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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht Vergabeart Friedenstraße 40 81671 München offenes Verfahren Deutschland nicht offenes Verfahren Tel.: Fax.: U wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
n
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb t Innovationspartnerschaft
e
Ablauf der Angebotsfrist
r
Datum 09.10.2026 Uhrzeit 10:20 l Bindefrist endet am 08.12.2026
a
g
e
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
n
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
n
Maßnahmennummer Baumaßnahme
i
12HI.010866 Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung Erweiterung Helen-Kecller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage Vergabenummer Leistung
h
BauR H-11217-2026Parkettarbeiten
t
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
b
212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren voerzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote
a
227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien
r
242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung b 2492 Online-Vergaben
e
i
t
b
a
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
r
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen * 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 625_Abbiegeassistenzsystem_LKW_ab_7_5t-102020 16_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen_H-012025 WBVBs_Regelungen_zum_zentralen_Rechnungseingang_022026 2493_L2493_VI17_Erklaerung_Masernschutzgesetz-0820 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 1 von 5
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 622 Merkblatt Bauabfall statt 241 gilt " 2410_Abfall_Ersatzbaustoffverordnung_EBV-0225"
C) Udie, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben
n
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 tEigenerklärung zur Eignung 127 Erklärung Bezug Russland
e
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
r
224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erkllärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
a
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärungg zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
e
Vertragsformular für Instandhaltung:
n
n
i
c
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
h
223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderert Unternehmen
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*
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung Landeshauptstadt München, Baureferat
U
Esn ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
t
e
r
2 Kommunikatlion Die Kommunikataion erfolgt elektronisch übger die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform)
e
in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform n Stelle LHM Baureferat Straße Friedenstraße 40 PLZ/Ort 81671 Münchenn E-Mail Fax
i
c
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
h
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
t
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
b
e
3.2 - frei - a 3.3 Nachforderung r Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. b teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: e
i
t
b
nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vaorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlargen
*
4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 3 von 5
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
U
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. nHöchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot
t
in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
e
r
l
a
5 Mehrere Hauptangebote
g
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
e
zugelassen Werden mehrere Haupntangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.
n
6 Nebenangebote
i
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelacssen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge-
h
nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
t
für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche :
b
e
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereichea:
r
b
e
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot i
t
b
a
7 Angebotswertung: r Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote * Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel U mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben,
n
ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
t
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
e
Schriftrlich Das beigefügtel Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
a
siehe Briefkopf
g
Stelle:
e
n
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
| Maßnahmenummer: 12HI.010866 | Baumnaßnahme: Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung |
|---|---|
| Vergabenummer: BauR H-11217-2026 | i Leistung: Parkettarbeiten |
zu versehen, ggf. unter Verwendungi eicnes bereit gestellten Kennzettels.
h
t
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):
b
Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847
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212EU (Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Hinweis: Das UVergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A).
n
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
t
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin-
e
zuweisen.
r
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote lvon Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
a
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und aguf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot e 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
n
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der V ergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
n
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgeigebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabesctelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
h
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
t
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspre ise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ abuf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
e
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
a
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegunrg des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
b
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungsesumme gewährt werden und
i
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes undt werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.
b
4 Nebenangebote
a
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
r
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei-
*
ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
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212EU (Teilnahmebedingungen EU) (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 UBietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
n
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
t
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
e
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt, r
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
l
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifizieart signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
g
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
e
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
n
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Au ftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese-
n
henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen
i
Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichecn Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
h
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge-
t
meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre-
b
chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen. e 7 Eignung
a
7.1 Offenes Verfahren
r
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikbation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
e
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqua- lifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
i
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachwetis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
b
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise a oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
r
vorzulegen.
*
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
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212EU (Teilnahmebedingungen EU) in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
U
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der
n
engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er-
t
gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelaengt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän-
r
diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen- erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die
l
Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für daie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wer- den, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht
g
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zuer Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)
U
n
(Name und Atnschrift der Vergabestelle) LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht
e
Friedenstraße 40
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.: | |
| Fax: | |
| e-mail: | |
| USt.-ID-Nr.: | |
| HR-Nr.: | |
| Registergericht: BImA-Nummer1: |
Friedenstraßte 4e0
r
81671 München
l
a
g
Angebotsschreiben
e
Bezeichnung der Bauleistung:
n
Maßnahmennummer Baumaßnahm e 12HI.010866 Hel en-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung
n
Erw eiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage
i
Vergabenummer Leistung B auR H-11217-2026Par kettarbeiten c
h
Anlagen2, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kturz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den gefor- derten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung dbes Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen
e
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitätean anderer Unternehmen Nebenangebot(e) r 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
b
2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten ause ausbeuterischer Kinderarbeit
i
t
b
Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
a
124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung r 127 Erklärung Bezug Russland
*
221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 nur auszufüllen, wenn der Bieter von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Auftragsnummer aus durchgeführten Aufträgen erhalten hat *ident2i vsocmh B iebteera arnbzuekiretubzeanr uen d Vbeeirzugfüagbeen unterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 1 von 3
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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 UDie Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer
n
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütungen gem. Euro* tInstandhaltungsvertrag3 beträgt einschl. Umsatzsteuer
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-/Instandhaltungsvertrag beiliegt
e
3 Anza r hl der Nebenangebote St.
l
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe füar Haupt- und alle Nebenangebote4 sowie auf % die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund-
g
lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. e
n
5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
n
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
i
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragcen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer:
h
Name: PQ_Nummer:
t
Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
b
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unteernehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).5
a
7 Ich/Wir erkläre(n), dass r ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n).
b
ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeich- nis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer
e
aufgeführt sind, im eigenen Betrieb aus- führen werde(n).
i
8 Ich/Wir erkläre(n), dass t ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis-
b
ses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenastand meines/unseres An- gebotes sind.
r
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
*
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 4 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 5 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- *identsicshacfht e rbbreacahrt bwierdi, tdbera/driee a lVs KeMrUg aeibnezuusntutfeenr islt/asigned.n erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 2 von 3
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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass U ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
n
ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine t vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
e
ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
r
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewäh- re/lgewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
a
Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. §
g
7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwer- tiger Arbeit egleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)
n
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
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Ist h
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an diester Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
| Vergabenummer | |||
|---|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | |||
| Baumaßnahme | |||
| U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung | |||
| n Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | |||
| t Leistung | |||
| e Parkettarbeiten |
er
l
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
| 1. | l a Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen) | |||||||
| g Mit der Ausführung ist zu beginnen | ||||||||
| e am 02.11.2026 | ||||||||
| n spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. | ||||||||
| in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. | ||||||||
| n innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 | ||||||||
| VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr | ||||||||
| i Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. | ||||||||
| c nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. | ||||||||
| h Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) | ||||||||
| t am 29.01.2027 | ||||||||
| innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. | ||||||||
| b in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. | ||||||||
| e in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. | ||||||||
| 1.2 | a Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: | |||||||
| r vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn | ||||||||
| b vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung | ||||||||
| e folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen | ||||||||
| t | ||||||||
| b | ||||||||
| a - 02.11.2026 - Vorlage Muster, Produktdatenblätter,etc. | ||||||||
| - 09.11.2026 - Beginn Vorarbeiten | ||||||||
| r - 30.11.2026 - Beginn Parkettlegearbeiten - 29.01.2027 - Fertigstellung Parkettlegearbeiten einschließlich Sockelleisten | ||||||||
| * |
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025
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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
U
| 2.1 | € (ohne Umsatzsteuer) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U | Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; | |||||||
| Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. | ||||||||
| Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung als | ||||||||
| Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis | ||||||||
| zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. | ||||||||
| 2.2 | e Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne | |||||||
| r Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die | ||||||||
| Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils des Auftragssumme begrenzt, der den bis zu | ||||||||
| l diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. | ||||||||
| 2.3 | a Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen | |||||||
| werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte | ||||||||
| g Vertragsstrafe angerechnet. |
ge
n
3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
| Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß | ||
|---|---|---|
| § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 | ||
| n Tage. |
Tage. ni
c
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
h
| h Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet | ||||
|---|---|---|---|---|
| t Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die | ||||
| Vertragserfüllung in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) | ||||
| zu leisten. |
zu leisten. b 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/Be)
a
| Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summer der Abschlagszahlungen zum | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). | |||||||||||
| r Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) | : | ||||||||||
| b | |||||||||||
| Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die | |||||||||||
| e geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen | |||||||||||
| entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. | |||||||||||
| i | |||||||||||
| t | |||||||||||
| b | |||||||||||
| a Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet |
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet ar
*
6 Bürgschaften
| Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| -die Vertragserfüllung das Formblatt | „Vertragserfüllungsbürgschaft“ | ||||||
| -die Mängelansprüche das Formblatt | „Mängelanspruchsbürgschaft“ | ||||||
| -vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt | . | „Abschlagszahlung-/ | |||||
| Vorauszahlungsbürgschaft“ |
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025
[Seite 14]
214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
7 Technische Spezifikationen
| Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. Nationale Normen, mit denen | |
|---|---|
| europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische | |
| Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen | |
| U Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. |
Un
t
8 Werbung e Werbung auf drer Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
l
9 Sicherung der Mindestlohnpflichten
a
| a Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten | ||
|---|---|---|
| Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den | ||
| g zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche | ||
| Mindestlöhne zu gewähren. | ||
| e Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass | ||
| auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet | ||
| n wird. | ||
| Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für | ||
| n tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht | ||
| vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem | ||
| i Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die | ||
| erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu | ||
| c erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten. | ||
| h | ||
| Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem | ||
| t Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich | ||
| erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der | ||
| vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 % | ||
| der Auftragssumme zurückzubehalten. |
der Auftragssumme zurückzubehalten. be 10 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
a
| a Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der | |
|---|---|
| Leistungserbringung ist verboten. |
Leistungserbringung ist verboten. arb 11 Diskriminierungsschutzklausel
e
| 11.1 | e Das beauftragte Unternehmen hat sich bei der Ausführung des Auftrags jeglicher diskriminierender, | |
|---|---|---|
| insbesondere sexistischer und rassistischer Äußerungen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild zu enthalten. Dies | ||
| i 1 gilt insbesondere für sämtliche Formen der Werbung auf städtischen Baustellen. Auf die hierzu erstellten 1 | ||
| t Grundregeln des deutschen Werberates, den Leitfaden zum Werbekodex (www.werberat.de/werbekodex) und | ||
| die im Stadtratsbeschluss vom 04.10.2018 (www.ris-muenchen.de; Nr. 14-20/V10529) dargestellten Kriterien | ||
| b zur Beurteilung sexistischer Werbung wird hingewiesen. | ||
| 11.2 | a Das beauftragte Unternehmen hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflichten von seinen zur | |
| r Auftragsausführung eingesetzten Subunternehmen beachtet werden. |
r*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025
[Seite 15]
214.H (Besondere Vertragsbedingungen)
12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung
| Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertragszwecks | ||
|---|---|---|
| erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, | ||
| behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, | ||
| U 1 soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen | ||
| n 1 hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht | ||
| einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter | ||
| t Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist. | ||
| e | ||
| r 13 bis 15: frei | ||
| l |
lag
16
| g Weitere Besondere Vertragsbedingungen | |
|---|---|
| e Fortsetzung siehe Beiblatt „16_Weitere Besondere Vertragsbedingungen“. |
en
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Ergänzung zu 214.H (Weitere Besondere Vertragsbedingungen H)
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren
U
Besonderen Vertragsbedingungen".
n
16.1 Verlangen der förmlichen Abnahme Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10.000 €
t
(ohne Umsatzsteuer).
e
16.2 Nachunternehmerleistungen Bei Aufträgen mit Nachunternehmerleistungen soll der Auftragnehmer bei der Einholung von
r
Angeboten regelmäßig kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) angemessen beteiligen. Die Bestlimmungen des § 4 Absatz 8 Nummer 1 VOB/B bleiben unberührt. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und ihren gesetzlichen Verpflichtunagen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
g
16.3 Verwendung einer Austauschplattform
e
- Der Auftraggeber stellt ab Auftragserteilung für die gesamte Dauer des Projekts und
n
seiner Abwicklung eine Austauschplattform mit einem spezifischen Projektraum unter der Adresse ww w.thinkproject.com zur Verfügung. 2. Der Auftragnehmern ist verpflichtet, diese Austauschplattform für den Austausch aller projektbezogenen Dokumente, die gesamte projektbezogene Kommunikation und
i
Dokumentation zu nutzen; Einzelheiten sind in Nrn. 4 und 5 geregelt. Hiervon ausgenommen sind Erklärungen, für die die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben
c
oder vertraglich vereinbart ist, insbesondere Vertragsänderungen/-erweiterungen und Kündigungen. h 3. Der Auftragnehmer ist verpflichttet sich beim Anbieter der Plattform thinkproject (Kontaktdaten werden vom Auftraggeber mitgeteilt)geeignet zu lizenzieren. Der Preis für eine jährlich erwerbbare, personenbezogene Lizenz beträgt 495,00 € netto pro Jahr und Person.
b
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet die im eProjekt entstehenden Dokumente im Projektraum zu speichern. Die Ablage der Dokumente erfolgt nach einer definierten Ablagestruktur (gemäß Anleitung), entsprecahend der Projektrolle und Zugriffsrechte des Auftragnehmers und in Absprache mit der Projektleitung.
r
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die im Projekt entstehenden Pläne in Abstimmung mit der Projektleitung im Projektraum zu speichernb. Bei der Speicherung der Pläne im Projektraum müssen die Dateinamen einer definierten Plancodierung (gemäß Anleitung) entsprechen. e Ist der Auftragnehmer mit dem Führen eines Bautagebuchs beauftragt, so ist er
i
verpflichtet, die Dokumentation des Bauprozesses in einem digitalen Bautagebuch im Projektraum vorzunehmen.
t
- Bei jeder Ablage von Dokumenten durch den Auftragnehmer inb der Austauschplattform muss über das interne Nachrichtensystem eine Nachricht an einen internen Projektansprechpartner des Auftraggebers gesendaet werden.
r
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich mit der Funktionsweise der Software ThinkProject vertraut zu machen. * Fortsetzung siehe "WBVBs_Regelungen_zum_zentralen_Rechnungseingang_022026"
Stand 01/2025 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 17]
Ergänzung zu 214.H (Weitere Besondere Vertragsbedingungen H)
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*
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Stand 01/2025 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
U
Maßnahmennummer 12HI.0 10866 Vergabenummer BauR H-11 217-2026
n
Vergabeart
t
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
e
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändiger Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale lNATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog Baumaßnahme a H elen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung
g
E rweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage Leistung e P arkettarbeiten
n
Bewerber 0F n Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzwi. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) c anderes Unternehmen*)
h
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
t
Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abge schlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
b
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
e
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
a
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen arusgeführt habe/haben.
b
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. e Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: i Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be-
t
nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung
b
der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführunag; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersronal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
*
Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx
zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand September 2022 1 von 3
[Seite 19]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen. FaUlls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nachn Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen
t
Ich bin / Wier sind im Handelsregister eingetragen.
r
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
l
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
a
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärungg vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei
e
der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahrenn und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nnicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
i
Angabe, dass nachweislich keine schwerec Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
h
Ich/Wir erkläre(n), dass t für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister ge speichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
b
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
e
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
a
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbrsregister durchführen.
b
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
e
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
i
der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
t
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde bich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nacah § 48b EStG vorlegen.
r
*
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand September 2022 2 von 3
[Seite 20]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte UUnbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
n
t
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Veerlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frirst vorgelegt werden.
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(Ort, Datum, Unterschrift)4
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4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand September 2022 3 von 3
[Seite 21]
127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- soneUn oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
n
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
t
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbeers/Bieters in Russland,
r
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchsltabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
a
c) durch das Handegln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
e
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu
n
Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden. Maßnahmennummer 12HI.0 10866 n Vergabenummer BauR H-11 217-2026 Maßnahme oder Baumaßnahme i H elen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung
c
E rweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage Leistung h P arkettarbeiten
t
1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw.
b
Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer e 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
a
r
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. b Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung
e
nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An-
i
spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personten oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
b
a
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*
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
1 Zutreffendes ankreuzen *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 1 von 2
[Seite 22]
127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen Ubeauftrage(n) / beauftragt habe(n). nfolgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
t
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l
Die Leaistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
g
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zeulässig. Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum
n
- Oktober 2022 beendet. keine der in den Buchstaben na) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n).
i
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-
c
tragen werde(n) /beauftragt habe(n).
h
t
b
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
e
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU)
a
2022/576) zulässig.
r
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
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(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)
*
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 2 von 2
[Seite 23]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| n t Leistung Parkettarbeiten |
ter
l
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vaergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
g
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
e
1.1 Formblätter
n
Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Angaben zur Preisermittlung nentsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
i
127 – Erklärung Bezug Russland
c
224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer
h
Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)
t
233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer H auptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
b
234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenne das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
a
235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi-
r
täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
b
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabee mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
i
Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
t
2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflabnzen 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeutearischer Kinderarbeit 2292.StB - Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen
r
*
Vertragsformular für Instandhaltung:
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[Seite 24]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
U
n
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1.3 Leistungsbezogene Unterlagen Leistungsverz
a
eichnis mit den Preisen
g
e
n
n
i
1.4 Sonstige Unterlagen c Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
h
t
b
e
a
r
2 Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“
b
Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung:
e
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonde- ren Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtiguing vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. t Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr.
b
der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachs a e in Wochen.“
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*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 2 von 4
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
3 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind 3.1 Formblätter
U
126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
n
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
t
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
e
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a
3.2 Unternehmensbgezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
e
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
n
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
n
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handielskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzpclan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde)
h
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifltichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanz amtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
b
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
e
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenaschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
r
Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
b
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
e
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicheriungsarbeiten an Arbeitsstellen ge- mäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssiche-
t
rung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.
b
Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise a Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV r oder gleichwertiger Nachweis.
