Planung, Durchführung und Auswertung von Übungen für IT-Notfälle
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.07.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.900.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- govdigital eG
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 418244-2025
- Verfahrensnummer
- 837743a4-4841-454f-91e0-51a5e0557a31
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die govdigital eG, eine bundesweit tätige Genossenschaft mit Sitz in Berlin, sucht Unterstützung für Übungen zu Notfällen in der Informationstechnik. Der Auftrag umfasst die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung solcher Übungen sowie optionale Beratung und Schulungen; ergänzend soll eine Bibliothek mit standardisierten Vorlagen und Dokumentationen aufgebaut werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5,9 Millionen Euro, die Laufzeit 1.460 Tage, und die Angebotsfrist endet am 25. Juli 2025.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des govdigital Services für IT-Notfallübungen unterstützt der künftige Auftragnehmer im Auftrag der govdigital eG die Bedarfsträger bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung von IT-Notfallübungen oder übernimmt die einzelnen Phasen komplett. Der Service umfasst auch damit verbundene Beratungsleistungen und Schulungen, soweit der Bedarfsträger dies wünscht. In einer Übungskit-Bibliothek erzeugt die govdigital eG in Zusammenarbeit mit dem künftigen Auftragnehmer Vorlagen für Assessments, Übungs-Szenarien, Durchführungspläne, Auswertungen und auditgeeignete Dokumentation von Übungen, welche die Bedarfsträger dann individualisiert nutzen können. Die Bibliothek erlaubt die Durchführung entsprechender Übungen auf standardisierte Weise und die Einsparung interner Ressourcen. Der Service wird sich an Best Practices und relevanten Standards für IT-Notfallübungen orientieren.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · IT-Notfallübungen
Die govdigital eG ist eine bundesweite Genossenschaft zur Integration innovativer IT-Lösungen im öffentlichen Sektor. Genossenschaftsmitglieder sind ausschließlich Einheiten der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen in öffentlicher Hand. govdigital und ihre Mitglieder agieren als Plattform für Austausch und Entwicklung rund um das Thema innovative IT-Technologien. Der partnerschaftliche Austausch von Know-how und Kompetenz der Mitglie-der schafft einen wichtigen Mehrwert für die digitale Zukunft des öffentlichen Sektors. Die govdigital eG hat sich zum Ziel gesetzt, sichere und zuverlässige digitale Infrastrukturen für die Aufgaben der Verwaltung und Daseinsvorsorge zu schaffen. Übungen für IT-Sicherheitsnotfälle sind notwendig, um die diesbezügliche Reaktionsfähigkeit der IT-Organisationen zu stärken und Schwachstellen in bestehenden Prozessen frühzeitig zu identifizieren. Sie sind daher notwendiger Bestandteil von BCM- und ITSCM-Prozessen. Ohne regelmäßige Übungen riskieren Organisationen ineffektive Reaktionen im Ernstfall, was schwerwiegende Folgen für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung haben kann. Ziel der govdigital eG in diesem Vergabeverfahren ist es, für ihre gegenwärtigen und künftigen Mitglieder und deren Träger (nachfolgend zusammen Bedarfsträger genannt) Leistungen zu Übungen für Cyber- und IT-Sicherheitsnotfälle und -Krisen und zu sonstigen BCM-Komponenten und -Übungsarten gemäß BSI Standard 200-4 (nachfolgend zusammengefasst IT-Notfallübungen genannt) zu beschaffen, um den Bedarfsträgern einen "govdigital Service für IT-Notfallübungen" anzubieten. Der Service für IT-Notfallübungen wird als zentraler Service durch die govdigital eG für ihre Bedarfsträger angeboten. Je nach Fallgestaltung sind die Leistungen im Wesentlichen durch den künftigen Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der govdigital eG zu erbringen. Die Koordination und teilweise auch die Leistungserbringung erfolgt zudem auch durch die govdigital eG selbst. Weiteres Ziel dieses Vergabeverfahren ist es, durch eine govdigital-eigene Bibliothek von individualisierbaren Übungskits einen Wissenstransfer zwischen Bedarfsträgern zu ermöglichen. Im Rahmen des govdigital Services für IT-Notfallübungen unterstützt der künftige Auftragnehmer im Auftrag der govdigital eG die Bedarfsträger bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung von IT-Notfallübungen oder übernimmt die einzel-nen Phasen komplett. Der Service umfasst auch damit verbundene Beratungsleistungen und Schulungen, soweit der Bedarfsträger dies wünscht. In einer Übungskit-Bibliothek erzeugt die govdigital eG in Zusammenarbeit mit dem künftigen Auftragnehmer Vorlagen für Assessments, Übungs-Szenarien, Durchführungspläne, Auswertungen und auditgeeignete Dokumentation von Übungen, welche die Bedarfsträger dann individualisiert nutzen können. Die Bibliothek erlaubt die Durchführung entsprechender Übungen auf standardisierte Weise und die Einsparung interner Ressourcen. Der Service wird sich an Best Practices und relevanten Standards für IT-Notfallübungen orientieren.
Frist: 25.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Un-terlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen. Angebote, die (ggf. nach Ablauf einer angemessenen Nachforderungsfrist) nicht alle geforder-ten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von dem Auftrag-geber gesondert verlangten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu dem von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Un-terlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen. Angebote, die (ggf. nach Ablauf einer angemessenen Nachforderungsfrist) nicht alle geforder-ten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von dem Auftrag-geber gesondert verlangten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu dem von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 738833-2025
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