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Zusicherung zur Einhaltung der Mindestanforderungen
| Netzbetreiber: | |
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| Anlage zum Angebot vom: |
Diese Zusicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Fehlt diese oder wird sie inhaltlich verändert, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Hiermit sichert das Unternehmen zu, dass folgende Mindestanforderungen im Rahmen der Leistungserbringung uneingeschränkt erfüllt werden.
• Breitbandversorgung von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch im Projektgebiet,
• Einhaltung der Vorgaben des Materialkonzepts und für die Dimensionierung passiver Infrastruktur,
• Angabe von Vorleistungspreisen und -produkten,
• Einräumung eines uneingeschränkten Zugangs- und Prüfrechts für den Zuwendungsgeber,
• Vorlage einer Netzplanung und Dokumentation, entsprechend den einschlägigen GIS- Nebenbestimmungen,
• Nachweis einer Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der BNetzA geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen,
• Vorlage einer detaillierten Meilensteinplanung, die quartalsgenau das Erreichen bestimmter Ausbauziele sowie entsprechende Auszahlungsziele von Teilbeträgen der Zuwendung vorsieht,
• Gewährleistung von Open Access – d. h. im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten, und zwar unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde,
• Nachweispflichten – Ich sichere zu, nach Ablauf der Zweckbindungsfrist unaufgefordert binnen sechs Monaten nachzuweisen, wie viele Teilnehmer im Rahmen der Maßnahme tatsächlich angeschlossen und wie viele Einnahmen aus Vorleistungsprodukten, Endkundenprodukten und Gewerbeanschlüssen tatsächlich erzielt wurden,
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• Gewährleistung einer sachgerechten Dokumentation – d. h. die geförderten Infrastrukturen sind nach den Vorgaben des § 9 Gigabit-Rahmenregelung sowie des Merkblattes zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus zu dokumentieren. Sämtliche für die Evaluierung der Gigabit-Rahmenregelung und des Bundesförderprogramms erforderlichen Datenerhebungen, die meiner Mitwirkung und Unterstützung bedürfen, werden zugesichert,
• Einhaltung der Publizitätspflichten, insbesondere Informations- und Kommunikationsmaßnahmen nach Nr. 5.1. bis 5.3 BNBest-Gigabit,
• Die errichteten Gigabit-TK-Netzinfrastrukturen müssen mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung der geförderten Anschlüsse soll durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeitraum bereits ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Datum, Name(n), Funktion(en), Unterschrift(en)