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 3 von 4
[Seite 26]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
3.3 Leistungsbezogene Unterlagen
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
U
nZertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481 Natchweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf-
e
fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhalte-
r
systeme in Deutschland.
l
Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischaen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch positives Begutach-
g
tungsschreiben der BASt bzw. einer mit der BASt direkt vergleichbaren Institution eines anderen Mit- gliedstaats der Euroepäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist.
n
n
i
c
h
3.4 Sonstige Unterlagen
t
Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärun g auffälliger Einheitspreise
b
Urkalkulation
e
Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder enatsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech- nungen
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 4 von 4
[Seite 27]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U H elen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| n t Leistung Parkettarbeiten |
ter
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
l
| 1 | l a Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | g Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | e n Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten n Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | i Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | c h Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | t Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
t b
| 2 | b Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| e Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | a r Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | b | ||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | e i | ||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | t | ||||
| 2.3.1 | Gewinn | b | ||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | a | ||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | r | ||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge | * |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| U | Einzelkosten der Teil- leistungen = unmittel- bare Herstellungskos- ten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | |
| 3.1 | n Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| t e x | ||||
| 3.2 | r Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | l a Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebs- stoffe) | |||
| 3.4 | g Sonstige Kosten e (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | n Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| n Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
ni
c
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*ident 3 i scAhuf Vbeerlaanrgbene isitndb faürr deie sVe eLreigstaunbgeeun nditee Arnlgaabgene nzu r eKralhkualalttioen nde rS(si) eN acühbunetrer nedhimee r(Ss)c dheaml Atufftlraäggcehbeer v-o rzBuleegweenr. ben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2
[Seite 29]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e Parkettarbeiten |
ter
Angaben zur Kalkullation über die Endsumme
| 1. | l a Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | g Mittellohn ML e einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | n Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten n Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | i Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
ic
h
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
t
| 1.5 | t Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | b Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
be
a
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2
[Seite 30]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||||||
| U x | x | ||||||||||
| 2.2 | n Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||||||
| 2.3 | t Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||||||
| 2.5 | e Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||||||
| r Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | ||||||||||
| l Zusammensetzung der Umlagesummen | |||||||||||
| a g | Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||
| e 2.1 eigene Lohnkosten | |||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | |||||||||||
| n 2.3 Gerätekosten | |||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | |||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | n | ||||||||||
| 3 | i Baustellengemeinkosten, Allgemeicne Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||||||||
| 3.1 | h Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||||||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | ||||||||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | t | ||||||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | b | ||||||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | e | |||||||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | a r b | |||||||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | e | |||||||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | i | |||||||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||||||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||||||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||||||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | ||||||||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | ||||||||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | |||||||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber *identiscvohr zubleegaernb. eitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e Parkettarbeiten |
er
Aufgliederung derl Einheitspreise
| OZ des LV 1 | l a Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| g e Auf Verlangen sind die Einheitspreise | |||||||||
| n sämtlicher Pos. des LVs innerhalb | |||||||||
| der von der Ver- gabestelle vorge- | n | ||||||||
| gebenen Frist auf- zugliedern. | i | ||||||||
| c h | |||||||||
| t | |||||||||
| b | |||||||||
| e | |||||||||
| a | r | ||||||||
| b | |||||||||
| e | |||||||||
| i t | |||||||||
| b | |||||||||
| a r |
r*
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen *identizsucgher ebchenaert bweoridtebn asirned. Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1
[Seite 32]
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer 12HI.010866 | Vergabenummer BauR H-11217-2026 |
|---|---|
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n E rweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | |
| t Leistung e P arkettarbeiten |
ter
l
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
a
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
g
Bevollmächtigter Vertreter
e
Mitglied
n
USt-ID:
Weitere Mitglieder
n
Mitglied
i
USt-ID: c Mitglied h USt-ID: t Mitglied USt-ID: b beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgem e einschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen-
a
nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
r
b
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
e
i
(Ort) (Datum) (Unterschrift) t
b
a
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
r
*
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte *identisErckhlä rubnega arbbzuegietbbena. re Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1
[Seite 33]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| n t Leistung Parkettarbeiten |
ter
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
l
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
a
Ergänzung des Angebotsschreibens
g
Verzeichnis über Art und Uemfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
n
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
n
| OZ/Leistungsbereich | n i Beschreibung der Teilleistungen | Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforde- rung der Vergabestelle) |
|---|---|---|
| c h t b | ||
| e a r | b e | |
| i t b a r | ||
| * |
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2
[Seite 34]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| U | ||
|---|---|---|
| n t e r | l | |
| a g e n |
n
i
c
h
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
t
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
b
| Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens | b Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung |
|---|---|
| e a r b | |
| e i t | |
| b a r * |
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2
[Seite 35]
236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n E rweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e Parkettarbeiten |
ter
l
Name, gesetzlicher Veartreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
g
e
n
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegennüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
i
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
c
| OZ/Leistungsbereich | Beschreibung der (Teil)Leistungen |
|---|---|
| c h t b |
be
a
r
b
(Ort, Datum, Unterschrift)
e
i
t
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
b
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Beweraber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
r
*
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1
[Seite 36]
244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e P arkettarbeiten |
ter
l
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
Bearbeitungsphasen, Dagtenaustausch, allgemeine Regelungen
e
1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist vonn der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe n
- Abrechnung .
i
2 Datenaustausch
c
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein-
h
samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. t GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. bDer Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
e
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. a 3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien unrd schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es seib denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht.
e
Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Untersichiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand März 2018 1 von 1
[Seite 37]
248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n E rweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e P arkettarbeiten |
er
Erklärung zur Verwlendung von Holzprodukten Alle zu verwendenden aHolzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
g
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind.
e
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
n
zertifiziert sind.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standnards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich
i
werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, cdie die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
h
Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Botnn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Januar 2012 1 von 1
[Seite 38]
2492 / L 2492 (Online-Vergaben)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung U Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| n Leistung t Parkettarbeiten |
te
Ergänzung der rAufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform mit ava-sign
l
a
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Alle gängigen Browser in geiner aktuellen Version: Firefox Apple Safari e Google Chrome
n
Microsoft Edge
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist einen Anmeldung im Bieterportal iTWO tender unter der Adresse https://www.meinauftrag.rib.de erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bear-
i
beitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herucnter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign
h
in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. Der Bieterclient avta-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbei- tung der Vertragsunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschrei- bungen. Die Upload Datei der Angebotsdatei über ava-sign darf ebinen maximalen Wert von 1500 MB nicht überschrei- ten. Einzurechnen sind dabei die bereits zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, die der Bieter mit dem Angebot ausgefüllt zurückgeben muss. Es wird empfohlen reechtzeitig – mind. 1 Tag vor Angebotsende – die Angebotsdatei auf die Vergabeplattform hochzuladen und bei Problemen den Support zu bemühen.
a
Der Bieterclient ava-sign macht wie ein Browser eine Internetverbrindung zur Zielplattform auf. Das bedeutet, alle Personen die ava-sign nutzen und damit ein Angebot abgeben wollen, benötigen für das Programm einen Internetzugang. b
e
Es geht hier um den Bieterclient ava-sign! Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf das Internet über den Browser nicht automatisch bedeutet, dass auch das Programm ava-sign zuigriffsberechtigt ist.
t
Textform Die Systemvoraussetzungen und Installationsanleitungen für den jeweils aktuellenb Bieterclient ava-sign finden Sie immer unter diesem Link: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauf- trag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html a
r
Ordner Nebenangebote Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden,
*
wird kein Ordner bereitgestellt.
Hilfelinks Für das Bieterportal iTWO tender: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html
Für den Bieterclient ava-sign: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_ava- sign.html
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL Bayern - Stand Juni 2023 1 von 1
[Seite 39]
2493/L2493/VI.17 (Erklärung Masernschutzgesetz)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n E rweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e Parkettarbeiten |
ter
l
Erklärung zum Masernschutz
a
g
- Erklärung zum Vergabeverfahren 1.1 Der Bewerber/Bieter veersichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG nontwendigen Unterlagen beim Bewerber/Bieter vorliegen. 1.2 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nr. 1.1 berechtigt den Auftraggeber nach Nr. 1.2 zur
n
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
i
- Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbceachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb zur Folge haben kann.
h
t
b
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters) 1
e
a
Anmerkung: Sofern Erklärungen und Nachweise in Kopie oder arls Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
b
e
i
t
b
a
r
*
1 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen oder elektronischen Ange- botes ist *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL | VHF Bayern - Stand August 2020 1 von 1
[Seite 40]
Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
U
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Landenshauptstadt München (LHM), 80313 München, E-Mail: rathaus@muenchen.de, Telefon: (089) 233-00.
t
Die Daten weerden erhoben, um das Vergabeverfahren durchzuführen und das Vertragsverhältnis
r
abzuwickeln. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Alrt. 4 Absatz 1 BayDSG. Weitere Informationaen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer
g
Daten können Sie im Internet unter
e
https://stadt.muenchen.de/infos/baureferat-ausschreibungen-informationen.html#6
n
abrufen. Unsere behördliche Datenschutzbneauftragte erreichen Sie unter Marienplatz 8, 80331 München,
i
E-Mail: datenschutz@muenchen.de.
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 41]
622 (Merkblatt Bauabfall) Merkblatt Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen Mit Uder Novellierung der Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017 wurde die in § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- gesetz (KrWG) verankerte Abfallhierarchie auch auf gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle übertrangen. Damit habten Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, zu befördern und nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 GewAbfV vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwenedung oder dem Recycling zuzuführen: 1.) Glas r 2.) Kunststoff 3.) Metalle, einschlileßlich Legierungen 4.) Holz
a
5.) Dämmmaterial 6.) Bitumengemische
g
7.) Baustoffe aus Gipsbasis 8.) Beton
e
9.) Ziegel und 10.) Fliesen und Keramik
n
11.) Weitere Fraktionen, die nach eigenen rechtlichen Anforderungen entsorgt werden müssen (z.B. Photovoltaikmodule, Batterien/Akkus, Elektrogeräte) Ist eine Getrenntsammlung nicht oder nunr teilweise möglich (z.B. aus Platzgründen) oder wirtschaftlich nicht zumutbar, so ist eine gemischte Erfassung nach folgenden Maßgaben zulässig:
i
• Gemische, die vorwiegend Kunststoffe, Metalle oder Holz enthalten, sind unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Gclas, Dämmmaterialien, Bitumengemische und Baustoffe aus Gips dürfen nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung nicht beeinträchtigen.
h
• Gemische, die überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten, sind unverzüglich einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. t Zulässige Gemische, die keiner Vorbehandlungs- bzw. Au fbereitungsanlage zugeführt werden, sind getrennt von anderen Abfällen zu halten und vorrangig einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen sonstigen
b
geeigneten Verwertung zuzuführen.
e
Für Abfälle zur Verwertung kann ein Entsorger Ihrer Wahl beauftragt werden. Bitte beachten Sie die Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger und -besitzer nach § 8 Abs. 3 GewAbfV.
a
Gefährliche Abfälle sind in jedem Fall zwingend von den übrigen Bau- und Abbruchabfällen getrennt zu halten und
r
als Sonderabfall zu entsorgen. Es gilt ein Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle nach § 9 Abs. 2 KrWG.
b
Abfälle zur Beseitigung sind grundsätzlich an den städtischen Abfallentsorgungsanlagen anzuliefern (§ 8 Abs. 2 Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung) und zwar e • brennbare Abfälle zur Müllverbrennungsanlage (HKW) München-Nord, • nicht brennbare Abfälle (insbesondere Asbest mit Abfallschlüsselnummier *170605 und Mineralfaserabfälle mit Abfallschlüsselnummer *170603) zum Umschlagplatz für Deponieabfälle bei der Fa. Wurzer Umwelt GmbH, Am Kompostwerk 2,85462 Eitting bzw. für Kleinmtengen (2m³ KMF und 2m³ Asbestzement pro Anlieferung) am Entsorgungspark Freimann, Werner-Heisenberg-Allee 62, 80939 München b
a
Bitte informieren Sie sich vorab bezüglich der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung unter folgenden Internetseiten über die Anliefermodalitäten:
r
a) bei der Anlieferung von brennbaren Beseitigungsabfällen am Heizkraftwerk München Nord unter:
*
https://www.awm-muenchen.de/entsorgen/abgabestellen-services/muellverbrennungsanlage
b) bei der Anlieferung von Kleinmengen an nicht brennbaren Beseitigungsabfällen (*170603 und *170605) am Entsorgungspark Freimann unter: https://www.awm-muenchen.de/entsorgen/abgabestellen- services/entsorgungspark-freimann
c) bei der Anlieferung von Großmengen an nicht brennbaren Beseitigungsabfällen (*170603 und *170605) an der Entsorgungsanlage der Fa. Wurzer Umwelt GmbH unter: https://www.awm- muenchen.de/entsorgen/abgabestellen-services/annahmestelle-wurzer-eitting
VHB München Stand 03/2024 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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und beantragen Sie über dort zur Verfügung stehende Onlineformulare eine entsprechende Anliefergenehmigung und/oder eine Freigabe zum elektronischen Nachweisverfahren mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH.
Hinweis: Im SUtadtgebiet München ist jede Baustelle, auf der nicht brennbare gefährliche Abfälle zur Beseitigung (insbesondere KMF und Asbest) anfallen, beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) an abfallrencht.rku@muenchen.de zu melden.
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Abteilung Satzungsangeelegenheiten Tel. 089/ 233-31113, E-Mail: satzungen.awm@muenchen.de. Für die Abfuhr vorn Bauabfällen zur Beseitigung können Sie auch den Containerdienst des Abfallwirtschafts- betriebes München (AWM), Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München beauftragen. Beauftragung unter https://www.awm-mu
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enchen.de/entsorgen/formulare/fuer-gewerbetriebe/containerdienst.
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Infos Weitere Informationen zur Gerwerbeabfallverordnung finden Sie in der Mitteilung 34 der Bund/Länder
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Arbeitsgemeinschaft (LAGA M 34) „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ oder auf folgender Internetseite: https://www.awm-muenchen.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen.
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625 (Abbiegeassistenzsystem LKW ab 7,5 to)
Abbiegeassistenzsysteme für LKW ab 7,5 to Vertragsstrafe
Zum Schutz vor Personenschäden müssen die vom Auftragnehmer zur Vertragsleistung eingesetzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to über die Spiegelanlage hinaus mit einem wirksamen System zur Überwachung des rechten Abbiegebereichs ausgerüstet sein (entweder Kamera-Monitor-System mit Aufschaltung des Kamerabildes
U
auf einen Monitor in der Fahrerkabine bei Einleitung des Abbiegevorgangs oder radar-/sensorbasiertes System mit Warnung des Fahrers bei Hindernissen im Abbiegebereich). Auf Verlangen hat der Auftragnehmer das verwendete
n
System nachzuweisen. Am Ort der Leistungserbringung (Baustellenbereich) hat er dem Auftraggeber Besichtigungen der LKW jederzeit zu gestatten. Vorstehende Pflichten bestehen auch beim Einsatz von Nachunternehmern.
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Für jede Anfahrt eines LKW an den Ort der Leistungserbringung (Baustelle) ohne das vorgeschriebene System hat der
e
Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 500 Euro zu entrichten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe fällt pro LKW und Tag höchstens einmal an; sie ist insgesamt auf 2 % des Netto-Auftragswertes, maximal
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jedoch 5.000 Euro, begrenzt.
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Die Regelung gilt nur im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ansprüche Dritter entstehen hieraus nicht.
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VHB München Stand 06/2020
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2410 (Abfall – EBV)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| BauR H-11217-2026 | ||
| Baumaßnahme U Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße, Sanierung und Erweiterung n Erweiterung Helen-Keller-Realschule und Sporthalle Bezirksportanlage | ||
| t Leistung e Parkettarbeiten |
ter
Ergänzung der Aulfforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
a
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
g
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
e
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leis- tungsbeschreibung gennannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betrneiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall-
i
wirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
c
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. h 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
t
Zeitpunkt die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sowie für die jeweiligen Stoffgrup- pen und Belastungsklassen die Verwertungs - oder Beseitigungsanlagen zu benennen und nachzuwei- sen, dass
b
− die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zur Aufnahme des Bau- und Abbruchab- falls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Aebbruchabfälle abzunehmen, − die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auaskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
r
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. b 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen e 2.1 Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Verpflichtungsklau-
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sel).
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2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger (Zweiterzeuger) in Bezug auf Stoffe, für die es keine konkrete Zweckbestimmung von Seiten des Auftraggebers gibt (ausgenommen
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davon sind also die Stoffe, die planmäßig wiederverwendet werden). Zugleich wird der Auftragnehmer mit Aufnahme seiner Tätigkeit, bei der er automatisch die Sachherrschaft üaber die Stoffe erlangt, auch Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt dabei die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Brau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie
*
der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). Die Verantwor- tung zur ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle verbleibt dane- ben beim Auftraggeber, der ebenfalls Abfallerzeuger (Ersterzeuger) ist.
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den gel- tenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzu- führen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung er- forderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand Februar 2025 1 von 1
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 1 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026 Pos-Nr. (Pos- Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtpreis in EUR Nr.)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S ULeistung: nParkettarbeiten tGewerkenummer: 1.8.1.028.2 Beauvorhaben: "HKR - Modernisierung und Erweiterung Helen-Keller-Realschule"
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mit 3-fach Sporthalle und Bezirkssportzentrum
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Bauort:
a
Fürkhofstraße 28-30
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81927 München
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Bauherr:
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Landeshauptstadt München
Baureferat Hochbau H 3 4 Berg-am-Laim-Straße 47 n D-81673 München i BAUBESCHREIBUNG c 1.1 STÄDTEBAU h Die Landeshauptstadt München plant die Sanierung und Erweiterung der Helen-Keller-Realschule an
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der Fürkhofstraße in München. Die geplante Baumaßnahme auf den Flurstücken 472/6 und 470 befindet sich in München-Bogenhausen. Das Baufeld grenzt im Westen an die Fürkhofstraße und im Norden an die Johanneskirchner Straße. I m Süden befinden sich das Bestandsgebäude der Realschule, Sportplätze und Einrichtungen von Sportvereinen. Das Gelände ist weitestgehend eben mit Geländehöhen von + 514 m NHN. Zu den anbgrenzenden Straßen steigt das Gelände auf + 515 m NHN an.
