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Ausschreibung von Projekten der
Module Energie-Geschäftsreise, digitale Energie-
Geschäftsreise, Informationsreise, Konsortialbildung,
Informationsveranstaltung, Webinar und Leistungsschau
im Rahmen der Exportinitiative Energie des
BMWE für das Projektjahr 2027
- Verfahrensbeschreibung –
(Bewerbungsbedingungen)
Stand: April 2026
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Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Bestimmungen ....................................................................................... 3
1.1 Anwendbares Recht, Vertragsbestandteile ......................................................... 3
1.2 Ausschreibende Stelle, Ansprechpartner ............................................................ 3
1.3 Bieterfragen ........................................................................................................ 4
1.4 Nebenangebote, Änderungsvorschläge .............................................................. 4
1.5 Verschwiegenheitsverpflichtung .......................................................................... 4
1.6 Bewerber-/Bietergemeinschaft ............................................................................ 4
1.7 Subunternehmen bzw. Unterauftragsunternehmen ............................................ 5
- Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................................................. 6
2.1 Losaufteilung....................................................................................................... 6
2.2 Teilnahmebedingungen, Eignungsprüfung .......................................................... 6
2.3 Angebotswertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlagsentscheidung) .................................................................................... 8
2.4 Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums • Qualität des Umsetzungskonzepts .......................................................................................... 9
-
Mehrere Hauptangebote ......................................................................................... 16
-
Nachforderung von Unterlagen ............................................................................... 16
-
Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ....................................... 16
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- Allgemeine Bestimmungen
Die Dienstleistungsaufträge für die Durchführung von Projekten im Rahmen der Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) werden in einem offenen EU-weiten Vergabeverfahren nach §§ 119 GWB, 15 VgV, 103 Abs. 1 GWB vergeben.
1.1 Anwendbares Recht, Vertragsbestandteile Die Auftragsvergabe erfolgt nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vergabeverordnung (VgV) und den §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Mit Zuschlagserteilung werden insbesondere nachstehende Inhalte Vertragsbestandteil, wobei die Reihenfolge gleich der Rangfolge für die Anwendung und Auslegung bei ggf. auftretenden Widersprüchen der Vertragsbestandteile untereinander ist:
a) Allgemeine Bedingungen für die Durchführung der Module im Rahmen der Exportinitiative Energie (vgl. Anlage A)
b) Die Leistungsbeschreibung in Form der Bekanntmachung und des Leitfadens für das betreffende Modul (vgl. Anlage B)
c) Der durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer ausgefüllte und unterschriebene jeweilige Preiskatalog mit Angabe des Loses, des Moduls, des Preises sowie des Namens der Auftragnehmerin bzw. des Auftragsnehmers (vgl. Anlage C)
d) Die weiteren Angebotsunterlagen der Bieter
Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen der Bieterin oder des Bieters sind ausdrücklich ausgeschlossen (Abwehrklausel).
1.2 Ausschreibende Stelle, Ansprechpartner Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 414 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Kontaktperson: Frau Laura Beßen Tel.: +49 (0)6196 908 - 2313 E-Mail: eee@bafa.bund.de
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1.3 Bieterfragen Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Zur Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten von allgemeinem Interesse allen Bieterinnen und Bietern in anonymisierter Form über die elektronische Vergabeplattform zugänglich gemacht.
Der Auftraggeber ist gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV dazu verpflichtet, rechtzeitig eingehende Fragen der Bieterinnen und Bieter spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur dann rechtzeitig, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden (Fragefrist), damit die Antworten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Verspätete Fragen werden grundsätzlich nicht (mehr) beantwortet.
Erläuterungen zum Informationsaustausch und der Übermittlung von Dokumenten über die elektronische Vergabeplattform sind im „Bedienerhandbuch Angebotsassistent/Web- Auftritt“ (https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Anleitungen/node_Anleitungen.html) enthalten.
1.4 Nebenangebote, Änderungsvorschläge Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1.5 Verschwiegenheitsverpflichtung Die Bietenden haben die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen sowie alle weiteren durch BMWE/BAFA zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vergabeunterlagen dürfen von der Bieterin oder vom Bieter nur zum Zwecke dieses Vergabeverfahrens verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Bietenden haben über die ihnen bei diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE/BAFA auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren; sie haben hierzu auch ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zu verpflichten.
