Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für das Smart-City-Modellprojekt Hildesheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.03.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Hildesheim
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.02.2024
- CPV-Codes
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- Servieren von Mahlzeiten (55320000)
- Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
- Event-Organisation (79952000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 101649-2024
- Verfahrensnummer
- 938202d1-f5ba-4f87-b26f-075ff73580d7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Hildesheim sucht einen Dienstleister für die umfassende Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Fachbereichs HI Zukunft und des Modellprojekts Smart City Hildesheim. Die Leistungen sollen über einen Rahmenvertrag nach Bedarf abgerufen werden und beziehen sich auf Veranstaltungen in Hildesheim. Das Projekt läuft seit dem 1. Januar 2023 über insgesamt vier Jahre; die Angebotsfrist endet am 19. März 2024 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Fachbereichs HI Zukunft und des Modellprojekts Smart City Hildesheim
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Stadt Hildesheim)
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt, den Abschluss eines Rahmenvertrages, aus dem sich die einzelnen, für die Umsetzung von Veranstaltungen des Fachbereichs HI Zukunft und des Modellprojektes Smart City erforderlichen Leistungen nach Bedarf abrufen lassen. Erfasst ist die umfängliche Konzeptionierung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Smart City Modellprojekt der Auftraggeberin stehen und während der seit dem 01.01.2023 laufenden, insgesamt vierjährigen Umsetzungsphase des Modellprojekts durchgeführt werden. Der Rahmenvertrag erfasst dabei sämtliche Leistungen, die für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen erforderlich werden können und von der Auftraggeberin in Hinblick auf Art und Umfang nach Bedarf für die jeweilige Veranstaltung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus diesem Vertrag. Die Auftraggeberin ist darüber hinaus nicht zur Inanspruchnahme des Vertrages verpflichtet. Sie kann die von diesem Vertrag grundsätzlich erfassten Einzelleistungen auch außerhalb dieses Rahmenvertrages an andere Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Frist: 19.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der Auftraggeber den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Auf 57 VgV wird verwiesen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Stadt Hildesheim)
- Qualität
- 20 %
- Preis
- 30 %
- Qualität
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der Auftraggeber den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Auf 57 VgV wird verwiesen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 261815-2024
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