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1.2 GEBÄUDEKONZEPT Die vorhandenen Bestandsgebäude mit Ausnahme des aSchulgebäudes (SB) wurden im Rahmen der Baumaßnahme zurückgebaut. Das Bauvolumen gliedert sich in folgende drei Baukörper: Modernisierung Schule Bestand (SB), Schulneubau (SN)r und die Sporthalle (SH) mit Tiefgarage sowie mit Bezirkssportanlage (BSA).
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Die Abfolge der Baukörper legt sich an die westliche sowie nördliche Grundstücksgrenze an. Die Erschließung der einzelnen Baukörper erfolgt an unterschiedlichen Stellen von der Fürkhofstraße und Johanneskirchner Straße. Der Haupteingang der Schule beleibt an der Fürkhofstraße bestehen. 1.2.1 Neubau Realschule (SN) i Der Erweiterungsbau beherbergt 4 Lernhäuser, Fachklassen, sowie tKunst- und Musikräume, die Verwaltung, Mensa, Küche und Aula. Der viergeschossige Baukörper ist in einen nördlichen und einen südlichen Flügel unterteilt. In seinem "Gelenk" befindet sich die zentrale Erschließung
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mit Treppenhaus (mit Oberlicht) und Aufzug welches alle Geschosse miteinander verbindet. Gartengeschoß (GG = - 4.59 m), a Erdgeschoß (EG = +/-0.00 = + 517,42 m ü. NHN) r Obergeschosse (1. OG = + 4.42 m / 2. OG = + 8.50 m) * 1.2.2 Sporthalle (SH) mit Tribüne
Die Halle erschließt von der Straße im Erdgeschoss die Tribüne (159 Sitzplätze ) sowie eine Funktions-Spange mit Foyer, Verkaufsstelle, ELT- und WC-Räumen für Besucher.
Die Halle ist mit ballwurfsicheren und akustisch wirksamen Prallwänden ausgestattet. Das Hallendach ist eine Holzkonstruktion. Die Untersicht der Sporthalle besteht aus Holz- Akustik- Elementen.
Das Gebäude wird durch eine im Keller befindliche zentrale mechanische Lüftungsanlage be- und entlüftet.
Unter der Sporthalle ist die Tiefgarage geplant. Über das zentrale Treppenhaus gibt es eine *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 2 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Unter der Sporthalle ist die Tiefgarage geplant. Über das zentrale Treppenhaus gibt es eine direkte Verbindung von der Tiefgarage in die Hallen- und in die Tribünenebene. Die Entrauchung und eine alternative natürliche Belüftung wird durch Öffnungselemente in der Fassade Uermöglicht. n1.2.4 Bezirkssportanlage (BSA) Die Bezirkssportanlage ist über drei Ebenen, die über eine interne vertikale Erschließung aus
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Treppe und Aufzug miteinander verbunden sind, organisiert. Im EG überspannt eine Stahlbetondachdecke die Funktionseinheit der Gaststätte mit Jugend und Besprechungsraum sowie deie im Norden angrenzende Küche mit Nebenräumen und die Außenterrasse mit Blick über die Sportanlage im Süden.
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Auf dem Niveau des Gartengeschosses erfolgt der Zugang von den Außensportanlagen in ein über zwei Geschosse organisiertes Foyer, im UG die Umkleiden, eine Bürospange, Abstell- und
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Funktionsräume und die WC-Anlage erschließt.. Im UG 2 erschließt das Foyer die Umkleidebereiche sowie die Tiefgarage.Weitere Zugänge führen in das Lager der Außensportgeräte (Süd) sowie in die Werkstaatt, den Platzpflege-Geräteraum und zur Tiefgaragenabfahrt ALLGEMEINE VOgRBEMERKUNGEN 2.1 Bauablauf e Geplanter Ausführunngszeitraum der Gesamtmaßnahme (alle Gewerke): Januar 2023 bis Dezember 2026 Ausführungstermine für diese Vergabe:
siehe Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen
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2.2 Baustellenlogistik
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Um einen optimierten Ablauf der Nebenleistungen der Gewerke zu erreichen, werden in diesem Bauvorhaben die baulogistischenc Aufgaben übergeordnet organisiert und verpflichtend für alle am Bau Beteiligten geregelt.
h
2.2.1 Logistikhandbuch
t
Das vorliegende, den Vertragsbedingungen beigelegte Logistikhandbuch, beschreibt die verbindlichen Regelungen aller Nebenleistungen, wie die Ver- und Entsorgung der Baustelle, das Flächenmanagement sowie die übergeordnet en Sicherheitsvorkehrungen der Baustelle. Durch die über alle Gewerke übergeordnete Koordinierung des Lieferverkehrs, der logistischen Ressourcen, wie Baustelleneinrichtung, der Baustellenenbtsorgung und Reinigung werden optimierte Rahmenbedingungen für eine geordnete und effiziente Bauausführung geschaffen.
e
2.2.2 Ziel der Baulogistik Mittels der Baulogistik werden die folgenden Zielae verfolgt:
- Minimierung der Beeinträchtigung für die Nachbarscrhaft und den öffentlichen Verkehr
- Steigerung der Leistungsfähigkeit von logistischen Rebssourcen, wie Zu- und Abfahrten, Baustraßen, Versorgungswege im Gebäude, Entladestellen, Flächen und Aufzüge
e
- Leistungsfähige Baustelleneinrichtung, wie Tagesunterkünfte, Wertstoffhof
i
- Vermeidung von logistischen Behinderungen zwischen den Gewerken innere sowie äußere Sicherheit
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2.2.3 Vertragsgrundlage
b
Das Logistikhandbuch ist Vertragsbestandteil aller am Bauvorhaben Beteiligten. Die hier geregelten Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle Tätigen. Jeder
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Auftragnehmer hat sie wiederum mit seinen Nachunternehmern, Lieferanten und Spediteuren zu vereinbaren sowie seine Besucher entsprechend zu verpflichten.
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2.2.4 Kalkulationsgrundlage
*
Die entsprechenden Auflagen des AG durch das Logistikhandbuch sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Es können nachträglich keine Vergütungen geltend gemacht werden, die aus dem Umstand entstehen, dass die Anforderungen aus dem Vertragsdokument nicht berücksichtigt wurden.
2.3 Bauschuttbeseitigung
Gemäß VOB/C hat der Auftragnehmer sämtliche von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt und dgl. zu beseitigen.
Diese sind auf eigene Kosten arbeitstäglich von der Baustelle bzw. aus dem Gebäude zu transportieren. Kommt der Auftragnehmer dieser Regelung trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch die Objektüberwachung auf Kosten des Auftragnehmers
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 3 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Diese sind | Einheit auf eigene Kosten arbeitstäglich von der Baustelle | Einheitspreis in | Gesamtpreis in äude zu EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| bzw. a | us d EUR | em Geb |
Nr.) transportieren. Kommt der Auftragnehmer dieser Regelung trotz AuffordEeUrRung nicht nach,E UwRird die Beseitigung der Verunreinigung durch die Objektüberwachung auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. U2.4 Baustellenabfallentsorgungssatzung nDie Baustellenabfallentsorgung ist entsprechend der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Baustellenabfallentsorgungssatzung (Logistikhandbuch) der Landeshauptstadt München durchzuführen.
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2.5 Bauleitung des Auftragnehmers (bevollmächtigter Vertreter)
e
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich seinen verantwortlichen Fachbauleiter als rbevollmächtigten Vertreter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung und verantwlortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des Auftragnehmers. Der benannte Fachbauleiter muss die erforderliche Sachkunde und Befugnis haben, um alle Arbeiten des AN zu kontrollieren und das Personal zu beaufsichtigen.
a
Aussagen des Fachbauleiters sind für den Auftragnehmer bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag"g berufen. Der Fachbauleiter muß arbeitstäglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
e
2.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
n
Die Auftragnehmer haben sich im Sinne § 8 Arbeitsschutzgesetz bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zur Verhütung von Gefahren abzustimmen. Dabei ist der Sicherheits- u nd Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.Gemäß ArbSchG ist jeder Auftragnehmer der jeden Auftragnehmer verpflichtet, seine Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Leben und nGesundheit vermieden wird. Den Hinweisen des SiGeKo zuri Beseitigung von Mängeln bei Sicherheit und Gesundheitsschutz ist unverzüglich nachzukommen. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten.
c
Vorgesetzte und Aufsichtsführende für die durchzuführenden Arbeiten müssen die Anforderungen der DGUV-V 38 §4 (1&2) erfüllen: Dhie Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (sog. Aufsichtführende). Diese müssen die fachlich korrekte und arbetitssichere Durchführung der Bauarbeiten überwachen. Sie müssen hierfür ausreichende Kenntnisse besitzen (vgl. DGUV-V 38 §4 (1&2) (ehem. BGV C 22).
Für eine regelmäßige, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung des Personals nach Arbeitsschutzgesetz ist zu sorgen. Nachweise darüber sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten hat jeder Auftragnehmerb (dies gilt auch für Nachunternehmer) dem Auftraggeber unaufgefordert die Fachkraft des AN für Arbeitssicherheit, seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheiet und zum Gesundheitsschutz seiner auf der Baustelle Beschäftigten bekannt zu geben. Dies kann im Form einer Dokumentation entsprechend § 6 Arbeitsschutzgesetz geschehen.
a
Sollte beabsichtigt sein, von vorgesehenen Arbeits-, Fertigungs- oder Montageverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten abzuweichen, ist drer Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Das Personal des Auftragnehmers muß für die ihm übertragene Arbeit geeignet und in Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich unterwiesen sein. Beim Einsatz von Personal ohne
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ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache muss ständig eine der deutschen Sprache mächtige und fachlich geeignete Person vor Ort anwesend sein.
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Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Auftraggebers bzw. den Hinweisen des Koordinaitors nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen.
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Auftragnehmer und Nachunternehmer benennen dem Auftraggeber vor Aufnahme der Bauarbeiten schriftlich die nach DGUV-V 38 §4zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden. Der
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Auftragnehmer gewährleistet, dass die gemäß Gefährdungsbeurteilung notwendige persönliche Schutzausrüstung benutzt wird. Der Auftragnehmer hat beim Einsatz von Nachunternehmer die Freigabe des Auftraggebers einzuholen sowie seiner Abstimmungspflicht anach § 8 Arbeitsschutzgesetz nachzukommen.
r
Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen werden vom Auftraggeber als persönlich ungeeignet der Baustelle verwiesen. Dies gilt auch für Personen bei begründetem Verdacht auf
*
Alkohol- und Drogeneinfluss.
2.7 Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen COVID 19
ENTFALLEN!
2.8 Baubesprechungen
Zu den regelmäßig im 7-tägigen Rhythmus stattfindenden Besprechungsterminen (fachtechnische Koordination, fallweise Terminkontrolle) hat der AN bereits im Vorfeld seiner Leistungserbringung und während der gesamten Dauer seiner Leistungserbringung den geforderten Bauleiter zu entsenden. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung durch die Objektüberwachung.
Die Teilnahme an den Baubesprechungen ist eine vertraglich geschuldete Leistung, die Kosten für *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 4 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Teilnahme an den Baubesprechungen ist eine vertraglich geschuldete Leistung, die Kosten für die Teilnahme an den Baubesprechungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. U2.9 Abrechnung nDer Auftragnehmer hat seine Abrechnungsunterlagen zur Prüfbarkeit mit Abrechnungsplänen und Aufmaßen einzureichen.
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Die Abrechnungsunterlagen und Aufmaße sind vor Rechnungsstellung mit der Objektüberwachung zu besprechen und von der Objektüberwachung gegenzeichnen zu lassen. Der Auftragnehmer hat
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rechtzeitig vor Rechnungslegung gemeinsame Aufmaßtermine mit der Objektüberwachung zu vereinbaren.
r
Aufmaße sind kumuliert zu erstellen und vor Rechnungsstellung von der Objektüberwachung - und Auftraglnehmerseite zu unterzeichnen. Es dürfen nur gleiche Positionen auf einem Aufmaßblatt abgerechnet werden.
a
2.10 Termin- und Arbeitsablaufplanung Innerhalb vong 14 Tagen nach Auftragserteilung ist zusammen mit der jeweiligen Objektüberwachung ein detaillierter Termin- und Arbeitsablaufplan über die zu erbringenden Leistungen zu erstellen, anhaned dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des AG z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
n
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Termin- und Ar beitsablaufplan unverzüglich zu überarbeiten. In jedem Fall ist der Termin- und Arbeitsablaufplan über die gesamte Bauzeit des AN spätestens alle 4 Wochen fortzuschreiben. Der aktunelle Termin-und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Diese Leistung ist in die E.P. einzukalkulieren.
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Alle auszuführenden Arbeiten sind in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken auszuführen. Es ist davon auszugehen, dass die zu erbringenden Leistungen der einzelnen Leistungskapitel nicht in einem Zuge ausgeführt werden köcnnen. Mit Bauablauf bedingten Unterbrechungen ist zu rechnen. Hier ergeben sich Schnittstellen, die zwischen den AN entsprechend abzustimmen und zu koordinieren sind. Dies ist ebensoh in die Einheitspreise einzukalkulieren, wie die gemäß Bauablauf bedingten Unterbrechungen - ein Anspruch auf gesonderte Vergütung hierfür besteht nicht.
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2.11 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal-, Nachunternehmer- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, dieb Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsaemt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt.
a
Die AN sind verpflichtet zum Führen und Einstellen eines Bautagebuches im PKP-Bau verpflichtet. Die Bautagesberichte sind dort zeitnah einzustellen rund von der OÜ freizugeben. 2.12 Bau-PKP b Der Auftraggeber setzt zur Optimierung der Kommunikation und Informationsbereitstellung
e
zwischen allen internen und externen Beteiligten im Projekt eine obligatorisch zu verwendende Projektplattform (PKP-Bau ) ein.
i
2.12.1 Allgemeine Regeln zur Verwendung des PKP-Bau
t
Siehe hierzu Formblatt 214.H und den Vertragsunterlagen beigelegtem "kleines Organisationshandbuch Firmen ". b 2.12.2 Rechte und Pflichten
a
Gesetzlich und vertraglich festgelegte Rechte und Pflichten der Projekt beteiligten ändern sich durch den Einsatz des PKP-Bau und durch die Regeln zur Kommunikation nichrt. Das Handbuch in der jeweils letzten online gestellten Version ist für alle Projektbeteiligten bindend. Es regelt u.a. die verbindliche Dateibezeichnungskonvention ist im Orgahandbuch gerege*lt! Für den Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten ist jeder Projektbeteiligte eigenverantwortlich. Mit dem Datenaustausch über das PKP-Bau und der Ablage im PKP-Bau ergeben sich Pflichten zum Bereitstellen von Information und Pflichten zum Holen von Informationen:
2.12.3 Pflicht zum Abholen von Informationen
Jeder PKP-Bau-Nutzer ist verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen, unabhängig von der standardmäßigen Emailbenachrichtigung, im System über neue Vorgänge (Termine, Aufgaben oder Dokumente) zu informieren. Sobald neue Benachrichtigungen vorliegen, entsteht die Pflicht zum Abholen der Daten aus dem PKP-Bau. Wenn die Daten vom System als abgeholt oder als gelesen markiert wurden, gelten die Daten dem Empfänger als bekannt.
2.12.4 Pflicht zum Einliefern von Daten *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 5 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
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Nr.) EUR EUR 2.12.4 Pflicht zum Einliefern von Daten
Ziel des Datenaustausches ist, jederzeit die Möglichkeit des Zugriffs auf alle Uprojektrelevanten, aktuellen Dokumente zu schaffen. Jeder Projektbeteiligte ist daher verpflichtet, projektrelevante Unterlagen im PKP-Bau einzustellen.
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Dabei müssen die vordefinierten Merkmale zugewiesen werden und die Datei durch einen Freitext im Kommentar näher beschrieben werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Dateien nach den
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Vorgaben der Regeln zur Kommunikation (richtige Dateibezeichnungskonvention, richtige Kommentierung) an das PKP-Bau zu übergeben und durch die richtige Verteilung die Beenachrichtigung an alle notwendigen Adressaten anzustoßen. Die Verteilung von Daten ist auf die erforderlichen Adressaten zu begrenzen.
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2.12.5 Als abgeholt markierte Dateien
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Dateien, die nicht abgeholt werden, aber als abgeholt markiert werden, gelten als gelesen.
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Gesetzlich und vertraglich festgelegte Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten ändern sich durch den Einsatz des PKP-Bau nicht!
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Falls eigene Pläne erstellt werden, so sind diese in den Projektraum hochzuladen und abzulegen. Für jede einzusteellende CAD-Datei ist eine vorgegebene Plannamenskonvention zu verwenden. 2.12.6 Verteilung vnon Unterlagen und Plänen Die Planverteilung erfolgt digital über dieses bauseitig gestellte Projektkommunikationsplattform. Bei der Einstellung von Plänen und anderen projektrelevanten Unterlagen wird eine E-Mail mit dem entsprechenden Link versendet, alle Pläne und Unterlagen sind dann vom AN selbststnändig vom Server herunter zu laden (Holschuld). Nach Auftragserteilung werdein dem AN alle für die Ausführung seiner Leistung notwendigen Pläne kostenlos je 2-fach in Papierform zur Verfügung gestellt und im PKP-Bau als Datei bereitgestellt. Dies gilt auch für alle weiteren Pläne mit neuen Indices.
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Der AN hat seine Planungen ebenfalls in den Server einzustellen und den am Projekt Beteiligten zugänglich zu machen. Dazu gehört hauch die Benachrichtigung der jeweils zuständigen Beteiligten.
