Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für das Smart-City-Modellprojekt Hildesheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.03.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Hildesheim
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.02.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Servieren von Mahlzeiten (55320000)
  • Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
  • Event-Organisation (79952000)
Bekanntmachungsnummer
101649-2024
Verfahrensnummer
938202d1-f5ba-4f87-b26f-075ff73580d7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hildesheim sucht einen Dienstleister für die umfassende Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Fachbereichs HI Zukunft und des Modellprojekts Smart City Hildesheim. Die Leistungen sollen über einen Rahmenvertrag nach Bedarf abgerufen werden und beziehen sich auf Veranstaltungen in Hildesheim. Das Projekt läuft seit dem 1. Januar 2023 über insgesamt vier Jahre; die Angebotsfrist endet am 19. März 2024 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Fachbereichs HI Zukunft und des Modellprojekts Smart City Hildesheim

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Stadt Hildesheim)

    Die Stadt Hildesheim beabsichtigt, den Abschluss eines Rahmenvertrages, aus dem sich die einzelnen, für die Umsetzung von Veranstaltungen des Fachbereichs HI Zukunft und des Modellprojektes Smart City erforderlichen Leistungen nach Bedarf abrufen lassen. Erfasst ist die umfängliche Konzeptionierung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Smart City Modellprojekt der Auftraggeberin stehen und während der seit dem 01.01.2023 laufenden, insgesamt vierjährigen Umsetzungsphase des Modellprojekts durchgeführt werden. Der Rahmenvertrag erfasst dabei sämtliche Leistungen, die für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen erforderlich werden können und von der Auftraggeberin in Hinblick auf Art und Umfang nach Bedarf für die jeweilige Veranstaltung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus diesem Vertrag. Die Auftraggeberin ist darüber hinaus nicht zur Inanspruchnahme des Vertrages verpflichtet. Sie kann die von diesem Vertrag grundsätzlich erfassten Einzelleistungen auch außerhalb dieses Rahmenvertrages an andere Wirtschaftsteilnehmer vergeben.

    Frist: 19.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der Auftraggeber den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Auf 57 VgV wird verwiesen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag über die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Stadt Hildesheim)

Qualität
20 %
Preis
30 %
Qualität
50 %

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der Auftraggeber den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Auf 57 VgV wird verwiesen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 261815-2024

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