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Der Bürgermeister
58507 Lüdenscheid, Rathausplatz 2, Telefon: 02351 17-0 E-Mail: post@luedenscheid.de, www.luedenscheid.de
Fachdienst Kultur, Museum, Gale- rie und Archiv Freiherr-vom-Stein-Straße 15/ Stadtverwaltung – 58505 Lüdenscheid Sauerfelder Straße 14 ZGW Herr Schwabecher Z.H. Frau Urban Dietrich Zimmer: im DG
Telefon: 02351 17-1528 Telefax: 02351 17-2423 axel.schwabecher@luedenscheid.de
24.06.2026
Denkmalrechtliche Erlaubnis für das Baudenkmal:
Tinsberger Schule in der Obertinsberger Straße 16 in Lüdenscheid
Sehr geehrte Frau Urban Dietrich,
hiermit genehmige ich Ihnen gem. § 9 des Gesetzes zum Schutze und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG -) vom 13. April 2022 (GV.NRW. 2022 S. 662) in der z. Z. geltenden Fassung, die Durchführung des folgenden Vorhabens:
Brandschutzmaßnahmen im Dachgeschoss und Umbaumaßnahmen im denkmalge- schützten Gebäudeteil in dem Gebäude Obertinsberger Straße 16 in Lüdenscheid
auf Grundlage Ihres Antrages und Ihrer Mail mit Maßnahmenbeschreibung vom 29.04.2026.
Die verfügten Auflagen sind zu beachten. Durch die Auflagen soll sichergestellt werden, dass die ge- planten Baumaßnahmen keine negative Wirkung auf das Baudenkmal haben. Insbesondere wäre die- ses der Fall, wenn die bestehende Optik und die vom ursprünglichen Architekten geplante Nutzung der Bauteile nicht mehr erkennbar wäre. Durch diese Erlaubnis wird den brandschutztechnischen An- forderungen und den Interessen der Öffentlichkeit an dem Erhalt von historischen Gebäuden Rech- nung getragen.
Hinweis: Genehmigungen, die für Ihr Vorhaben nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind, blei- ben von dieser Genehmigung unberührt.
Öffnungszeiten: Sparkasse an Volme und Ruhr montags bis donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr IBAN: DE86 4505 0001 0000 0010 40 / BIC: WELADE3HXXX freitags 08.30 bis 12.00 Uhr Volksbank in Südwestfalen eG (BLZ 447 615 34) 78 11 000 700 IBAN: DE20 4476 1534 7811 0007 00 / BIC: GENODEM1NRD
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE21ZZZ00000032280
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Auflagen:
- Bei dem Umbau des Fluchtwegfensters im Dachgeschoss muss der Mittelpfosten optisch er- halten bleiben und unauffällig in den zu öffnenden Fensterflügel integriert werden. Es ist ein Entwurf mit Profilansicht zu fertigen, der vor dem Einbau mit den UDB der Stadt Lüdenscheid abzustimmen ist.
- Die Wanddurchbrüche sind vor der Ausführung maßstabsgenau zu visualisieren und der UDB zur Abstimmung zuzuleiten.
- Bei den Arbeiten im denkmalgeschützten Bereich sind mineralische Materialien zu verwenden. Jede Abweichung ist mit der UDB abzustimmen.
- Die Boden- und Farbgestaltung ist mit der UDB abzustimmen.
- Die Untere Denkmalbehörde ist nach Abschluss der Baumaßnahme zu unterrichten. Die Bau- maßnahme ist umfassend mit Fotos und Erläuterungen zu dokumentieren und der UDB zuzu- leiten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1 in 59821 Arnsberg, Klage erhoben werden.
Hochachtungsvoll Im Auftrag Gez.
Axel Schwabecher
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