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Falls eigene Pläne erstellt werden, so sind diese in den Projektraum hochzuladen und abzulegen. Für jede einzustellende CAD-Datei ist ei ne vorgegebene Planmaske (Plancodierung, Titel, Indexdatum usw.) auszufüllen (Bringschuld). Die Beteiligten sind von der Planeinstellung per E- Mail zu benachrichtigen. Die auszutauschenden CAD-Dateiformate (plt, pdf, dwg, usw.), der zu verwendende Plankopf und Plannummerierung wberden vom AG vorgegeben.
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2.13 Materialökologie Allgemeine Standardbeschreibungen / Vorbemerkungean zur Materialökologie Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachforlgenden städtischen und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des
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AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen vor Ort und den SiGeKo.
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Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbaiu) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebracht.
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Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume ist untersagt, deshalb erforderliche Nachmessungen oder zusätzliche Anfahrten werden dem Verursacher angelastet.
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Allgemeine Anforderungen
a
(gelten grundsätzlich für alle materialökologischen Anforderungen, weitere Anforderungen ggf. in den jeweiligen Positionen) r Nachweise: * Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig vor Ausführung bzw. Bestellung durch geeignete Nachweise (z.B. Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse, Herstellererklärungen, Zertifikate usw.) zu belegen. Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim AN. Aktualität der Nachweise: Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate, Datenblätter oder Emissionsprüfberichte müssen aktuell sein.
Bei Umweltzeichen gilt die jeweils aktuellste Version. Ist die Gültigkeitsfrist z.B. einer zugrundeliegenden "Blauer Engel"-Version abgelaufen, werden die Zertifikate vom Baureferat nicht akzeptiert. Im Fall der Überschneidung von zwei Versionen (Übergangsfrist) ist möglichst die aktuellste Version vorzulegen.
Produktänderungen: *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 6 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Produktänderungen: Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten Nachweise neu vorzulegen und neu vom AG freizugeben.
U
Originalgebinde auf der Baustelle: nAlle Produkte auf der Baustelle sind im Originalgebinde zu verwenden, eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder Neutralgebinden ist untersagt.
t
Feinstaub/ gesundheitsgefährlicher Staub
e
Die Handlungsanleitungen zur Staubminderung beim Bauen der BG BAU / GISBAU sind zu beachten. Die rStaubentwicklung ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Bei Maslchineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Die
a
BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und staubarmer Produkte. Werden gesundgheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen entsprechend der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559, 9e00 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen. Beim Bearbeiten vonn Bestandsbauteilen mit bleiweißhaltigen Anstrichen sind die Handlungsanleitungen der BG BAU zu beachten.
Ausschluss von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften Alle verwendeten Bauprodunkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem einie Funktion erfüllen) enthalten: Stoffe, die unter der Checmikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (SVHC). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste. h Alle verwendeten Stoffe und Gemische t(flüssig, pastös, pulvrig, z.B. Lacke, Klebstoffe, Dichtstoffe) dürfen außerdem keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endpro dukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten:
b
Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften gekennzeichnet sind, die zur Aufnahme in die Kandidatenliste führen können (REACH Art. 57).
e
Dies umfasst folgende Stoffe:
a
- erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B) und Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung
r
1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den im Folgenden genannten H-Sätzen bzw. R- Sätzen eingestuft sind als:
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / bCarc. 1B H350: Kann Krebs erzeugen. H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. e
- keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A / Muta. 1B H340: Kann genetische Defekte verursachen.
i
- reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B H360F, R60: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. t H360D, R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360FD, R60/61: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
b
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360Fd, R60/63: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. a H360Df, R61/62: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. r
- Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB- (sehr persistent und
*
sehr bioakkumulierend) Eigenschaften.
Für bestimmte Stoffe (z.B. Formaldehyd) gelten besondere Regeln. Diese sind über die Anforderungen des Blauen Engels bzw. über die in den nachfolgenden Absätzen explizit aufgeführten Anforderungen geregelt.
Ausschluss / Beschränkung von Bioziden
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Das gilt z.B. auch für Fassadenfarben- und -putze, Fensterlacke oder die Vorbehandlung/ Lasur von Holz-Fassaden. Hiervon ausgenommen sind
Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 7 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden. Hier gelten ggf. Einschränkungen und Vorgaben der Umweltzeichen (z.B. "Blauer Engel"), die in den jeweiligen produktgruppenspezifischen Anforderungen genannt U sind. n Bläueschutzmittel bei Holzfenstern Dichtstoffe in Feuchträumen
t
Sofern Biozide im Ausnahmefall enthalten sind, sind diese zu deklarieren und zu dokumentieren.
e
Ausschluss von Polyvinylchlorid (PVC) und chlorchemischen Produkten
r
Der Einsatz von chlorchemischen Produkten ist ausgeschlossen (z.B. bei Wand- oder Fußbodelnbelägen, Fenstern, Türen, Rollläden, Sanitärleitungen, Elektroinstallationen, Abdeck-/ Trennfolien, Dichtungsbahnen, Fassadenelementen, Dachrinnen). Ausnahmen sind zulässig für Anwendungsbereiche ohne vertretbare Alternativen.
a
Recyclingprodukte zum Bauteilschutz
g
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Altteextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. Oberflächenbeschichntungen Bei allen Beschichtung en (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle, Wachse, Korrosions-, Brandschutzanstriche, etc.) sind umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere wasserbasierte und bevorzugt 1-komponentigeProdukte und Verfahren einzusetzen.
n
Beschichtungen bzw. Oberflächenbehandlungen von Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten sind grundsätzlich komplett ioder weitestgehend (z.B. Korrosionsschutz + Decklack) werkseitig bzw. im Produktionsbetrieb der Firma vorzunehmen und dürfen bis zum Zeitpunkt des Einbaus auf der Baustelle keine VOC-Richtwecrtüberschreitungen mehr verursachen. Auf der Baustelle ist die Verarbeitung nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem AG erlaubt.
h
Bodenbeläge
t
Vollholzböden im Klebeverbund
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
b
Es dürfen ausschließlich zertifizierte Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet
e
werden. Der Einsatz von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern (auch: Europa, Sibirien) ist ausgeschlossen.
a
Einer der folgenden Nachweise ist zu erbringen:
r
Holz-von-Hier-Umweltlabel
b
PEFC-Regional-Label
e
PEFC-Label (zusätzlicher Nachweis des Ausschlusses von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern)
i
FSC (zusätzlicher Nachweis des Ausschlusses von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern) t Terpenhaltige Holzarten sind zur Minimierung von bicyclischen Terpebnen zu vermeiden. In Aufenthaltsräumen sind harzarme Holzarten zu verwenden. Stark harzhaltige Nadelhölzer - insbesondere Kiefernholz- (z.B. verarbeitet als Fensterprofile, „Seekiefer“-, Kiefer-OSB- u.ä. Platten) dürfen nicht verwendet werden. a Für Sportböden gilt zusätzlich: Holzwerkstoffe im Unterbau müssen formaldrehydfrei verleimt sein.
*
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle, Wachse) sind umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere wasserbasierte und 1- komponentigeProdukte und Verfahren einzusetzen.Produkte mit formaldehydhaltigen Beschichtungen (z.B. Klebstoffe für Furniere, Oberflächenbeschichtungen) sind grundsätzlich nicht zulässig.
Als bauseitig/ vor-Ort aufgebrachte Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme, wasserbasierte Produkte entsprechend den Vergabegrundlagen des Umweltzeichens DE- UZ 12a (Blauer Engel) oder gleichwertig eingesetzt werden.
Für Öle und Wachse ist die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas mit TVOC<250mikrogramm/m³ nach 28 Tagen und GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ (lösemittelfrei und oximfrei) nachzuweisen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. Produkte mit natureplus-Umweltzeichen, Eco-Institut-Label oder Emicode EC1plus
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 8 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 28 Tagen un | Einheit d GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ (lösemittelfrei und oxi | Einheitspreis in | Gesamtpreis in sen. Die EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| mfrei) | nac EUR | hzuwei |
Nr.) schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit dieser Produkte ist vom HerEsUtReller einzuholeEnU Rund zu dokumentieren. Produkte mit natureplus-Umweltzeichen, Eco-Institut-Label oder Emicode EC1plus erfüllen alle Anforderungen ohne weiteren Nachweis. UEs dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet werden. nZur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
t
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) mit den Uemweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig verwendet werden.
r
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend BayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB- Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen
l
nachzweisen: PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002 mg/m3 a Bodenbeläge agus vorgefertigtem Holz und Holzwerkstoffen Zusätzlich zu deen nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
n
Bodenbeläge aus vorgefertigtem Holz und Holzwerkstoffen müssen mindestens den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 176 (Blauer Engel) oder des „natureplus“-Umweltzeichens oder gleichwertig entsprechen. Für Sportböden gilt zusätzlich: Holzwerkstoffe im Unterbau müssen formaldehydfrei verleimt sein. n Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ
i
123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet werden. Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dcichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit (aller Oxime) dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
h
Es dürfen nur Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen, Klebstoffe etc.) mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 oder gleichwertig
t
verwendet werden.
Für Verlegeunterlagen ist entsprechend B ayTB / Anhang 8 die Einhaltung des AgBB- Bewertungsschemas und für Produkte aus Gummi/Kautschuk zusätzlich folgende Stoffbegrenzungen nachzweisen: b PAK <= 50,0 mg/kg, BaP ≤ 5,0 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine ≤ 0,011 mg/kg oder ≤ 0,0002 mg/m3
e
Beschichtungen / Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
a
Lacke und Lasuren (inkl. Grundbeschichtungen)
r
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten. b Als bauseitig/ vor-Ort aufgebrachte Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur
e
schadstoffarme, wasserbasierte Produkte entsprechend den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 12a (Blauer Engel) oder gleichwertig eingesetzt werden. Das gilt auch für Grundierungen, Lacke und Lasuren für die Beischichtung von Holz-Bodenbelägen. Müssen im technisch begründeten Ausnahmefall lösemittelbasierte tProdukte (z.B. Alkydharzlacke) für Vor-Ort-Beschichtungen eingesetzt werden, ist eine Herstellererklärung einzuholen, dass die Oxime Acetonoxim (auch 2-Pentanonoxim) oder Butanonoxim (auch: Methylketoxim MEKO) weder
b
enthalten sind noch emittieren. Für Korrosions- und Brandschutzbeschichtungen gelten eigene Anforderungen.
a
Werkseitige / werkstattseitige Beschichtungen auf Holzerzeugnissen in
r
Innenräumen
*
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Es dürfen nur Lacke, Grundierungen, Füller mit einem maximalen VOC-Gehalt von 100,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur) und ohne Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen verwendet werden.
Produkte für die Beschichtung von Treppenstufen müssen zusätzlich die Einhaltung des AgBB- Bewertungsschema und TVOC max. 0,250 mg/m³ nach 28 Tagen nachweisen.
Öle und Wachse und 2K-Öl-Hybridsysteme in Innenräumen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 9 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten. UFür Öle und Wachse ist die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas mit TVOC<250mikrogramm/m³ nach 28 Tagen und GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ (lösemittelfrei und oximfrei) nachzuweisen. Die nschriftliche Bestätigung der Oximfreiheit dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. Produkte mit natureplus-Umweltzeichen, Eco-Institut-Label oder Emicode EC1plus erfüllen alle Anforderungen ohne weiteren Nachweis.
t
e
BAUSTELLENORDNUNG
r
für die Durchführung der Baumaßnahme
l
HKR - Modernisierung und Erweiterung Helen-Keller-Realschule"
a
mit 3-fach Sporthalle und Bezirkssportzentrum in München
g
- Allgemeines
e
1.1 Geltungsbereich
n
Die Baustellenordnung gilt für das BV HKR - Helen Keller-Realschule. Sie wird im wesentlichen durch das Baulogistikhandbuch der Landeshauptstadt München geregelt. Die Einhaltung der Baustellenordnung und ihrer Anlagen sind Teil der Vertragserfüllung. 1.2 Verantwortlichkeit, Znutrittsberechtigung Auf die Baustelle haben nur Beschäftigte bzw. Personen von Firmen Zutritt, die einen Bau- oder
i
Lieferauftrag des Bauherrn für die Baumaßnahme besitzen und deren verantwortlicher und bevollmächtigter Bauleiter diese Baustellenordnung unterschrieben hat.
c
1.2.1 Firmenregistrierung
h
Die konkreten Regelungen hierzu sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen
t
1.2.2 Anmeldung Mitarbeiter
Die konkreten Regelungen hierzu sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen
b
1.2.3 Anmeldung Nachunternehmer Die konkreten Regelungen hierzu sind dem Bauloegistikhandbuch zu entnehmen 1.3 Weisungen a Weisungsbefugt ist die örtliche Objektüberwachung IMrP, speziell:
- die Mitarbeiter des Bauherrn uneingeschränkt und bereichsübergreifend
b
- die Mitarbeiter der jeweiligen Fachplaner für die Bereiche, Hochbau und Ausbau, TGA & ELT.
e
1.4 Lage der Baustelle
i
Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet zw. Johanneskirchner Str. und Fürkhofstraße. Diesbezüglich ergeben sich ggf. besondere Anforderungen an Verkethr, Lärm, Staub. etc., die u. a. in der Baustellenordnung geregelt werden.
b
1.5 Meldung von Arbeitsunfällen und Schadensfällen
a
Der Objektüberwachung, dem BH, dem Koordinator gem. BaustellV und dem Koordinator gem. DGUV-V 1 §6 (ehem. BGV A1) sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschraften bleibt davon unberührt.
*
- Baustelleneinrichtungsplan, Baulogistikhandbuch
Der betreffende Baustelleneinrichtungsplan ist in der jeweils auf der Baustelle aushängenden aktuellen Fassung Bestandteil der Baustellenordnung und kann bei der zuständigen Objektüberwachung (OÜ) in Papier- oder Datenform angefordert werden. Ebenso zu beachten ist dasBaulogistikhandbuch, welches als Vertragsbestandteil diesem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt ist.
- Baustellenzufahrt, Einfriedung
3.1 Baustellenzufahrt
Die Baustellenzufahrt erfolgt gemäß betreffendem Baustelleneinrichtungsplan. Auf die sehr *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 10 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Baustellenzufahrt erfolgt gemäß betreffendem Baustelleneinrichtungsplan. Auf die sehr beengte und einzige Baustellenzufahrt an der Johanneskirchener Straße wird noch mal ausdrücklich hingewiesen.
U
Das Befahren der Baustelleneinrichtungsfläche ist nur zum Be- und Entladen zugelassen.
n
Das Parken von Privat- oder Firmenfahrzeugen im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche ist grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn es liegt eine von der zuständigen Objektüberwachung
t
ausgestellte Sondererlaubnis gut sichtbar auf dem Armaturenbrett des Fahrzeuges.
e
Da die Baustellenzufahrt parallel durch den Sportverein der Bezirkssportanlage werktags ab 15.00 Uhr genutzt wird sind alle Beteiligten zur höchsten Aufmerksamkeit gegenüber Kindern und Jugerndlichen sowie der PKW‘ der Vereinsmitglieder verpflichtet. Der AN ist dementsprechend verpflichtet auch seine Nachunternehmer und Lieferanten entsprechend schriftlich darauf hinzuweisen.
l
Eine Gefährdung der Nutzer der Sportanlage ist in jedem Fall auszuschließen.
a
Auf das Formblatt 625 Abbiegeassistenzsystem wird in diesem Zusammenhang explizit hingewiesen
g
3.2 Einfriedung, Verschluss
e
Die Baustelle ist mit teilweise mit einem dicht geschlossen Baustellenzaun eingefriedet. Die Bautore werden nachn Ein- und Ausfahrt vom AN Baumeister geschlossen. Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr sind die Tore zusätzlich mit der Kette und einem Schloss zu verschließen, unabhängig davon, ob sich noch Personen auf dem Baufeld befinden. In dieser Zeit werden die Tore ständig verschlossen. 4. Büro-, Aufenthalts-, Snanitär- und Materialcontainer / Stellflächen 4.1 Containeranlage i Die Containeranlagen werden vomc AGvLog gestellt und durch den Log betrieben und verwaltet. Bei dem Betreibermodell werden den ausführenden Firmen durch den AGvLog in einer mehrgeschossigen Containeranlage, Container als Büro, Tagesunterkunft und Magazin gegen eine vereinbarte Vergütung je Woche und nach Verfüghbarkeit zur Verfügung gestellt. Aufgrund der begrenzten Platzverhältntisse können keine eigenen Container der AN`s aufgestellt werden.
Die ausführenden Firmen werden durch den AGvLog dazu verpflichtet, die von ihnen benötigten Container (Büro-, Mannschafts- und Lagercontainer) einschl. entsprechender Ausrüstung direkt
b
beim Log für die von ihm benötigte Gesamtdauer anzumelden. Der Log verwaltet die Containerbelegung und führt die Übergabe / Rückgabe der Container mit den AN durch.
e
4.2 Stellflächen
a
Grundsätzlich ist das Lagern von Materialien nur im Bereich der unmittelbaren Arbeitsstelle in der für diesen Bereich benötigten Menge zulässig.
r
Es ist darauf zu achten, dass grundsätzlich keine Fluchtwege, Hauptverkehrswege sowie Logistikflächen versperrt werden. Bei Missachtung werdebn diese nach fruchtlosem Fristablauf nach Mängelanzeige auf Anordnung durch die BL zu Lasten des AN kostenpflichtig beräumt. Sofern Gefahr in Verzug ist, kann die Beräumung ohne vorherige Freistsetzung und zu Lasten des Verursachenden erfolgen.
i
Baumaterialien, Bauhilfsstoffe und Geräte sind vom AN als solche zu kennzeichnen, ordnungsgemäß zu lagern und vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Es wird keine Haftung seitens AGvLog oder Log übernommen. t Flächen für Baustelleneinrichtungen sind von den AN mindestens 14 Tbage vor Arbeitsaufnahme mit dem Log und der OÜ abzustimmen. Ebenso sind Flächen für z. B. Autokrane, zur Montage, mindestens 2 Wochen vor Anlieferung mit dem Log / der OÜ abzustimmen. a Flächen für längerfristige Aufstellung, wie z. B. Silos oder Estrichmaschinen sollten bereits
r
mindestens 4 Wochen vor Anlieferung mit dem Log abgestimmt werden. Außenbereich: Ggf. notwendige weitere Logistikflächen im Außenbereich auf de*r BE-Fläche stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und können beim Log mittels Übergabeprotokoll (Anlage Formular Flächenvergaben) gebucht werden. Alle entliehenen Flächen sind in ordnungsgemäßem Zustand an den Log zurückzugeben.
Innenbereich: Flächen, die von den AN im Inneren des Gebäudes in Anspruch genommen werden möchten, sind mit der BL abzustimmen.
Ein Flächenmanagement für die beteiligten Firmen wird von der Baulogistik erstellt und im Zuge des Baufortschrittes fortgeschrieben. Lagerflächen sind den jeweiligen Phasenplänen der Baulogistik zu entnehmen.
4.3 Lagerung von gefährlichem Material
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 55]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 11 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.3 Lagerung von gefährlichem Material
Leicht entzündliches Material darf nicht entlang von bestehenden Gebäuden gelagert werden (z.B. UFolien, Papier, etc.). nDas Aufstellen und Benutzen von Druckbehältern, von Behältern von brennbaren Flüssigkeiten sowie von Druckgasflaschen ist in allen Fällen mit der zuständigen Objektüberwachung abzustimmen. Dies gilt auch für das Befüllen von Baumaschinen mit Kraftstoff. Entgegen diesen
t
Vorgaben gelagertes Material wird zu Lasten des Verursachers kostenpflichtig entfernt.
e
- Personal 5.1 rAllgemein Das Perlsonal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen.
a
Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, Aufsichtspersonal auf die Baustelle zu entsenden, das mit den geltendeng deutschen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften hinreichend vertraut sowie ermächtigt und befähigt ist, in deutscher Sprache abgefasste Anordnungen, amtliche Verfügungen und eWeisungen des Bauherrn entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Diese Aufsichtspersnon muss stets auf der Baustelle zugegen sein (siehe 5.2). Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist, falls erforderlich, eine gültige Arbeitserlaubnis und/- oder Sozialversicherungsausweis der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten. 5.2 Vorgesetzte und Aufsinchtführende Die Bauarbeiten müssen von fiachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (sog. Aufsichtführende). Diese müssen die fachlich korrekte und arbeitssichere Durchführung der Bauarbeiten überwachen. Sie müssen hierfür ausreichende
c
Kenntnisse besitzen (vgl. DGUV-V 38 §4 (1&2) (ehem. BGV C 22)). Zur Leitung und Beaufsichtigung vohn Bauarbeiten gehört auch das Überprüfen auf augenscheinliche Mängel von Gerüsten, Geräten und anderen Einrichtungen, Schutzvorrichtungen, Böschungssicherungen usw., die von antderen zur Verfügung gestellt bzw. durchgeführt und für die eigenen Arbeiten benutzt werden. Auf § 11 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 / DGUV-V 1) wird verwiesen:
"Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Versicherbten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder deen Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist."
a
- Arbeitszeit
r
Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit Montag bis Freitag von 07.00 Uhr - 20.00 Uhr und b Samstag 07.00 Uhr - 16.00 Uhr. e Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben unberührt. i 7. Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
t
Der vom Bauherrn eingesetzte Koordinator nach BaustellV (SiGeKo) ist über seine Rechte nach BaustellV hinaus den ausführenden Firmen gegenüber sowie deren Arbebitnehmern nicht weisungsbefugt - es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor bzw. ausgeschriebene aber nicht erbrachte Sicherungsmaßnahmen sind notwendig aber nicht ausgeführt. a Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten der Objektüberwachung und drem SiGeKo seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen schriftlich anzugeben (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Betriebs- und Montageanweisungen, etc.) und einsehbar auf der Baustelle vorzuhalten. * Ferner hat er ebenfalls vor Beginn seiner Arbeiten mit dem SiGeKo ein Gespräch zur SiGe- Einweisung zu vereinbaren, in dem vorgenannte Themen besprochen werden.
Die Tätigkeit des SiGeKo befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 Abs. 1 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" (Einsetzen eines Koordinators gem. DGUV-V 1). Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt.
- Arbeitsstätten
8.1 Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 56]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 12 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 8.1 Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr
Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf den vom Bauherrn zugewiesenen Flächen Uvorzunehmen. Die Nutzung der ihm zugewiesenen Fläche ist 14 Tage vor Arbeitsaufnahme mit der Objektüberwachung / Baulogistik abzustimmen. Er darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete nZugänge betreten und verlassen. Verkehrsflächen sind besonders ausgewiesen. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es
t
besteht dabei grundsätzlich Einweisungspflicht durch einen Einweiser. Schäden, die durch verkehrsbedingte Verschmutzung entstehen, sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen. Zeufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Materrialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Objektüberwachung/Baulogistik abzustimmen. Dies gilt insbes. für Schwertransporte. Der
l
Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die jeweilige Lagerfläche unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumunag in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. 8.2 Unterkünfgte und soziale Anlagen, Pausenräume Der Bauherr stellt generell keine Flächen für die Einrichtung von Übernachtungsunterkünften zur
e
Verfügung. Das Übernachten auf dem Baugelände ist nicht gestattet. Tagesunterkünfte/Pausenräume stellt der BH. Es gilt die Arbeitsstättenrichtlinie.
n
8.3 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene
Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitsbereich sowie ihre Tagesunterkünfte und sanitären Anlagen in ordenntlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Mahlzeiten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Tagesunterkünften oder außerhalb der Baustelle eingenommen werden.
i
8.4 Sanitätsraum, Sanitäter
c
Ein Sanitätscontainer ist in der BE berücksichtigt, die Stellung eines Betriebssanitäters regelt die Baulogistik. h 8.5 Baustromversorgung, Baustellenbelteuchtung Baustrom stellt der AG. Seitens des Auftraggebers werden Abnahmestellen für Strom definiert. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der Auftragnehmer zu sorgen. Den Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte hat der Auftragnehmer gem. DGUV-V 3 (ehem.BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vorzunehmen. b 8.6 Funksprechverkehr/Mobiltelefone e Bei Funksprechverkehr sind Gerätezahl und -typ sowie die verwendete Frequenz der
a
Objektüberwachung zu melden und die Nutzungsberechtigung hierfür ist einzuholen. Die Anforderungen des Post- und Fernmeldewesens sind einzuhalten.
r
8.7 Rauschmittelmissbrauch
b
Auf der Baustelle herrscht innerhalb des Bauzauns grundsätzlich Alkohol- und Rauchverbot (u.a. vorbeugender Brandschutz). Dem BE-Plan sind die ausgewieseenen Raucherzonen zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr behält sich vor, solchen
i
Personen dauerhaft Baustellenverbot zu erteilen. 9. Arbeitssicherheit t 9.1. Allgemeines b Grundlage der Arbeitssicherheit sind die für Bayern geltende Regelwerkae des Arbeitsschutzes. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. § 1 DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1)).
r
Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis haben* über:
- die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
-
den SiGe-Plan,
-
diese Baustellenordnung sowie
-
die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
(diese sind i. Ü. auf der Baustelle vorzuhalten)
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 57]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 13 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR (diese sind i. Ü. auf der Baustelle vorzuhalten)
- das Notfallkonzept bei einem schweren Arbeitsunfall (siehe Pkt. 11)
U
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen nGegebenheiten durch die Aufsichtführenden zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel an
t
sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der Objektüberwachung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken (vgl. DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) §11). Der Aeuftragnehmer hat der Objektüberwachung, dem Koordinator nach DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) (§6) und dem SiGeKo Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführenden und der Sichrerheitsfachkräfte und Ersthelfer schriftlich mitzuteilen. 9.2 Gefährdungsbeurteilung
l
Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene
a
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und basierend darauf seine Beschäftigen zu unterweisen (vgl. DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) §3 sowie ArbSchG §5). Die Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsgnachweise sind der Objektüberwachung und dem SiGeKo auf Verlangen zu übergeben. 9.3 Unterweisunge Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die
n
besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren (vgl. DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) §4 und § 12 ArbSchG).
9.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
n
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwiirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür ist zu erbringen (vgl. ArbMedVV).
c
9.5 Baumaschinen und Geräte (BetrSichV)
h
Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die teiner Prüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Es gilt die BetrSichV.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten und befähigten Personen bedient werden. Sofbern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen düerfen sich dort nicht aufhalten. 9.5.1. Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen (sowohl Teleskop-, als auch Scherenhubsteiger)
a
Bei Arbeiten mit Hubsteigern muss grundsätzlich PSAgA getragen und an den hierfür vorgesehenen
r
Anschlagpunkten angeschlagen werden. Die entsprechenden Unterweisungsnachweise und Rettungskonzepte sind auf der Baustelle vorzuhalten.
b
9.5.2. Bauaufzüge
e
Bauaufzüge dürfen nur nach erfolgter und dokumentierter Einweisung benutzt werden.
i
9.6 Montagearbeiten
t
Bei Montagearbeiten ist eine Montageanweisung gem. DGUV-V 38 §17, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, anzufertigen und bei Bedarf dem BH bzw. den von ihm benanntenb Vertreten und dem SiGeKo vorzulegen. Die Montageanweisung muss auch Zwischenlagerung, Transport- und Montagezustände beschreiben. a 9.7 Gerüste
r
Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit (BetrSichV) zu überwache*n. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ihn zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüstersteller vorgenommen werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden.
9.8 Gefahrstoffe
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten.
Es gilt die GefStoffV.
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 14 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es gilt die GefStoffV.
9.9 Persönliche Schutzausrüstung
U
Personen ohne Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Warnweste (bzw. -kleidung) haben keinen Zutritt nzur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z.B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, etc.), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen (vgl. DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) § 29-31).
t
Zuwiderhandelnde Personen können von der Baustelle verwiesen werden.
e
9.10 Abbrucharbeiten und Rückbau
r
Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung, in der die erforderlichen Sicherhleitsmaßnahmen und die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, der Objektüberwachung und dem zuständigen Tragwerksplaner vorzulegen (vgl. DGUV-V 38 (ehem. BGV c 22) §20). Der Rückbau oder das Entfernen von Schutzverkleidungen ohne Zustimmung
a
der Objektüberwachung ist strengstens verboten. 10 Brandschutgz, Blitzschutz 10.1 Allgemeinese Die Beschäftigten mnüssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen sein. Bei allen feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Flammarbeiten, etc.) ist ein ABC-Feuerlöscher direkt an der Arbeitsstätte vorzuhalten.
Die Einhaltung des Sicherheitskonzeptes inkl. ggf. Brandwache wird mit der OÜ abgestimmt.
n
10.2 Blitzschutz
i
Auftragnehmer deren Einrichtungen zu erhöhter Blitzschlaggefahr führen (z. B. Krane) haben die vorgesehenen Blitzschutzmaßnahmcen der Objektüberwachung zu melden. 10.3 Brandfall
h
Für das Verhalten im Brandfall gilt: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Bis zum
t
Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit vorhandenen Mitteln zu bekämpfen und die Zugänge zur Brandstelle sind für den Löschangriff der Feuerwehr freizuhalten.
- Notfallkonzept bei schwerem Arbeitsunfall
b
11.1 Grundsätzliches
e
Die Ersthelfer sind schriftlich zu benennen und dem Baustellenteam/Trupp/Kolonne bekannt. (Jede auf der Baustelle tätige Firma muss pro 10 Mann über mindestens einen Ersthelfer verfügen. (vgl. DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) §26)) Verbandskästaen sind vorzuhalten. Sie müssen jederzeit erreichbar und ihr Lagerungsort den Aufsichtführenden bekannt sein (z.B. Polierbude, Magazin, Planhäuschen, Treppenhaus). r Aufsichtführende haben die Notrufnummern in ihren Mobilbtelefonen zu speichern. 11.2 Unfallmeldung
e
Meldungsablauf: Wer als Erster vom Unfall erfährt ruft den Notarzt bzw. die Feuerwehr.
i
Anschließend werden Polier bzw. Bauleitung informiert.
t
Angaben beim Notruf:
b
WO? genau ist der Unfall geschehen? Wo genau kann der Rettungsdienst anfahren, Zugang zur Baustelle.
a
WAS? ist geschehen?
r
WIE VIELE VERLETZTE? gibt es?
*
WELCHE ART DER VERLETZUNG?
WER? gibt den Notruf ab? Name, Telefonnummer, bereithalten für Rückfragen!
11.3 Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes
-
lebensrettende Sofortmaßnahmen durch Ersthelfer.
-
Arbeiten im Bereich des Unfallortes einstellen.
-
Unfallstelle ggf. freiräumen, Zugang zum Verletzten ermöglichen, ggf. beleuchten.
-
Zeugen, Kollegen beruhigen und Unfallstelle ggf. gegen Neugierige abschirmen. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
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LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 15 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- Zeugen, Kollegen beruhigen und Unfallstelle ggf. gegen Neugierige abschirmen.
11.4 In- Empfangnahme des Rettungsdienstes, Polizei, etc.
U
- Am vereinbarten Abholpunkt wartet ein (deutsch-sprechender) Beschäftigter (mit Warnweste) und nwinkt dem Rettungsfahrzeug. Er begleitet das Rettungsteam zum Verletzten t- Ein Dolmetscher übersetzt Fragen und Antworten des Notarztes.
- Bei Eintreffen von Polizei, Staatsanwaltschaft, BG Bau, GAA: Zeugen, Aufsichtführende,
e
Bauleiter müssen deren Fragen beantworten. Anwaltschaftliche Begleitung ist angeraten.
- Prresse: Es wird empfohlen, Fragen der Presse nicht unmittelbar zu beantworten.
- Umwleltschutz 12.1 Abfalal Siehe Regelunggen im Baulogistikhandbuch. 12.2 Lärm
e
Durch die Lage der Baustelle bedingt müssen die Arbeiten mit einem Minimum an Lärm- und Staubentwicklung dunrchgeführt werden. Bei Wartezeiten vor dem Baustellengelände müssen die Motoren der (Liefer-) Fahrzeuge abgestellt werden.
12.3 Gewässerschutz
n
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und der Umgang ist der Objektüberwachung zu melden.
i
Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten.
c
Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom Auftragnehmer zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auhftraggeber einen Bodenaustausch zu Lasten des Verursachers vor.
t
12.4 Baumbestand / Schutz bestehender Flächen
Zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes sind vor Abtrag des Oberbodens . Zäune (Höhe mindestens 2 m,
b
fest im Boden verankert) zu errichten. Diese Schutzzäune sind während der gesamten Bauzeit zu erhalten. Der Zaunverlauf ist im Baumbestandspelan rot eingetragen. Der Schutzbereich hinter dem Zaun ist von jeglichem Baustellenbetrieb freizuhalten (§ 3 Baumschutzverordnung).
a
Im Schutzbereich der Bäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Wurzelwerkes durchzuführen (ZTV Baumpflege, RAS-LP 4, DIN 18920). r Bei der Baustelleneinrichtung und dem Baustellenbetriebb (z.B. Kran, Lager, Bauhütte, Toilette) ist auf den vorhandenen Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen.
e
Bei der Ausführung der Baumaßnahme ist auf den vorhandenen Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im Schutzbereich der Bäume (Kronentraufe zuzüglich 1,50 m) dürfen keine Maschinen
i
eingesetzt werden. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Wurzelwerkes durchzuführen (ZTV Baumpflege, RASLP 4, DIN 18920).
t
12.5 Immissionsschutz
b
Für den Zeitraum der Bauarbeiten ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19.08.1970 (Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 01.09.1970) zu
a
beachten.
r
Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Geräte betrieben werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Die Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) hinsichtlich der Beschaffenheit sowie der Betriebszeiten von Baumaschinen in* Wohngebieten sind zu beachten.
Staubemissionen während der Bauphase sind durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Besprühen mit Wasser und Reinigen der Fahrwege zu vermeiden. Das Merkblatt zu "Staubemissionen auf Baustellen" ist zu beachten.
Um die Einhaltung erlaubter Luftqualitätsgrenzwerte gewährleisten zu können, dürfen in Luftreinhaltegebieten (u.a. im Stadtgebiet München) nur Baumaschinen betrieben werden, die den Anforderungen der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayluftV) vom 20. Dezember 2016 (in Kraft getreten am 01.01.2017) entsprechen.
- Werbung
Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle in jeglicher Form untersagt. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 60]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 16 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle in jeglicher Form untersagt.
Widerrechtlich angebrachte Werbung wird ohne weitere Aufforderung zur Beseitigung, Ukostenpflichtig zu Lasten des jeweiligen Unternehmens entfernt. n14. Besucher tFür Besichtigungen und Führungen ist das Einverständnis des Auftraggeber einzuholen. Auch für Besucher gelten die Regelungen dieser Baustellenordnung, insbesondere hinsichtlich persönlicher Schutzausrüstung (vgl. Pkt. 9.9) und Unterweisung (vgl. Pkt. 9.2).
e
Durch Besucher dürfen keine Beeinträchtigungen des Baugeschehens verursacht werden. Für die Umsertzung von Schutzmaßnahmen, die zur Durchführung der Besichtigungen/Führungen notwendig sind, ist der veranlassende Auftragnehmer im Rahmen seiner führungsbezogenen Gefährdlungsbeurteilung allein verantwortlich. 15. Pressekontakte
a
Den auf der Baustelle arbeitenden Firmen ist es untersagt, der Presse Auskünfte über das Bauvorhaben zgu erteilen oder hierfür Bilder zu machen und weiterzugeben. Anfragen sind über die Bauleitung an den Vertreter des AG zu richten.
e
- Nichteinhaltung der Baustellenordnung
n
In Fällen gravierender bzw. wiederholter Nichtbeachtung der Baustellenordnung und der daraus resultierenden Anordnungen und Anweisungen durch den Auftragnehmer oder Verantwortlichen der Firma bzw. der Mitarbeiter kann der Bauherr, der SiGeKo, bzw. die Objektüberwachung geeignete Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Interessen ergreifen. U. U. kommen als geeignete Maßnahmen Abmahnungen und Verweise nvon der Baustelle in Betracht.
