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Verwaltungsgemeinschaft Trebgast, 22.09.2026
Bekanntmachung und Leistungsbeschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast (IKZ VG Trebgast) über Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
- Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.01.2023 (2. Änderung vom 13.01.2025) -
Inhaltsverzeichnis
1 Kontaktdaten der ausschreibenden Stelle ................................................................................ 3
2 Beschreibung des Auswahlverfahrens ...................................................................................... 3
3 Teilnahmewettbewerb .................................................................................................................. 3
3.1 Geforderte Nachweise ........................................................................................................ 3
3.2 Form und Frist der Abgabe der Teilnahmeunterlagen .................................................. 4
4 Rechtsgrundlagen und Kooperationsvertrag ............................................................................ 4
4.1 Rechtsgrundlagen ............................................................................................................... 4
4.2 Kooperationsvertrag............................................................................................................ 5
5 Angaben zum Ausschreibungsgegenstand .............................................................................. 5
5.1 Art, Umfang und Ort der Leistung ..................................................................................... 5
5.2 Vorhandene Infrastruktur ................................................................................................... 5
5.3 Offener Netzzugang ............................................................................................................ 6
5.4 Angaben zur Losbildung .................................................................................................... 6
5.5 Qualitätssichernde Maßnahmen ....................................................................................... 6
6 Angebotsabgabe ........................................................................................................................... 7
6.1 Angaben zu den Auswahlkriterien .................................................................................... 7
6.2 Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke .......................................................................... 7
6.3 Vollständigkeit der Angebote ............................................................................................. 7
6.4 Mindestinhalt des Angebots .............................................................................................. 7
6.5 Nachforderungen ................................................................................................................. 8
6.6 Dokumentations- und Nachweispflichten ........................................................................ 8
6.7 Form und Frist der Angebotsabgabe ............................................................................... 9
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7 Geforderte Sicherheiten ............................................................................................................... 9
8 Weitere Informationen .................................................................................................................. 9
8.1 Nutzungsbedingungen Adress- und Geodaten .............................................................. 9
8.2 Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen, Abstimmungsgespräche .......................... 9
8.3 Ersatz von Aufwendungen ................................................................................................. 9
8.4 Schlichtung und Nachprüfung ......................................................................................... 10
9 Gewährleistungsausschluss ..................................................................................................... 10
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1 Kontaktdaten der ausschreibenden Stelle
Name: Verwaltungsgemeinschaft Trebgast
Adresse: Kulmbacher Straße 36, 95367 Trebgast
Kontaktperson: Karin Winkler
E-Mail: winkler.k@vg-trebgast.de
Telefon: 09227 937-21
Regionalschlüssel: 094775439119, 094775439127, 094775439158
NUTS-Code: DE24B
Land: Deutschland
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörde
Haupttätigkeit des öffentl. Auftraggebers: Allgemeine Verwaltungstätigkeit
2 Beschreibung des Auswahlverfahrens
Die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast – nachfolgend „Gebietskörperschaft“ - führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der nach dem sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell mit einem öffentlichen Zuschuss die Planung, Errichtung und den Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, gemäß §12 KonzVgV i.V.m. §14 Abs. 2, Abs. 3 VgV ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch.
Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Erstangebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung nach Auswertung der Erstangebote zu erteilen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Der Auftraggeber wählt anhand der in den Vergabeunterlagen dokumentierten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
Es handelt sich um ein Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ VG Trebgast) der Gemeinden:
- Harsdorf
- Ködnitz
- Trebgast
3 Teilnahmewettbewerb
3.1 Geforderte Nachweise
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) folgende Nachweise vorzulegen:
- Mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswerts. Die Mindestanzahl an Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb von NGA-Netzen nachgewiesen werden. Kann ein Bieter nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen.
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- Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bieter.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine testierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor.
- Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
- Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 5 TKG bei der BNetzA.
- Eigenerklärungen gemäß Anlage 7.
- Erklärung Russlandbezug gemäß Anlage 8.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf ein Nachunternehmen stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise auch für alle vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat bereits mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
• Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften. • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft zu handeln.
3.2 Form und Frist der Abgabe der Teilnahmeunterlagen
Digital über die Vergabeplattform bis spätestens: 22.10.2026, 11 Uhr
4 Rechtsgrundlagen und Kooperationsvertrag
4.1 Rechtsgrundlagen
Folgende Rechtsgrundlagen gelten:
• Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung), • Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie 2.0), • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), • Besondere Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit),
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• GIS-Nebenbestimmungen, • Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K).
Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Bestimmungen jeweils in der im vorläufigen Zuwendungsbescheid (Anlage 12) angegebenen Fassung.
4.2 Kooperationsvertrag
Mit dem bezuschlagten Bieter wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages (Anlage 3) abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig.
Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Bayern erlassen werden. Die Gebietskörperschaft behält sich ein Rücktrittsrecht für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund oder Land vor.
5 Angaben zum Ausschreibungsgegenstand
5.1 Art, Umfang und Ort der Leistung
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das mit Abschluss des Auswahlverfahrens feststehende Erschließungsgebiet.
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
- Das entsprechende Gigabit-Netz muss für Point-to-Point-Lösungen ausgelegt sein.
- Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste (Anlage 1) Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stehen.
5.2 Vorhandene Infrastruktur
Im vorläufigen Erschließungsgebiet der Gebietskörperschaft gemäß beiliegender Übersichtskarte (Anlage 2) sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:
Vorhandene Infrastruktur inklusive Preisvorstellung siehe Anlage 13.1 und 13.2.
Der Auswahlgewinner soll diese Infrastruktur möglichst vollständig übernehmen und in das hier ausgeschriebene Ausbauprojekt integrieren.
Infrastruktur in Projektbeschreibungen vorangegangener Förderverfahren:
siehe www.schnelles-internet-in-bayern.de und Breitbandatlas des Bundes
Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur sowie das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), insbesondere den Grabungsatlas verwiesen.
Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen:
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keine
Die Gebietskörperschaft beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen:
Keine
5.3 Offener Netzzugang
Die im Rahmen des Gigabitprojekts zu vergebenden Leistungen sind grundsätzlich als Beihilfe im Sinne des EU-Beihilfenrechts zu werten. Eine Vereinbarkeit dieser Beihilfen mit dem EU-Beihilfenrecht – ohne Notwendigkeit einer ansonsten erforderlichen Notifizierung – ist dann gegeben, wenn im Rahmen dieses Projekts bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu sind die besonderen Anforderungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen („Gigabit-Rahmenregelung“) in der im (vorläufigen) Zuwendungsbescheid angegeben Fassung zu berücksichtigen – vgl. § 8 Gigabit-Rahmenregelung zum offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene (Gewährung von Open Access).
5.4 Angaben zur Losbildung
Es werden folgende Lose gebildet:
Los 1: Gemeinde Harsdorf
Los 2: Gemeinde Ködnitz
Los 3: Gemeinde Trebgast
Angebote können abgegeben werden für ein oder mehrere Lose. Der Bieter hat, sofern er ein Angebot für mehrere oder alle Lose abgibt, getrennt und zusammenfassend anzubieten und im Rahmen der Zusammenfassung anzugeben, ob bzw. inwieweit sich die Wirtschaftlichkeitslücke bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ändert.
Die Gebietskörperschaft behält sich vor, den Auftrag als Gesamtleistung oder als Teilleistung entsprechend den einzelnen Losen an verschiedene Bieter zu vergeben.
5.5 Qualitätssichernde Maßnahmen
Zur Sicherung des kommunalen Straßenvermögens ist eine qualifizierte Qualitätssicherung vorgesehen, die im Auftrag der Gemeinde die ordnungsgemäße und nachhaltige Ausführung der Baumaßnahme – insbesondere hinsichtlich Oberflächenqualität und Unterbau – überwacht und die Einhaltung der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere der ZTV A-StB 12, bei Bedarf durchsetzt.
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6 Angebotsabgabe
6.1 Angaben zu den Auswahlkriterien
Es wird derjenige Netzbetreiber ausgewählt, der anhand der folgenden Auswahlkriterien das wirtschaft- lichste Angebot einreicht:
| Auswahlkriterien | Gewichtung in % |
|---|---|
| Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke | 75 |
| Endkundenpreise | 10 |
| Zeitpunkt der Inbetriebnahme | 10 |
| Alternative Verlegemethoden | 5 |
Das Wertungsvorgehen ist in Anlage 4 dargestellt.
6.2 Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Zur Darstellung ist der Finanzierungsplan gemäß Anlage 10 zu verwenden. Der Finanzierungsplan ist jeweils pro angebotene, einzelne Lose und Loskombinationen/Gesamtlos abzugeben.
