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Gemeinde Grünheide (Mark) Planungsleistungen LPH 5 & LPH 6 – Oberleitungsanlage Hp Hangelsberg
GEMEINDE GRÜNHEIDE (MARK)
Vergabeunterlage – Leistungsbeschreibung
Vergabe-Nummer 209-2026
Planungsleistungen der LPH 5 & LPH 6
für den Umbau der Oberleitungsanlage im Rahmen des Neubaus einer
Personenüberführung über die Bahnstrecke 6153 am Haltepunkt Hangelsberg
Vergabestelle Gemeinde Grünheide (Mark)
Bekanntmachung Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (vergabemarktplatz.brandenburg.de) sowie Amtsblatt der EU (TED)
Projekt Beseitigung Bahnübergang Hangelsberg – Neubau Personenüberführung Str. 6153, Hp Hangelsberg
Planungsgegenstand Oberleitungsanlage (Fahrleitung, Verstärkungsleitung, Erdung/Rückstromführung, Blitzschutz-Schnittstelle)
Grundlage Entwurfsplanung Oberleitungsanlage, BPS Rail GmbH, Projekt-Nr. 25014, Ausgabestand 31.07.2026
Dokumentaufbau Teil 1 – Leistungsbeschreibung LPH 6 · Teil 2 – Leistungsbeschreibung LPH 5 · Teil 2.1 – Prüfung der Ausführungsplanung
Stand 27.08.2026
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Inhaltsverzeichnis
Teil 1 – Leistungsbeschreibung LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) ........................................................ 3 Allgemeine Angaben ................................................................................................................................ 3 Ausgangssituation und Projektbeschreibung .......................................................................................... 3 Gegenstand und Ziel der Leistung ........................................................................................................... 4 Leistungsumfang – Grundleistungen Leistungsphase 6 ........................................................................... 4 Sperrpausen und Bauphasen ................................................................................................................... 4 Fachliche Schwerpunktthemen im Leistungsverzeichnis ........................................................................ 5 Einzuhaltende Vorschriften, Richtlinien und Normen ............................................................................. 7 Anforderungen an den Auftragnehmer (Eignung) ................................................................................... 8 Termine .................................................................................................................................................... 8 Vergütung ................................................................................................................................................ 8 Schnittstellen und Zusammenarbeit ........................................................................................................ 8
Teil 2 – Leistungsbeschreibung LPH 5 (Ausführungsplanung) ................................................................ 9 Allgemeine Angaben ................................................................................................................................ 9 Ausgangssituation und Projektbeschreibung .......................................................................................... 9 Gegenstand und Ziel der Leistung ........................................................................................................... 9 Leistungsumfang – Grundleistungen Leistungsphase 5 ........................................................................... 9 Sperrpausen und Bauphasen ................................................................................................................. 10 Fachliche Schwerpunktthemen der Ausführungsplanung ..................................................................... 11 Einzuhaltende Vorschriften, Richtlinien und Normen ........................................................................... 12 Anforderungen an den Auftragnehmer (Eignung) ................................................................................. 13 Termine .................................................................................................................................................. 14 Vergütung .............................................................................................................................................. 15 Schnittstellen und Zusammenarbeit ...................................................................................................... 15
Teil 2.1 – Prüfung der Ausführungsplanung durch einen vom EBA zugelassenen Prüfer ....................... 16 Allgemeine Angaben .............................................................................................................................. 16 Gegenstand der Prüfleistung ................................................................................................................. 16 Anforderungen an den Prüfer ................................................................................................................ 17 Termine .................................................................................................................................................. 17 Ergebnis und Dokumentation ................................................................................................................ 18 Vergütung .............................................................................................................................................. 18
Anlagenverzeichnis (Planungsgrundlagen) ......................................................................................... 19
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TEIL 1
Leistungsbeschreibung Leistungsphase 6 (LPH 6) – Vorbereitung der
Vergabe / Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Bauausführung
der Oberleitungsanlage
Allgemeine Angaben
Auftraggeberin Gemeinde Grünheide (Mark)
Vergabegegenstand Freiberufliche Planungsleistung, HOAI Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
Bezugsobjekt Oberleitungsanlage der DB-Strecke 6153 im Bereich Haltepunkt Hangelsberg, ca. km 36,7–37,6
Ausführungsort Bauwerksumfeld Personenüberführung (PÜ) Hangelsberg, Gemeinde Grünheide (Mark)
Fertigstellungstermin spätestens 06.11.2026
Hinweis: Vergabestelle dieses Verfahrens ist die Gemeinde Grünheide (Mark). Die DB InfraGO AG ist nicht Vertragspartnerin oder Vergabestelle dieses Vergabeverfahrens; sie wird im Folgenden ausschließlich in ihrer Funktion als Betreiberin der betroffenen Eisenbahninfrastruktur und als Trägerin der einschlägigen Regelwerke (VV BAU-STE, Ebs-Regelwerk, Ril-Werke) genannt.
Ausgangssituation und Projektbeschreibung
Über die zweigleisige, mit 15 kV / 16,7 Hz elektrifizierte DB-Strecke 6153 (Berlin – Guben) wird bei ca. km 37,10 am Haltepunkt Hangelsberg eine Personenüberführung (PÜ) zur sicheren Fußgängerführung über die Gleise errichtet. Dies steht im Zusammenhang mit der Errichtung der Straßenüberführung (SÜ) Grünheide und der geplanten Auflassung des Bahnübergangs „Straße der Befreiung“. Die vorhandene Oberleitungsanlage muss angepasst werden, um die für die Bauausführung der PÜ erforderliche Baufreiheit zu schaffen und einen neuen, den heutigen Vorgaben entsprechenden Fahrdrahthöhenverlauf herzustellen.
Grundlage der hier ausgeschriebenen Leistung, ist die vorliegende Entwurfsplanung Oberleitungsanlage der BPS Rail GmbH (Projekt-Nr. 25014, Ausgabestand 31.07.2026), die den planerischen Ausgangs- und Zielzustand, die Kostenberechnung sowie die zugehörigen Bestandsunterlagen umfasst und dem Auftragnehmer als verbindliche Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt wird.
Gegenstand und Ziel der Leistung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Bauausführung der Oberleitungsanlage (HOAI-Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe) auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3).