- Ende Baustellenordnung - i
c
Plananlagenverzeichnis h VE 1.028.1 Parkettarbeiten
t
Der ggfs. in den Plänen angegebene jeweilige Index wird weder im Plananlagenverzeichnis, noch in den ZTV und in den Leistungspositionen aufgeführten Planhinweisen angegeben. Bauteil/Geschoss/Planinh./Planart/Maßst./Stbatus/Planbezeichn./Maßst./Format 01 Lagepläne e HKR 5 731001 XX XX LG 000 0110 Lageplan 1:1000 0,a420 / 0,297 02 Grundrisse
r
Grundrisse 1:100
b
N0 Realschule
e
HKR 5 731001 N0 E1 GR 100 0204 C E1 Geländegeschoss Realschule 1:100
i
HKR 5 731001 A0 E2 GR 100 0205 C E2 Eingangsgeschoss Bestand Endzustand 1:100
t
HKR 5 731001 A0 E1 GR 100 0204 C E1 Geländegeschoss Bestand Endzustand 1:100
b
05 Übersichtspläne HKR 5 731001 N0 E1 UE 200 1104 C E1 Geländegeschoss Bodenbeläge a Realschule 1:200 r HKR 5 731001 A0 E2 UE 200 1105 C E2 Erdgeschoss Bodenbeläge * Bestand 1:200
HKR 5 731001 A0 E1 UE 200 1104 C E1 Geländegeschoss Bodenbeläge
Bestand 1:200
HKR 5 731001 S0 E1 UE 200 1104 E1 Geländegeschoss Bodenbeläge Sporthalle/BSA 1:200
07 Details
Fußboden
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 61]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 17 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Fußboden
HKR 5 731001 XX BP DT 005 3403 V Bodenaufbauten BP 1:5
U
HKR 5 731001 XX BP DT 005 3406 V Bodenaufbauten BP 1:5
n
Bodendetails Realschule
t
Bodenplatte Bestand
e
HKR 5 731001 A0 BP DT 005 3402 V BP 03.1 B-03.5 B Bodenaufbauten
r
Bodenplatte Bestand 1:5 Geschoslsdecke Bestand HKR 5 7310a01 A0 GD DT 005 3409 V GD 02.6 B-03.1 B Bodenaufbauten Geschossdeckegn Bestand 1:5 09 Baulogistik e HKR_240812_BE-Plan Phase Ausbau_B
n
2023-08-24_München-HKR_Baulogistikhandbuch
KURZBESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
n
Die nach diesem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen beschreiben die Ausführung der Parkettbeläge in den Gebäudeibereichen Bestand, Neubau Realschule und BSA. Alle nachstehend aufgeführten Lceistungen verstehen sich einschließlich Herstellung, Lieferung und Montage aller Materialien, Stoffe und Bauteile, sofern in einzelnen Positionen nichts anderes erwähnt wird.
h
t
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Kalkulationshinweis / Grundsätzliche Anforderungen - ZTV
b
1.1 Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) stellen den
e
Qualitäts- und Leistungsumfang fest, der für alle Leistungspositionen
a
gilt und grundsätzlich in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen ist,
r
auch wenn dies nachstehend in den einzelnen Punkten, bzw. in den einzelnen
b
Positionen nicht mehr gesondert erwähnt wird und auch keine gesonderten
e
Positionen hierfür vorgesehen sind.
i
1.2 Auch wenn in Positionen im Besonderen auf einzelne Punkte der ZTV hingewiesen wird, so behalten auch nicht erwähnte relevante Punktte deren Gültigkeit. b Ebenso kann aus einer besonderen Erwähnung in einzelnen Punkten der ZTaV wie "ist in den EP einzurechnen" kein Rückschluss gezogen werden, dass
r
andere Punkte der ZTV ohne diese besonderen Erwähnung nicht in die EP
*
einzukalkulieren sind.
1.3 Die ZTV entbinden den AN nicht von der Beachtung und Einhaltung
allgemeingültiger und ohnehin zu erfüllender Bestimmungen und
Vorschriften sowie anerkannten Regeln der Technik.
1.4 Bei der Ausführung der Leistungen sind alle einschlägigen
Vorschriften, Gütebestimmungen und Verarbeitungsrichtlinien und
DIN-Blätter in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 62]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 18 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR DIN-Blätter in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Fassung zu berücksichtigen.
U
- Normabweichung
n
Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen t(DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist ggfs. mit Angebotsabgabe gesondert nachzuweisen.
e
r
- Transporte
l
3.1 Vor Angebotsabgabe sind vom AN sämtliche Transportwege zur Baustelle
a
und zu den jeweiligen Einbauorten verantwortlich zu prüfen. Alle eventuellen Erschwernisse des Transportes sind mit den EP abgegolten.
g
3.2 Einbauorte der Bauteile des AN sind E1 (=GG) und E2 (=EG). Für die Vertikaltransporte der Bauteile, Arbeitesgeräte, etc in E2 stehen 3 Selbstfahrer-Bauaufzüge, jedoch erst nach erfolgter Einweisung eines Mitarbeiter des AN durch die Aufzugsfirma, kostenlos zur Verfügung.
n
3.3 Die Kosten für Transporte sind in jedem Fall in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
- Widerspruch Langtext zu Kurztext
n
Bei eventuell fehlender Übereinstimmung (Widerspruch) zwischen Langtext
i
und Kurztext gilt in jedem Fall nur der Langtext der Leistungsbeschreibung.
c
- Gütenachweise, Dokumentation
h
5.1 Gütenachweise / Dokumentation Angebotene Erzeugnisse
t
5.1.1 Bis spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung hat der AN dem AG unaufgefordert alle erforderlichen Produktdatenblätter, Nach weise, Werksbescheinigungen, bauaufsichtliche Zulassungen, etc. zu den angebotenen Erzeugnissen bzw. den zur Ausführung gelangenden Materialien und Systemen in der Form gemäß bZTV,5.3 zu übergeben. 5.1.2 Eventuelle Änderungen von Materialien sind dem AG unmittelbar darauf schriftlich
e
mitzuteilen. Die Ausführung der Änderungen darf jedoch nur nach schriftlicher Zustimmung des AG erfolgen. Die Unterlagen sind dann entsprechend auszutauschen.
a
5.1.3 Der AG behält sich vor, nicht entsprechende Baustoffe zurückzuweisen bzw. im Falle von Zweifeln an deren Güte entsprechende Gütenachweise drurch eine amtlich anerkannte Prüfstelle oder einer vom AG anerkannten Prüfstelle zu verlangen.
b
5.1.4 Mindestens 4 Wochen vor Abnahme ist vom AN abschließend eine Übereinstimmungserklärung abzugeben, dass die übergebenen Unterlagen der Dokumentation den ausgeführten Leistungen entsprechen. e 5.1.5 Der Aufwand wird in gesonderter Position vergütet. i 5.2 Baubestandsdokumentation t 5.2.1 Für den späteren Betrieb und Nutzung sowie für spätere baulicbhe Maßnahmen ist durch den AN eine Baubestandsdokumentation in der Form gemäß ZTV,5.3 zu übergeben, die nachfolgend aufgeführte Unterlagen, soweit zutreffend, enthalten muss.
a
5.2.2 Unabhängig davon, ob nachstehend aufgeführte Unterlagen bereits in ZTV, 5.1 enthalten
r
sind, sind diese auch mit der Bestandsdokumentation abzugeben 5.2.2.1 Verzeichnisse der Dokumente *
- Verzeichnis der analogen und digitalen Dokumente
5.2.2.2 Nachweise zu Baustoff und zur Bauart
-
Nachweis zur Einhaltung der im LV vorgegebene Qualität
-
Nachweise von Baustoff- und Bauteilprüfungen
-
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse mit
Übereinstimmungsnachweis
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 63]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 19 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Übereinstimmungsnachweis
- EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung nach DIN 1090
U
5.2.2.3 Berechnungen
n
- Entfällt
t
5.2.2.4 Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnis
e
- Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen
r
- Technische Merkblätter der verwendeten Produkte inklusive Sicherhleitsdatenblätter
- Herstellaer- und Fabrikatsverzeichnis 5.2.2.5 Instagndhaltungsvorgaben, Pflegehinweise
- Vorgaben zur Ienstandhaltung und Pflege 5.2.2.6 Prüfprotokolle, Gutachten
n
- Entfällt
5.2.2.7 Pläne, Zeichnungen
n
- Entfällt
i
5.2.3 Die Baudokumentation ist zur Vorprüfung voresrst nur digital und nach Rückmeldung durch den AG in der Form gemäß ZTV,5.3 bis spätestens 4 Wochen vor Abnahme vollständig zu übergeben.
c
5.2.4 Der Aufwand wird in gesonderter Position vergütet.
h
5.3 Form der Unterlagen 5.1 und 5.2
t
5.3.1 Die Unterlagen müssen in einer vom AG vorgegebenen 3-stufigen Gliederungsstruktur geordnet und mit entsprechend gegliedert em Verzeichnis erfasst werden. 5.3.2 Die gesamten Unterlagen sind in einemb üblichen EDV- Format zusammenzustellen und auf einem USB-Stick zu übergeben.
e
5.3.3 Der AG behält sich zudem eine Übergabe der Unterlagen auch in Papierform in Ringbüchern, mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern versehen, vor.
a
- Aufmaßarbeiten
r
6.1 Sofern Bauteile in maßlicher Abhängigkeit von Vorgewerken herzustellen sind, so sind durch den AN dem Rohbaufortschritt entsprechend rechtzeitig vbor Ausführungsbeginn Maßaufnahmen durchzuführen und in Messprotokollen darzustellen.
e
6.2 Eventuell auftretende Maßabweichungen, die außerhalb der zulässigen Toleranzen liegen, sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. i 7. Ebenheitstoleranz Estrichflächen / Untergrundprüfung t 7.1 Untergrund für die Ausführung der Bodenbelagarbeiten sind im Rebgelfall waagrechte Estrichflächen mit zulässigen Ebenheitstoleranzen im Hochbau
a
nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 7.2 Bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN der vror- handene Untergrund auf seine Eignung hin zu überprüfen und diesbezügliche Mängel sind sofort der Bauleitung des AG zu melden. * 7.3 Wird eine fehlende oder eine mangelhafte Leistung des Vorunternehmers nicht spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn des AN angezeigt, so gehen der Terminverzug und ggfs. daraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des AN
7.4 Grundsätzlich gilt, dass das Ausgleichen von Unebenheiten, die im Rahmen der zulässigen Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3.liegen, in die Angebotspreise einzukalkulieren ist.
- Aufmaßunterlagen zur Abrechnung
8.1 Die Aufmaßblätter einschließlich der zugehörigen Aufmaßpläne des AN
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 64]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 20 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 8.1 Die Aufmaßblätter einschließlich der zugehörigen Aufmaßpläne des AN
zur Abrechnung sind dem AG mindestens 5 Tage ggfs. vor Aufbringen von überdeckenden Bauteilen Uzur Prüfung zu übergeben. n8.2 Bei Mengenunstimmigkeiten von nicht mehr überprüfbaren Leistungen tgelten in jedem Fall die Ausführungspläne, ansonsten die Annahmen des AG. 8.3 Unabhängig davon ist vor Rechnungsstellung mit dem AG unbedingt ein gemeinsamer
e
Aufmaßtermin durchzuführen.
r
- Gültigkeit Angebotspreise
l
9.1 Sämtliche Angebotspreise gelten für alle Räume in allen Geschossen mit jeglichen Einzelgrößen gemäß den beigefügten Übersichtsplänen.
a
9.2 Grundsätzlich gilt jeder Angebotspreis jeder Position eines Titels je nach Notwendigkeit auch für alleg anderen Titel, sofern diese Position dort nicht beschrieben wurde und es zudem auch keine abweichenden Leistungskriterien gibt.
e
- Entfällt
n
- Vermessungsarbeiten des AN / Höhenfestpunkte
11.1 Im Gebäude sind an markanten Stellen pro Geschoss dauerhaft angebrachte Höhenfestpunkte vorhanden.
n
11.2 Sämtliche für die Ausführung der Leistungen des AN zusätzlichen notwendigen Einmess- und Vermessungsarbeiten, sowie dias Übertragen der Höhenfestpunkte mit geeigneten Messgeräten ist durch den AN durchzuführen und in die Einheitspreise einzurechnen.
c
- Materialien, Verarbeitungsvorschriften
h
12.1 Für die Werkstoffe dürfen nur Markenerzeugnisse verwendet werden, die
t
einer laufenden Gütekontrolle durch Materialprüfanstalten unterliegen und
bauaufsichtlich zugelassen sind.
b
12.2 Die Verarbeitungsvorschriften der Materialhersteller der jeweiligen
e
Erzeugnisse sind unbedingt einzuhalten. 12.3 Alle Werkstoffe des Bodenaufbaus wie Grundiearung, Spachtelmassen und Kleber müssen vom gleichen Hersteller sein, damit die Verträglichkeit der einzelnen Aufbauteile gewährleistet ist. Andernfalls ist die Verträglichkeit durch den ArN nachzuweisen. 12.4 Die vorgeschriebenen Trockungszeiten zwischen den einzelnen Arbeitsvor- gängen nach
b
Herstellervorschriften sind unbedingt einzuhalten. Alle in diesem Zusammenhang eventuell erforderlichen Mehraufwendungen sind in die E.P. einzurechnen.
e
12.5 Sämtliche zur Verwendung gelangenden Produkte müssen in Original- verpackung zur Baustelle angeliefert werden und dürfen ggfs. erst dort in die Arbeitsgiefäße umgefüllt werden. Vom Hersteller angegebene bzw. geforderte Mindestverbrauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden.
t
12.6 Grundsätzlich sind die Materialökologischen Vorgaben der LHM gemäß ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN, Ziffer 2.13 über die Verwendung von Stoffen unbedinbgt einzuhalten. Bei Widersprüchen mit den Angaben im LV gelten in jedem Fall die Materaialökologischen Vorgaben der LHM.
r
- Ausführungshinweise
*
13.1 Schutzmassnahmen
13.1.1 Generell sind jegliche Verschmutzungen und Beschädigungen an den
aufgehenden und angrenzenden Bauteilen, die an die Leistungen des AN
angrenzen, unbedingt zu vermeiden.
13.1.2 Bei Zuwiderhandlung werden dem AN die daraus entstehenden
Beseitigungskosten in Abzug gebracht.
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[Seite 65]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 21 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
13.2 Ebenheitstoleranzen
U
Die Ebenheit der Parkettbeläge ist mit erhöhten Anforderungen nach DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 4 auszuführen.
n
13.3 Randstreifen
t
13.3.1 An allen angrenzenden und aufgehenden Bauteilen, sowie teils auch bei Estrichdehnfugen ien Türlaibungen werden bauseits Estrichrandstreifen
- Marterial: Steinwolle
- Dicke: 12 mm
l
eingebaut, die über die Gesamtdicke des Bodenaufbaus bis 50 mm überstehen.
a
13.3.2 Das Entfernen der Randstreifen in allen mit Parkettbelägen des AN belegten Räumen erfolgt durchg den AN und wird in gesonderten Positionen vergütet. 13.3.3 Die Randsetreifen sind zur unbedingten Vermeidung von Schallbrücken grundsätzlich erst unmittelbar vor Ausführung
n
-
der Sockelleisten an aufgehenden Wänden
-
der dauerelastischen Verfugungen in Bereichen ohne Sockelleisten
-
der Dehnfugenprofile bznw. der dauerelastischen Verfugungen in Türlaibungen zu entfernen und zu entsorgein. 13.3.4 Beschädigungen der Randsctreifen im Zuge der Vorarbeiten des AN bzw. durch Vorunternehmer sind dem AG unbedingt zu melden. Auf Anweisung des AG sind die
h
beschädigten Randstreifen zu ergänzen, bzw. ist die Fuge so zu schützen, dass keine Schallbrücken verursachenden Materialien oder Schmutz in die Fugen gelangen können.
t
13.4 Oberflächen
13.4.1 Die Oberflächen aller Parkettbeläge sind grundsätzlich in gereinigtem Zustand zu übergeben. Es dürfen keinerlei Verschmutzunbgen zurückbleiben. 13.4.2 Die Erstreinigung der Beläge ist vor deer Abnahme durchzuführen und in die Einheitspreise einzurechnen.
a
13.5 Bodenauslässe, Rohrdurchführungen
r
Die Bodenbeläge sind passgenau an alle Auslässe und Rohrdurchführungen
b
anzuarbeiten.
e
Besonders wird darauf hingewiesen, dass vor dem Herstellen der Ausschnitte die maximale Größe der Ausschnitte mit den jeweiligen Gewerken abzustimmen ist, damit Manschetten, Rosetten, etc. die Ausschnitte völlig überdecken. i 13.6 Belagstöße Türbereich t Belagstöße im Türbereich sind so anzuordnen, dass diese vom Türblatbt im geschlossenen Zustand abgedeckt werden.
a
13.7 Verlegerichtung
r
Grundsätzlich ist die Verlegerichtung rechtzeitig vor Ausführung mit dem
*
AG abzustimmen.
Im Regelfall sollen die Stäbe auf die Fassaden zulaufen.
- Materialkatalog / Technische Materialangaben
Technische Materialangaben (Materialkatalog), die in den einzelnen
Positionen nicht mehr beschrieben werden, und in die Einheitspreise
einzurechnen sind, sofern nichts anderes erwähnt wird.
