Planung der Medientechnik für Saal und Küche des Beruflichen Schulzentrums Julius Weisbach
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Mittelsachsen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 761731-2026
- Verfahrensnummer
- b8464c07-13e3-472c-9958-27009d30d16d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Mittelsachsen beauftragt Planungsleistungen für die Medientechnik im Rahmen der brandschutz- und sicherheitstechnischen Ertüchtigung von Saal und Küche des Beruflichen Schulzentrums Julius Weisbach in Freiberg. Die Leistungen umfassen zunächst die Leistungsphasen 2 und 3 sowie zugehörige besondere Leistungen; weitere Phasen können stufenweise beauftragt werden, sind aber nicht garantiert. Die Angebotsfrist endet am 4. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung Medientechnik nach § 53 ff HOAI für die Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ Julius Weisbach in Freiberg und dazugehöriger besonderer Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ - Julius Weisbach - in Freiberg - Planung Medientechnik
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung Medientechnik nach § 53 ff HOAI für die Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ Julius Weisbach in Freiberg und dazugehöriger besonderer Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV „Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)". § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ - Julius Weisbach - in Freiberg - Planung Medientechnik
- Das Kriterium Qualität gliedert sich in die Unterkriterien 1. Projektorganisation (siehe Dokument "B3_BSZ MT_Zuschlagskriterien.pdf", 20 von 100 Wichtungspunkten) sowie 2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung (siehe Dokument "B3_BSZ MT_Zuschlagskriterien.pdf"). Bei 2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung wird differenziert in a) Projektspezifische Risiken und Optimierungsmöglichkeiten mit 30 von 100 Wichtungspunkten und b) Nachhaltigkeit und Bestandserhalt mit 20 von 100 Wichtungspunkten.
- 70 %
- Das Kriterium "Preis" (siehe Dokument "B3_BSZ MT_Zuschlagskriterien.pdf") wird mit 30 von 100 Wichtungspunkten gewertet. Bewertet wird das angebotene vorläufige Gesamthonorar, welches sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile zum Vertrag ergibt und mittels der Anlage "Formular Honorarangebot" berechnet wird. Das Angebot mit der geringsten Wertungssumme erhält die maximale Punktzahl 5. Das Angebot dessen Wertungssumme gleich oder höher ist als das 1,8-fache des Angebotes mit der geringsten Wertungssumme erhält die minimale Punktzahl 1. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
- 30 %
Vergabeunterlagen
26 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Sonstiges | - | |
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| Formular | - | |
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| Vertragsbedingungen | - | |
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Anforderungen
rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV „Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)". § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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