1.6 Bewerber-/Bietergemeinschaft Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist im Angebot eine bevollmächtige Vertreterin oder ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Die Erklärung muss Angaben zur Rechtsform und Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft enthalten. Das
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vertretungsberechtigte Mitglied vertritt die Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich gegenüber dem Auftraggeber. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
Die in Abschnitt 3.1 aufgeführten, in Form von formfreien Eigenerklärungen/Nachweisen zu belegenden Ausschlusskriterien sind von allen Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft zu erbringen.
1.7 Subunternehmen bzw. Unterauftragsunternehmen Die erfolgreiche Bieterin oder der erfolgreiche Bieter hat die Leistung als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer grundsätzlich in eigener Verantwortung auszuführen. Sofern erforderlich, kann sie oder er sich zur Vertragserfüllung auch Dritter bedienen. Dies erfordert die vorherige Zustimmung des Auftraggebers. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber kommt nicht zustande.
Soweit eine Bieterin oder ein Bieter bereits im Vergabeverfahren beabsichtigt, die Ausführungen von Leistungen an andere Unternehmen (Subunternehmen) zu übertragen, hat sie oder er neben den Subunternehmen auch die zu übertragenden Leistungsteile nach Art und Umfang bereits im Angebot zu benennen und eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung jedes Subunternehmens vorzulegen, in der diese sich verpflichten, die bezeichneten Leistungsteile als Subunternehmen zu übernehmen. Im Übrigen gilt § 36 VgV.
Kann die Bieterin oder der Bieter bestimmte Qualifikationen und Ressourcen im Sinne der Eignung selbst nicht erbringen und bedient sich zur Herstellung ihrer oder seiner Eignung daher eines Subunternehmens (sog. Eignungsleihe), gelten die Anforderungen des § 47 VgV. Grundsätzlich kann dann auch nur das genannte Subunternehmen bei Auftragserteilung eingesetzt werden. Ein Austausch des im Angebot benannten Subunternehmens ist nach Auftragsvergabe nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des BAFA zulässig. Diese steht im freien Ermessen des BAFA und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein mindestens gleichwertiger Austausch erfolgt.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Durchführung der Projekte verantwortlich. Etwaige von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer beauftragte Subunternehmen sind Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers i. S. d. § 278 BGB.
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- Ablauf des Vergabeverfahrens
2.1 Losaufteilung Der Vergabegegenstand wird losweise vergeben.
Die Bietenden können Angebote für mehrere Lose abgeben, sich aber auch auf nur ein oder zwei Lose beschränken. Wenn ein Bieter bzw. eine Bieterin Angebote auf mehrere Lose abgibt, ist zwingend darauf zu achten, dass jedes einzelne Angebot vollständig ist. Sollen also drei Angebote für die drei ausgeschriebenen Lose abgegeben werden, muss jedes Angebot jeweils vollständig sein.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten dabei für jede einzelne Losvergabe entsprechend.
2.2 Teilnahmebedingungen, Eignungsprüfung Der Auftrag wird losweise nur mit fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen im Sinne der §§ 44 ff. VgV geschlossen, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen sind. Zur Eignungsprüfung sind von der Bieterin oder vom Bieter die in der EU- Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise mit dem Angebot zu erbringen und vorzulegen. Insbesondere sind danach die folgenden Eignungsnachweise zu erbringen und mit dem Angebot die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Informationen zu übermitteln:
| 1. Nichtvorliegen von | Mindestanforderungen | ||
|---|---|---|---|
| Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und | |||
| 124 GWB | |||
| Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. | |||
| 2. Eigenerklärungen zur | Mindestanforderungen | ||
| wirtschaftlichen und finanziellen | |||
| Leistungsfähigkeit | |||
| Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern. |
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| 3. Eigenerklärungen zur technischen | Mindestanforderungen | ||
|---|---|---|---|
| und beruflichen Leistungsfähigkeit | |||
| Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Anzahl der davon als freie Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigten Personen. | Drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter | ||
| Formfreie Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre. Geeignet und damit vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieterin oder des Bieters für die hier ausgeschriebene Leistung eröffnet. | Angabe von mindestens 3 Referenzen mit vergleichbarem Auftragsinhalt Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers. Mit diesen Referenzen sind durch den Wirtschaftsteilnehmer nachzuweisen: Für das Modul relevante und geeignete Kontakte zu Entscheidungsträgern und Branchenvertretern, Multiplikatoren sowie möglichen Referenten in Deutschland und im Zielland (mind. fünf Kontakte je Land) Mindestens ein Referenzprojekt soll mit der klimafreundlichen Energiebranche umgesetzt worden sein. Branchenkenntnisse im Bereich der klimafreundlichen Energielösungen. Erfahrungen in der Unterstützung von deutschen Unternehmen, insbesondere KMU, beim Markteintritt im Zielland. |
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2.3 Angebotswertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlagsentscheidung) Alle Angebote, die ordnungsgemäß eingegangen sind, welche keinem Ausschlussgrund unterliegen und bei denen die Bietenden ihre Eignung nachgewiesen haben, werden nach einer Preisprüfung entsprechend den nachfolgenden Zuschlagskriterien einer Wertung zugeführt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird sodann in Bezug auf die beiden Zuschlagskriterien Qualität des Umsetzungskonzepts (mit einer Gewichtung von 70 %) und Angebotspreis (mit einer Gewichtung von 30 %)
ermittelt.
