Anlage 6 zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen Datenaustausch
Bestimmungen für den Datenaustausch zwischen Tiefbauamt und Dritten
Grundsätzliches:
Der Datenaustausch zwischen den Beteiligten erfolgt unentgeltlich.
Der elektronische Datenaustausch erfolgt i.d.R. über E-Mail, bei großen Datenmen- gen mit dem stadteigenen Dateibriefkasten. Die versandten Daten sollen grundsätz- lich einmal im PDF-Format zur Vervielfältigung und / oder als Information verschickt werden. Zeichnungen generell als CAD-Datei und im PDF-Format.
Bei der Stadt Stuttgart ist eine Dateigröße bis zu 8 MB per E-Mail möglich. Kompri- mierte Dateien dürfen nicht als selbstextrahierende EXE- Files versandt werden, da diese von dem EDV-Sicherheitssystem zurückgewiesen werden.
Die Beteiligten arbeiten mit unterschiedlichen CAD-Systemen, welche unterschiedli- che Datenformate erzeugen.
Für den Datenaustausch sind jedoch gewisse Strukturen unerlässlich. Jeder Betei- ligte stellt die Struktur seiner GIS und CAD-Dateien als Information zur Verfügung. Das können u.a. sein: Layerbelegungen, Farbbeschreibungen, Stift- / Plotdefinitions- tabellen, Linienarten, Fonts, Formatbeschreibungen von ASCII-Dateien usw. Die De- tails sind abzustimmen.
Die GIS und CAD-Datenstrukturen müssen so detailliert gegliedert und selbsterklä- rend sein (z.B. Layerbelegungen, Referenzfiles), dass die anderen Beteiligten in der Lage sind, nach Übernahme die Dateiinhalte entsprechend ihrer Bedürfnisse aus- und einschalten zu können. Wünsche sind so weit wie möglich zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jeder Beteiligte die entsprechenden Informatio- nen erhält, um ohne Probleme auch in / mit den Dateien der anderen Beteiligten ar- beiten zu können.
Das geometrische Bezugssystem ist das Gauß-Krüger-Koordinatensystem (mit voller Stellenzahl) und zugehöriger Höhe (ü NN). Alle Lagepläne, zugehörige Querschnitte und Detailpläne, die zur Prüfung vorgelegt werden, müssen die genannten Angaben an maßgeblicher Stelle als Bezugswerte enthalten.
In den CAD-Dateien sind mindestens zwei mit Koordinaten beschriftete Referenz- punkte anzugeben. Dies dient der Kontrolle bzw. Einpassung in ein anderes CAD- System. Das Höhensystem ist das Neue System (DHHN12).
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Anlage 6 zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen Datenaustausch
Datenarten:
Es gibt grundsätzlich verschiedene Arten von Daten:
CAD-Dateien Vektorgrafik Rasterdaten z.B. gescannte Pläne, möglichst georeferenziert, oder aus CAD erzeugte Bilder, Luftbildaufnahmen Plotdateien durch das CAD-System erstellte Druckdateien GIS-Dateien Dokumente z.B. Word, Excel (min. MS Office 2016)
Die Datenarten werden zum jeweiligen Zweck ausgetauscht:
· Information oder Vervielfältigung: PDF · Dateien zur Prüfung / Genehmigung Bei Bedarf, Vektorgrafik oder PDF · Übernahme zur weiteren Verwendung im CAD: Vektorgrafik · Koordinatenlisten ASCII- Dateien
Es kommen folgende Datenformate zur Anwendung:
| Beteiligte | Datenformat liefert | Datenformat erhält |
|---|---|---|
| TBA | CAD: AutoCAD/DWG, Version 2013 und 2018 | CAD: AutoCAD/DWG, Version 2013 und 2018 |
| Auftragnehmer | CAD: AutoCAD/DWG, Version 2013 bis 2018 | CAD: AutoCAD/DWG, Version 2013 bis 2018 |
Dokumentenaustausch im PDF- Datenformat.
Als Standardformat für PDF für den Datenaustausch ist der Industriestandard ISO 19005-3 einzuhalten.
Abschließende Plandokumentation:
Von den Planunterlagen ist dem Tiefbauamt ein kompletter Satz in den oben be- schriebenen Formaten zu übergeben.
Nutzung der Daten
Die von der Stadt Stuttgart gelieferten, sowie die für die Stadt vom Auftragnehmer produzierten Daten, sind vom Auftragnehmer ausschließlich für das genannte Projekt (den genannten Auftrag) zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung der Daten, sowie de- ren Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Die Daten sind nach Beendigung des Pro- jekts (des Auftrags) von sämtlichen Datenträgern des Auftragnehmers zu löschen. Abweichende Verfahren bleiben mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Stuttgart unberührt.
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