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Leistungsbeschreibung
1. Beschreibung der Patientenbeförderung LWL-Klinik Warstein
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Ausgangspunkt für die Patientenbeförderungen ist das Klinikgelände der LWL-Klinik Warstein, Franz-Hegemann-Str. 23, 59581 Warstein.
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Es handelt sich insbesondere vorrangig um Fahrten:
• zu Zielen innerhalb der Stadt Warstein • innerhalb des Klinikgeländes der LWL-Klinik Warstein
ggf. nach Bedarf: • zu den LWL-Kliniken in Paderborn und Marsberg • zu Zielen außerhalb der Stadt Warstein / u. a. ggf. deutschlandweit.
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Zurzeit werden die meisten Patientenbeförderungen mit einem Fahrzeug durchgeführt. Werden mehrere Patienten zusammen in einem Fahrzeug gefahren (Bündelung von Fahrten), so ist der Auftragnehmer nur zur Abrechnung einer Fahrt berechtigt. Die Koordination der Fahrten erfolgt durch den Auftraggeber.
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Bei ca. 95 % aller Aufträge beträgt die Aufenthaltsdauer der Patienten am Zielort wesentlich län- ger als 15 Minuten, daher werden die Rückfahrten evtl. separat beauftragt.
Bei den restlichen 5 % der Aufträge wird der Fahrer direkt bei der Anforderung darauf hingewie- sen, dass er 15 Minuten am Zielort warten muss, um den Patienten weiter zu befördern.
Diese kurze Wartezeit ist im Pauschalpreis der Einzelfahrt einzukalkulieren und wird nicht separat abgerechnet.
Für die Vergütung von längeren Wartezeiten ist ein pauschaler Stundensatz anzubieten (siehe Preisblatt). Die Abrechnung erfolgt jedoch ab der 16. Minute effektiv nach (angefangenen) Mi- nuten.
- Im Ausnahmefall sind Fahrten durchzuführen, die nicht unter „1. Preisblatt“ aufgeführt sind. Hier- für ist ein Preis je Besetzt-km zu kalkulieren, getrennt nach den Fahrzeugen: PKW, VAN/Kleinbus, Rollstuhlfahrzeug (s. Preisblatt, Weitere Preisangaben für sonstige Fahrten).
2. Beschreibung der Bewohnerbeförderung des LWL-Wohnverbundes
Lippstadt
- Ausgangspunkt für die Beförderung der leistungsberechtigten Personen sind sowohl die pri- vaten Adressen der leistungsberechtigten Personen (aktuell: Erwitte, Lippstadt, Geseke) und die Wohnstätte des LWL-Wohnverbundes Lippstadt in Geseke (Alter Steinweg 6, 59590 Ges- eke)
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Leistungsbeschreibung
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Es handelt sich insbesondere vorrangig um Fahrten der leistungsberechtigen Personen zu der Tagesstruktur des LWL-Wohnverbundes Lippstadt (vorrangig die Apfelallee 29 (Haus E 09). ggf. nach Bedarf: zu Zielen außerhalb der Stadt Lippstadt und Geseke / u. a. ggf. deutschlandweit.
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Zurzeit werden die meisten leistungsberechtigten Personen mit einem Fahrzeug durchge- führt. Werden mehrere Bewohner zusammen in einem Fahrzeug gefahren (Bündelung von Fahrten), so ist der Auftragnehmer nur zur Abrechnung einer Fahrt berechtigt. Die Koordination der Fahrten erfolgt durch den Auftraggeber.
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Die Fahrten der einzelnen leistungsberechtigten Personen zur Tagesstruktur in der Apfelallee 29 (Haus E 09), 59556 Lippstadt sollen möglichst gebündelt durchgeführt werden, damit die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
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Die Fahrten von der Wohnstätte in Geseke (Alter Steinweg 6, 59590) finden aktuell mit fol- genden Fahrgästen statt: Von Montag bis Freitag, jeweils ca. 4-6 Teilnehmer davon 2-3 mit Hilfsmitteln (Rollator, Rollstuhl) die ebenfalls transportiert werden müssen.
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Bei ca. 95 % aller Aufträge beträgt die Aufenthaltsdauer der Patienten am Zielort wesentlich länger als 15 Minuten, daher werden die Rückfahrten evtl. separat beauftragt. Bei den restlichen 5 % der Aufträge wird der Fahrer direkt bei der Anforderung darauf hinge- wiesen, dass er 15 Minuten am Zielort warten muss, um den Patienten zurück zu befördern. Diese kurze Wartezeit ist im Pauschalpreis der Einzelfahrt einzukalkulieren und wird nicht se- parat abgerechnet. Für die Vergütung von längeren Wartezeiten ist ein pauschaler Stundensatz anzubieten (siehe Preisblatt). Die Abrechnung erfolgt jedoch ab der 16. Minute effektiv nach (angefangenen) Minuten.