Im Einzelnen gilt im Hinblick auf die beiden Zuschlagskriterien Folgendes:
- Qualität des Umsetzungskonzepts: Gewichtung 70 %; Höchstwertung: 70 Punkte.
Die Angebote werden entsprechend der oben genannten Wertungskriterien und deren Gewichtung bewertet. Die Wertungskriterien im Einzelnen und deren Gewichtung sind in Punkt 2.4 aufgeführt. Insgesamt können 100 Leistungspunkte erreicht werden, welche mit dem Faktor von 0,7 multipliziert werden, sodass die Höchstwertung des Qualitätskriteriums bei 70 Punkten liegt.
Um die Gewichtung von 70 % des Qualitätskriteriums zu wahren, wird – sofern kein Angebot die Höchstwertung bei der Qualität erreicht – die Qualitätspunktzahl aller Angebote um den rechnerischen Faktor angehoben, der das qualitativ bestplatzierte Angebot auf die Höchstwertung anhebt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die bei einem oder mehreren Unterkriterien weniger als 2 Punkte erhalten, für den Zuschlag nicht in Betracht kommen.
- Angebotspreis: Gewichtung 30 %; Höchstwertung: 30 Punkte.
Die Höchstwertung von 30 Punkten erreicht das Angebot mit dem geringsten Bruttogesamtpreis gemäß Preiskatalog. Die Angebote, die doppelt bzw. mehr als doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot sind, erhalten 0 Punkte.
Berechnung der Preispunkte:
Preispunkte = 30 x (2 – P /P ); wobei gilt: Angebot min
negative Preispunkte sind ausgeschlossen.
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P = günstigstes Angebot min
P = Angebotspreis des jeweiligen Bieters Angebot
Zwischenergebnisse sowie die Gesamtpunktzahl werden auf die 4. Stelle nach dem Komma gerundet. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
2.4 Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums • Qualität des Umset- zungskonzepts Das Umsetzungskonzept setzt sich zusammen aus detaillierten Ausführungen zur geplanten technischen, organisatorischen und inhaltlichen Durchführung (Durchführungskonzept) sowie den geforderten Angaben zum Personalkonzept.
Im Umsetzungskonzept soll detailliert die Herangehensweise (Konzeption, Vorbereitung und Realisierung) bei der Umsetzung der beschriebenen Leistungen in der Bekanntmachung und den entsprechenden Leitfäden beschrieben werden. Dabei ist ein klarer Bezug zu den regionalen und thematischen Schwerpunkten sowie zur Zielsetzung der Maßnahme (siehe Ausschreibungstabelle) herzustellen. Eine allgemeine Wiedergabe der entsprechenden Leitfäden ist nicht gewünscht.
Das Umsetzungskonzept soll sich vom Aufbau und Umfang her an den Vorgaben der Anlage D „Hinweise zum Aufbau der Angebote“ orientieren.
Die Ausführungen im Umsetzungskonzept werden im Einzelnen wie folgt bewertet:
A. Durchführungskonzept: Technische, organisatorische und inhaltliche Durch- führung (maximal erreichbar sind insgesamt 80 Punkte; Faktoren der Unter- kriterien multipliziert mit den jeweiligen Wertungspunkten)
Maßgeblich sind die Ausführungen zu den nachfolgenden Unterkriterien
A.1 Vorgehensweise bei der Einordnung der angebotenen Leistung hinsichtlich der Ziel- setzung der Maßnahme. Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Zielmarkt bezo- gen auf das Anwendungsfeld. Darstellung der branchenbezogenen Marktchancen im Zielmarkt (Wettbewerbssituation). (Faktor 3) A.2 Darstellung der Akquisestrategie: Identifikation der deutschen Zielgruppe und Vorge- hensweise bei der Akquise. Einbindung von Multiplikatoren und bestehenden Netz- werken in Deutschland. (Faktor 5)
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A.3 Vorgehensweise bei der Identifikation der lokalen Zielgruppe und Vorgehen in der Organisation von Gesprächsterminen. Darstellung und Einbindung vorhandener Netzwerke und Multiplikatoren im Zielland. (Faktor 3) A.4 Darstellung des Gesamtkonzepts inkl. Erläuterung der gewählten Bausteine. Darstel- lung des geplanten Wochenprogramms in tabellarischer Form inkl. Agendaentwürfen der Veranstaltungsformate. Beschreibung der Organisation und Durchführung der einzelnen Projektphasen. (Faktor 5)
Bewertung des Kriteriums A1 „Einordnung der angebotenen Leistung hinsichtlich der Zielsetzung der Maßnahme. Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Zielmarkt bezogen auf das Anwendungsfeld. Darstellung der branchenbezogenen Marktchancen im Zielmarkt (Wettbewerbssituation).“
Eine sehr gute bis herausragende Qualität (4 – 5 Punkte) liegt vor:
- bei umfangreichen, in besonderem Maße sachgerechten und schlüssigen Aus- führungen zum Zielmarkt und branchenbezogenen Chancen der Geschäftsfeld- entwicklung,
- wenn alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte berücksichtigt sind,
- bei einer umfangreichen, in besonderem Maße sachgerechten und schlüssigen Darstellung der Wettbewerbssituation,
- wenn die Ausführungen ein tiefes Verständnis von dt. klimafreundlichen Energie- lösungen sowie branchenbezogenen Marktchancen im Zielmarkt erkennen las- sen. Eine befriedigende bis gute Qualität (2 – 3 Punkte) liegt vor:
- bei überwiegend sachgerechten und schlüssigen Ausführungen zum Zielmarkt und branchenbezogenen Chancen der Geschäftsfeldentwicklung,
- wenn alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte überwiegend be- rücksichtigt sind,
- bei einer überwiegend sachgerechten und schlüssigen Darstellung der Wettbe- werbssituation,
- wenn die Ausführungen ein allgemeines Verständnis von dt. klimafreundlichen Energielösungen sowie branchenbezogenen Marktchancen im Zielmarkt erken- nen lassen. Eine unzureichende Qualität (0 – 1 Punkt) liegt vor:
- bei unklaren oder unverständlichen oder unrealistischen oder nicht zielführenden Ausführungen zum Zielmarkt und branchenbezogenen Chancen der Geschäfts- feldentwicklung oder mangelnder fachlicher Tiefe desselben,
- bei mangelnder Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte,
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- bei einer lückenhaften oder unklaren Darstellung der Wettbewerbssituation,
- wenn die Ausführungen ein mangelhaftes Verständnis von dt. klimafreundlichen Energielösungen sowie branchenbezogenen Marktchancen im Zielmarkt erken- nen lassen.
Bewertung des Kriteriums A2 „Darstellung der Akquisestrategie: Identifikation der deutschen Zielgruppe und Vorgehensweise bei der Akquise. Einbindung von Multiplikatoren und bestehenden Netzwerken in Deutschland.“ Und Bewertung des Kriteriums A3 „Identifikation der lokalen Zielgruppe und Vorgehen in der Organisation von Gesprächsterminen. Darstellung und Einbindung vorhandener Netzwerke und Multiplikatoren im Zielland.“
Eine sehr gute bis herausragende Qualität (4 – 5 Punkte) liegt vor:
- bei umfangreichen, in besonderem Maße sachgerechten und schlüssigen Aus- führungen zur geplanten Vorgehensweise,
- wenn alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte berücksichtigt sind,
- wenn die Vorgehensweise, die bestehenden Netzwerke sowie die gewählten In- strumente und Methoden eine erfolgreiche praktische Umsetzung in sehr hoher Qualität erwarten lassen.