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[Seite 66]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 22 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
14.1 Voranstrich
U
- auf Zementestrich naus Dispersionsgrundierung t- Verbrauch: 100 - 150 g/m2 -e lösemittelfrei / GISCODE D1
- sehr emissionsarm / EMICODE EC1
r
- geprüft und zugelassen nach RAL UZ 113 (Blauer Engel)
l
Erzeugnis: UZIN PE 360
a
oder gleichwertiger Art
g
14.2 Spachtelmasse
e
Spachtelmasse auf Calciumsulfatbasis auf vorbehandelten Zementestrichen
n
- Materialzusammensetzung
. Spezialbindemittel
n
. mineralische Zuschlagstoffe
i
. redispergierbare Polymere . Hochleistungsverflüssiger c . Additive h
-
selbstverlaufend t
-
für Schichtdicken bis 20 mm geeignet
-
stuhlrollengeeignet DIN EN 12529
b
- Brandverhalten: A1fl nach DIN EN 13501-1
e
- Verbrauch: 1,5 kg/m2 je 1mm Dicke
a
- GISCODE CP1
r
- EMICODE EC1 PLUS
b
- DE-UZ 113 (Blauer Engel)
e
Erzeugnis: UZIN NC 570 oder gleichwertiger Art i 14.3 Kleber t
- Materialzusammensetzung b . Silanterminierte Präpolymere a . mineralische Füllstoffe r . Additive
*
-
methoxysilanhaltig
-
lösemittelfrei
-
Verbrauch: 1.000 - 1.200 g/m2
-
GISCODE RS 10
-
EMICODE EC1 PLUS
-
DE-UZ 113 (Blauer Engel)
Erzeugnis: UZIN MK 250 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 67]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 23 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Erzeugnis: UZIN MK 250
oder gleichwertiger Art
U
14.4 Hochkantlamellen (Industrieparkett)
n
nach DIN EN 14761
t
- Holzart: Eiche
e
- Hochkantlamelle
r
- Format
l
. Länge: 160 mm
a
. Breite: 8 mm . Dicke: 16 mgm
- Profilierung: eglattkant
- Brandklassifiziernung: Cfl-s1
- Fußbodenheizung geeignet vollflächig kleben mit Kleber gemäß ZTV,14.3
n
- Untergrund: Zementestriche
- vorbehandelt mit Voranstriich und Spachtelmasse Oberflächenbehandlung: c
- geschliffen (220 K) h
- geölt und gewachst
t
14.5 Stabparkett
- 2-Schicht-Stabparkett bestehend aus
b
. Trägerschicht aus Nadelholz
e
- Dicke: 7,4 mm
a
. Nutzschicht aus Eiche
r
- Dicke: 3,6 mm
b
- Format
e
. Länge: 490 mm . Breite: 70 mm i . Dicke: 11 mm t
- Holzfeuchte: 7 % bis 11 % b
- Fußbodenheizung geeignet
a
Verlegung
r
- Englischer Verband vollflächig kleben mit Kleber gemäß ZTV,14.3 *
- Untergrund: Zementestriche
- vorbehandelt mit Voranstrich und Spachtelmasse
Oberflächenbehandlung:
-
geschliffen (220 K)
-
geölt und gewachst
Werk oberflächenbehandelt.
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[Seite 68]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 24 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Werk oberflächenbehandelt.
14.16 Dehnfugenprofil
U
- für Industrieparkettbeläge mit 16 mm Dicke
n
- Material: Aluminium
t
- Blechdicke: 1,5 mm
e
- Steghöhen: 20 mm
r
- Breiten: 2x bis 15 mm.
l
- horizontale Stege mit Stanzungen zum Einspachteln in Spachtelmassen
a
- Fugenbereich . Breite: 5 mgm bis 6 mm . werkseitig verefüllt mit ausgehärteter schwundfreier Polymer-Fugenmasse . Farbe nach RAL- Fnarbkarte und Wahl des AG
- Einzellängen bis 750 cm
. Stöße absolut flächenbündig
n
Erzeugnis: pro-fil
i
oder gleichwertiger Art
c
14.17 Bodenabschlussprofil
h
- Material Edelstahl
t
-
Werkstoff-Nr.1.4301
-
Querschnitt gemäß Positionsangabe
b
- Blechdicke: 1,5 mm
e
- horizontaler Schenkel trapezgelocht
- alle Einzellängen a in Klebermasse eingearbeitet r 14.18 Sockelleisten b
- Material: Buche Massivholz e
- Oberfläche: lackiert weiß RAL 9010 i
- Dicke: 15 mm
t
- Höhe: 80 mm
b
- unterseitig durchlaufende Nut mit Lippendichtung schwarz
a
- Oberseite abgeschrägt
r
- obere Außenkante leicht abgerundet
*
Befestigung: mit Senkkopfschraube an Gipskarton und Stahlbeton
- sichtbare Schraubenköpfe weiß lackiert
- Bemusterung
15.1 Die Muster gemäß Positionsbeschreibungen sind bis spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe ohne gesonderte Aufforderung durch den AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
15.2 Der Aufwand der Bemusterung wird in gesonderten Positionen vergütet. 01 KAPITEL 01: ALLGEMEINES
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[Seite 69]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 25 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
01.01 Titel 01.01: Allgemeines, Vorbereitende Maßnahmen
U
01.01.0001 Gütenachweise / Dokumentation ZTV,5.1/5.3 nGütenachweise / Dokumentation der angebotenen Erzeugnisse durch den AN gemäß ZTV,5.1/5.3 für sämtliche in Kapitel 02 bis Kapitel 04 beschriebene Bauteile / Leistungen
t
1,000 psch 01.01.0002 Beaubestandsdokumentation ZTV,5.2/5.3 Baubestandsdokumentation des AN gemäß ZTV,5.2/5.3 für sämtliche in
r
Kapitel 02 bis Kapitel 04 beschriebene Bauteile / Leistungen
l
1,000 psch 01.01.0003 Handmustera Industriepark.ZTV,14.4, 50/50cm Handmuster Industrieparkett gemäß ZTV,14.4
g
- Größe 50/50 cm
e
inklusive mittig angeordnetem Dehnfugenprofil gemäß ZTV 14.16
n
- Länge: 50 cm
2,000 St 01.01.0004 Handmuster Stabparkett.ZTnV,14.5, 50/50cm Handmuster Stabparkett gemäß ZTV,14.5
i
- Größe 50/50 cm
c
2,000 St 01.01.0005 Handmuster Dehnfugenprofil ZTV,14.h16 Handmuster Dehnfugenprofil gemäß ZTV,14.16
t
- Länge: 50 cm
2,000 St 01.01.0006 Handmuster Sockelleiste ZTV,14.18 b Handmuster Sockelleiste gemäß ZTV,14.18
e
- Länge: 50 cm
a
2,000 St
r
b
Gesamtbetrag:
e
Gesamtbetrag:
i
t
b
a
r
*
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[Seite 70]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 26 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 KAPITEL 02: PARKETTARBEITEN BESTAND
02.01 Titel 02.01: Stab- und Industrieparkettbeläge - Bestand
U
n
Leistungsumfang
t
Leistungsumfang dieses Titels sind die Stab- und Industrieparkettbeläge auf Calciumheizestrich (Regelfall) und Calciumestrich, sowie Holzsockelleisten im Bestandsgebäude - Ebene GG und EG geemäß beigefügten Übersichtsplänen..
r
02.01.0007 Feuchtigkeitsmessung CT-Estriche Feuchtilgkeitsmessung an Zementestrichen mit CM-Gerät
- Ausführuang je nach Erfordernis und nach Abruf durch den AG
- inklusive Erstellung eines Messprotokolls, Eintragung des Messpunkts in
g
Plananlagen und Übergabe der Unterlagen an den AG
e
Abrechnung pro Stück Messpunkt
n
20,000 St 02.01.0008 Zementestrich anschleifen, absaugen Zementestrich anschleifen und absaugen
n
- Anfallendes Material ist zu beseitigen und zu entsorgen
i
500,000 m2
c
02.01.0009 Voranstrich ZTV,14.1 CT-Estriche Voranstrich gemäß ZTV,14.1 auf Zemhentestrichen 500,000 m2 t 02.01.0010 Spachteln ZTV,14.2 CT-Estriche Vollflächjg Spachteln Zementestriche mit Spachtelmasse gemäß ZTV,14.2
- Dicke: bis 3 mm b 500,000 m2 e 02.01.0011 Schneiden Estrichrandstreifen Türlaibungen Schneiden der bauseitigen Estrichrandstreifen gemaäß ZTV,13.3
- bei Estrichdehnfugen in Türlaibungen zur Schallentrkoppelung
- alle Einzellängen bis 200 cm b unmittelbar vor Ausführung der Dehnfugen- und Abschlussprofile
e
- Material ist zu beseitigen und entsorgen
i
inklusive Reinigen der Fugen durch Aussaugen
t
15,000 m
b
02.01.0012 2-Schicht-Stabparkett ZTV,14.5 2-Schicht-Stabparkett gemäß ZTV,14.5 auf vorbehandelten Zement-
a
estrichen
r
- vollflächig kleben mit Klebstoff gemäß ZTV,14.3
*
155,000 m2 02.01.0013 Schrägschnitte Stabparkett Schrägschnitte Stabparkett im Übergang zu schiefwinkelig angeordneten Wänden
- jeglicher Verschnitt ist einzukalkulieren
10,000 m 02.01.0014 Anschlüsse Stabparkett ohne Sockelüberdeckung Passgenaue An- und Abschlüsse Stabparkettbeläge an angrenzende oder aufgehende Bauteile ohne Sockelüberdeckung
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[Seite 71]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 27 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Passgenaue An- und Abschlüsse Stabparkettbeläge an angrenzende oder aEuUfRgehende BauteilEeU Rohne Sockelüberdeckung
- inklusive Schützen der aufgehenden Bauteile gegen jegliche Verschmutzung
U
12,000 m
n
02.01.0015 Bodenabschlussprofil ZTV,14.17, 25/15mm Bodenabschlussprofil gemäß ZTV,14.17
t
- Querschnitt: 25/15 mm
e
an freien Enden der Stabparkettbeläge und im Übergang zu anderen Bodenbelägen in Türlaibungen
r
22,000 m
l
02.01.0016 Korkfuge,B=10mm,H=15mm,versiegelt Korkfuge gerade
a
- Breite: bis 10 mm
g
- Höhe: 15 mm
e
- Oberfläche versiegelt
n
Einbau
- in Türlaibungen zur Trennung der Parkettbeläge
n
- im Übergang der Parkettbeläge zu angrenzenden bauseitigen Bodenbelägen
i
- zur Herstellung von sonstigen Fugen
c
35,000 m 02.01.0017 Industrieparkett ZTV,14.4
h
Industrieparkettbelag aus Eiche-Hochkantlamellen gemäß ZTV,14.4 auf
t
vorbehandelten Zementestrichen
- vollflächig kleben mit Klebstoff gemäß ZTV,14.3
b
345,000 m2 02.01.0018 Schrägschnitte Industrieparkett
e
Schrägschnitte Industrieparkett im Übergang zu schiefwinkelig angeordneten Wänden
a
- jeglicher Verschnitt ist einzukalkulieren
r
10,000 m 02.01.0019 Anschlüsse Industrieparkett ohne Sockelüberdeck.
b
Passgenaue An- und Abschlüsse Industrieparkettbeläge an angrenzende oder aufgehende Bauteile ohne Sockelüberdeckung
e
- inklusive Schützen der aufgehenden Bauteile gegen jegliche Verschmutzung
i
30,000 m
t
02.01.0020 Dehnfugenprofil ZTV,14.16 Dehnfugenprofil gemäß ZTV,14.16 zur Abdeckung von Estrichdehnfugen b 4,000 m a 02.01.0021 Bodenabschlussprofil ZTV,14.17, 25/20mm Bodenabschlussprofil gemäß ZTV,14.17 r
- Querschnitt: 25/20 mm * an freien Enden der Industrieparkettbeläge und im Übergang zu anderen Bodenbelägen in Türlaibungen
35,000 m 02.01.0022 Korkfuge,B=10mm,H=20mm,versiegelt Korkfuge gerade
-
Breite: bis 10 mm
-
Höhe: 20 mm
-
Oberfläche versiegelt *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 72]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 28 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- Oberfläche versiegelt
Einbau
U
- in Türlaibungen zur Trennung der Parkettbeläge
n
- im Übergang der Parkettbeläge zu angrenzenden bauseitigen Bodenbelägen
t
- zur Herstellung von sonstigen Fugen
e
45,000 m 02.01.0023 Schnreiden Estrichrandstreifen aufgehende Bauteile Schneiden der bauseitigen Estrichrandstreifen gemäß ZTV,13.3 an allen angrenzenden und aufgehelnden Bauteilen unmittelbar vor Ausführung der Sockelleisten bzw. der dauerelastischen Verfugungen bei Anschlüssen ohne Sockelüberdeckung
a
- Material ist zu beseitigen und entsorgen
g
inklusive Reinigen der Fugen durch Aussaugen
e
360,000 m 02.01.0024 Holzsockelleiste Buche massiv ZTV,14.18
n
Holzsockelleisten aus Buche massiv gemäß ZTV,14.18
320,000 m 02.01.0025 Holzsockelleiste Inneneckne 90Grad Ausbildung Holzsockelleisten an 90Grad Innenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten
i
- Abrechnung pro Ecke
c
65,000 St 02.01.0026 Holzsockelleiste Innenecke schiefwhink. Ausbildung Holzsockelleisten an schiefwinkeliger Innenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten
t
- Abrechnung pro Ecke
10,000 St 02.01.0027 Holzsockelleiste Außenecke 90Grad b Ausbildung Holzsockelleisten an 90Grad Außenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten und Fase 2/2 mm nachträglich weiß lackiert e
- Abrechnung pro Ecke a 20,000 St r 02.01.0028 Holzsockelleiste Außenecke schiefwink. Ausbildung Holzsockelleisten an schiefwinkeliger Außenebcke mit passgenauen Gehrungsschnitten und Fase 2/2 mm nachträglich weiß lackiert
e
- Abrechnung pro Ecke
i
2,000 St 02.01.0029 Hinterfüllmat.für Verfug. geschlossenzellig t Hinterfüllmaterial aus Rundprofil für nachbeschriebene dauerelastische Verfugungen bei Stab- und Industrieparkettbelägen an aufgehende Bauteile ohne Sockelüberdbeckung
- Material: Polyäthylenschaum geschlossenzellig nach DIN 18540 a
- Brandklasse B2 nach DIN 4102-1 r
- Durchmesser: 10 mm
*
- alle Einzellängen
42,000 m 02.01.0030 Dauerelastische Verfugung Silikonbasis Dauerelastische Verfugung zwischen
- Parkettbelägen ohne Sockelleisten und aufgehenden Bauteilen
auf Silikonbasis
- Farbe nach Herstellerfarbpalette und Wahl des AG
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 73]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 29 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
Farbe nach Herstellerfarbpalette und Wahl des AG
-
Fugentiefe: bis 10 mm
U
- Fugenbreite: bis 10 mm
n
alle Einzellängen
t
42,000 m 02.01.0031 Heinterfüllmaterial für Verfugung offenzellig Hinterfüllmaterial aus Rundprofil für nachbeschriebene dauerelastische Verfugungen bei offenen Fugern (Hohlräumen) zwischen Oberkante Sockelleiste und aufgehenden Bauteilen gegen Absacken der Fugenmasse
l
- Material: Polyurethan Weichschaumstoff auf Polyesterbasis
a
. offenzellig
g
. elastisch
- Durchmesser: beis 10 mm
- alle Einzellängenn 100,000 m 02.01.0032 Dauerelastische Verfugung Acryl
n
Dauerelastische Verfugung streichfähig auf Acrylbasis zwischen Oberkante Sockelleiste und aufgehenden Bauteilen
i
- Farbe weiß
c
- Fugentiefe: bis 10 mm
h
- Fugenbreite: 5 mm bis 10 mm
t
alle Einzellängen
320,000 m 02.01.0033 Abdeckung Parkettbeläge mit Milchtütenkartobn Abdeckung der Parkettbeläge nach erfolgter Reinigung und Abnahme als
e
besonderer Schutz nach Festlegung des AG
a
- Material: Milchtütenkarton
- recyclbar r
- bestehend aus b . Karton e . Polyethylen als Schutz gegen Durchfeuchten des Kartons und ials Klebefläche für die Aluminiumfolie
t
. Aluminiumfolie
b
- Stöße 10 cm überlappt und durchgehend mit Klebeband verklebt
a
Ausbau und Entsorgung erfolgt bauseits durch Baufeinreinigungsfirma
r
500,000 m2 02.01.0034 Zulage Abdeck. als Ersatz für beschädigte * Zulage zu Abdeckung aus Milchtütenkarton für Liefern und Einbauen als Ersatz für beschädigte Abdeckungen
-
Ausführung nicht im Zuge der Parkettarbeiten und nach Abruf des AG
-
in den EP sind 3 gesonderte Liefer-/Einbautermine inklusive An-/Abfahrten
einzukalkulieren
inklusive Ausbauen, Laden, Abfahren und Entsorgen der beschädigten Abdeckungen
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 74]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 30 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
200,000 m2
U
n Gesamtbetrag:
t
Gesamtbetrag:
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 75]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 31 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 KAPITEL 03: PARKETTARBEITEN REALSCHULE
03.01 Titel 03.01: Industrieparkettbeläge - Realschule
U
n
Leistungsumfang
t
Leistungsumfang dieses Titels sind die Industrieparkettbeläge auf Zementheizestrich, sowie Holzsockelleisten im Neubau Realschule - Ebene GG gemäß beigefügten Übersichtsplänen..