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Im Ausnahmefall sind Fahrten durchzuführen, die nicht unter „1. Preisblatt“ aufgeführt sind. Hierfür ist ein Preis je Besetzt-km zu kalkulieren, getrennt nach den Fahrzeugen: PKW, VAN/Kleinbus, Rollstuhlfahrzeug (s. Preisblatt, Weitere Preisangaben für sonstige Fahrten).
3. Anforderungen an die Beförderung
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Die Beförderung hat zweckmäßig und wirtschaftlich zu erfolgen. Mehrkosten für Leistungen, die durch persönliche Wünsche der zu befördernden Person oder einer Begleitperson entstehen, werden nicht vergütet.
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Es ist stets die für den Patienten/Bewohner zeitlich günstigste, d. h. in der Regel die schnellste Strecke zu wählen.
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Bei allen Fahrten bedarf es der Vorlage eines „Transportscheines“, der dem Auftragnehmer bei Fahrtantritt durch den Patienten oder dem Klinik-Personal übergeben wird. Für Fahrten, die ohne diesen Nachweis durchgeführt werden, erfolgt keine Vergütung.
Der Transportschein wird von der bestellenden Stelle des Auftraggebers zur Legitimierung der Fahrt ausgestellt und ist der Rechnung als Abrechnungsgrundlage beizufügen. Ein Muster wird bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
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Leistungsbeschreibung
Nach Beendigung der Fahrt ist der Beförderungsschein vertraulich, d.h. nicht für Fremde sichtbar, aufzubewahren.
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Es wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit vom Auftragnehmer erwartet, da die zu befördernden Personen in erster Linie vereinbarte Termine wahrnehmen müssen; die Ter- mineinhaltung hat äußerste Priorität. Verspätungen bzgl. der vereinbarten Uhrzeit werden nur bis zu maximal 10 Minuten akzeptiert.
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Außer dem vertraglich vereinbarten Personenkreis dürfen keine weiteren Personen im Fahrzeug mitgenommen werden.
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Während der Beförderung ist es nicht gestattet im Fahrzeug zu rauchen. Dies gilt auch für die Zeit unmittelbar vor dem Einstieg der zu befördernden Personen.
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Sofern vom Auftraggeber mitgeteilt und entsprechende Platzkapazitäten im Fahrzeug gegeben sind, sind individuelle Hilfsmittel im Fahrzeug mitzunehmen. Die Hilfsmittel sind im Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern, damit eine Verletzung der Insassen ausgeschlossen werden kann. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung für die Hilfsmittelmitnahme.
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Die Bestimmungen über die Personenbeförderung in Kraftfahrzeugen sind einzuhalten. Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie genehmigte Sitzplätze vorhanden sind. Maßgeblich sind die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie § 21 Abs. 1 StVO. Die Benutzung nicht genehmigter oder nicht eingetragener Sitzplätze ist unzulässig.
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Bei der Durchführung der Leistungen sind die jeweils geltenden gesetzlichen und berufsgenos- senschaftlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenver- kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Fahrerlaub- nis-Verordnung (FeV), die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personen- verkehr (BOKraft) sowie die einschlägigen DGUV-Vorschriften zu beachten.
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Die Fahrgäste sind in Fahrtrichtung sitzend zu befördern und mit geeigneten Haltegurten (2- Punktgurt bzw. 3-Punktgurt) anzuschnallen.
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Bei den zu befördernden Personen handelt es sich zu 70 % um mobile Personen (sog. Läufer) und zu 30 % um gehbehinderte Personen bzw. Rollstuhlfahrer.
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Die Fahrten sind in der Regel an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr durchzuführen.
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Die Beauftragung der Fahrzeuge erfolgt in der Regel zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr telefo- nisch von der Patienten-/Bewohnerbegleitung, den zuständigen Stationen oder der Pforte. Au- ßerhalb dieses Zeitfensters sind ebenfalls Beauftragungen möglich.
Da auch Beauftragungen außerhalb des genannten Zeitraumes erfolgen können, muss eine Ein- satz-, Fahrbereitschaft und auch Rufbereitschaft Tag und Nach (24 Stunden täglich, auch an Wo- chenenden und Feiertagen) gewährleistet sein.
- Die Anforderung der Fahrten erfolgt erfahrungsgemäß zu ca. 85 % einen Tag vor der Durchfüh- rung der Beförderung.
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Leistungsbeschreibung
Die restlichen 15 % des Fahrvolumens werden spontan beauftragt und müssen direkt durchge- führt werden, d. h. der Auftragnehmer muss innerhalb von 15 Minuten vor Ort in der LWL- Klinik Warstein sein, um die Beförderung antreten zu können. Bei dem Standort Lippstadt/Geseke ist dies nicht vorgesehen.
- Sollte der Auftragnehmer aufgrund eines Engpasses nicht selbst eine angeforderte Fahrt über- nehmen können, hat er die Fahrt auf eigene Rechnung an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Vor der Übertragung dieser Teilleistung ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren und muss dieser Übertragung auf das andere Unternehmen zustimmen.
Die Abrechnung dieser Fahrt gegenüber dem Auftraggeber erfolgt durch den Auftragnehmer. Sofern dem Auftragnehmer hierdurch Mehrkosten entstehen, sind diese von dem Auftragnehmer zu tragen.
Versäumt der Auftragnehmer die oben genannte Beauftragung, ist der Auftraggeber zur Ersatz- vornahme berechtigt.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall ein anderes Unternehmen beauftragen; die hierdurch ent- standenen Kosten werden dem Auftragnehmer zuzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 30 Euro in Rechnung gestellt.
4. Anforderungen an das Unternehmen / Personal
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Die Beförderungsleistungen sind von Unternehmen durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.
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Es darf nur Fahrpersonal (Fahrerin / Fahrer) eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) besitzt. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 ist.
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Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal muss in der Lage sein, den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen zu helfen.
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Das eingesetzte Personal (Fahr- und Begleitpersonal) muss zudem: a. ausreichend deutsch sprechen, b. volljährig sein, c. eine unvoreingenommene Grundeinstellung gegenüber kranken und behinderten Menschen haben, d. rücksichtsvoll mit den kranken und behinderten Menschen umgehen, e. ein gepflegtes Erscheinungsbild haben, f. darf nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
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Leistungsbeschreibung
Ob die Qualifikation des eingesetzten Beförderungspersonals ausreicht, entscheidet im Zwei- felsfall der Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer verpflichtet das eingesetzte Personal über alle bei der Leistungsausführung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten – auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses – Verschwiegenheit zu wahren. Die vertraglichen Regelungen zum Datenschutz sind zu beachten.
5. Anforderungen an die Fahrzeuge
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Es ist sicherzustellen, dass alle zu befördernden Personen entsprechend ihren Bedürfnissen durch geeignete und zugelassene Personenrückhaltesysteme während der Fahrt gesichert werden.
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Die Bereifung der Fahrzeuge muss der Witterung entsprechen; § 2 Abs. 3a StVO ist zu beachten.
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Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Fahrzeuge innerhalb der vorge- schriebenen Fristen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Hauptuntersu- chung bzw. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Etwaige festgestellte Mängel sind jeweils un- verzüglich abzustellen.
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Die Fahrzeuge müssen sich in einem gepflegten Zustand befinden (außen und innen).
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Bei Einsatz von Rollstuhlfahrzeugen sind die für den Rollstuhltransport vorgesehenen Fahrgäste mittels einer Auffahrrampe oder Hebebühne in das Fahrzeug zu schieben. Auffahrrampen / He- bebühnen sind während der Fahrt und bei Benutzung so zu befestigen, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen werden kann. Eigenanfertigungen sind nicht zulässig.
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Sollten Rollstühle über einen sogenannten Kraftknoten verfügen, ist dieser zwecks Sicherung zu nutzen. Hierfür muss das geeignete Rückhaltesystem (Rollstuhl- und Personenrückhaltesystem) nach DIN 75078-2 zur Verfügung stehen und genutzt werden.
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Sofern Rollstühle noch nicht entsprechend der DIN 75078-2 gekennzeichnet sind und / oder über keinen Kraftknoten verfügen, sind diese an vier Punkten am Fahrzeugboden mittels Abspann- gurten zu befestigen. Die Fahrgäste sind zusätzlich durch ein gesondertes Personenrückhaltesys- tem zu sichern.
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Für die Beförderung von Fahrgästen sitzend im Rollstuhl sind die Fahrzeuge gemäß DIN 75078 Teil 1 und 2 einzusetzen. Die Fahrgäste sind nach den Vorgaben der DIN in den Fahrzeugen zu sichern.
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Die Eignung sämtlicher Personenrückhaltesysteme ist auf Verlangen des Auftraggebers durch Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachzuweisen.
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Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mit einem mobilen Notrufkommunikationsgerät ausgestat- tet sein (Handy mit funktionierender Notruftaste, Funk o. ä.).
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Leistungsbeschreibung
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Für den Einsatz von PKW mit mindestens 5 Sitzplätzen gilt, dass diese mit 4 Einstiegstüren aus- gestattet sind. Beim Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens 7 Sitzplätzen ist in jedem Einzelfall sicher zu stellen, dass die hintere (dritte) Sitzreihe mit vollwertigen / gleichartigen Sitzen ausge- stattet ist, die der Größe der mittleren Sitzreihe entsprechen und ausreichend Beinfreiheit bietet.