- wenn die sachgerechte Identifikation der nachgefragten dt. Technologielösungen ein Teil der Strategie ist und auf die anzusprechende lokale Zielgruppe abzielt. Eine befriedigende bis gute Qualität (2 – 3 Punkte) liegt vor:
- bei überwiegend sachgerechten und schlüssigen Ausführungen zur geplanten Vorgehensweise,
- wenn alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte überwiegend be- rücksichtigt sind,
- wenn die Vorgehensweise, die bestehenden Netzwerke sowie die gewählten In- strumente und Methoden eine angemessene praktische Umsetzung ggf. auch mit Einschränkungen erwarten lassen.
- wenn die sachgerechte Identifikation der nachgefragten dt. Technologielösungen ein geringer Teil der Strategie ist und weniger auf die anzusprechende lokale Zielgruppe abzielt. Eine unzureichende Qualität (0 – 1 Punkt) liegt vor:
- bei unklaren oder unverständlichen oder unrealistischen oder nicht zielführenden Ausführungen zur geplanten Vorgehensweise oder mangelnder fachlicher Tiefe derselben,
- bei mangelnder Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte,
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- wenn die Vorgehensweise, die bestehenden Netzwerke sowie die gewählten In- strumente und Methoden eine erfolgreiche Umsetzung nicht erwarten lassen.
- wenn die sachgerechte Identifikation der nachgefragten dt. Technologielösungen kein Teil der Strategie ist und nicht auf die anzusprechende lokale Zielgruppe abzielt.
Bewertung des Kriteriums A4 „Darstellung des Gesamtkonzepts inkl. Erläuterung der gewählten Bausteine. Darstellung des geplanten Wochenprogramms in tabellarischer Form inkl. Agendaentwürfen der Veranstaltungsformate. Beschreibung der Organisation und Durchführung der einzelnen Projektphasen.“
Eine sehr gute bis herausragende Qualität (4 – 5 Punkte) liegt vor:
- bei umfangreichen, in besonderem Maße sachgerechten und schlüssigen Aus- führungen zur geplanten Vorgehensweise,
- bei der Wahl geeigneter, auch besonders innovativer Mittel und Methoden, die bei der Leistungserbringung genutzt werden sollen,
- wenn alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte berücksichtigt sind,
- wenn der Zeitplan eine sinnvolle und realistische Realisierung vorsieht. Eine befriedigende bis gute Qualität (2 – 3 Punkte) liegt vor:
- bei überwiegend sachgerechten und schlüssigen Ausführungen zur geplanten Vorgehensweise,
- bei der Wahl überwiegend geeigneter Instrumente und Methoden, die bei der Leistungserbringung genutzt werden sollen,
- wenn alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte überwiegend be- rücksichtigt sind,
- wenn der Zeitplan mit Einschränkungen eine sinnvolle und realistische Umset- zung vorsieht. Eine unzureichende Qualität (0 – 1 Punkt) liegt vor:
- bei unklaren oder unverständlichen oder unrealistischen oder nicht zielführenden Ausführungen zur geplanten Vorgehensweise oder mangelnder fachlicher Tiefe derselben,
- bei der Wahl teilweise ungeeigneter Instrumente und Methoden, die bei der Leis- tungserbringung genutzt werden sollen,
- bei mangelnder Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte,
- wenn der Zeitplan keine sinnvolle und/oder realistische Umsetzung erwarten lässt.
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B. Personalkonzept (maximal erreichbar sind insgesamt 20 Punkte (Faktoren der Unterkriterien multipliziert mit den jeweiligen Wertungspunkten)
Das Personalkonzept soll eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfül- lung vorgesehenen Projektteams umfassen. Das Personalkonzept muss dabei mindes- tens Angaben zu den nachfolgenden zwei Unterkriterien beinhalten:
B.1 Darstellung der Projektleitung und des Projektteams inkl. Aufgaben- und Arbeitsver- teilung unter den Projektbeteiligten in den einzelnen Projektphasen. (Faktor 2) B.2 Nachweis über Erfahrung und Kompetenzen in der Umsetzung von vergleichbaren Maßnahmen in Zielmarkt (Referenzen), Zusammenarbeit mit deutschen und lokalen Partnern. (Faktor 2)
Bewertung des Kriteriums B1 „Darstellung der Projektleitung und des Projektteams inkl. Aufgaben- und Arbeitsverteilung unter den Projektbeteiligten in den einzelnen Projektphasen.“
Ein sehr gutes bis herausragendes Niveau (4 – 5 Punkte) liegt vor:
- bei Vorliegen eines umfassenden, in besonderem Maße plausiblen Personalkon- zeptes mit vollumfänglich sachgerechten Angaben zur Arbeitsweise und Arbeits- einteilungen für die entsprechenden Projektphasen,
- Personalkonzept/-planung zeichnen einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb nach und lassen eine Aufgabenerfüllung in permanent hoher Qualität erwarten,
- Bei Sprachkenntnissen der Projektleitung und einer Projektmitarbeiterin bzw. ei- nes Projektmitarbeiters in Deutsch und Englisch (mindestens fließendes bis ver- handlungssicheres Niveau) für die Kommunikation mit den deutschen Teilneh- menden und ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland,
- Die Projektleitung muss über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung verfügen,
- Weitere Erwartungen, die vollumfänglich erfüllt werden: mehrjährige Erfahrung in der Anwendung von Projektmanagementmethoden und Standards sowie Projekt- management-Werkzeugen und entsprechende Auslandserfahrung.
