlegung
Tagesordnung: (im Wesentlichen)• Genehmigungsrelevante, zum Sachstand der Projektabarbei- tung (z.B. Baufortschritt, Stand Maschinentechnik usw.) er- forderliche Informationen / Abstimmungen mit der Behörde.
Turnus:• Nach Erfordernis
Ort:• Behörde / ggf. Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg

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Projektgespräch zum Engineering (PG)

Die Projektgespräche zum Engineering und zur Ausführung der einzelnen Teilprojekte dienen zur Klärung von Detailfragen.

Geplant sind folgende Gesprächsrunden zu den folgenden Fachthemen, geordnet nach Vergabeeinheiten (VE):

• VE 1 – Hausmüllaufbereitung

• VE3.1 – Power - Kessel und Nebenanlagen zu den Kesseln • VE3.2 – Power - Abgasreinigungen • VE3.4 – Power - Dampfturbosätze • VE3.5 – Power - Luftkondensatoren • VE3.6 – Power - Wasser-Dampf-Kreislauf • VE3.7 – Power – Turbinenhallenkran • VE3.8 – Power - Brunnenwasseraufbereitungsanlage

• VE4.21 – Bunkersanierung • VE4.22 – Spezialtiefbau • VE4.23 – Betonbau • VE4.27 – Stahlbau und Fassade • VE4.28 – Technische Gebäudeausrüstung (TGA) aller Gebäude o VE4.28.1 - Sanitärausrüstung o VE4.28.2 - Gebäudeautomation und Elektroausrüstung o VE4.28.3 - BMA und Feuerlöscheinrichtung o VE4.28.4 - Aufzuganlagen o VE4.28.5 - HKL-Anlagen o VE4.28.7 - BOS-Funk o VE4.28.8 - Brandschützende Maßnahmen und Schottungen/ Isolierungen • VE4.4 – Bunkerkrananlage • VE5.2 – Übergeordnete E- und Leittechnik • VE5.3 – Stoffstromsteuerungs- und Managementsystem

Die Gespräche werden so organisiert, dass alle offenen Punkte und Schnittstellenprobleme kurzfristig und zügig geklärt werden können.

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Teilnehmer:• Projektleitung SRH (bei Erfordernis) • Projektsteuerung SRH (bei Erfordernis) • Fachplaner ZRE • Projektleitung Planer VT (bei Erfordernis) • Fachplaner Planer VT • Fachplaner Bau oder TGA (bei Erfordernis) • Projektleitung und Fachplaner der / des AN
Tagesordnung: (im Wesentlichen)• Abstimmung / Festlegung von Detailfragen • Freigabe von Ausführungsarbeiten • Anzeige von Änderungen, Klärung von Schnittstellenproblemen
Turnus:• Je nach Projektabwicklungsbedarf in Abstimmung mit ZRE und Planer VT
Ort:• im Regelfall Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg • abweichende Orte werden vorher abgestimmt.

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Baubesprechungen zur Ausführung (BB)

Die Baubesprechungen (BB) zur Ausführung dienen der gegenseitigen Information aller Pro- jektbeteiligten über den aktuellen Stand der Baustelle und darüber hinaus losübergreifend zur Organisation der Bau- und Montagetätigkeiten. Die Baubesprechungen lösen die Projektge- spräche nach Beginn der Bau- und Montagetätigkeiten sukzessive ab.

Teilnehmer:• Projektleitung SRH (nach Erfordernis) • Projektsteuerung SRH (nach Erfordernis) • Fachplaner ZRE • Projektleitung Planer
Tagesordnung: (im Wesentlichen)• Projektleitung AN • Sachstand zum Baufortschritt, Termine und Qualitäten in den • Neianczheulnnetne rGneehwmeerkre nna ch Maßgabe der / des AN • Anzeige von Änderungen, Klärung von Schnittstellenproblemen • Bau- und Montagebegehungen
Turnus:• Je nach Bedarf, mindestens 2-wöchentlich
Ort:• im Regelfall Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg • abweichende Orte werden vorher abgestimmt.

