Bewerbungsbedingungen.pdf

Organisation und Durchführung der Mieterratswahl 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Bewerbungsbedingungen des Auftragsgebers

Dokument VBLD_Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 1 Prozess Einkaufs-Prozess Stand Dezember 2018 2D | SEA | 402

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen 5.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an Die Angaben in den Vergabeunterlagen befreien den Bieter nicht der auf dem Angebotsdeckblatt bezeichneten Stelle aufzufüh- von der Verpflichtung zur Besichtigung des Leistungsortes und ge- ren. nauen Prüfung aller für das Angebot maßgebenden Verhältnisse. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewer- 5.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müs- bers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auf- sen diese erfüllt werden. Andernfalls müssen sie im Vergleich traggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Tele- zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwer- fax darauf hinzuweisen. tig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. kung beteiligen, werden ausgeschlossen. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu ei- Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter ner einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sind. der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in
  3. Angebot den Vertragsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entspre- 3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Spra- chende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser che abzufassen. Leistung zu machen.

3.2 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine 5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, ent- vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat fallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeich- Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- nung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgege- schalsumme). bene Fabrikat anbieten will. 5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1, erster Halbsatz, 5.2 bis 3.3 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf sen. verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen ver- 6. Bietergemeinschaften teilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall ausgeschlossen. erklärt ist, 3.4 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Ab- Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze schluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- Vertreter bezeichnet ist, betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. sind diese an der auf dem Angebotsdeckblatt bezeichneten Stelle aufzuführen, sonst werden sie bei der Wertung der An- 6.2 Bei Beschränkter Ausschreibung / Beim Nichtoffenen Verfah- gebote nicht berücksichtigt. ren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Preisnachlässe mit Bedingungen, z. B. für die Zahlungsfrist Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. (Skonti), werden bei der Wertung der Angebote nicht berück- sichtigt, bleiben aber Inhalt des Angebotes und werden im Fall 6.3 Nach Angebotsabgabe bedarf eine Änderung in der Zusam- der Auftragserteilung Vertragsinhalt. mensetzung einer Arbeitsgemeinschaft oder der Zusammen- schluss mehrerer Bieter zu einer Arbeitsgemeinschaft der Zu- 3.5 Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe ver- stimmung des Auftraggebers. langt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeit- punkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig 7. Unterauftragnehmer fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragneh- Bei nicht elektronischer Abgabe des Angebotes mern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Um- fang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen an- 3.6 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen geben und auf Verlangen die vorgesehenen Unterauftragnehmer Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorge- benennen. sehenen Stelle zu unterschreiben.
  1. Bevorzugte Vergabe Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungs- verzeichnisses ist zulässig, wenn der Bieter den vom Auftrag- Bei der Vergabe von Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden geber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im An- vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der gebot als alleinverbindlich anerkennt. §§ 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unterneh- 3.7 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. men bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen,

  2. Unterlagen zum Angebot sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Urkalkulation sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu dem vom Auf- Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Frage kommenden traggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Un- Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständi- terauftragnehmerleistungen. gen Stellen vorzulegen.

  3. Nebenangebote

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung