Photovoltaikanlage für eine studentische Wohnanlage in Fulda
Klinikum Fulda gAG
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 11.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Klinikum Fulda gAG
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 657850-2026
- Verfahrensnummer
- 261cf009-75f5-47f2-a786-a7028ed0ca63
- CPV-Codes
Solarenergie (09330000); Stromerzeugungsanlagen (31122000); Wechselrichter (31155000); Bauarbeiten für Studentenwohnheime (45214700); Bauarbeiten für Kraftwerke (45251100)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Klinikum Fulda gAG schreibt die Installation einer Photovoltaikanlage auf den drei Wohngebäuden einer neuen Wohnanlage für Studierende und Auszubildende in Fulda aus. Die Anlage soll insgesamt rund 113 Kilowatt-Peak (kWp) leisten und ist zur Eigennutzung vorgesehen. Angebote können bis zum 11. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Wohnanlage für Studierende und Auszubildende, bestehend aus 3 Wohngebäuden und gemeinsamer Tiefgarage. Die Baustelle befindet sich im Baugebiet am Waidesgrund (Baufeld 6), Dr. Walter Lübke Straße 36037 Fulda. Insgesamt wird Wohnraum für 173 Studierende und Auszubildende geschaffen. Die Tiefgarage wird von der Kopfseite Haus C über eine kurze Rampe erschlossen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Photovoltaikanlage
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Wohnanlage für Studierende und Auszubildende bestehend aus 3 Wohngebäuden und gemeinsamer Tiefgarage. Das Bauvorhaben ist der Gebäudeklasse 4 zuzuordnen. Auf den Dächern der Häuser wird eine PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von ca. 113 kWp installiert. Die Anlage wird folgendermaßen auf den Dächern aufgeteilt: Haus A = 41,4 kWp Haus B = 48,6 kWp Haus C = 23,4kWp Die Anlage wird zur Eigennutzung vorgesehen. Die Module werden in OST-WEST-Ausrichtung mit ca. 10 Grad aufgestellt. Die Unterkonstruktion der Modulaufstäderung wird seitens des Dachdeckers montiert. Bei dem Dach handelt es sich um ein Gründach. Durch die Anforderung des Gründachs werden die Module ca. 450-700mm oberhalb der Dachhaut montiert. Durch den AN PV-Anlage sind die Module inkl. Modulklemmen auf der bauseits vorgesehenen UK zu montieren. Der Potentialausgleich der UK ist durch den AN PV-Anlage herzustellen. Die Wechselrichter der Anlagen werden auf dem Dach mit einer entsprechenden vorzusehenen Konstruktion möglichst dachparallel montiert. In dem Erdgeschoss wird im Treppenhaus jedes Gebäudes ein Feuerwehrschalter zur DC-Abschaltung der PV-Anlagen vorgesehen. Die Abschaltung der Strings erfolgt direkt bei den Wechselrichtern. Zusätzlich wird in einem separaten Technikraum in der Tiefgarage ein Speicher ca. 90kWh inkl. Batteriewechselrichter vorgesehen. Die Wechselrichter der Module sowie der Wechselrichter des Speichers werden über eine separate Verteilung in dem Technikraum Tiefgarage Haus B angeschlossen. Die Zuleitungen zu den Wechselrichtern, sowie die Steuerleitung der DC-Abschaltung wird bauseits montiert. Die gesamte erzeugte Energie, sowie die benötigte Energie des Gebäudes ist über ein EMS (Energie Management System) zu regeln. Folgende Anlagen sind in das EMS zu integrieren: - PV-Anlage - Batteriesystem - Ladestationen (Bauseits vorgesehen) - Netzbezug - Wärmepumpen (Warmwassererzeugung)
Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB bzw. gem. § 6e EU Abs. 1 bis 6 VOB/A, unabhängig davon, ob sie hier im Einzelnen aufgeführt sind oder nicht. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A wird verwiesen. Hinzu kommen die Ausschlussgründe gem. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG, § 22 LkSG oder gemäß den Sanktionen gegen Russland. Bezüglich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, soweit das Fehlen von Ausschlussgründen nicht aus der Eintragung im PQ-Verzeichnis ersichtlich ist. Der Auftraggeber verfährt gem. § 16a VOB/A-EU.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Photovoltaikanlage
- Der Zuschlag wird auf dasjenige wertbare Angebot erteilt, das die niedrigste Angebotssumme (brutto) ausweist.
Vergabeunterlagen
4 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026| Leistungsverzeichnis | 94 KB | |
| Leistungsverzeichnis | - | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Sonstiges | 901 KB |
Anforderungen
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB bzw. gem. § 6e EU Abs. 1 bis 6 VOB/A, unabhängig davon, ob sie hier im Einzelnen aufgeführt sind oder nicht. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A wird verwiesen. Hinzu kommen die Ausschlussgründe gem. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG, § 22 LkSG oder gemäß den Sanktionen gegen Russland. Bezüglich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, soweit das Fehlen von Ausschlussgründen nicht aus der Eintragung im PQ-Verzeichnis ersichtlich ist. Der Auftraggeber verfährt gem. § 16a VOB/A-EU.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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