e
03.01.0035 Feucrhtigkeitsmessung Zementestriche Feuchtigkeitsmessung an Zementestrichen mit CM-Gerät
l
- Ausführung je nach Erfordernis und nach Abruf durch den AG
a
- inklusive Erstellung eines Messprotokolls, Eintragung des Messpunkts in
g
Plananlagen und Übergabe der Unterlagen an den AG
e
Abrechnung pro Stück Messpunkt
n
50,000 St 03.01.0036 Zementestrich anschlei fen, absaugen Zementestrich anschleifen und absaugen
n
- Anfallendes Material ist zu beseitigen und zu entsorgen
i
930,000 m2 03.01.0037 Voranstrich ZTV,14.1 Zementestrciche Voranstrich gemäß ZTV,14.1 auf Zementestrichen
h
930,000 m2 03.01.0038 Spachteln ZTV,14.2 Zementestriche t Vollflächjg Spachteln Zementestriche mit Spachtelmasse gemäß ZTV,14.2
- Dicke: bis 3 mm
b
930,000 m2
e
03.01.0039 Industrieparkett ZTV,14.4 Industrieparkettbelag aus Eiche-Hochkantlamellen gemäß ZTV,14.4 auf
a
vorbehandelten Zementestrichen
r
- vollflächig kleben mit Klebstoff gemäß ZTV,14.3
b
930,000 m2 03.01.0040 Schrägschnitte Industrieparkett e Schrägschnitte Industrieparkett im Übergang zu schiefwinkelig angeordneten Wänden
i
- jeglicher Verschnitt ist einzukalkulieren
t
50,000 m
b
03.01.0041 Anarb. Industriepark. runde Stb-Stütze Dm 400mm Anarbeiten Industrieparkettbelag an runde Stahlbetonstützen ohne
a
Sockelüberdeckung
r
- alle Durchmesser bis 400 mm
*
32,000 St 03.01.0042 Korkfuge,B=10mm,H=20mm,versiegelt Korkfuge zwischen Industrieparkett und Stb-Rundstütze
-
Breite: bis 10 mm
-
Höhe: 20 mm
-
Oberfläche versiegelt
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 76]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 32 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 32,000 St 03.01.0043 Zul. Industrieparkett Abst. Stü/Wand bis 30cm Zulage zu Industrieparkettbelag für Ausführung bei Abstand zwischen Stahlbetonrundstütze und
U
angrenzende Wänden bis 30 cm
n
18,000 St 03.01.0044 tAnschlüsse Industrieparkett ohne Sockelüberdeck. Passgenaue An- und Abschlüsse Industrieparkettbeläge an angrenzende oder aufgehende Bauteile ohne Sockelüberdeckung
e
- inklusive Schützen der aufgehenden Bauteile gegen jegliche Verschmutzung
r
150,000 m
l
03.01.0045 Anarb. Industriepark.runde TGA-BT Dm 300mm Anarbeitena Industrieparkettbelag passgenau an runde TGA-Bauteile
- Durchmesser bis 300 mm
g
5,000 St e 03.01.0046 Industrieparkett runder ELT-Deckel 300mm Belegen bauseitigenn runden ELT-Bodentankdeckel aus Stahlblech
- Durchmesser 300 mm
passgenau mit Industrieparkettbelag gemäß ZTV,14.4
n
- vollflächig kleben mit geeignetem Klebstoff
i
6,000 St
c
03.01.0047 Schneiden Estrichrandstreifen Türlaibungen Schneiden der bauseitigen Estrichrandstreifen gemäß ZTV,13.3
h
- bei Estrichdehnfugen in Türlaibungen zur Schallentkoppelung
t
- alle Einzellängen bis 200 cm
unmittelbar vor Ausführung der Dehnfugen- und Abschlussprofile
b
- Material ist zu beseitigen und entsorgen
e
inklusive Reinigen der Fugen durch Aussaugen
a
15,000 m 03.01.0048 Dehnfugenprofil ZTV,14.16 r Dehnfugenprofil gemäß ZTV,14.16 zur Abdeckung von Estrichdehnfugen
b
180,000 m
e
03.01.0049 Bodenabschlussprofil ZTV,14.17, 25/20mm Bodenabschlussprofil gemäß ZTV,14.17
i
- Querschnitt: 25/20 mm
t
an freien Enden der Industrieparkettbeläge und im Übergang zu anderen Bodenbelägen in Türlaibungen b 170,000 m a 03.01.0050 Korkfuge,B=10mm,H=20mm,versiegelt Korkfuge gerade r
-
Breite: bis 10 mm *
-
Höhe: 20 mm
-
Oberfläche versiegelt
Einbau
-
in Türlaibungen zur Trennung der Parkettbeläge
-
im Übergang der Parkettbeläge zu angrenzenden bauseitigen Bodenbelägen
-
zur Herstellung von sonstigen Fugen
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 77]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 33 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- zur Herstellung von sonstigen Fugen U150,000 m 03.01.0051 Schneiden Estrichrandstreifen aufgehende Bauteile nSchneiden der bauseitigen Estrichrandstreifen gemäß ZTV,13.3 an allen angrenzenden und aufgehenden Bauteilen unmittelbar vor Ausführung der Sockelleisten bzw. der dauerelastischen Verfugungen bei Anschlüssen ohne Sockelüberdeckung
t
- Material ist zu beseitigen und entsorgen
e
inklusive Reinigen der Fugen durch Aussaugen
r
420,000 m
l
03.01.0052 Holzsockelleiste Buche massiv ZTV,14.18 Holzsockelleisten aus Buche massiv gemäß ZTV,14.18
a
270,000 m
g
03.01.0053 Holzsockelleiste Innenecke 90Grad Ausbildung Holzseockelleisten an 90Grad Innenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten
- Abrechnung pro Ecke
n
60,000 St 03.01.0054 Holzsockelleiste Innenecke schiefwink. Ausbildung Holzsockelleisnten an schiefwinkeliger Innenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten
- Abrechnung pro Ecke i 10,000 St c 03.01.0055 Holzsockelleiste Außenecke 90Grad Ausbildung Holzsockelleisten an 90hGrad Außenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten und Fase 2/2 mm nachträglich weiß lackiert
t
- Abrechnung pro Ecke
40,000 St 03.01.0056 Holzsockelleiste Außenecke schiefwink. b Ausbildung Holzsockelleisten an schiefwinkeliger Außenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten und Fase 2/2 mm nachträglich weiß lackiert e
- Abrechnung pro Ecke
a
4,000 St r 03.01.0057 Hinterfüllmat.für Verfug. geschlossenzellig Hinterfüllmaterial aus Rundprofil für nachbeschriebene bdauerelastische Verfugungen bei Stab- und Industrieparkettbelägen an aufgehende Bauteile ohne Sockelüberdeckung
e
- Material: Polyäthylenschaum geschlossenzellig nach DIN 18540
i
- Brandklasse B2 nach DIN 4102-1
- Durchmesser: 10 mm t
- alle Einzellängen b 145,000 m a 03.01.0058 Dauerelastische Verfugung Silikonbasis
r
Dauerelastische Verfugung zwischen
-
Parkettbelägen ohne Sockelleisten und aufgehenden Bauteilen * auf Silikonbasis
-
Farbe nach Herstellerfarbpalette und Wahl des AG
-
Fugentiefe: bis 10 mm
-
Fugenbreite: bis 10 mm
alle Einzellängen
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 78]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 34 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
145,000 m 03.01.005U9 Hinterfüllmaterial für Verfugung offenzellig Hinterfüllmaterial aus Rundprofil für nachbeschriebene dauerelastische Verfugungen bei offenen Fugen (Hohlräumen) zwischen Oberkante Sockelleiste und aufgehenden Bauteilen gegen Absacken der
n
Fugenmasse t- Material: Polyurethan Weichschaumstoff auf Polyesterbasis .e offenzellig . elrastisch
- Durchlmesser: bis 10 mm
- alle Einzellängen
a
100,000 mg 03.01.0060 Dauerelastische Verfugung Acryl Dauerelastische eVerfugung streichfähig auf Acrylbasis zwischen Oberkante Sockelleiste und aufgehenden Bauteilen
n
-
Farbe weiß
-
Fugentiefe: bis 10 mm
-
Fugenbreite: 5 mm bis 1n0 mm alle Einzellängen i 270,000 m c 03.01.0061 Abdeckung Parkettbeläge mit Milchtütenkarton Abdeckung der Parkettbeläge nach ehrfolgter Reinigung und Abnahme als besonderer Schutz nach Festlegung dest AG
-
Material: Milchtütenkarton
-
recyclbar b
-
bestehend aus
e
. Karton
a
. Polyethylen als Schutz gegen Durchfeuchten des Kartons und als
r
Klebefläche für die Aluminiumfolie
b
. Aluminiumfolie
e
- Stöße 10 cm überlappt und durchgehend mit Klebeband verklebt
i
Ausbau und Entsorgung erfolgt bauseits durch Baufeinreinigungsfirma
t
930,000 m2 03.01.0062 Zulage Abdeck. als Ersatz für beschädigte b Zulage zu Abdeckung aus Milchtütenkarton für Liefern und Einbauen als Ersatz für beschädigte Abdeckungen
a
- Ausführung nicht im Zuge der Parkettarbeiten und nach Abruf des AG
r
- in den EP sind 5 gesonderte Liefer-/Einbautermine inklusive An-/Abfahrten
*
einzukalkulieren
inklusive Ausbauen, Laden, Abfahren und Entsorgen der beschädigten Abdeckungen
400,000 m2
Gesamtbetrag:
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 79]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 35 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
U
n
t
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 80]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 36 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04 KAPITEL 04: PARKETTARBEITEN BSA
04.01 Titel 04.01: Industrieparkettbeläge - BSA
U
n
Leistungsumfang
t
Leistungsumfang dieses Titels sind die Industrieparkettbeläge auf Zementheizestrich, sowie Holzsockelleisten in BSA - Ebene GG gemäß beigefügten Übersichtsplänen..
e
04.01.0063 Feucrhtigkeitsmessung Zementestriche Feuchtigkeitsmessung an Zementestrichen mit CM-Gerät
l
- Ausführung je nach Erfordernis und nach Abruf durch den AG
a
- inklusive Erstellung eines Messprotokolls, Eintragung des Messpunkts in
g
Plananlagen und Übergabe der Unterlagen an den AG
e
Abrechnung pro Stück Messpunkt
n
10,000 St 04.01.0064 Zementestrich anschlei fen, absaugen Zementestrich anschleifen und absaugen
n
- Anfallendes Material ist zu beseitigen und zu entsorgen
i
50,000 m2 04.01.0065 Voranstrich ZTV,14.1 Zementestrciche Voranstrich gemäß ZTV,14.1 auf Zementestrichen
h
50,000 m2 04.01.0066 Spachteln ZTV,14.2 Zementestriche t Vollflächjg Spachteln Zementestriche mit Spachtelmasse gemäß ZTV,14.2
- Dicke: bis 3 mm
b
50,000 m2
e
04.01.0067 Industrieparkett ZTV,14.4 Industrieparkettbelag aus Eiche-Hochkantlamellen gemäß ZTV,14.4 auf
a
vorbehandelten Zementestrichen
r
- vollflächig kleben mit Klebstoff gemäß ZTV,14.3
b
50,000 m2 04.01.0068 Schrägschnitte Industrieparkett e Schrägschnitte Industrieparkett im Übergang zu schiefwinkelig angeordneten Wänden
i
- jeglicher Verschnitt ist einzukalkulieren
t
7,000 m
b
04.01.0069 Schneiden Estrichrandstreifen Türlaibungen Schneiden der bauseitigen Estrichrandstreifen gemäß ZTV,13.3
a
- bei Estrichdehnfugen in Türlaibungen zur Schallentkoppelung
r
- alle Einzellängen bis 200 cm
*
unmittelbar vor Ausführung der Dehnfugen- und Abschlussprofile
- Material ist zu beseitigen und entsorgen
inklusive Reinigen der Fugen durch Aussaugen
4,000 m 04.01.0070 Bodenabschlussprofil ZTV,14.17, 25/20mm Bodenabschlussprofil gemäß ZTV,14.17
- Querschnitt: 25/20 mm
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 81]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 37 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
- Querschnitt: 25/20 mm
an freien Enden der Industrieparkettbeläge und im Übergang zu anderen Bodenbelägen in UTürlaibungen
n
4,000 m 04.01.0071 Korkfuge,B=10mm,H=20mm,versiegelt
t
Korkfuge gerade
e
- Breite: bis 10 mm
- Hörhe: 20 mm
- Oberflläche versiegelt Einbau a
- in Türlaibungen zur Trennung der Parkettbeläge
g
- im Übergang der Parkettbeläge zu angrenzenden bauseitigen Bodenbelägen
e
- zur Herstellung von sonstigen Fugen
n
4,000 m 04.01.0072 Schneiden Estrichrandstreifen aufgehende Bauteile Schneiden der bauseitigen Estrichrandstreifen gemäß ZTV,13.3 an allen angrenzenden und
n
aufgehenden Bauteilen unmittelbar vor Ausführung der Sockelleisten bzw. der dauerelastischen Verfugungen bei Anschlüssen ohne Sockelüberdeckung
i
- Material ist zu beseitigen und entsorgen
c
inklusive Reinigen der Fugen durch Aussaugen
h
60,000 m 04.01.0073 Holzsockelleiste Buche massiv ZTV,14.t18 Holzsockelleisten aus Buche massiv gemäß ZTV,14.18
60,000 m
b
04.01.0074 Holzsockelleiste Innenecke 90Grad Ausbildung Holzsockelleisten an 90Grad Innenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten
e
- Abrechnung pro Ecke
a
15,000 St
r
04.01.0075 Holzsockelleiste Innenecke schiefwink. Ausbildung Holzsockelleisten an schiefwinkeliger Innenecke mit passgenauen Gehrungsschnitten
b
- Abrechnung pro Ecke
e
2,000 St
i
04.01.0076 Hinterfüllmat.für Verfug. geschlossenzellig Hinterfüllmaterial aus Rundprofil für nachbeschriebene dauerelasttische Verfugungen bei Stab- und Industrieparkettbelägen an aufgehende Bauteile ohne Sockelüberdeckung
b
-
Material: Polyäthylenschaum geschlossenzellig nach DIN 18540
-
Brandklasse B2 nach DIN 4102-1 a
-
Durchmesser: 10 mm r
-
alle Einzellängen * 60,000 m 04.01.0077 Dauerelastische Verfugung Silikonbasis Dauerelastische Verfugung zwischen
-
Parkettbelägen ohne Sockelleisten und aufgehenden Bauteilen
auf Silikonbasis
-
Farbe nach Herstellerfarbpalette und Wahl des AG
-
Fugentiefe: bis 10 mm *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 82]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 38 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
Fugentiefe: bis 10 mm
-
Fugenbreite: bis 10 mm
U
alle Einzellängen
n
60,000 m
t
04.01.0078 Hinterfüllmaterial für Verfugung offenzellig Hinterfüllmaterial aus Rundprofil für nachbeschriebene dauerelastische Verfugungen bei offenen
e
Fugen (Hohlräumen) zwischen Oberkante Sockelleiste und aufgehenden Bauteilen gegen Absacken der Fugenmasse
r
- Material: Polyurethan Weichschaumstoff auf Polyesterbasis
l
. offenzellig
a
. elastisch
g
- Durchmesser: bis 10 mm
- alle Einzellänegen
n
20,000 m 04.01.0079 Dauerelastische Verfugung Acryl Dauerelastische Verfugung streichfähig auf Acrylbasis zwischen Oberkante Sockelleiste und aufgehenden Bauteilen
n
- Farbe weiß
i
- Fugentiefe: bis 10 mm
c
- Fugenbreite: 5 mm bis 10 mm
h
alle Einzellängen
t
20,000 m 04.01.0080 Abdeckung Parkettbeläge mit Milchtütenka rton Abdeckung der Parkettbeläge nach erfolgter Reinigung und Abnahme als
b
besonderer Schutz nach Festlegung des AG
e
- Material: Milchtütenkarton
a
- recyclbar
- bestehend aus r . Karton b . Polyethylen als Schutz gegen Durchfeuchten des Kartons uend als Klebefläche für die Aluminiumfolie i . Aluminiumfolie
t
- Stöße 10 cm überlappt und durchgehend mit Klebeband verklebt
b
Ausbau und Entsorgung erfolgt bauseits durch Baufeinreinigungsfirma
a
60,000 m2
r
*
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 83]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 39 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05 KAPITEL 05: ARBEITEN GEGEN NACHWEIS
05.01 Titel 05.01: Stundenlohnarbeiten
U
n
Vorbemerkungen
t
Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Stundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen
e
Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
r
Mit den Stundensätzen ist folgendes abgegolten:
l
- Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn
a
- Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-,
g
Sonn- und Feiertagsarbeit
-
Entgelt für diee üblichen Wegezeiten
-
Lohnnebenkosten (nz.B. Auslösung, Fahrgeld, Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss, Übernachtungskosten etc.)
-
Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen und vom Auftraggeber
n
speziell angefordert
i
- Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
c
- Gemeinkosten der Baustelle
h
- allgemeine Geschäftskosten
t
-
vermögensbildende Maßnahmen
-
Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte
b
- Verschleiß- und Betriebskosten für Werkzeug und Kleingeräte
- Wagnis und Gewinn e Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nuar dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
r
Die Einheitspreise beinhalten die Kleingeräte einschließlich Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie AV+RepKo und alle erforderlichen Einsatzmittel wie
b
Bohrer, Meissel, Schleifscheiben etc.
e
05.01.0081 Vorarbeiter Vorarbeiter
i
5,000 h
t
05.01.0082 Facharbeiter Facharbeiter b 20,000 h a 05.01.0083 Helfer Helfer r 20,000 h * Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -
[Seite 84]
LV: 1.028.2 Parkettarbeiten LV-Ver Seite: 40 Datum: 08.09.2026 LV-Datum: 31.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
U
01 KAPITEL 01: ALLGEMEINES 01.01 nTitel 01.01: Allgemeines, Vorbereitende Maßnahmen 02 KAPITEL 02: PARKETTARBEITEN BESTAND 02.01 tTitel 02.01: Stab- und Industrieparkettbeläge - Bestand 03 KAPITEL 03: PARKETTARBEITEN REALSCHULE 03.01 Teitel 03.01: Industrieparkettbeläge - Realschule 04 KAPITEL 04: PARKETTARBEITEN BSA 04.01 Titerl 04.01: Industrieparkettbeläge - BSA 05 KAPITEL 05: ARBEITEN GEGEN NACHWEIS 05.01 Titel 0l5.01: Stundenlohnarbeiten
a
Summe: USt 0,00 %:
g
Summe Brutto (ohne Nachlass):
e
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -