Pädagogische Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen im Saarland

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.09.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
320.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Ministerium für Bildung und KulturProfil ansehen
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.08.2024
Bekanntmachungsnummer
509731-2024
Verfahrensnummer
e6319286-0718-4ae1-baf4-b73e457c836e
CPV-Codes
80000000 · Allgemeine und berufliche Bildung

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Kurzbeschreibung

Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes beschafft integrative und ergänzende pädagogische Förderangebote für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen beruflichen Schulen im Saarland. Unterstützt werden unter anderem Basiskompetenzen, fachliche Kompetenzen, Sprachbildung, Teambildung, Demokratiebildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung in Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und beruflichem Oberstufengymnasium. Die Leistungen sollen im Schuljahr 2024/25 vom 1. September 2024 bis zum 4. Juli 2025 erbracht werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 320.000 Euro, wobei nur tatsächlich abgerufene Unterrichtseinheiten vergütet werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die vorliegende Beschreibung erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich der öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes. Um Jugendliche und junge Erwachsene speziell im Übergang Schule - Beruf und in der beruf-lichen Erstqualifizierung zu unterstützen, wurde die Unterstützung pädago-gischer Maßnahmen beschlossen. In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler in den Schulformen Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule und Fachoberschule sowie dem beruflichen Oberstufengymnasium an den beruflichen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Schulen entscheiden individuell ob, und in welcher Form während des Schuljahres 2024/25 von diesem Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Kontingent abgerufene Unterrichtseinheiten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Berufl. Schulen

    Die Lernangebote beziehen sich auf die Förderung von Basiskompetenzen und die Unterstützung in der fachlichen Kompetenzentwicklung in den Schulformen der Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule, Fachoberschule und der beruflichen Oberstufengymnasien. Darüber hinaus ist auch eine Förderung in den Bereichen BNE/Globales Lernen, Sprachbildung, Teambildung und Demokratiebildung möglich. Die Leistungserbringung findet während des Schuljahres 2024/25 im Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 04.07.2025 statt. Als Förderangebote können sowohl integrative als auch unterrichtsergänzende Förder-maßnahmen, Zusatzangebote und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen und die Angebotsschwerpunkte werden vom Rahmenvertragspartner in Abstimmung mit der Schule und ggf. den Subpartnern beim Ministerium für Bildung und Kultur beantragt. Eine enge Abstimmung der Schule mit dem Rahmenvertragspartner/Subpartner erfolgt auch in Fragen der Organisation und Durchführung. Das eingesetzte Personal für die Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms "Soziale Arbeit in den öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland" zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal (beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)stu-dierende, Lernpaten und Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ("Subpartnern"). Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich. Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der Aufforderung zur Angebots-abgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten mit einschlägi-ger akademischer Qualifikation: 38,00 Euro - bei Durchführung durch eine Dozentin oder einen Dozenten ohne einschlägige akademische Qualifikation: 28,00 Euro Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 (Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Personen, deren Führungszeugnis der Beschäftigung entgegenstehende Eintragungen aufweist, dürfen nicht eingesetzt werden (s. Nr. V des o. g. Erlasses). Dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der jeweiligen Schulleitung ist auf Anforderung Einsicht in die Führungszeugnisse eingesetzter Personen zu gewähren. Nach Abschluss des Suchverfahrens informiert das Ministerium für Bildung und Kultur die Schulen über die zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartner und deren Angebote, und bittet diese auf die Rahmenvertragspartner zuzugehen. Auch potenziell interessierte Honorarkräfte können über zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartner informiert werden. Der Rahmenvertragspartner informiert ggf. vorgesehene Subpartner, beispielsweise seine Untergliederungen, und bittet diese ebenfalls den Kontakt zu den Schulen im Einzugsbereich zu suchen. Das Recht zur Auswahl eines rahmenvertraglichen Förderangebots obliegt der einzelnen Schule.

    Frist: 03.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB sowie gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den letzten zwei Jahren bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro. Ausschlussgrund außerdem: Nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachforderungen ergehen unter Fristsetzung von grundsätzlich sechs Kalendertagen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Berufl. Schulen

Die obenstehende Angabe hinsichtlich eines Kritieriums/einer Selektivität zwischen den eingegangenen Angeboten ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB sowie gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den letzten zwei Jahren bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro. Ausschlussgrund außerdem: Nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachforderungen ergehen unter Fristsetzung von grundsätzlich sechs Kalendertagen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 560264-2024
Vergleichbare Verfahren99vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag224 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 12 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (16) · Brandenburg (15) · Nordrhein-Westfalen (11) · Mecklenburg-Vorpommern (7) · Baden-Württemberg (6) · Sachsen-Anhalt (6)

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Saarland
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Ministerium für Bildung und Kultur

Aktiv seit 2024 · 5 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2024Spitze KW 35 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

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