Inbetriebsetzungsbesprechungen (IBN)

Die Inbetriebsetzungsbesprechungen (IBN) dienen der Organisation, Abwicklung und Überwa- chung der Inbetriebsetzung. Die IBN ersetzen nach Errichtung der Maßnahme die Baubespre- chungen.

Teilnehmer:• Projektleitung SRH (bei Erfordernis) • Projektsteuerung ZRE (bei Erfordernis) • Fachplaner und Betriebspersonal ZRE • Projektleitung Planer VT • Projektleitung und Inbetriebnehmer der / des AN
Tagesordnung: (im Wesentlichen)• Sachstand zur Inbetriebsetzung • Anlagenbegehungen

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Turnus:• Wöchentlich in Abstimmung mit SRH und Planer VT
Ort:• Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg

SRH interne Besprechungen

Nachrichtlich ist zu erwähnen, dass über die o.g. Besprechungen hinaus noch SRH - interne Besprechungen stattfinden. Sie dienen der internen Information/Abstimmung der SRH - Mitar- beiter und werden separat ausschließlich intern dokumentiert.

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5 Projektdokumentation

Die Projektdokumentation wird in zwei Dokumentationsarten unterteilt (Abbildung 2):

− Projektmanagementdokumentation und − Anlagen- und Instandhaltungsdokumentation

Für beide Dokumentationsarten gelten unterschiedliche Behandlungs-, Kennzeichnungs- und Ablageregeln. Die Projektmanagementdokumentation ist primär relevant während der Projek- tabwicklung, ihre Bedeutung tritt mit Projektende und Aufnahme des regulären Entsorgungsbe- triebes in den Hintergrund. Die Anlagen- und Instandhaltungsdokumentation ist während des kompletten Lebenszyklus der Anlage von Bedeutung und muss während der gesamten Be- triebszeit stets aktuell gehalten werden.

Die Projektmanagementdokumentation wird entsprechend den nachfolgend beschriebenen Re- geln behandelt. Für die Anlagen- und Instandhaltungsdokumentation gelten die Regeln des WIM – Wissens- und Informationsmanagement. Näheres hierzu in der C7.10b Ausführungs- standard - Zugang WIM-Richtlinie. Alle Dokumente enthalten Bezeichnung nach Dokumentart. Details zur Zuordnung beschreibt die Anlage PHB4 C4.0.6 Dokumentenartenklassenschlüssel (DCC).

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Projektdokumentation

Projektmanagementdokumentation Anlagen- / Instandhaltungsdokumentation

Besprechungen / Genehmigungstechnische Berichtswesen Dokumentation

Schriftverkehr / Technische Schriftverwaltung Dokumentation

Bestandsdokumentation Altanlage Verträge Anlagentechnik Neubau

Bautechnik inkl. Termine Gebäudetechnik

Maschinentechnik

Kosten

Elektrotechnik

Leittechnik

Qualitäts- / Compliancedokumentation

Sicherheitsdokumentation (BetrSichV)

Geltungsbereich WIM

Abbildung 2: Aufteilung Projektdokumentation

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5.1 Schriftverkehr und -verwaltung

Der Schriftverkehr zwischen den beteiligten Partnern muss eindeutig nachvollziehbar sein. Da- her ist jedes Schreiben mit einer Kennung / Dateiname zu versehen. Deshalb wird für jeglichen Schriftverkehr innerhalb des Projektes das Korrespondenzmodul von PIRS genutzt. Darin ist be- reits die Schriftverkehrsverschlüsselung wie folgt eingestellt:

Muster:

[Projektkürzel][Erstellerkürzel][Empfängerkürzel][lfd. Nummer][Klartext]

Beispiel:

ZRE_SRH_ECN_00005_Fertigstellung und Inbetriebnahme von PIRS

Weitere Vereinbarungen zum E-Mail-Verkehr:

− Auf termin- bzw. kostenrelevante Punkte, erforderliche Aktivitäten bzw. erforderliche Ent- scheidungen ist explizit hinzuweisen. − Die relevanten Personen, von denen eine Antwort / Entscheidung erwartet wird, sind direkt zu adressieren. Die in „Kopie“ bzw. „CC“ genannten Personen sind nicht zur Kenntnisnahme des Mailinhaltes oder deren Anhänge verpflichtet. − Bei wichtigen (z.B. vertragsrelevanten) Vorgängen ist eine Kommunikation in Briefform zu- sätzlich zum E-Mail-Versand unabdingbar. − Projektbezogener Emailverkehr ist immer in Kopie an ZRE@stadtreinigung.hamburg und zre.ec@envi-con.de zu senden. − Festlegungen zum vertragsrelevanten Schriftverkehr ist Kapitel 6.5 zu entnehmen.

5.2 Dokumentationsumfang

Der Umfang und die Art der Dokumentation orientieren sich an der VGB S-831-00 Lieferung der technischen Dokumentation (technische Anlagendaten, Dokumente) für Anlagen der Energie- versorgung (ehemals R-171). Die Dokumentation muss vollumfänglich in digitalisierter Form übergeben werden. Ausnahme siehe C7.10 Ausführungsstandard - Technische Dokumenta- tion+BDB001 [72] und [73].

5.3 Dokumentenverwaltung

Dokumente werden mit allen AN ausschließlich über das Dokumentenmanagementsystem PIRS ausgetauscht und so für weitere Beteiligten zugänglich gemacht. Auch für die Verwaltung, Prüfung und Freigabe von Plänen und Dokumenten wird PIRS verwendet.

Es werden nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit PL-ZRE Dokumente per E-Mail, Fax, Brief oder über alternative Plattformen ausgetauscht.

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5.4 Wissens-/Informationsmanagement-Richtlinie (WIM-RL)

Für den Umgang mit der Anlagen- und Instandhaltungsdokumentation gilt ein eigenes Regel- werk, das unter dem Kurzbegriff WIM-RL zusammengefasst und in Auszügen in C7.10 Ausfüh- rungsstandard - Technische Dokumentation zu finden ist. Zum Start der Zusammenarbeit erhal- ten alle Beteiligten die notwendigen Zugangsdaten, um die Internetplattform der WIM-RL nutzen zu können (C7.10b Ausführungsstandard - Zugang WIM-Richtlinie).

In dieser Richtlinie erfolgt die detaillierte Erläuterung des Konzeptes der Dokumentennumme- rierung/Dokumentenkennzeichnung, somit die Festlegungen zu den Datenformaten. Es gelten die folgenden Vorgaben für die zu berücksichtigenden Dateiformate:

Für bearbeitbare Dateien ist als Zeichnungsformat „dwg“ zu verwenden. Für Texte, Tabellen, Terminpläne ist MS Office (Word, Excel, Project etc.) zu verwenden. Es ist auf die Aktualität der verwendeten Office-Programme zu achten.

Nicht bearbeitbare Dateien, wie beispielsweise Zeichnungspläne, sind im Format „pdf“ zu über- geben. Bei Zeichnungsplänen sei dabei besonders darauf verwiesen, dass diese dem AG eben- falls als native File (dwg o.ä.) zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt gleichzeitig der Dokumentation, sowie der verbesserten Prüfbarkeit der übergebenen Dokumente.

Aus der WIM-RL ergeben sich ebenfalls Anforderungen an den Informationsgehalt von Zeich- nungsköpfen, die in den Plankopf Mustern Anlage PHB3 C4.0.3 Muster Plankopf Bau und VT bzw. Anlage PHB3.1 C4.0.3.1_Plankopf_Muster_Bau_und_VT_Lieferantennummer und An- lage PHB4 C4.0.4 Muster Plankopf E- und Leittechnik bzw. Anlage PHB4.1 C4.0.4.1 Muster Plankopf E- und Leittechnik A3 ersichtlich sind.

Die beschriebenen Plankopf Muster entsprechen einer Vorlage, die vom jeweiligen AN oder Planer innerhalb seiner genutzten CAD-Programme eigenständig eingepflegt und übertragen werden müssen. Alle auf dem Plankopf Muster vorhandenen Freifelder und Beschreibungen sind dabei zu übertragen. Sollte der durch den AN erstellte Plankopf nicht den Vorgaben der SRH entsprechen behält sich diese vor, den eingereichten Plankopf unter Angabe genauer In- formationen an den AN zur Korrektur zurückzuweisen und somit ebenfalls die eingereichten Zeichnungspläne nicht für die interne Dokumentenprüfung freizugeben.