- bei einer umfassenden, in besonderem Maße einschlägigen Projektmanagemen- terfahrung der Projektleitung und der vorgesehenen Projektmitarbeiterinnen bzw. Projektmitarbeiter,
- mit Erfahrungen in dem Leistungsgegenstand ähnelnden, einschlägigen Projek- ten und im Bereich klimafreundlicher Energietechnologien und u. a. in den Berei- chen Projektplanung, Projektcontrolling, Projektsteuerung und Risikomanage- ment.
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Ein befriedigendes bis gutes Niveau (2 – 3 Punkte) liegt vor:
- bei Vorliegen eines überwiegend umfassenden, plausiblen Personalkonzeptes mit sachgerechten Angaben zur Arbeitsweise und Arbeitseinteilung,
- Personalkonzept/-planung zeichnen überwiegend einen realitätsnahen Ge- schäftsbetrieb nach und lassen eine Aufgabenerfüllung in permanent hinreichen- der Qualität erwarten,
- Bei Sprachkenntnissen der Projektleitung und einer Projektmitarbeiterin bzw. ei- nes Projektmitarbeiters in Deutsch und Englisch (mindestens fließendes) für die Kommunikation mit den deutschen Teilnehmenden und Fremdsprachenkenntnis- sen für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland,
- Die Projektleitung muss über Erfahrungen im Bereich der Export- und Marktbe- ratung verfügen.
- Weitere Erwartungen, die überwiegend erfüllt werden: mehrjährige Erfahrung in der Anwendung von Projektmanagementmethoden und Standards sowie Projekt- management-Werkzeugen sowie Auslandserfahrung.
- bei Projektmanagementerfahrung der Projektleitung und Stellvertretung als Pro- jektverantwortlichen und den übrigen Projektmitarbeitern,
- mit Erfahrungen in dem Leistungsgegenstand überwiegend ähnelnden und be- dingt einschlägigen Projekten und im Energiebereich und u. a. in den Bereichen Projektplanung, Projektcontrolling, Projektsteuerung und Risikomanagement. Ein unzureichendes Niveau (0 – 1 Punkt) liegt vor:
- Bei Vorliegen eines nicht umfassenden oder plausiblen Personalkonzeptes mit nicht sachgerechten Angaben zur Arbeitsweise und Arbeitseinteilung,
- Personalkonzept/-planung sind in weiten Teilen nicht schlüssig oder nicht sach- gerecht oder unrealistisch,
- Bei Sprachkenntnissen der Projektleitung und einer Projektmitarbeiterin bzw. ei- nes Projektmitarbeiters nur in Deutsch und Englisch für die Kommunikation mit den deutschen Teilnehmenden und keiner weiteren Fremdsprachenkenntnisse für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland,
- Die Projektleitung verfügt über keine Erfahrungen im Bereich der Export- und Marktberatung.
- Weitere Erwartungen, die mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden: mehr- jährige Erfahrung in der Anwendung von Projektmanagementmethoden und Standards sowie Projektmanagement-Werkzeugen und entsprechende Ausland- serfahrung.
- bei keiner bis geringer Projektmanagementerfahrung der Projektleitung und Stell- vertretung als Projektverantwortlichen und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern,
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- mit Erfahrungen in dem Leistungsgegenstand entfernt ähnelnden, nur stark be- dingt einschlägigen Projekten und im Energiebereich und u. a. in den Bereichen Projektplanung, Projektcontrolling, Projektsteuerung und Risikomanagement.