Besonderheit der Bearbeitungsreihenfolge: Abweichend von der üblichen chronologischen Abfolge der HOAI-Leistungsphasen ist die Leistungsphase 6 im Rahmen dieses Projekts vorgezogen und vor der Erstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5, siehe Teil 2 dieses Dokuments) zu erbringen. Ziel ist es, das bauausführungsreife Leistungsverzeichnis frühzeitig auf Basis der Entwurfsplanung zu erstellen, um
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die nachgelagerte Ausschreibung der Bauleistung vorzuziehen. Die Ausführungsplanung (Teil 2) wird durch denselben Auftragnehmer erbracht, der bereits mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses (Teil 1, LPH 6) beauftragt ist, und konkretisiert die Entwurfsplanung anschließend im Detail; etwaige daraus resultierende, das Leistungsverzeichnis betreffende Anpassungen gibt der Auftragnehmer unverzüglich an die Vergabestelle (Gemeinde Grünheide (Mark)) weiter und berücksichtigt sie im Rahmen der Gewährleistung bzw. eines gesondert zu beauftragenden Nachtrags, sofern sie über geringfügige Mengenanpassungen hinausgehen.
Leistungsumfang – Grundleistungen Leistungsphase 6
Der Auftragnehmer erbringt die Grundleistungen der Leistungsphase 6 in Anlehnung an § 55 HOAI (Anlage 15 – Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen/Bahnstromanlagen), angepasst an die Besonderheiten der Bahnoberleitungsplanung. Im Einzelnen umfasst dies:
-
Ermitteln und Zusammenstellen der Mengen (Maste, Gründungen, Ausleger, Kettenwerke, Verstärkungsleitung, Kabel, Erdungsbauteile u. a.) auf Grundlage der Entwurfsplanung als Basis der Leistungsbeschreibung.
-
Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsverzeichnis gemäß Muster LV der DBInfraGO AG.
-
Berücksichtigung der Bauphasenlogik (3 Bauphasen gemäß Entwurfsplanung, u. a. provisorische Verkabelung mittels Interimsmasten) im Aufbau und in der Gliederung des Leistungsverzeichnisses.
-
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen des Leistungsverzeichnisses zu den übrigen am Projekt fachlich Beteiligten (u. a. konstruktiver Ingenieurbau/KIB für das Bauwerk PÜ, Leit- und Sicherungstechnik, DB InfraGO AG als Anlagenbetreiberin).
-
Ermitteln der Kosten anhand der Ergebnisse des Leistungsverzeichnisses.
-
Kostenkontrolle durch Vergleich der Ergebnisse des Leistungsverzeichnisses mit der Kostenberechnung der Entwurfsplanung.
-
Zusammenstellen der vollständigen Vergabeunterlagen für die spätere Ausschreibung der Bauleistung Oberleitungsanlage (Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, Vorbemerkungen, Mengenermittlung, ggf. Anlagen).
Sperrpausen und Bauphasen
Die Bauausführung der Oberleitungsanlage ist gemäß Entwurfsplanung in drei fest terminierten Sperrpausen (Bauphasen) auszuführen. Das Leistungsverzeichnis ist so zu gliedern, dass die Bauleistungen den jeweiligen Sperrpausen eindeutig zugeordnet werden können:
| Bauphase | Sperrpause (Zeitraum) | Wesentlicher Leistungsinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauphase 1 | 15.–22. März 2027 8 Tage | Provisorische Verkabelung der Verstärkungsleitung im Bereich der PÜ mittels Interimsmasten; parallel Einbau weiterer Bohrgründungen entlang der Strecke (vorgesehen am Gegenrichtungsgleis). Abbruch vereinzelter Bestandsmaste und die Herstellung der Interimsmaste. | ||||||
| Bauphase 2 | 09.–16. Juli 2027 8 Tage | Herstellung der in Bauphase 1 zurückgestellten Gründungen am jeweils anderen Gleis (vorgesehen am Richtungsgleis). |
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| Bauphase | Sperrpause (Zeitraum) | Wesentlicher Leistungsinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauphase 3 | 07. Januar – 04. Februar 2028 rd. 21 Tage | HAUPTARBEIT / HAUPTBAUPHASE | ||||||
| Komplexer Gesamtumbau der Oberleitungsanlage innerhalb des | ||||||||
| Baufeldes: Auftrennen/Einkürzen der Verstärkungsleitung, | ||||||||
| Errichtung der neuen Maste mit Tragwerken für Kettenwerke und | ||||||||
| Verstärkungsleitung, Rückbau der Bestandskettenwerke und | ||||||||
| Einziehen der neuen Kettenwerke Re200, Übernahme der | ||||||||
| Verkabelung im Bereich der PÜ auf die neuen Endzustandsmaste, | ||||||||
| Herstellung des endgültigen Fahrdrahthöhenverlaufs. |
Bauphase 3 (07. Januar – 04. Februar 2028) stellt die Hauptbauphase dar, in der der überwiegende Teil der eigentlichen Umbauleistung an der Oberleitungsanlage im Baufeld auszuführen ist. Änderungen der vorstehenden Sperrpausenfenster durch die DB InfraGO AG bleiben vorbehalten und sind vom Auftragnehmer zu beobachten.
Fachliche Schwerpunktthemen im Leistungsverzeichnis (Zus. verweis auf die LP3)
Über die neu zu errichtende Personenüberführung (PÜ) hinaus ist im Rahmen dieser Planungsleistung die bestehende Oberleitungsanlage der Strecke 6153 im Bereich km ca. 36,7 bis 37,6 anzupassen, um die für die Bauausführung der PÜ erforderliche Baufreiheit herzustellen und den Rückbau des Bahnübergangs „Straße der Befreiung“ vorzubereiten. Kern der Anpassung sind die folgenden fünf fachlichen Schwerpunkte, die in der Planung durchgängig zu berücksichtigen sind:
a) Gründung der neuen und Rückbau der alten Oberleitungsmaste
Die im Planungsbereich vorhandenen Oberleitungsmaste sind überwiegend zurückzubauen und durch neue Einzelmaste zu ersetzen. Als Fundamente für die neuen Maste kommen überwiegend gebohrte Großrohrgründungen zum Einsatz, in die Betonmaste aus dem C-Mast-Sortiment eingesetzt werden; vereinzelt sind Stahlwinkelmaste auf Fertigteilbetonköpfen für Mehrgleisausleger bzw. als Träger für Zwischenverankerungen und Kabelendverschlüsse der Verstärkungsleitung vorzusehen. Für den bauzeitlichen Bauablauf sind Interimsmaste auf provisorischen Rammpfahlgründungen sowie – wo erforderlich – die bauzeitliche Sicherung einzelner Bestandsmaste mittels Rückverankerung einzuplanen. Bei der Einpassung der Maststandorte sind vorhandene Kabelgefäße, die Signalsicht sowie die vorhandene Entwässerung zu berücksichtigen; vor Beginn der Gründungsarbeiten sind Suchschachtungen bzw. Kabelsuchschürfe durchzuführen. Der Rückbau der Bestandsmaste umfasst je nach Standort den vollständigen Abbruch einschließlich Fundament oder, soweit ausreichend, den Rückbau des Fundaments bis mindestens 0,80 m unter Geländeoberkante.