5.5 KKS-Richtlinie

Siehe Kapitel „KKS-Richtlinie“ in C7.10 Ausführungsstandard - Technische Dokumenta- tion+BDB001

5.6 Dokumentenbezeichnung

Das Dokumentenkennzeichen besteht gemäß DIN EN 61335-1 immer aus 2 Teilen: dem Ob- jektkennzeichen und dem Dokumentenartenklassenschlüssel (DCC). Getrennt werden die bei- den Teile mit dem „+“-Zeichen. Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Märkisch C4 Projekthandbuch+ABD001_20 20.09.2023 25 von 36

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ObjektkennzeichenDCCÄnderungs- index
KKS oder KlartextA 1A 2A 3N 1N 2N 3N N

A Kennbuchstaben groß nach DIN EN 61355-1 DCC Dokumentarten-Klassenschlüssel (document kind classification code) N Ziffern Dezimalsystem 0 bis 9

  • Vorzeichen DCC angelehnt an DIN _ Unterstrich,als Trennzeichen zum Änderungsindex

Für das Objektkennzeichen wird (wenn möglich) die KKS-Kennzeichnung des betreffenden Ob- jektes verwendet. Ist eine KKS-Zuordnung nicht möglich, wird ein den Dateiinhalt beschreiben- der Klartext verwendet.

Beispiel: Abfallzusammensetzung Anpassung 2019+BBG001_01

Die Kurzbezeichnung muss aussagekräftig und selbsterklärend sein und ist über alle Versionen eines Dokumentes unveränderlich. Begriffe wie Brief, Bericht, Gutachten, Protokoll, Telefonno- tiz (TelN), Information etc. dürfen nicht alleinstehen. Einem Protokoll wird das Datum (JJMMTT) der protokollierten Besprechung beigefügt. Das Datum darf nicht zur Kennzeichnung eines Be- arbeitungsstandes (Versionierung) verwendet werden.

Der DCC-Schlüssel wird gemäß DIN EN 61335-1 vergeben (s. Anlage PHB6 C4.0.6 Dokumen- tenartenklassenschlüssel (DCC)) und ist durch das mathematische Plus-Zeichen „+“ von Erstel- ler und Kurzbezeichnung zu trennen.

Ein Änderungsindex ist immer dann erforderlich, wenn Dokumente außerhalb der PIRS-Platt- form ausgetauscht werden. Der Änderungsindex besteht (anders als in der Norm) aus zwei Stellen NN und ist durch einen Unterstrich „_“ von der Dokumentenzählnummer getrennt. Die Zählung beginnt mit 01 und ist fortlaufend.

Protokoll Dokumentenbezeichnung

Bei der Benennung der Protokolle gilt folgender Aufbau:

[Gewerkekürzel der Erstellerfirma]Protokoll[Kurzbezeichnung Protokoll, ggf. ergänzt durch interne Lfd. Nr. des Erstellers][Datum des Gesprächs in jjmmdd]+DCC[NNN][NN]

Beispiel: ECN_Protokoll PL-JF222_220927+ABB001_01

Die dreistellige Lfd. Nr. des DCC wird anhand der voranstehenden Blöcke inkl. Kurzbezeichnung hochgezählt.

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5.7 Anforderungen an die CAD-Planung

Innerhalb des ZRE Projektes werden verschiedenste, auftragsspezifische CAD-Programme ge- nutzt, um die verschiedenen Planungsstände aller AN koordinieren und prüfen zu können. Es ist von jedem Projektbeteiligten darauf zu achten, dass ein CAD-System mit ifc-Schnittstelle verwendet wird, um die Planungsstände verschiedener AN innerhalb des Projektes gesamtheit- lich koordinieren zu können. Planungsstände in 3D werden im ifc-Format ausgetauscht und übergeben. Nach Möglichkeit soll durch den jeweiligen AN die Planungsleistung zusätzlich im jeweiligen native-Format übergeben werden, um mögliche Datenverluste zwischen den Datei- exporten nachvollziehen und beheben zu können.

