1.0_Projektbeschreibung u Vorbem_Planung_o BIM_11.09.2026.pdf

Planung des Kabeltiefbaus für die 2. Baustufe eines elektronischen Stellwerks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (ohne BIM) - Falkenstein Vogtl. (DFA), ESTW; Planung; 2. Baustufe; Kabeltiefbau; Lph 3, 6 und 7Anlage Nr. 1 Blatt 1/9
Zum Vertrag Nr. 26FEI88432

Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen

Falkenstein Vogtl. (DFA), ESTW;

Planung; 2. Baustufe; Kabeltiefbau;

Lph 3, 6 und 7

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (ohne BIM) Fachautor: FE.EI 5| Roswitha Ott-Urban | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 13.07.2026

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (ohne BIM) - Falkenstein Vogtl. (DFA), ESTW; Planung; 2. Baustufe; Kabeltiefbau; Lph 3, 6 und 7Anlage Nr. 1 Blatt 2/9
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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung .......................................................................................................................... 3 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) ................................................................................................................... 3 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse......................................................................................................................... 4 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................................................. 4 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ..................................................................................................... 4 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ............................................................................. 4 2 Vorbemerkungen ......................................................................................................................................... 5 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ................................................................................................ 5 2.2 Projekttermin- und Arbeitsplan .................................................................................................................. 5 2.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 5 2.4 Einsatz von EDV-Systemen .......................................................................................................................... 5 2.5 Weitere Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 5 2.6 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) ............................................... 5 2.7 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb ........................................................... 6 3 Sonstiges ....................................................................................................................................................... 6 3.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg) ................................ 6 3.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung .................... 6 3.3 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) ......................................................................................................... 7 3.3.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse .............................................. 7 3.3.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung .............................................................................................. 7 3.4 Datenanforderung Flächenmanagement ................................................................................................... 7 3.5 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Gebäude gehört auch der erforderliche Verbau. ......................... 8 3.6 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) ...................... 8 3.6.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungs-verzeichnisse ............................................. 8 3.6.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung .............................................................................................. 9

Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (ohne BIM) Fachautor: FE.EI 5| Roswitha Ott-Urban | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 13.07.2026

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1 Allgemeine Beschreibung 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) Das Projekt „Teilerneuerung ESTW Falkenstein“ umfasst die Hochrüstung des ESTW-Z in Falkenstein von SIMIS-C auf SIMIS-D. Hierfür wird die Hochrüstung weiterer ESTW-A Stellwerke im Einwirkbereich des ESTW Falkenstein erforderlich. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs zum in 2029 umzusetzenden Projektes „ESTW Zwickau“ ist das Projekt „Teilerneuerung ESTW-Falkenstein“ in 2 Baustufen gegliedert. In der 1. Baustufe des Projektes wird die Hochrüstung des ESTW-A Voigtsgrün mit Bedienplatzanpassung der Zentrale ESTW-Z in Falkenstein als Schnittstelle zum ESTW Zwickau umgesetzt. Hierfür wird auch der Kabelkanal zwischen Zwickau und Voigtsgrün erneuert. Die Umsetzung dieser Baustufe erfolgt als Zusammenhangsleistungen aus dem Zwickauer Projekt heraus. In der 2. Baustufe des Projektes wird die sukzessive Hochrüstung der weiteren Stellwerke im Einwirkbereich ESTW Falkenstein umgesetzt. Ab 2031 bis 2034 sollen nach und nach die Betriebsstellen Eich, Falkenstein, Muldenberg, Zwotental, Lengenfeld und Adorf hochgerüstet werden. An den 6 Betriebsstellen sind neue ESTW-Modulgebäude sowie an einigen Standorten neue Ausfahrsignale zu errichten. In den betroffenen Streckenabschnitten der jeweils hochzurüstenden ESTWs sind zudem Kabeltiefbauarbeiten erforderlich. Mit dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Lph 3 sowie 6-7 für den Kabeltiefbau der 2. Baustufe beauftragt werden.

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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (ohne BIM)Anlage Nr. 1 Blatt 4/9
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1.2 Lage / örtliche Verhältnisse

Das ESTW Falkenstein befindet sich im Vogtlandkreis südlich von Zwickau. Die hochzurüstenden ESTWs befinden sich nördlich und südlich von Falkenstein. Der Projektumfang betrifft folgende Strecken bzw. Streckenabschnitte:  Strecke 6650, km 12,9 – 33,7 (Voigtsgrün – Falkenstein)  Strecke 6648, km 11,0 – 22,81 (Eich-Falkenstein)  Strecke 6649, km 0 – 10,3 (Falkenstein – Muldenberg)  Strecke 6663, km 88,8 – 114,2 (Muldenberg – Adorf)  Strecke 6651 km 0 – 8,8 (Zwotental – Klingenthal)

1.3 Betroffene Gebietskörperschaften

Die zu beplanenden ESTWs befinden sich im Freistaat Sachsen, Vogtlandkreis. Für die Aufsicht über die Eisenbahnen des Bundes ist im Freistaat Sachsen das EBA, Außenstelle Dresden, zuständig.

1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter

Zuständigkeiten Dritter sind u.a. zu berücksichtigen bei:  Grunderwerb / zeitweiliger Nutzung  Leitungskreuzungen  Belangen des Umweltschutzes  Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen  Zugänge und Zufahrten zu Bahnanlagen  Anschlussgleisen und –bahnen sowie deren Bedienung

1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse

Das ESTW-Z in Falkenstein steuert unter anderem die folgenden zu beplanenden Betriebsstellen an folgenden Strecken:

  • Eich (Strecke 6648)
  • Voigtsgrün, Lengenfeld (Strecke 6650)
  • Muldenberg (Strecke 6649)
  • Zwotental, Adorf (Strecke 6663)

Es handelt sich um eingleisige, nicht elektrifizierte Strecken.

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2 Vorbemerkungen 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Alle erforderlichen Kosten einschließlich Nebenkosten für Besprechungen beim Auftraggeber (AG) und bei Dritten zur vollständigen Leistungserbringung sind in den Angebotspreis einzurechnen. Beim AG sind mindestens folgende Termine wahrzunehmen: Auftaktbesprechung, mindestens 6 Zwischentermine, Abschlussbesprechung. Von allen Besprechungen beim AG und bei Dritten hat der Auftragnehmer (AN) eine Niederschrift zu fertigen. Niederschriften von Besprechungen beim AG sind innerhalb von 5 Werktagen anzufertigen und vom AG zu genehmigen. Die Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen.

2.2 Projekttermin- und Arbeitsplan Vom Auftragnehmer (AN) ist innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ein detaillierter Terminplan vorzulegen und in einem Termin mit dem AG zu erläutern und abzustimmen. Der Terminplan ist dem AG monatlich vorzulegen und der Sachstand anhand von Dokumenten zu erläutern.

2.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber

Jan Hornig, Projektleiter Harald Dix, Teamleiter Jasmina Heinze, Projektingenieurin

2.4 Einsatz von EDV-Systemen Ergänzend zu den im Vertrag unter Ziff. 14.3 vereinbarten EDV-Datenformaten kann für den Austausch von Arbeitsständen mit der Fachabteilung LST des AG das Dateiformat PlanProXML (*.ppxml) verwendet werden.

2.5 Weitere Vorbemerkungen

2.6 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) Verpflichtung und Befugnis des AN an einem Vorgang mitzuarbeiten, der federführend durch den Objektplaner bzw. anderen an der Planung Beteiligten bearbeitet wird. Werden die Leistungen ohne Beteiligung anderer fachlich Beteiligter erbracht, so liegt die Verantwortlichkeit vollständig bei dem AN.

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2.7 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb Notwendige Leistungen in allen Bereichen, die Gefahren für Leib und Leben darstellen oder die als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sind, müssen vor der Ausführung rechtzeitig dem AG (Projektleitung) angezeigt, mit ihm abgestimmt und durch ihn genehmigt werden, insbesondere:  Das Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle.  Nach Auftragserteilung ist vom AN umgehend die Seite 1 des Sicherungsplanes für jedes Gleis im Bahnhof und auf der freien Strecke über den SiPLa-Workflow auszufüllen und an den für die Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) zu senden.  der AN hat die zeitliche Koordination mit dem zuständigen Bahnhofsmanagement, dem Bauüberwacher Bahn, der Sicherungsfirma oder der in den Sicherheitsbereichen zuständigen Beteiligten (3S-Zentrale) zu leisten.