b) Absenkung / Regulierung des Fahrdrahts
Im Bereich der neuen PÜ ist das Kettenwerk der Bauart Re200 abzusenken, sodass unter Berücksichtigung von Durchbiegung, Setzung und Toleranzen eine lichte Höhe von LH = 6,22 m über Schienenoberkante zwischen Fahrleitung und Bauwerksunterkante gewährleistet ist. Die vorhandenen Stützpunkte im Planungsbereich sind durch neue Einzelstützpunkte zu ersetzen, bestehende Querfelder aufzulösen. Im Zuge des späteren Rückbaus des Bahnübergangs ist die vorhandene Fahrdrahtanhebung gemäß Vorgaben der DB InfraGO AG vollständig zurückzubauen und die Regelfahrdrahthöhe FH = 5,50 m bei einer Systemhöhe SH = 1,40–1,80 m herzustellen.
c) Verkabelung der Verstärkungsleitung
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Die entlang der Strecke bahnlinks und bahnrechts mitgeführte Verstärkungsleitung (Bahnstromleitung, Bauform 1×StAlu 185/32 im Bestand bzw. AL 240 im Neubau) ist im Bereich der neuen PÜ nicht als Freileitung über das Bauwerk zu führen, sondern zu verkabeln, d. h. in einer Erdverlegung mit ca. 0,80 m Überdeckung unter Geländeoberkante um das Bauwerk herum bzw. unter diesem hindurchzuführen. Die neuen Maste im Bereich der Verkabelung sind mit Endabfangungen und abgesetzten Kabelendverschlüssen auszurüsten; Kabelmerkbänder und Kabelmerksteine sind vorzusehen. Die Trassierung hat unter Berücksichtigung vorhandener Kabelgefäße, Medien und Entwässerungseinrichtungen zu erfolgen; Suchschachtungen bzw. Kabelsuchschürfe vor Baubeginn sind einzuplanen. Sofern die Kabellänge im Einzelfall unter 100 m verbleibt, ist keine gesonderte Beeinflussungsberechnung erforderlich; dies ist im Zuge der Ausführungsplanung projektspezifisch zu verifizieren.
d) Erdung der Oberleitungsanlage (50 Hz)
Sämtliche neuen und angepassten Maste der Oberleitungsanlage sind regelkonform in die 50-Hz-Erdungs- und Rückstromführungskonzeption der Strecke 6153 einzubinden (Anschluss an das Betriebsgleis, Nutzung bzw. Ergänzung vorhandener Schienenbohrungen, doppelte Erdung der Maste im Bahnsteigbereich). Grundlage ist das im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte Erfassungsblatt für Erdungs- und Rückleitungsverhältnisse, das von einem zu erwartenden Kurzschlussstrom von 10 kA und einem zulässigen Oberstrom von 600 A/Zug ausgeht. Es sind normgerechte Verbinder (z. B. (N)A(ST)YY-O 1×110) unter Beachtung zulässigen Kabellängen zu planen. Das neue Bauwerk der PÜ ist regelkonform in die Erdungsanlage einzubeziehen; die Schnittstelle zwischen äußerer/innerer Bauwerkserdung (KIB) und Bahnerdung (STE) ist so zu planen, dass keine unzulässigen Potentialverschleppungen zwischen den Systemen entstehen. Die eigentliche Erdungsplanung des Ingenieurbauwerks selbst ist nicht Gegenstand dieser Leistung, wohl aber die Definition der elektrotechnischen Schnittstellenanforderungen der Bahnerdung an das Bauwerk.
e) Blitzschutz
Für den Bereich der PÜ ist die Wechselwirkung zwischen dem Blitzschutz-/Potentialausgleichskonzept des Ingenieurbauwerks und der Bahnerdungsanlage der Oberleitung zu betrachten und in der Planung als elektrotechnische Schnittstellenanforderung (Trennungsabstände, zulässige Potentialdifferenzen, Einbindung leitfähiger Bauwerksteile) zu berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung unzulässiger Beeinflussungen zwischen dem Blitzschutzsystem des Bauwerks und der 15-kV-/16,7-Hz- Fahrleitungsanlage sowie der 50-Hz-Erdungsanlage.
Die fünf vorgenannten Schwerpunktthemen (Gründung/Rückbau der Oberleitungsmaste, Fahrdrahtabsenkung, Verkabelung der Verstärkungsleitung, Erdung 50 Hz, Blitzschutz-Schnittstelle) sind im Leistungsverzeichnis mit eigenständigen, eindeutig abgrenzbaren Positionen gemäß des Muster LV DB InfraGo AG abzubilden, sodass Mengen, Einheitspreise und Ausführungsanforderungen für jedes Thema möglichst separat kalkulierbar und abrechenbar sind.
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Einzuhaltende Vorschriften, Richtlinien und Normen
Die Planungsleistung ist unter vollständiger Beachtung der für Bahnanlagen der DB InfraGO AG maßgeblichen Regelwerke zu erbringen. Der Auftragnehmer hat deren jeweils gültige Fassung eigenverantwortlich zu ermitteln und anzuwenden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind insbesondere zu beachten:
| Regelwerk | Anwendungsbereich / Bedeutung für dieses Projekt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| VV BAU / VV BAU-STE | Verfahrensvorschriften der DB InfraGO AG für die Bauüberwachung von Bahnanlagen bzw. von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen (STE), jeweils gültige Fassung, verbindlich für Planung, Bauüberwachung und Bauausführung an Anlagen der DB InfraGO AG. | ||||
| EIGV | Vorgaben zur Erstellung/Änderung von Eisenbahninfrastruktur gemäß den bei DB InfraGO AG GB Fahrweg maßgeblichen Verfahrens- und Genehmigungsprozessen. | ||||
| Ebs-Regelwerk (DB Bahnstromversorgung / Fahrleitung) | Regelzeichnungen und Vorschriften zur Erstellung von Oberleitungsanlagen der DB InfraGO AG, u. a. Ebs 02.05.17 (Kettenwerksabsenkung Re200), Ebs 03.03.50/03.03.58 (Mast- und Fundamentbauarten), Ebs 15.03.17-3 (Erdungsverbinder/zulässige Kabellängen), Ebs 19.01.01 (Höhenbegrenzung/Profileinschränkung), Ebs 19.01.28 (elektrostatische Kleintierabweiser), jeweils aktueller Stand. | ||||
| Ril 997 (u. a. 997.9114, 997.0201) | Konzernrichtlinie Bahnstromanlagen/Fahrleitung der DB InfraGO AG; Kapitel 997.9114 Vogelschutz an Fahrleitungsanlagen; Erfassungsblatt 997.0201 für Erdungs- und Rückleitungsverhältnisse. | ||||
| Ril 819 | Kabelanlagen der Bahnenergieversorgung; Kriterien für erforderliche Beeinflussungsberechnungen bei Kabelverlegung. | ||||
| DIN EN 50122-1 (VDE 0115-3) | Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung; maßgeblich für die 50-Hz-Erdungs- und Potentialausgleichsplanung im Umfeld der Oberleitungsanlage und des Bauwerks PÜ. | ||||
| DIN EN 50341-1 / -2 | Freileitungen über AC 1 kV; Bemessung der Verstärkungsleitung, Abstände zu Bauwerken und Aufbauten (z. B. Stellwerk, Beleuchtung). | ||||
| DIN EN 62305 (VDE 0185-305) | Blitzschutz; heranzuziehen für die Schnittstellenbetrachtung Blitzschutz- /Potentialausgleichskonzept Bauwerk PÜ und Bahnerdung, zur Vermeidung unzulässiger Potentialverschleppungen zwischen Bauwerks- und Bahnerdung. | ||||
| VwV Vogelschutz an Bahnanlagen | Einzuhaltende Sicherheitsabstände zwischen Fahrleitung und Bauwerken sowie Anforderungen an den Kleintier-/Vogelschutz. | ||||
| Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), AEG | Allgemeine eisenbahnrechtliche Grundlagen für Bau und Betrieb von Bahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). |
Hinweis zur Verfügbarkeit interner DB-Regelwerke: VV BAU-STE, das Ebs-Regelwerk sowie die konzerninternen Ril-Werke der DB InfraGO AG sind nicht öffentlich frei zugänglich. Der Auftragnehmer weist im Rahmen seiner Präqualifikation (siehe Ziffer 8) nach, dass er über den erforderlichen Zugang zu
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diesen Regelwerken sowie über die Kompetenz zu deren Anwendung verfügt. Die Vergabestelle stellt die im Rahmen der vorliegenden Entwurfsplanung bereits verwendeten Planungsgrundlagen (siehe Anlagenverzeichnis) zur Verfügung.