Weisen alle eingegangenen Angebote eine Wirtschaftlichkeitslücke von mehr als die nachfolgenden Werte auf, behält sich die Gemeinde die Aufhebung des Verfahrens vor.
Los 1: 2.300.000 €
Los 2: 3.800.000 €
Los 3: 3.100.000 €
Um die Anforderungen aus § 6 Gigabit-Rahmenregelung zu erfüllen, sind alle gekennzeichneten Pflichtfelder des Finanzierungsplanes vom Bieter auszufüllen.
Im Übrigen sowie im Falle einer Losbildung behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die eingegangenen Angebote die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erheblich überschreiten und/oder eine wirtschaftliche Auftragsvergabe nicht möglich ist.
6.3 Vollständigkeit der Angebote
Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen vollständig geprüft hat. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe des Weiteren, dass er die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mindestanforderungen und sonstigen Vorgaben inhaltlicher Natur sowie die verfahrensrechtlichen Vorgaben akzeptiert, soweit er sie nicht ausdrücklich beanstandet oder als unvollständig oder klärungsbedürftig hinterfragt hat.
6.4 Mindestinhalt des Angebots
Der Bieter hat auf Grundlage dieser Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der definierten Leistungsanforderungen (vgl. Ziff. 5.1) für das Erschließungsgebiet, ein Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen (vgl. Ziff. 5.2) so weit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Bieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten und in der Projektbeschreibung (Anlage 11) anzugeben.
Das Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
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- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur, eingesetzte Technologie (PtP / GPON / ...)
- Endkundenpreise inklusive Bereitstellungsgebühr für Produkte mit den in Ziff. 5.1) genannten Zielbandbreiten, aufgegliedert in Angebote für private sowie geschäftliche Endkunden (siehe Wertungskriterien Anlage 4),
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Bauzeit- und Zahlungsplan,
- Angaben zur Zuverlässigkeit, Hochwertigkeit, Ausfallsicherheit, Redundanz und Entstörzeit,
- Angaben zu angebotenen Zugangsvarianten gemäß Ziff. 7.5 Gigabit-RL 2.0 i.V.m. § 8 Abs. 1 ff. Gigabit-RR und § 155 TKG inkl. zugehöriger Vorleistungspreise, hierzu ist Anlage 6 auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen,
- Darstellung/Nachweis, dass der Bieter sämtliche Planungsarbeiten und -schritte (einschließlich Genehmigungs- und Ausführungsplanungen), die für die Erschließung im jeweiligen Projektgebiet erforderlich sind, übernehmen wird,
- Darstellung/Nachweis, inwieweit der Bieter kommunale und nichtkommunale Bestandsinfrastrukturen (Leerrohre, Glasfasern, etc.) konkret zu nutzen beabsichtigt,
- Eindeutige Darstellung, in welchem Umfang das Angebot die Anwendung alternativer Verlegemethoden vorsieht (siehe Wertungsvorgehen, Anlage 4),
- Projektbeschreibung (Anlage 11)
Mit Angebotsabgabe versichert der Bieter, im Zuschlagsfall die Eigenerklärung bezüglich seiner Kenntnisnahme des Zuwendungsbescheides (inkl. den darin enthaltenen Nebenbestimmungen sowie die daraus erwachsenden Verpflichtungen) sowie der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastruktur abzugeben (Anlage 9).
Folgende Dokumente der Ausschreibungsunterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen:
• 05_...GigabitRL-x_AV_Mindestanforderungen_an_Angebote_WiLü • 06...GigabitRL-x_AV_Vorleistungspreise • 09...GigabitRL-x_AV_Erklärungen_des_ausgewählten_Betreibers (* siehe oben) • 10...GigabitRL-x_AV_Finanzierungsplan_Eckpunkte_WiLü • 11..._GigabitRL-x_AV_Projektbeschreibung_WiLü
6.5 Nachforderungen
Die Gebietskörperschaft behält sich vor, in Übereinstimmung mit § 56 Abs. 2, 3 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
6.6 Dokumentations- und Nachweispflichten
Der/Die bezuschlagte/n Bieter haben Zulieferpflichten betreffend Nachweis- und Dokumentations- pflichten aus dem Bundesförderprogramm unter anderem für nachfolgende Punkte:
• Im Rahmen von Auszahlungen (Nr. 1.3 ANBest-Gk, Nr. 1.2 BNBest-Gigabit) • Verwendungsnachweis (Nr. 6 ANBest-Gk, Nr. 4 BNBest-Gigabit) • Sonstige Nachweis-, Dokumentations- und Informationspflichten (Nr. 5 BNBest-Gigabit) • Dokumentationspflichten aus § 9 der Gigabit-RR
Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter die Erfüllung dieser Pflichten für den Zuschlagsfall zu.