Vor allem während der Planungsphasen verschiedener AN ist ein regelmäßiger Austausch des aktuellen 3D Planungsstandes zwecks Kollisionsprüfung und BIM-Management von höchster Bedeutung weshalb sich die SRH vorbehält, den aktuellen 3D-Planungsstand des jeweiligen AN wöchentlich von diesem zu erfragen und übergeben zu bekommen.

Sollte es zu Kollisionen innerhalb von Planungsständen von verschiedenen AN kommen, be- steht die SRH auf eine kurzfristige, gemeinsame Lösung des aufgetretenen Planungsproblems. Weitere Details regelt folgendes Dokument: C7.15 3D-Leitfaden+BCC001.

5.8 Projektstatusbericht

Es ist monatlich ein Projektstatusbericht durch den AN zu erstellen und jeweils am ersten Freitag eines Monats zu übergeben. Fällt dieser Termin auf einen Feiertag, ist der Bericht am nächsten Werktag zu übergeben. Die Verteilung und Dokumentation erfolgt über das Dokumentenmana- gementsystem PIRS. In diesem Bericht werden die wesentlichen Fortschritte der vergangenen Berichtsphase dargestellt. Ebenso muss ein Ausblick auf die als nächstes anstehenden Arbei- ten und eine Auflistung von kritischen offenen Punkten enthalten sein. Weiterhin muss der Be- richt Angaben zu Änderungen in der Organisation/ dem Personal des AN enthalten und die aktuelle kaufmännische Situation darstellen (Status Zahlungsplan und eventuell gestellte Nach- tragsangebote). Ein Musterinhaltsverzeichnis wird dem AN im Rahmen des Kick-Off Gesprächs nach Vertragsschluss übergeben.

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6 Auftragsabwicklung

6.1 Ausschreibungs- und Vergabewesen

DasZentrum für Ressourcen und Energie GmbH (ZRE) ist Auftraggeber im Sinne des Vergabe- rechtes. Sie ist eine – mittelbar – hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtreinigung Hamburg AöR und wurde zu dem Zweck der Errichtung und des Betriebs des ZRE gegründet. Für die Durchführung dieses Bauvorhabens bedient sich das ZRE teilweise auch der Stadtrei- nigung Hamburg AöR.

Vergaben erfolgen auf der Basis der öffentlich-rechtlichen Vergabevorschriften, insbesondere der GWB, VgV, UVgO und der VOB.

6.2 QM-Modell Auftragsabwicklung

Die Qualitätsmerkmale, die der Lieferant sowie seine Unterauftragnehmer bzw. beauftragten Dritten zu liefern haben, werden in den jeweiligen Ausschreibungsverfahren (z.B. Eignungskri- terien) beschrieben.

6.3 Baustellenordnung und SiGe-Plan

Zum Schutz der Gesundheit aller an der Baumaßnahme tätigen Personen und zur Sicherung der Bau- und Montageabläufe wird eine Baustellenordnung (Anlage PHB8 C4.2 Baustellenord- nung+AQB001) verfasst und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) be- auftragt, welcher den SiGe Plan stets aktuell hält (SiGe-Plan+AQB001).

6.4 Baustellenlogistik

Die Organisation auf der Baustelle wird mit Hilfe eines externen Baustellenkoordinators umge- setzt. Neben der Regelung des Verkehrsflusses auf der Baustelle und der Zuweisung von Bau- und Montageflächen, beinhaltet die Baustellenkoordination u.a. auch die Bereitstellung von So- zialeinrichtungen für das Montagepersonal und die Organisation von Zutrittskontrollen sowie des Zeitmanagements aller externen Mitarbeitenden auf der Baustelle. Die detaillierte Auflistung aller Aufgaben des Baustellenlogistikers findet sich in dem entsprechenden Vertragswesen.

6.5 Vertragsrelevanter Schriftverkehr

Sämtlicher vertragsrelevanter Schriftverkehr (Nachträge, Bedenkenanzeigen, Behinderungs- anzeigen, …) ist wenigstens in Kopie an das folgende Postfach zu richten: Vertragsmanagement-ZRE@Stadtreinigung.Hamburg

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7 Qualitätssicherung

Das Projekt wird entsprechend der Prozessbeschreibung „Projektmanagement – Prozessbe- schreibung“ der SRH durchgeführt. Durch die Anwendung dieser Systematik wird die Effektivität der Projektdurchführung hinsichtlich der Zielerreichung, Termine, Kosten und Qualität sicherge- stellt und ein einheitlicher Verfahrensablauf für Projekte gewährleistet.

Darüber hinaus wird temporär die Organisation und Kommunikation im Projekt überprüft und optimiert. C2.A Vertrags- und Projektabwicklung+BCC001 wird das Vorgehen zur Qualitätssi- cherung konkret beschrieben.

7.1 Abnahmen

Die Abnahmen sind ein Bestandteil der Qualitätssicherung in allen Projektphasen und werden in C2.A Vertrags- und Projektabwicklung+BCC001 konkret beschrieben.

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8 Projektkostenverfolgung

Das Ziel der Projektkostenverfolgung ist, durch Schaffung von Kostentransparenz und zeitnahe Verfolgung der Kostenentwicklung, die Realisierung der Maßnahme in dem vorgegebenen Kostenrahmen zu ermöglichen und eventuelle Abweichungen frühzeitig zu erkennen, um geeig- nete Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu ist es erforderlich, dass

− die Elemente der Kostenplanung und die der Kostenerfassung eindeutig einander zuzuord- nen sind (Kontierung), − Budgetprüfungen vor Auslösen von Bestellungen und / oder Nachträgen rechtzeitig mit dem Bereich Finanzen durchgeführt werden, − Bestellwerte nicht überschritten werden, sondern bei Mehrbedarf eine Bestellwerterhöhung ausgelöst wird, − alle kostenrelevanten Vorgänge (z.B. Bestellungen, Rechnungen, angekündigte/erwartete Nachträge) zeitnah an die Projektleitung und den Bereich Finanzen kommuniziert und er- fasst werden, − ebenfalls alle kostenneutralen Verschiebungen (z.B. Leistungen werden aus einer VE in eine andere verschoben) an das Controlling kommuniziert werden, damit Budgets ggf. angepasst werden können.

Durch den Bereich Finanzen wird die Kostenverfolgung der Gesamtmaßnahme für die SRH/ZRE dokumentiert. Die Darstellung der Kosten und der Kostenentwicklung erfolgt in der Lenkungsgruppensitzung.

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8.1 Anforderungen an die Rechnungstellung

Die Rechnungsanschrift ist der Bestellung zu entnehmen.

Der Versand kann entweder postalisch oder digital erfolgen. Die Adresse für beide Versandar- ten ist der Bestellung zu entnehmen.

Folgende Minimalanforderungen sind vom AN einzuhalten:

  • Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an die Form der Rechnungsstellung

  • Name und Adresse des Leistungsempfängers (zu entnehmen der Bestellung)

  • Datum oder Zeitraum der Lieferung / Leistung / Dienstleistung

  • Angabe der Bestellnummer

  • Angabe der Projektbezeichnung

  • Art, Gegenstand und Umfang der Lieferung / Dienstleistung

  • Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag

  • Bei Abschlags-, Teilschluss- sowie Schlussrechnungen außerdem die Gesamtauftrags-

summe, die angeforderte Gesamtabschlagssumme mit zahlungsauslösendem Ereig-

nis, die bisher erhaltenen Abschlagszahlungen sowie die geforderte Auszahlungs-

summe.

  • Bei Aufträgen, die nach Aufwand (Mengen/Stunden) abgerechnet werden, muss zu-

sätzlich ein Aufmaß, Lieferschein oder Wiegenote o.ä. als Leistungsnachweis vorge-

legt werden. Diese sind bei Anfall von einem Vertreter des Bauherrn gegenzuzeichnen.

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9 Änderungsmanagement

Im Rahmen der Projektplanung und -durchführung ist mit Änderungen zu rechnen, die im ur- sprünglich geplanten Projektablauf Anpassungen erforderlich werden lassen. Der Umgang mit den erforderlichen Änderungen sowie die hieraus abzuleitenden Anpassungen im Maßnahmen- programm bzw. dem Projektverlauf werden im Folgenden beschrieben.

