Planung Lärmschutzanlagen Lappersdorfer Kreisel — Objektplanung und Tragwerksplanung

Staatliches Bauamt Regensburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Staatliches Bauamt Regensburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.05.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
348935-2026
Verfahrensnummer
6cd73efb-0520-4513-bf33-3c4231854d22
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Regensburg vergibt Planungsleistungen für Lärmschutzwände am Lappersdorfer Kreisel in der Region Regensburg. Gegenstand sind die Objektplanung von Ingenieurbauwerken (Leistungsphasen 1–3, 6 und 8) sowie die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 3 und 6), jeweils unter Anwendung der BIM-Methodik. Die Bewerbungsfrist endet am 18. Juni 2026; Zuschlagskriterien sind Qualität und Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lappersdorfer Kreisel - Lärmschutzwände Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Leistungen der Tragwerksplanung Verfahrensgegenstand: Vergabe der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-3, 6 und 8 gem. §§ 41 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik. Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 3 und 6 gem. §§ 49 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 25D Planung Laermschutzanlagen

    Lappersdorfer Kreisel - Lärmschutzwände Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Leistungen der Tragwerksplanung ------ Verfahrensgegenstand: Vergabe der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-3, 6 und 8 gem. §§ 41 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik. Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 3 und 6 gem. §§ 49 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik. ------ Das Projekt SPR – Nordspange Regensburg stellt ein gemeinsames Infrastrukturvorhaben der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt und des Landkreises Regensburg sowie des Marktes Lappersdorf dar. Ziel des Projekts ist die verkehrliche Entlastung des nördlichen Stadtgebiets von Regensburg durch die Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Innenstadt und Stadtrand. Das Gesamtvorhaben umfasst den Ausbau der Nordgaustraße, den Neubau der Sallerner Regenbrücke sowie die Umgestaltung des Lappersdorfer Kreisverkehrs. Auf der östlichen Seite der Direktrampe ab Ende Widerlager Überführungsbauwerk bis zum Anschluss an die B 16 wird am Widerlagerbereich der bestehenden Regenbrücke eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m ausgeführt (s. auch Unterlage 11 zur Planfeststellung). Weiter wird die bestehende Lärmschutzwand östlich der Direktrampe Ost A 93 – B 16 auf einer Länge von ca. 80 m an die neue Lage der Fahrbahn angepasst und nach Osten verlegt. Um die Grenzwerte westlich der A 93 im Bereich des Marktes Lappersdorf weitgehend einhalten zu können, ist eine Erhöhung der bestehen-den Lärmschutzwand westlich der R 18 um 2,0 m erforderlich. Die Wand wird im Bereich des Innerortsanschlusses Lappersdorf um ca. 24,5 m verlängert. Im Bereich der Direktrampe West wird die bestehende Lärmschutzwand westlich der Fahrbahn auf einer Länge von ca. 165 m den neuen Verhältnissen angepasst, an den westlichen Fahrbahnrand der Direktrampe West verlegt und in der Weiterführung der Straße auf einer Länge von 170 m und einer Höhe von 3,00 m neu ausgeführt (siehe auch Unterlage 11 zur Planfeststellung). Der Auftragnehmer wird mit der Planung von insgesamt acht unterschiedlichen Lärmschutzwänden beauftragt. Diese sind in der Projektbeschreibung aufgeführt.

    Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/289046
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/289046

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589780-2026

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