Für die Gebietskörperschaft (Zuwendungsempfänger) bestehen folgende Kommunikationspflichten:
• Mitteilungspflichten nach Nr. 5 ANBest-Gk/P • Mitteilungs- und Berichtspflichten nach Nr. 3 BNBest-Gigabit • Mitteilungspflichten gemäß den Zuwendungsbescheiden (Bund und Land)
Mit Angebotsabgabe sichert der Bieter die Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflichten für den Zuschlagsfall zu.
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6.7 Form und Frist der Angebotsabgabe
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe: 4 Wochen nach Ende Teilnahmewettbewerb
Form der Angebotsabgabe: verpflichtend digital über die Vergabeplattform
Bindefrist: 12 Monate ab Ende der Angebotsabgabefrist
Leistungszeitraum: ca. 10 Jahre (Bau und Betrieb, ggf. verlängerbar)
Bieterfragen: bis 1 Woche vor Ende der Angebotsabgabefrist
7 Geforderte Sicherheiten
Der/Die bezuschlagte/n Bieter hat eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung der Zuwendung für die Zeit bis zur Herstellung der Breitbandversorgung in Höhe von 75 Prozent der Zuwendung mit Vorlage vor Abschluss des Zuwendungsvertrages zwischen Gebietskörperschaft und Netzbetreiber zu stellen.
8 Weitere Informationen
8.1 Nutzungsbedingungen Adress- und Geodaten
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Nutzungsbedingungen des Projektträgers einverstanden. Insbesondere gilt:
• Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden. • Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden. • Alle Daten sind nach Beendigung dieses Förderprojekts bzw. Erfüllung aller relevanten Nachweispflichten zu löschen.
8.2 Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen, Abstimmungsgespräche
Enthalten die Vergabeunterlagen, andere in diesem Vergabeverfahren relevante Unterlagen oder sonstige Informationen an die Bieter Unklarheiten, sind unvollständig und/oder verstoßen nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, hat der Bieter die Gebietskörperschaft (bzw. die Vergabestelle) im Rahmen seiner Hinweis- und Rügeobliegenheit unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, spätestens bis zum Ablauf der den ausgewählten Bewerbern im Auswahlverfahren gesetzten Frist zur Abgabe von Angeboten. Unterlässt der Bieter einen gebotenen Hinweis, kann er sich auf Unklarheiten oder Rechtsverstöße gegenüber dem Zuwendungsempfänger (bzw. der Vergabestelle) nicht mehr berufen.
Etwaige Fragen zur Antrags-/Angebotsabgabe sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
8.3 Ersatz von Aufwendungen
Der Auftraggeber erstattet keine Kosten für die Angebotserstellung und sonstige Aufwendungen im Rahmen der Durchführung des Verfahrens. Dies gilt auch für die Durchführung von Verhandlungsrunden bzw. Bietergesprächen im Fall der Aufhebung des Verfahrens. Die Bieter verzichten durch Stellung eines Teilnahmeantrages bzw. Angebotslegung auf etwaige Aufwendungsersatzansprüche.
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8.4 Schlichtung und Nachprüfung
Die nachfolgend genannte Vergabekammer entscheidet in erster Instanz über förmliche Nachprüfungsanträge von Bietern oder Bewerbern.
Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Anschrift: Postfach 6 06, 91511 Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 53-1277
Fax: +49 981 53-1837
WWW: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/leistung/leistung_49673/index.html
9 Gewährleistungsausschluss
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen samt Anlagen eventuell unzutreffende oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung. Die Bieter haben daher die Informationen entsprechend zu überprüfen.
Die Bieter bestätigen mit ihrem Angebot, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen des Leistungsgegenstandes informiert zu haben. Sie erkennen an, dass die Vergabestelle keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernehmen kann und ihnen insoweit keine Schadenersatzansprüche entstehen.
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