C_Anlage_3_Merkblatt_für_Vertragspartner_(SÜG)_(Stand_01-21).pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 10:07 (Europe/Berlin)

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Recht / Compliance / Fraud Management Enterprise Compliance SÜG/ Sicherheitsüberprüfung-Externe Stand: Januar 2021

MERKBLATT

für den Vertragspartner (Auftragnehmer) der Bundesagentur für Arbeit

Erläuterungen im Zusammenhang mit der Vorlage einer Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz für den Einsatz von externen Dienstleistern bei der Bundesagentur für Arbeit

Von „externer Dienstleister“ (nachfolgend: „ext. DL“) wird gesprochen, wenn infolge des Abrufs aus einem Vertrag zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Ihnen als Auftragnehmer

  • Ihre Mitarbeiterin / Ihr Mitarbeiter bzw.
  • die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter eines von Ihnen beauftragten Auftragnehmers (sog. Sub- unternehmer) oder ein von Ihnen beauftragter selbständig Tätiger (Freelancer)

in der Bundesagentur für Arbeit zum Einsatz kommt.

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die folgenden Punkte beachten, damit in Ihrem und im Inte- resse des ext. DL Verzögerungen des Verfahrens zur Sicherheitsüberprüfung vermieden werden:

  1. Aktuelle Unterlagen verwenden

Der aktuelle Vordruck der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz (im Folgenden: Sicherheitserklärung) und die weiteren Unterlagen (wie z. B. das Zusatzblatt, die Ausfüllhinweise für den ext. DL) sind im Internet auf der Seite www.arbeitsagentur.de/sabotageschutz abrufbar (oder Sie gehen wie folgt vor: geben Sie www.arbeitsagentur.de ein > bitte klicken Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit die Kachel „Über uns“ an > danach klicken Sie bitte die Kachel „Sabotageschutz“ an).

Bitte informieren Sie Ihren ext. DL, der für die Bundesagentur für Arbeit eingesetzt wird, über diese Internetseite. Es sind ausschließlich die auf dieser Seite abgestellten Dokumente zu verwenden und die weitergehenden Hinweise zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung zu be- achten.

  1. Kein Verzicht auf eine Sicherheitsüberprüfung

Auf eine Durchführung der Sicherheitsüberprüfung wird in der Regel nicht verzichtet, selbst wenn eine Sicherheitsüberprüfung durch eine andere zuständige Stelle außerhalb der Bun- desagentur für Arbeit erfolgte. Die Sicherheitserklärung und das Zusatzblatt (siehe dazu insbesondere Ziffer 4.) ist auf jeden Fall frühzeitig vor Beginn einer Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit der Sabotageschutzbeauftragten der Bundesagentur für Ar- beit vorzulegen.

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Recht / Compliance / Fraud Management Enterprise Compliance SÜG/ Sicherheitsüberprüfung-Externe Stand: Januar 2021

  1. Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotage- schutz

Sobald der ext. DL für einen Abruf namentlich bekannt ist, ist dieser von Ihnen aufzufordern, die Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotage- schutz ordnungsgemäß auszufüllen, d. h. vollständig, richtig, widerspruchsfrei, lesbar und mit Angabe des Ortes sowie aktuellem Tagesdatum zu unterschreiben.

Nachdem der ext. DL die Sicherheitserklärung ausgefüllt hat, übergibt er Ihnen seine Sicher- heitserklärung. Wir bitten Sie, die Sicherheitserklärung zu prüfen, ob sie ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.

  1. Zusatzblatt zur Sicherheitserklärung

Das Zusatzblatt zur Sicherheitserklärung ist Bestandteil dieses Merkblatts und von Ihnen auszufüllen. Wir benötigen folgende Informationen:

  • Angabe der Dienststelle, bei der der ext. DL eingesetzt werden soll
  • Angabe der Organisationseinheit in der Dienststelle, in der der Einsatz des ext. DL erfol- gen soll
  • Angaben des geplanten Beginns, der geplanten Dauer und des geplanten Endzeitpunkts des Einsatzes und
  • Angabe des Auftragnehmers, d. h. des Vertragspartners der Bundesagentur für Arbeit, bei dem der Abruf erfolgt

Das Zusatzblatt vermeidet Rückfragen der Sabotageschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit und folglich Verzögerungen bei der Weiterleitung der Sicherheitserklärung an das Bundesamt für Verfassungsschutz.

  1. Sicherheitserklärung und Zusatzblatt sind der Sabotageschutzbeauftragten vorzule- gen

Beide Unterlagen (die Sicherheitserklärung und das Zusatzblatt) sind der Sabotageschutz- beauftragten der Bundesagentur für Arbeit möglichst frühzeitig vor Beginn des Einsatzes des ext. DL an die unter Ziffer 6 genannten Adresse vorzulegen.

Eine elektronische Übermittlung der eingescannten Sicherheitserklärung ist nicht zulässig und wird nicht angenommen.

  1. Adresse der Sabotageschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit Zentrale Geheim- und Sabotageschutzbeauftragte z. Hd. Frau Ilg –persönlich- Büro 365 Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg

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  1. Folgen für Sie als Auftragnehmer wegen fehlender Mitwirkungspflichten des ext. DL

Wenn die Sicherheitserklärung trotz Fristsetzung der Sabotageschutzbeauftragten der Bun- desagentur für Arbeit bis zur Frist nicht oder nicht ordnungsgemäß vorliegt, wird die Sabota- geschutzbeauftragte der Bundesagentur für Arbeit gegen den ext. DL ein Verfahrenshinder- nis aussprechen. Verfahrenshindernis bedeutet, dass der ext. DL in der Bundesagentur für Arbeit nicht eingesetzt werden darf bzw. seinen bereits laufenden Einsatz sofort beenden muss.

In diesem Fall haben Sie unverzüglich dafür zu sorgen, dass der ext. DL nicht in der Bunde- sagentur für Arbeit eingesetzt wird bzw. ein bereits laufender Einsatz des ext. DL sofort en- det. Evtl. besteht eine Verpflichtung, unverzüglich Ersatz zu stellen bzw. Sie laufen sogar Gefahr, vertragsbrüchig zu werden.

  1. Übermittlung von aktuellen Informationen über den Einsatz des ext. DL bei der Bun- desagentur für Arbeit

Folgende den ext. DL betreffende Veränderungen sind der Sabotageschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich zu übermitteln:

  • Der ext. DL wurde nicht eingesetzt.
  • Der Einsatz des ext. DL ist beendet.
  • Änderung des Namens, des Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit
  • Sonstige Erkenntnisse, die für die sicherheitsmäßige Beurteilung von Bedeutung sein können
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