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Es ist eine Türschlossverriegelung vorzusehen, die unbeabsichtigtes Öffnen verhindert.
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Die Fußböden sind rutschhemmend (wichtig bei Nässe!) auszustatten.
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Beim Einsatz von Vans / Kleinbussen sind Haltegriffe beim Ein- und Ausstieg vorzusehen.
6. Preiskalkulation / Angebotserstellung
6.1. Kalkulationsgrundlage
Die im Preisblatt aufgeführten Mengen (Anzahl Fahrten) stellen eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und einer Prognose für die Zukunft dar. Die Angaben dienen als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Übersicht „Feste Fahrten“ zeigt die regelmäßig durchzufüh- renden Fahrten im August 2026 und dient lediglich der Veranschaulichung.
Es handelt sich bei den angegebenen Mengen um keine Mindestabnahme. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten / Besetzt-km bzw. berechneten längeren Wartezeiten.
Es ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass sich die oben genannten Faktoren (u.a. Anzahl Fahrten, Anzahl Personen, Wegstrecke, Abfahrtzeiten) im Verlauf der Vertragszeit ggf. verändern werden.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Durchführung der im Preisblatt aufgeführten Men- gen.
6.2. Preiskalkulation
In den Angebotspreisen müssen sämtliche preisbeeinflussende Faktoren (z. B. geforderte Wartezeiten wie gefordert) berücksichtigt sein und die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leis- tung umfassen.
Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt in Form eines Pauschalpreises je Einzel- fahrt (Hin- oder Rückfahrt) und als Preis pro km bzw. als Preis pro Stunde (je nach Vorgabe im Preis- blatt) zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Umsatzsteuersatz für die zu berechnende Beförderungsleistung ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der tatsächlich erbrachten Leistungen.
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6.3. Preisanpassung
Gemäß § 10 des Vertrags können die Vertragsparteien erstmalig nach Ablauf des ersten Vertragsjah- res eine Anpassung des vereinbarten Entgelts beantragen. Die Preisanpassung muss für Änderungen der Personalkosten und Fahrzeugkosten schriftlich beantragt werden.
Eine Änderung erfasst jedoch nur den jeweiligen prozentualen Anteil der Lohn- und Lohnnebenkos- ten bzw. den Anteil der Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt der Fahrzeuge.
Der Anteil der Lohn- und Lohnnebenkosten sowie der Anteil der Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge des angebotenen Gesamtpreises sind vom Bieter im Preisblatt einzutra- gen.
7. Bietereignung
Im Rahmen der Prüfung der Bietereignung ist der entsprechende Vordruck, der den Vergabeunter- lagen beigefügt ist, auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Zuschlagserteilung der Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 11 Nr. 1 des Vertrages vorzulegen.
Darüber hinaus wird der Auftraggeber eine Anfrage an das Wettbewerbsregister, ob dort Eintragun- gen vorliegen.
Im Weiteren ist die Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) und die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 dem Angebot beizufügen.
8. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grund der nachstehenden Kriterien (in der Reihenfolge ihrer Priorität) erteilt.
• 80 % Preis • 20 % Nachhaltigkeitskonzept
Für die Bewertung des Preises sind die Eintragungen des Bieters im Preisblatt maßgeblich. Die Angebotssumme wird durch addieren der einzelnen Positionen ermittelt. Das preisgüns- tigste Angebot erhält den Zuschlag. Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte, die übrigen Angebote werden im Verhältnis dazu bewertet. Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt nach folgender Formel: (niedrigster ge- werteter Preis / Preis des Anbieters) *100.
Auf ein Nebenangebot wird der Zuschlag dann erteilt, wenn das Nebenangebot insgesamt wirtschaftlicher ist als eine Vergabe nach Einzellosen.
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Leistungsbeschreibung
Die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes erfolgt auf Grund einer Punktvergabe (0-100) und fließt mit einer Gewichtung von 20 % in die Wertung ein. Die im Nachhaltigkeitskonzept aufgeführten Einzelfragen werden dabei wie im Nachhaltigkeitskonzept angegeben gewich- tet.
Die Gesamtbewertung wird im prozentualen Verhältnis (80/20) ermittelt.
9. Sonstige Hinweise
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, werden im Falle der Annahme die in diesen Unterlagen beschriebenen Anforderungen, der Vertrag sowie die VOL/B Vertragsbestandteil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Abschließend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es im Rahmen dieses Vergabever- fahrens nur möglich ist, ein elektronisches Angebot abzugeben. Angebote in Papierform, per Fax oder per Mail werden ausgeschlossen! Bitte beachten Sie dazu die beigefügten Hinweise und die Hinweise auf der LWL-Vergabe- plattform www.lwl.org/eVergabe.
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