9.1 Ablauf für das Einbringen neuer Aufgaben

Neue, zusätzliche oder gewandelte Aufgaben werden von PS-ZRE als Information für interne Fachabteilungen der SRH, Planer bzw. sonstige beauftragte Dritte verfasst. Dabei ist grundsätz- lich folgender Ablauf vorgesehen:

➢ SRH identifiziert neue, zusätzliche oder gewandelte Aufgaben, die mit dem Gesamtvor- haben in Verbindung stehen. ➢ SRH verfasst für die neuen, zusätzlichen oder gewandelten Aufgaben ein Anforde- rungsprofil bzw. Leistungsbeschreibung und stimmt diese mit den Beteiligten ab, ➢ Ermittlung und Festlegung der vertraglichen Relevanz durch die Beteiligten, Auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und der getroffenen Vereinbarungen erfolgt die Umsetzung der neuen, zusätzlichen oder gewandelten Aufgaben

PS-ZRE Identifizierung neuer, zusätzlicher, gewandelter Aufgaben

Anforderungsprofil / Leistungsbeschreibung

Projektbeteiligte Inhaltliche Abstimmung

Vertragliche Weitere ja Relevanz Vereinbarungen

nein

Aufgabenumsetzung

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10 Terminplanung und -steuerung

10.1 Grundsätze

Das Ziel der Terminplanung ist es, die Realisierung des Vorhabens innerhalb der vorgegebe- nen Zeiträume anhand von festgelegten Terminen sicher zu stellen, ohne die wirtschaftlich und technisch günstige Durchführung des Projektes zu vermindern.

Zur erfolgreichen Durchführung dieser Aufgabe müssen die folgenden organisatorischen und planerischen Voraussetzungen erfüllt sein:

− Die Grundlage der Terminsteuerung ist eine fundierte, eindeutige und mit allen Projektbe- teiligten verbindlich abgestimmte Terminplanung. − Der Detaillierungsgrad der Terminplanung muss ausreichend sein, um eine Koordination und Verfolgung der Vorgänge zu ermöglichen. − Eine wirksame Terminüberwachung verlangt eine zeitnahe Erfassung der terminrelevan- ten Informationen. Dies erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten.

10.2 Terminplanelemente

Die einzelnen Stufen der Terminplanung sind:

− Meilensteinplan − Rahmenterminplan − Detailterminplan − Bau-, Montage- und Fertigungspläne − Inbetriebsetzungsplan

10.3 Ablauf der Terminplanung

Die erforderlichen Ablaufpläne für die Anlagen / Teilprojekte / Bereiche / Gewerke werden auf der Grundlage des Gesamtrahmenterminplanes und abgestimmter Änderungen vom AN mit dem Programm MS Project erstellt und unter Beachtung der nachstehenden Punkte regelmäßig durch den AN aktualisiert:

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− Die Terminveränderungen der Einzelaktivitäten sollen grafisch über einen Soll- / Ist - Ver- gleich ausgewiesen. − Die wesentlichen Verknüpfungen der Aktivitäten in den verschiedenen Anlagenbereichen (unter Berücksichtigung der spezifischen Belange der verfahrens-, maschinen-, elektro- und leittechnischen Ausrüstungen, bauliche Anlagen und Einrichtungen) werden definiert und dargestellt. − Die Terminvorgaben für die Ablaufpläne der Anlagenbereiche, Komponenten etc. werden unter Beachtung der übergeordneten Termine festgelegt, erstellt und aktualisiert. In einer Übersicht werden die wesentlichen Termine für notwendige terminkritische Ent- scheidungen / Leistungen der SRH sowie Leistungen des Lieferanten und Dritter zusam- mengestellt.

Koordination, Steuerung und Zusammenführen der loslieferantenspezifischen Einzeltermin- pläne wird durch den Planer VT durchgeführt. Dies geschieht für alle Projektschritte bis hin zur Abnahme.

10.4 Unterrichtung über den Terminablauf

Der Lieferant informiert die SRH und den Planer VT regelmäßig in den Projektgesprächen und unverzüglich bei Eintreten wesentlicher Ereignisse über die aktuelle Terminsituation. Sich daraus ergebende Änderungen werden vom Planer VT dokumentiert und dem Auftraggeber - entsprechend den Anforderungen der Dokumentationsrichtlinie - übergeben.

10.5 Terminverzögerungen

Der Lieferant teilt der SRH und dem Planer VT sich abzeichnende Terminverzögerungen un- verzüglich schriftlich mit. In der Mitteilung werden folgende Punkte dargelegt:

− Feststellung über die zu erwartende Terminverzögerung einschließlich möglicher Verzöge- rungsdauer − Darlegung der Ursache der Verzögerung sowie Benennung des vermutlich Verantwortlichen − Vorschlag über die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Verzögerung teilweise oder insge- samt aufzuholen.

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10.6 Terminverantwortung

Die Verantwortung für die Terminplanung, Terminkoordination, Terminsteuerung und Termin- verfolgung liegt beim Planer VT. Die Überwachung, Kontrolle und Verfolgung aller Termine des Planer VT erfolgt des Weiteren durch die Projektleitung und -steuerung ZRE.

Die Terminverantwortung des Planer VT umfasst im Wesentlichen:

• die Erstellung und Revision von Terminplänen unter Berücksichtigung von Projektvor- gaben, Detailterminplänen und Daten der Unterlieferanten • Überwachen der Termine durch Soll-Ist-Vergleich; Erstellung diesbezüglicher Status- berichte • das Sammeln und Auswerten von Termininformationen von Fachabteilungen, Lieferan- ten usw. Die Terminüberwachung der Bau- und Montageaktivitäten obliegt dem verantwortlichen Baulei- ter des Planer VT, die der Inbetriebsetzungsaktivitäten dem verantwortlichen Inbetriebsetzungs- ingenieur des Planer VT.

10.7 Terminpläne

Für die Detailplanungsphase, Lieferung, Bau, Montage, Probebetrieb und Inbetriebsetzung der Anlage sind vom AN Rahmenterminpläne (Gant-Diagramm) rechnergestützt unter Berücksich- tigung der Angaben der gewählten Nachunternehmer aufzustellen (MS Project kompatibel). Diese Rahmenterminpläne sind gewerkweise in einem Gesamtabwicklungsplan übergeordnet zusammenzufassen und, sofern nicht anders geregelt, mindestens monatlich an den AG zu übergeben.

Die Pläne müssen so aufgebaut zu sein, dass ein laufender Soll-Ist-Vergleich möglich ist. Der Soll-Ist-Vergleich wird, sofern nicht anders geregelt, mindestens monatlich durchgeführt.

Es ist ein Planverfolgungssystem für alle zu prüfenden Unterlagen über alle bearbeitenden Stel- len und Institutionen aufzubauen, um sicherzustellen, dass die für den Baufortschritt notwendi- gen Unterlagen mit mindestens zwei Wochen Vorlauf auf der Baustelle vorliegen.

Durch die Aufstellung und Fortschreibung von Detailterminplänen durch die AN ist von dem Planer VT sicherzustellen, dass die Pläne rechtzeitig den Nebenunternehmern, Lieferanten (AN) anderer Gewerke und Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden.

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11 Anlagen

Anlage PHB1C4.0.1 Projektorganigramm C4.0.1_Projektorganigramm+ABD001
Anlage PHB2C4.0.2 Projektbeteiligtenverzeichnis Projektbeteiligtenliste+ABA001
Anlage PHB3C4.0.3 Muster Plankopf Bau und VT C4.0.3_Plankopf_Muster_Bau_und_VT+AAC001
Anlage PHB3.1C4.0.3.1 Muster Plankopf Bau und VT_Lieferantennummer C4.0.3.1_Plankopf_Muster_Bau_und_VT_Lieferantennummer+AAC001
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Anlage PHB6C4.0.6 Dokumentenartenklassenschlüssel (DCC) C4.0.6_DIN_EN61355-1_2009_DCC-Tabelle+AEB001
Anlage PHB7C4.1 Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen C4.1 Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen+AQB001
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Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Märkisch C4 Projekthandbuch+ABD001_20 20.09.2023 36 von 36

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