Anforderungen an den Auftragnehmer (Eignung)
Angebote werden nur von Bietern berücksichtigt, die die folgenden Eignungsanforderungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweislich erfüllen:
• Gültige Präqualifikation DB InfraGO AG: Der Bieter verfügt über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation im Präqualifikationssystem der Beschaffung Infrastruktur der DB InfraGO AG für die Kategorie „Planung Oberleitungsanlagen“ und weist diese durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats bzw. Eintrags nach.
Sonstige Bedingungen
• Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen; jedes Mitglied hat die geforderte Eignung anteilig entsprechend seinem Leistungsanteil nachzuweisen, mindestens jedoch ist die Präqualifikation „Planung Oberleitungsanlagen“ durch das für die OLA-Planung verantwortliche Mitglied nachzuweisen.
• Die beschriebenen Leistungen sollen an einen Bieter (oder Bietergemeinschaft) vergeben werden.
Termine
| Meilenstein | Termin | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fertigstellung Leistungsverzeichnis / Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) | |||||
| spätestens 09.11.2026 | |||||
| Übergabe an die Vergabestelle zur Einleitung der Bauausschreibung | mit Fertigstellung, 12.11.2026 |
Der Fertigstellungstermin 06.11.2026 ist verbindlich, da die Bauausschreibung der Oberleitungsanlage im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit den weiteren Baumaßnahmen (Bauphase 1 ab März 2027) eingeleitet werden muss.
Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines nach den Bestimmungen der HOAI 2021 in der jeweils gültigen Fassung frei zu vereinbarenden Pauschalhonorars. Die HOAI-Honorartafeln dienen als Orientierung, sind jedoch nicht preisrechtlich verbindlich. Die anrechenbaren Kosten sind auf Grundlage der Kostenberechnung der Entwurfsplanung zu ermitteln.
Schnittstellen und Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer stimmt sich während der Bearbeitung eng mit der Vergabestelle (Gemeinde Grünheide (Mark)) ab sowie – in ihrer Funktion als Betreiberin der Eisenbahninfrastruktur und Trägerin der einschlägigen Regelwerke – mit der DB InfraGO AG und den Planern des konstruktiven Ingenieurbaus (Bauwerk PÜ). Bestehende Planungsgrundlagen (siehe Anlagenverzeichnis) werden von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt.
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TEIL 2
Leistungsbeschreibung Leistungsphase 5 (LPH 5) – Ausführungsplanung
für den Umbau der Oberleitungsanlage
Allgemeine Angaben
Auftraggeberin Gemeinde Grünheide (Mark)
Vergabegegenstand Freiberufliche Planungsleistung, HOAI Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
Bezugsobjekt Oberleitungsanlage der DB-Strecke 6153 im Bereich Haltepunkt Hangelsberg, ca. km 36,7–37,6
Ausführungsort Bauwerksumfeld Personenüberführung (PÜ) Hangelsberg, Gemeinde Grünheide (Mark)
Fertigstellungstermin LPH 5 für die Bauphase 1 ungeprüft spätestens bis 09.11.2026
Hinweis: Vergabestelle dieses Verfahrens ist die Gemeinde Grünheide (Mark). Die DB InfraGO AG ist nicht Vertragspartnerin oder Vergabestelle dieses Vergabeverfahrens; sie wird im Folgenden ausschließlich in ihrer Funktion als Betreiberin der betroffenen Eisenbahninfrastruktur und als Trägerin der einschlägigen Regelwerke (VV BAU-STE, Ebs-Regelwerk, Ril-Werke) genannt.
Ausgangssituation und Projektbeschreibung
Die Ausgangssituation entspricht der in Teil 1 (Ziffer 2) beschriebenen Projektlage: Neubau der Personenüberführung (PÜ) über die Strecke 6153 bei ca. km 37,10, Anpassung der Oberleitungsanlage zur Herstellung der Baufreiheit sowie perspektivischer Rückbau des Bahnübergangs „Straße der Befreiung“. Grundlage dieser Leistungsbeschreibung ist ebenfalls die vorliegende Entwurfsplanung Oberleitungsanlage der BPS rail GmbH (Projekt-Nr. 25014, Ausgabestand 31.07.2026).
Gegenstand und Ziel der Leistung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Erstellung der bauausführungsreifen Ausführungsplanung der Oberleitungsanlage (HOAI-Leistungsphase 5) auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung. Die Ausführungsplanung ist so zu erarbeiten, dass sie unmittelbar Grundlage für die Bauausführung sowie für die in Teil 2.1 dieses Dokuments beschriebene Prüfung durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zugelassenen Prüfer ist.
Leistungsumfang – Grundleistungen Leistungsphase 5
Der Auftragnehmer erbringt die Grundleistungen der Leistungsphase 5 in Anlehnung an § 55 HOAI (Anlage 15 – Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen/Bahnstromanlagen), angepasst an die Besonderheiten der Bahnoberleitungsplanung. Im Einzelnen umfasst dies:
- Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit allen für die Bauausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerische
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Darstellung, Lagepläne, Kettenwerks-, Mast- und Fundamenttafeln, Erdungspläne) bis zur ausführungsreifen Lösung.
-
Detailplanung und maßstäbliche Einpassung sämtlicher neuer Maststandorte unter Berücksichtigung vorhandener Kabelgefäße, Signalsicht, Entwässerungseinrichtungen und Medien.
-
Konstruktionsdetails zu Kettenwerksabsenkung, Stützpunkten/Quertrageinrichtungen, Mast- und Gründungsdetails einschließlich der erforderlichen Interims- und Provisoriums Konstruktionen.
-
Detailplanung der Verkabelung der Verstärkungsleitung einschließlich Trassenführung, Kabeltyp, Verlegetiefe, Endabfangungen, Kabelendverschlüssen sowie Kabelkennzeichnung.
-
Detailplanung der Erdungs- und Rückstromführung der neuen und angepassten Maste sowie Definition der elektrotechnischen Schnittstellenanforderungen an die Bauwerkserdung/den Blitzschutz des Bauwerks PÜ.
-
Fortschreiben des Bauphasen- und Terminplans (3 Bauphasen: provisorische Verkabelung und Gründungen, Fertigstellung Restgründungen, Gesamtumbau der Oberleitungsanlage im Baufeld) in Abstimmung mit den Sperrpausenfenstern der DB InfraGO AG.
-
Koordination mit den an der Objektplanung fachlich Beteiligten, insbesondere dem konstruktiven Ingenieurbau (Bauwerk PÜ), der Leit- und Sicherungstechnik sowie der DB InfraGO AG.
-
Überprüfen der Ausführungsplanung auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung sowie auf Einhaltung sämtlicher unter Ziffer 6 genannter Regelwerke.
-
Zusammenstellen der vollständigen, geprüften Ausführungsplanungsunterlagen als Grundlage für die in Teil 2.1 beschriebene EBA-Prüfung sowie für die Bauausführung.
Sperrpausen und Bauphasen
Die Ausführungsplanung ist auf die drei fest terminierten Sperrpausen (Bauphasen) der Bauausführung auszurichten, sodass die geplanten Konstruktionen, Bauteile und Provisorien innerhalb der jeweiligen Sperrpausenfenster tatsächlich herstellbar sind:
| Bauphase | Sperrpause (Zeitraum) | Wesentlicher Leistungsinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauphase 1 | 15.–22. März 2027 8 Tage | Provisorische Verkabelung der Verstärkungsleitung im Bereich der PÜ mittels Interimsmasten; parallel Einbau weiterer Bohrgründungen entlang der Strecke (vorgesehen am Gegenrichtungsgleis). Abbruch der Bestandsmaste nach Herstellung der Interimsmaste. | ||||||
| Bauphase 2 | 09.–16. Juli 2027 8 Tage | Herstellung der in Bauphase 1 zurückgestellten Gründungen am jeweils anderen Gleis (vorgesehen am Richtungsgleis). | ||||||
| Bauphase 3 | 07. Januar – 04. Februar 2028 rd. 4 Wochen | HAUPTARBEIT / HAUPTBAUPHASE | ||||||
| Komplexer Gesamtumbau der Oberleitungsanlage innerhalb des | ||||||||
| Baufeldes: Auftrennen/Einkürzen der Verstärkungsleitung, | ||||||||
| Errichtung der neuen Maste mit Tragwerken für Kettenwerke und | ||||||||
| Verstärkungsleitung, Rückbau der Bestandskettenwerke und | ||||||||
| Einziehen der neuen Kettenwerke Re200, Übernahme der | ||||||||
| Verkabelung im Bereich der PÜ auf die neuen Endzustandsmaste, | ||||||||
| Herstellung des endgültigen Fahrdrahthöhenverlaufs. |
Bauphase 3 (07. Januar – 04. Februar 2028) stellt die Hauptbauphase dar, in der der überwiegende Teil der eigentlichen Umbauleistung an der Oberleitungsanlage im Baufeld auszuführen ist; sie ist bei der Termin-,
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Kapazitäts- und Ablaufplanung vorrangig zu berücksichtigen. Änderungen der vorstehenden Sperrpausenfenster durch die DB InfraGO AG bleiben vorbehalten und sind vom Auftragnehmer zu beobachten.
Fachliche Schwerpunktthemen der Ausführungsplanung/ Verweis auf LP3
Ergänzend zum in Teil 1 beschriebenen Leistungsumfang sind über die neu zu errichtende Personenüberführung (PÜ) hinaus ist im Rahmen dieser Planungsleistung die bestehende Oberleitungsanlage der Strecke 6153 im Bereich km ca. 36,7 bis 37,6 anzupassen, um die für die Bauausführung der PÜ erforderliche Baufreiheit herzustellen und den Rückbau des Bahnübergangs „Straße der Befreiung“ vorzubereiten. Kern der Anpassung sind die folgenden fünf fachlichen Schwerpunkte, die in der Planung durchgängig zu berücksichtigen sind:
Im Unterschied zu Teil 1 ist in der Ausführungsplanung jedes der fünf Themen (Gründung/Rückbau der Oberleitungsmaste, Fahrdrahtabsenkung, Verkabelung, Erdung 50 Hz, Blitzschutz-Schnittstelle) bis zur bauausführungsreifen Detailtiefe auszuarbeiten, einschließlich aller für die Bauausführung erforderlichen Maße, Bauteilbezeichnungen und Ausführungszeichnungen:
a) Gründung der neuen und Rückbau der alten Oberleitungsmaste
Die im Planungsbereich vorhandenen Oberleitungsmaste sind überwiegend zurückzubauen und durch neue Einzelmaste zu ersetzen. Als Fundamente für die neuen Maste kommen überwiegend gebohrte Großrohrgründungen zum Einsatz, in die Betonmaste aus dem C-Mast-Sortiment eingesetzt werden; vereinzelt sind Stahlwinkelmaste auf Fertigteilbetonköpfen für Mehrgleisausleger bzw. als Träger für Zwischenverankerungen und Kabelendverschlüsse der Verstärkungsleitung vorzusehen. Für den bauzeitlichen Bauablauf sind Interimsmaste auf provisorischen Rammpfahlgründungen sowie – wo erforderlich – die bauzeitliche Sicherung einzelner Bestandsmaste mittels Rückverankerung einzuplanen. Bei der Einpassung der Maststandorte sind vorhandene Kabelgefäße, die Signalsicht sowie die vorhandene Entwässerung zu berücksichtigen; vor Beginn der Gründungsarbeiten sind Suchschachtungen bzw. Kabelsuchschürfe durchzuführen und die Kampfmittelfreiheit der Gründungsstandorte zu bescheinigen. Der Rückbau der Bestandsmaste umfasst je nach Standort den vollständigen Abbruch einschließlich Fundament oder, soweit ausreichend, den Rückbau des Fundaments bis mindestens 0,80 m unter Geländeoberkante.
b) Absenkung / Regulierung des Fahrdrahts
Im Bereich der neuen PÜ ist das Kettenwerk der Bauart Re200 abzusenken, sodass unter Berücksichtigung von Durchbiegung, Setzung und Toleranzen eine lichte Höhe von LH = 6,22 m über Schienenoberkante zwischen Fahrleitung und Bauwerksunterkante gewährleistet ist. Die vorhandenen Stützpunkte im Planungsbereich sind durch neue Einzelstützpunkte (Rohrschwenkausleger in Aluminiumbauweise) zu ersetzen, bestehende Querfelder aufzulösen. Im Zuge des späteren Rückbaus des Bahnübergangs ist die vorhandene Fahrdrahtanhebung gemäß Vorgaben der DB InfraGO AG vollständig zurückzubauen und die Regelfahrdrahthöhe FH = 5,50 m bei einer Systemhöhe SH = 1,40–1,80 m herzustellen.
c) Verkabelung der Verstärkungsleitung
Die entlang der Strecke bahnlinks und bahnrechts mitgeführte Verstärkungsleitung (Bahnstromleitung, Bauform 1×StAlu 185/32 im Bestand bzw. AL 240 im Neubau) ist im Bereich der neuen PÜ nicht als Freileitung über das Bauwerk zu führen, sondern zu verkabeln, d. h. in einer Erdverlegung mit ca. 0,80 m Überdeckung unter Geländeoberkante um das Bauwerk herum bzw. unter diesem hindurchzuführen. Die neuen Maste im Bereich der Verkabelung sind mit Endabfangungen und abgesetzten Kabelendverschlüssen
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auszurüsten; Kabelmerkbänder und Kabelmerksteine sind vorzusehen. Die Trassierung hat unter Berücksichtigung vorhandener Kabelgefäße, Medien und Entwässerungseinrichtungen zu erfolgen; Suchschachtungen bzw. Kabelsuchschürfe vor Baubeginn sind einzuplanen. Sofern die Kabellänge im Einzelfall unter 100 m verbleibt, keine gesonderte Beeinflussungsberechnung erforderlich; dies ist im Zuge der Ausführungsplanung projektspezifisch zu verifizieren.
d) Erdung der Oberleitungsanlage (50 Hz)
Sämtliche neuen und angepassten Maste der Oberleitungsanlage sind regelkonform in die 50-Hz-Erdungs- und Rückstromführungskonzeption der Strecke 6153 einzubinden (Anschluss an das Betriebsgleis, Nutzung bzw. Ergänzung vorhandener Schienenbohrungen, doppelte Erdung der Maste im Bahnsteigbereich). Grundlage ist das im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte Erfassungsblatt für Erdungs- und Rückleitungsverhältnisse das von einem zu erwartenden Kurzschlussstrom von 10 kA und einem zulässigen Oberstrom von 600 A/Zug ausgeht. Es sind normgerechte Verbinder (z. B. (N)A(ST)YY-O 1×110) unter Beachtung zulässigen Kabellängen zu planen. Das neue Bauwerk der PÜ ist regelkonform in die Erdungsanlage einzubeziehen; die Schnittstelle zwischen äußerer/innerer Bauwerkserdung (KIB) und Bahnerdung (STE) ist so zu planen, dass keine unzulässigen Potentialverschleppungen zwischen den Systemen entstehen. Die eigentliche Erdungsplanung des Ingenieurbauwerks selbst ist nicht Gegenstand dieser Leistung, wohl aber die Definition der elektrotechnischen Schnittstellenanforderungen der Bahnerdung an das Bauwerk.
e) Blitzschutz
Für den Bereich der PÜ ist die Wechselwirkung zwischen dem Blitzschutz-/Potentialausgleichskonzept des Ingenieurbauwerks und der Bahnerdungsanlage der Oberleitung zu betrachten und in der Planung als elektrotechnische Schnittstellenanforderung (Trennungsabstände, zulässige Potentialdifferenzen, Einbindung leitfähiger Bauwerksteile) zu berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung unzulässiger Beeinflussungen zwischen dem Blitzschutzsystem des Bauwerks und der 15-kV-/16,7-Hz- Fahrleitungsanlage sowie der 50-Hz-Erdungsanlage.
Einzuhaltende Vorschriften, Richtlinien und Normen
Die Planungsleistung ist unter vollständiger Beachtung der für Bahnanlagen der DB InfraGO AG maßgeblichen Regelwerke zu erbringen. Der Auftragnehmer hat deren jeweils gültige Fassung eigenverantwortlich zu ermitteln und anzuwenden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind insbesondere zu beachten:
| Regelwerk | Anwendungsbereich / Bedeutung für dieses Projekt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| VV BAU / VV BAU-STE | Verfahrensvorschriften der DB InfraGO AG für die Bauüberwachung von Bahnanlagen bzw. von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen (STE), jeweils gültige Fassung, verbindlich für Planung, Bauüberwachung und Bauausführung an Anlagen der DB InfraGO AG. | ||||
| EIGV | Vorgaben zur Erstellung/Änderung von Eisenbahninfrastruktur gemäß den bei DB InfraGO AG GB Fahrweg maßgeblichen Verfahrens- und Genehmigungsprozessen. | ||||
| Ebs-Regelwerk (DB Bahnstromversorgung / Fahrleitung) | Regelzeichnungen und Vorschriften zur Erstellung von Oberleitungsanlagen der DB InfraGO AG, u. a. Ebs 02.05.17 (Kettenwerksabsenkung Re200), Ebs 03.03.50/03.03.58 (Mast- und |
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| Regelwerk | Anwendungsbereich / Bedeutung für dieses Projekt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fundamentbauarten), Ebs 15.03.17-3 (Erdungsverbinder/zulässige Kabellängen), Ebs 19.01.01 (Höhenbegrenzung/Profileinschränkung), Ebs 19.01.28 (elektrostatische Kleintierabweiser), jeweils aktueller Stand. | |||||
| Ril 997 (u. a. 997.9114, 997.0201) | Konzernrichtlinie Bahnstromanlagen/Fahrleitung der DB InfraGO AG; Kapitel 997.9114 Vogelschutz an Fahrleitungsanlagen; Erfassungsblatt 997.0201 für Erdungs- und Rückleitungsverhältnisse. | ||||
| Ril 819 | Kabelanlagen der Bahnenergieversorgung; Kriterien für erforderliche Beeinflussungsberechnungen bei Kabelverlegung. | ||||
| DIN EN 50122-1 (VDE 0115-3) | Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung; maßgeblich für die 50-Hz-Erdungs- und Potentialausgleichsplanung im Umfeld der Oberleitungsanlage und des Bauwerks PÜ. | ||||
| DIN EN 50341-1 / -2 | Freileitungen über AC 1 kV; Bemessung der Verstärkungsleitung, Abstände zu Bauwerken und Aufbauten (z. B. Stellwerk, Beleuchtung). | ||||
| DIN EN 62305 (VDE 0185-305) | Blitzschutz; heranzuziehen für die Schnittstellenbetrachtung Blitzschutz- /Potentialausgleichskonzept Bauwerk PÜ und Bahnerdung, zur Vermeidung unzulässiger Potentialverschleppungen zwischen Bauwerks- und Bahnerdung. | ||||
| VwV Vogelschutz an Bahnanlagen | Einzuhaltende Sicherheitsabstände zwischen Fahrleitung und Bauwerken sowie Anforderungen an den Kleintier-/Vogelschutz. | ||||
| Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), AEG | Allgemeine eisenbahnrechtliche Grundlagen für Bau und Betrieb von Bahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). |
Hinweis zur Verfügbarkeit interner DB-Regelwerke: VV BAU-STE, das Ebs-Regelwerk sowie die konzerninternen Ril-Werke der DB InfraGO AG sind nicht öffentlich frei zugänglich. Der Auftragnehmer weist im Rahmen seiner Präqualifikation (siehe Ziffer 8) nach, dass er über den erforderlichen Zugang zu diesen Regelwerken sowie über die Kompetenz zu deren Anwendung verfügt. Die Vergabestelle stellt die im Rahmen der vorliegenden Entwurfsplanung bereits verwendeten Planungsgrundlagen (siehe Anlagenverzeichnis) zur Verfügung.
Anforderungen an den Auftragnehmer (Eignung)
Angebote werden nur von Bietern berücksichtigt, die die folgenden Eignungsanforderungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweislich erfüllen:
• Gültige Präqualifikation DB InfraGO AG: Der Bieter verfügt über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation im Präqualifikationssystem der Beschaffung Infrastruktur der DB InfraGO AG für die Kategorie „Planung Oberleitungsanlagen“ und weist diese durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats bzw. Eintrags nach.
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Sonstige Bedingungen
• Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen; jedes Mitglied hat die geforderte Eignung anteilig entsprechend seinem Leistungsanteil nachzuweisen, mindestens jedoch ist die Präqualifikation „Planung Oberleitungsanlagen“ durch das für die OLA-Planung verantwortliche Mitglied nachzuweisen.
• Die beschriebenen Leistungen sollen an einen Bieter (oder Bietergemeinschaft) vergeben werden.
Termine
| Meilenstein | Termin | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Beauftragung | unmittelbar nach Zuschlagserteilung, zeitlich nach Beauftragung der LPH 6 (Teil 1) | ||||
| Fertigstellung Ausführungsplanung (LPH 5) | Für die Bauphase 1 (BPH 1), ungeprüft spätestens bis 09.11.2026 | ||||
| Übergabe an die Prüfstelle zur Einleitung der Prüfung gem. Teil 2.1 (BPH 1) | Für die Bauphase 1, spätestens 13.11.2026 | ||||
| Fertigstellung Ausführungsplanung (LPH 5) | Für die Bauphase 2 (BPH 2), ungeprüft spätestens bis 09.02.2027 | ||||
| Übergabe an die Prüfstelle zur Einleitung der Prüfung gem. Teil 2.1 (BPH 2) | Für die Bauphase 2, spätestens 11.02.2027 | ||||
| Fertigstellung Ausführungsplanung (LPH 5) | Für die Bauphase 3 (BPH 3), ungeprüft spätestens bis 09.04.2027 | ||||
| Übergabe an die Prüfstelle zur Einleitung der Prüfung gem. Teil 2.1 (BPH 3) | Für die Bauphase 3, spätestens 13.04.2027 |
Der Fertigstellungstermin 09.11.2026 ist verbindlich, damit die anschließende Prüfung der Ausführungsplanung durch einen vom EBA zugelassenen Prüfer gemäß Teil 2.1 fristgerecht ab dem 13.11.2026 aufgenommen werden kann.
Sollte dieser Termin in Gänze nicht zu erreichen sein, müssen min. die Planunterlagen zur Errichtung und Fertigstellung der Bauphase 1, bis zum 09.11.26 an die Prüfstelle übergeben werden bzw. die Planunterlagen zur Errichtung und Fertigstellung für die Bauphase 2, bis zum 09.02.2027 an die Prüfstelle übergeben werden, bzw. die Planunterlagen zur Errichtung und Fertigstellung für die Bauphase 3, bis zum 09.06.2027 an die Prüfstelle, übergeben werden. Die einzelnen Bauphasen gehen aus der Entwurfsplanung hervor. Demzufolge wären bei nicht erreichen des Abgabetermins der Gesamten Ausführungsplanung (BPH 1- 3) bis zum 09.11.26 für die jeweiligen Bauphasen 1, 2 und 3, Prüfläufe zu kalkulieren.
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Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines nach den Bestimmungen der HOAI 2021 in der jeweils gültigen Fassung frei vereinbarenden Pauschalhonorars. Die HOAI-Honorartafeln dienen als Orientierung, sind jedoch nicht preisrechtlich verbindlich.
Schnittstellen und Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer stimmt sich während der Bearbeitung eng mit der Vergabestelle (Gemeinde Grünheide (Mark)) ab sowie – in ihrer Funktion als Betreiberin der Eisenbahninfrastruktur – mit der DB InfraGO AG und den Planern des konstruktiven Ingenieurbaus (Bauwerk PÜ), und übergibt die fertiggestellte Ausführungsplanung rechtzeitig zur Einleitung der Prüfung gemäß Teil 2.1.
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TEIL 2.1
Prüfung der Ausführungsplanung durch einen vom EBA zugelassenen
Prüfer
Allgemeine Angaben
Auftraggeberin Gemeinde Grünheide (Mark)
Vergabegegenstand Prüfleistung durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zugelassenen Prüfsachverständigen (PSV)
Prüfgegenstand Gesamte Ausführungsplanung Oberleitungsanlage gemäß Teil 2 (LPH 5) im Gewerk OLA 1. Fachtechnik und 2. Bautechnik für die Bauphasen 1, 2 u. 3
Beginn der Prüfung frühestens/ab 13.11.2026
Abschluss der Prüfung Für die gesamte Ausführungsplanung min. jedoch Bauphase 1 spätestens bis zum 24.12.2026. Für die Bauphase 2 spätestens bis zum 26.03.2027 Für die Bauphase 1 spätestens bis zum 21.06.2026
Hinweis: Vergabestelle dieses Verfahrens ist ausschließlich die Gemeinde Grünheide (Mark). Die DB InfraGO AG ist nicht Vertragspartnerin oder Vergabestelle dieses Vergabeverfahrens; sie wird im Folgenden ausschließlich in ihrer Funktion als Betreiberin der betroffenen Eisenbahninfrastruktur und als Trägerin der einschlägigen Regelwerke genannt.
Gegenstand der Prüfleistung
-
Gegenstand dieser Leistung ist die fachtechnische Prüfung der Bauphasen 1,2 und 3 , gemäß Teil 2 dieses Dokuments erstellten Ausführungsplanung der Oberleitungsanlage im Bereich der Personenüberführung (PÜ) Hangelsberg, Strecke 6153. Die Prüfung ist durch einen vom Eisenbahn- Bundesamt (EBA) zugelassenen Prüfsachverständigen (PSV) durchzuführen und umfasst sowohl die Fachrichtung STE (Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen, hier insbesondere die 50-Hz-Erdungs- und Rückstromführungsplanung sowie die Fahrleitungsplanung) als auch die Schnittstelle zum konstruktiven Ingenieurbau (KIB) des Bauwerks PÜ.
-
Im Rahmen der Leistungsphase 5 sind die Prozesse der VV Bau STE im üblichen Rahmen für Maßnahmen der DB AG enthalten. Dazu gehören die Fach- und Bautechnische Prüfung der Ausführungsplanung OLA durch EBA-zugelassene Prüfer, sowie die anschließende Freigabe durch einen DB-zertifizierten Bauvorlageberechtigten. Voraussetzung für die Erbringung der BVB- Leistungen ist die Bevollmächtigung des vorgeschlagenen Mitarbeiters durch die zuständige Stelle der DB AG.
Der BVB-Oberleitung übernimmt alle Leistungen gemäß der bei Abgabe des Angebotes gültigen VV BAU-STE (für Unterlagen der Ausführungsplanung der HOAI) im dort geregelten und dokumentierten Umfang.
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Anforderungen an den Prüfer
• EBA-Zulassung: Der Bieter bzw. der von ihm benannte Prüfer muss über eine gültige Anerkennung als Prüfsachverständiger (PSV) des Eisenbahn-Bundesamtes für die Fachrichtung STE verfügen; sofern der Bieter die Prüfung der Schnittstelle KIB nicht in Personalunion abdeckt, ist zusätzlich ein PSV der Fachrichtung IOH (Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau) mit Zulassung für konstruktiven Ingenieurbau hinzuzuziehen bzw. zu benennen.
• Unabhängigkeit: Der Prüfer darf nicht an der Erstellung der zu prüfenden Entwurfs- oder Ausführungsplanung (Teil 1/Teil 2 dieses Dokuments) beteiligt gewesen sein.
• Nachweis: Vorlage der EBA-Anerkennungsurkunde(n) sowie eines Nachweises vergleichbarer Prüftätigkeiten an Oberleitungs- bzw. Fahrleitungsanlagen der letzten 5 Jahre.
Termine
| Meilenstein | Termin | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Übergabe der Ausführungsplanung (min. Bauphase 1) an den Prüfer | ab 12.11.2026 | ||||
| Beginn der Prüfung (min. Bauphase 1) | ab 16.11.2026 | ||||
| Abschluss der Prüfung / Vorlage Prüfbericht mit Freigabevermerk (min. für Bauphase 1) | spätestens 02.01.2027 | ||||
| Übergabe der Ausführungsplanung (min. Bauphase 2) an den Prüfer | ab 09.02.2027 | ||||
| Beginn der Prüfung (min. Bauphase 2) | ab 11.02.2026 | ||||
| Abschluss der Prüfung / Vorlage Prüfbericht mit Freigabevermerk (min. für Bauphase 2) | spätestens 26.03.2026 | ||||
| Übergabe der Ausführungsplanung (min. Bauphase 3) an den Prüfer | ab 09.04.2027 | ||||
| Beginn der Prüfung (min. Bauphase 3) | ab 13.04.2026 | ||||
| Abschluss der Prüfung / Vorlage Prüfbericht mit Freigabevermerk (min. für Bauphase 3) | spätestens 21.06.2026 |
Zwischen der Fertigstellung der Ausführungsplanung (09.11.2026) und dem Beginn der Prüfung (ab 13.11.2026) ist eine kurze Übergabe- und Vorbereitungsfrist vorgesehen. Der Prüfer stimmt Prüfhinweise unmittelbar mit dem Auftragnehmer der Ausführungsplanung (Teil 2) ab, damit etwaige Korrekturen fristgerecht bis zum 24.12.2026 eingearbeitet und abschließend freigegeben werden können. Diese Schritte sind für alle Drei Bauphasen gleichermaßen anzuwenden.
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Ergebnis und Dokumentation
Das Ergebnis der Prüfleistung ist in einem schriftlichen Prüfbericht zu dokumentieren, der je geprüftem Fachbereich (STE und KIB-Schnittstelle) eine nachvollziehbare Aussage zu Prüfgegenstand, Prüfmethodik, festgestellten Mängeln bzw. Prüfhinweisen sowie eine abschließende Freigabe- bzw. Bestätigungserklärung der Ausführungsplanung enthält. Der Prüfbericht ist der Vergabestelle sowie den Auftragnehmern der Teile 1 und 2 dieses Dokuments zu übergeben.
Vergütung
Die Vergütung der Prüfleistung erfolgt nach Angebot des Auftragnehmers auf Grundlage eines Pauschalhonorars; sofern die Prüfleistung honorarrechtlich als Grundleistung eines Prüfingenieurs für Baustatik/Bautechnik bzw. als besondere Leistung im Sinne der HOAI zu qualifizieren ist, dient diese als Orientierung, ohne preisrechtlich verbindlich zu sein.
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Anlagenverzeichnis (Planungsgrundlagen)
Dem Auftragnehmer werden folgende, im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte bzw. herangezogene Unterlagen als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt:
• Deckblatt und Erläuterungsbericht Entwurfsplanung Oberleitungsanlage (BPS rail GmbH, Projekt-Nr. 25014, Stand 31.07.2026)
• Oberleitungslagepläne (EbsL) 6153, Blatt 5–7, Bauphasen 1–3
• Mast- und Fundamenttafel (EbsM/Ebsa) 6153
• Kettenwerkstabelle (EbsT) 6153, Blatt 1
• Bahnenergieleitungsaufstellung (EbsV) 6153, Blatt 1
• Kostenberechnung (Baukostenplanung) Entwurfsplanung
• Erfassungsblatt für Erdungs- und Rückleitungsverhältnisse (997.0201V01), Strecke 6153 Berlin – Guben
• Weitere Planungsgrundlagen gemäß Ziffer 2 des Erläuterungsberichts der Entwurfsplanung (u. a. Ivl- Plan, Baugrundgutachten, Vermessungsunterlagen, Medienpläne)
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