Bewertung des Kriteriums B2 „Nachweis über Erfahrung und Kompetenzen in der Umsetzung von vergleichbaren Maßnahmen in Zielmarkt (Referenzen), Zusammenarbeit mit deutschen und lokalen Partnern.“
Ein sehr gutes bis herausragendes Niveau (4 – 5 Punkte) liegt vor:
- bei einer umfassenden, in besonderem Maße einschlägigen Projektmanagemen- terfahrung der Projektleitung und der vorgesehenen Projektmitarbeiterinnen bzw. Projektmitarbeiter im Zielland,
- mit nachgewiesenen Erfahrungen in dem Leistungsgegenstand ähnelnden, ein- schlägigen Projekten im Zielland,
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich einschlägigen Erfahrungen im Be- reich klimafreundlicher Energietechnologien,
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich einschlägigen Erfahrungen u. a. in den Bereichen Projektplanung, Projektcontrolling, Projektsteuerung und Risiko- management,
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich einschlägigen Erfahrungen mit deutschen und lokalen Partnern Ein befriedigendes bis gutes Niveau (2 – 3 Punkte) liegt vor:
- bei Projektmanagementerfahrung der Projektleitung und Stellvertretung als Pro- jektverantwortlichen und den übrigen Projektmitarbeitern im Zielland,
- mit nachgewiesenen Erfahrungen in dem Leistungsgegenstand überwiegend äh- nelnden, bedingt einschlägigen Projekten im Zielland,
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich einschlägigen Erfahrungen im Energiebereich,
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich begrenzten Erfahrungen u. a. in den Bereichen Projektplanung, Projektcontrolling, Projektsteuerung und Risiko- management.
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich Erfahrungen mit deutschen und lokalen Partnern Ein unzureichendes Niveau (0 – 1 Punkt) liegt vor:
- bei keiner bis geringer Projektmanagementerfahrung der Projektleitung und Stell- vertretung als Projektverantwortlichen und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern im Zielland,
- mit nachgewiesenen Erfahrungen in dem Leistungsgegenstand entfernt ähneln- den, nur stark bedingt einschlägigen Projekten im Zielland,
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- bei nachgewiesenen thematisch und inhaltlich stark begrenzten Erfahrungen im Energiebereich,
- mit nachgewiesenen, thematisch und inhaltlich stark begrenzten Erfahrungen u. a. in den Bereichen Projektplanung, Projektcontrolling, Projektsteuerung und Ri- sikomanagement.
- mit nachgewiesenen thematisch und inhaltlich stark begrenzten Erfahrungen mit deutschen und lokalen Partnern
- Mehrere Hauptangebote
Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben.
Sollte ein Bieter bzw. eine Bieterin dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt.
- Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bietenden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Vervielfältigung, Verbreitung oder Ausstellung ist unzulässig.
Im Hinblick auf die Offenlegung von Referenzprojekten und die Benennung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern beim Referenzgeber weist der Auftraggeber daraufhin, dass er diese Angaben benötigt, um etwaige Referenzgeber kontaktieren zu können. Sollte der Bieter bzw. die Bieterin der Ansicht sein, dass diese Angaben nicht ohne Einwilligung des Referenzgebers weitergegeben werden dürfen, ist diese Einwilligung rechtzeitig einzuholen!
Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs befasst sind. Seite 16 von 18
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Darüber hinaus kann das BAFA im Rahmen der Bearbeitung des Vorgangs einzelne Daten an andere öffentliche Stellen übermitteln. Ebenso können Daten auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) an die Geschäftsstelle Exportinitiative Energie weitergegeben werden.
Die im Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben können unter Umständen vom Auftraggebenden und seinen Beauftragten im Rahmen seiner bzw. ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bietende werden gebeten, die am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter während des Vergabeverfahrens auf die Erfassung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten (Namen, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen.
Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-0, Telefax: 06196 908-1800 poststelle@bafa.bund.de
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de sowie unter der oben genannten Anschrift.
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Außerdem können Sie die Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Übertragung (Art. 20 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Sie sind berechtigt, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zur Geltendmachung der vorstehenden Rechte wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen unter Verwendung der oben aufgeführten Kontaktdaten. Ferner haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Die Bieter haben diejenigen Teile des Angebotes, die ein Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht,
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kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte (etwa durch andere Bieter) ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 GWB).
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