3 Sonstiges

3.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg) Der Qualitätsprüfer bestätigt jeweils nach Abschluss der Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe (soweit ausgeführt), dass insbesondere Folgendes bei der Bearbeitung der Planung beachtet und berücksichtigt wurde (s. Anlage 11 zum Vertrag):  die vollständige Einarbeitung der Maßgaben der vorhergehenden Planungsphasen (Text und Pläne) einschließlich der Auflagen im Rahmen der Genehmigung,  die vollständige Einarbeitung aller Auflagen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung (soweit zutreffend),  die Beantragung von UIG und ZIE (soweit zutreffend), sowie die Vollständigkeit der Unterlagen hierzu,  die vollständige Erbringung des vertraglich geschuldeten Leistungsbildes. Dies sollte im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden, und zwar hinsichtlich:

  • des Leistungsumfanges (Vollständigkeit der Planung)
  • der Qualität der Planung (Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik / Regelwerk, Passfähigkeit mit korrespondierenden Gewerken (Schnittstellen),  die Übereinstimmung der für die Planung relevanten Bestandsdaten (auch Planunter- lagen) mit dem Ist-Zustand  die Einhaltung der für die vorliegende Planung relevanten betrieblichen Randbedingungen,  die Prüfung der vorgesehenen Planungsfristen auf Plausibilität und Auskömmlichkeit im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme.

3.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung Durch den AN sind grundsätzlich zu beachten:

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 Durchführungsverordnung (EU)Nr. 402/2013 der Kommission vom 30.04.2013 über die gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009" (CSM-Verordnung)  DB-Richtlinie 125.0100 Betriebliches, organisatorisches und technisches Risikomanagement im System Bahn - Teil 1: Handbuch RM Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch. Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören:  Systemdefinition  Sicherheits-/Signifikanzprüfung  Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)  Durchführung des bzw. Beteiligung am Risikomanagementverfahren  ggf. Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau) Der AG stellt dem AN hierfür die relevanten Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung.

Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z10 und 208_1212Z11 Objektplanung Verkehrsanlagen mit/ohne techn. Ausstattung 3.3 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) 3.3.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe  Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 3.3.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

Verbindlich bei DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg anzuwenden für die Leistungsbereiche Verkehrsanlagen mit/ohne techn. Ausstattung sowie Ing.BW) 3.4 Datenanforderung Flächenmanagement

Im Rahmen der technischen Planung sind vom AN die in Anspruch zu nehmenden Flächen zu ermitteln und digital darzustellen. Hierzu sind die ALKIS Daten zu importieren und der

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spezifische Grunderwerb innerhalb des jeweils verwendeten Programmsystems zu realisieren. Dieser wird vom AN anschließend grafisch als Zeichnungsdaten ausgegeben. Hierfür sind vom AN die Umringe der Erwerbsflächen getrennt nach Erwerbsarten auf eigenen Layern auszugeben. Die Namensbezeichnung der Layer orientiert sich hierbei an den Kurzbezeichnungen der Erwerbsarten gemäß Eisenbahn-Bundesamt.

Die Umringe der betroffenen Flurstücke der Vorzugsvariante sind vom AN digital zu erstellen und dem AG zu übergeben.

Die Festlegungen der Datenanforderung Flächenmanagement sind der „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg zu entnehmen.

Leistungsphase 2: Vorplanung  Die vom AN zu beschaffenden amtlichen Karten (ALKIS oder Nachfolger) sind dem AG gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 mit Sachdaten zu übergeben.  Die Umringe der betroffenen Flurstücke sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 zu erstellen und zu übergeben.  Im Zuge der Erarbeitung des Planungskonzeptes sind vom AN bahneigene Flurstücke sowie Duldungsflächen zu berücksichtigen. Für Kompensationsmaßnahmen sind gemäß EBA-Handbuch zur Antrags- und Verwendungsprüfung vorrangig bundeseigene Grundstücke zu verwenden. Abweichungen sind zu begründen

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Die Umringe der betroffenen Flurstücke sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 zu übergeben. Sofern die Umringe der betroffenen Flurstücke bereits im Lph. 2 erstellt wurden, sind diese zu validieren.  Des Weiteren ist die Reihenfolge der benötigten Flurstücke, in Abhängigkeit der wesentlichen Bauphasen, darzustellen.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung  Der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 anzupassen.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Die Reihenfolge der benötigten Flurstücke ist zu berücksichtigen.

Leistungsphase 8: Bauoberleitung  Im Rahmen der Baudurchführung ist auf die tatsächliche Flächenverfügbarkeit zu achten.

3.5 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Gebäude gehört auch der erforderliche Verbau.

3.6 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) 3.6.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungs-verzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden.

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Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung  Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe  Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 3.6.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Preisnachlässe sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen. 

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