C4_Verpflichtung__9SÜG.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 10:07 (Europe/Berlin)

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C.4 Erklärung Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

(erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG)

(Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den „Bewerbungsbedingungen“ sowie auf der letzten Seite dieses Vordrucks.)

Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

Firma / Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.0-TW bezeichnen)

Nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften auszufüllen:

Namen sämtlicher Teilnehmer der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft, für die diese Erklärung abgegeben wird (wie im Vordruck D.1 bezeichnen)

Zu diesem Beschaffungsverfahren wird im Hinblick auf die Auftragsausführung folgende Erklärung abgegeben:

Erklärung

des Bieters / Bewerbers bzw. der Teilnehmer der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft

Ich***)** bin / wir***)** sind damit einverstanden, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) bei allen meinen zum Einsatz kommenden Mitarbeitern angewendet wird. *) auch im Hinblick auf evtl. eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) / Freie Mitarbeiter und sog. Unterunterauftragnehmer Mir / uns ist bekannt, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und dass weitergehende Rechte unberührt bleiben.
Ich***)** bin / wir***)** sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen die Sicherheitserklärung (gemäß Anlage 3a zu § 13 Abs. 1 SÜG) unverzüglich vorzulegen. *) auch im Hinblick auf evtl. eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) / Freie Mitarbeiter und sog. Unterunterauftragnehmer Mir / uns ist bekannt, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und dass weitergehende Rechte unberührt bleiben.
Hinweise: Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu bestätigen. Die Bestätigung aus dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum des Hochladens. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0. bzw. D.0-TW.

C.4 Erklärung Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

(erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG)

Wichtige Hinweise zur Auftragsausführung

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahmeantrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.

Das SÜG kennt drei Stufen von Sicherheitsüberprüfungen:

  • Die einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) nach § 8 SÜG ist u.a. für Personen durchzuführen, …
  • Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, bzw. Zugang zu einer hohen Anzahl VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können oder für Personen, die Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs.4 SÜG wahrnehmen sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 für ausreichend hält.
  • Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) nach § 10 SÜG ist für Personen durchzuführen, …

In diesem Beschaffungsverfahren werden im Hinblick auf die Auftragsausführung die auf Seite 1 dieser Erklärung stehenden Erklärungen zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) von allen im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Personen nach § 9 SÜG benötigt, da diese Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 4 SÜG wahrnehmen sollen. Auf die Einbeziehung der Partner dieser Mitarbeiter (vgl. § 2 Abs. 2 SÜG) wird jedoch verzichtet.

Rechtsgrundlage für diese besondere Auftragsausführungsbedingung ist § 128 Abs. 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sofern ein Bewerber oder Bieter nicht willens oder in der Lage ist, im Falle der Zuschlagserteilung diese Bedingungen bei der Auftragsausführung zu beachten, liegt von Beginn an kein zuschlagsfähiges Angebot vor.

Kommt ein Auftragnehmer den Ausführungsbedingungen während der Erbringung der Leistung nicht nach, liegt eine Vertragsverletzung vor, die zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Nur bei Bildung von einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu beachten:

Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für jeden Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist daher der Name von jedem Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Seite 1 des Vordrucks C.4 aufzuführen.

Die Bestätigung im Angebotsschreiben (vgl. Vordruck D.0) bzw. im Antragsschreiben (vgl. Vordruck D.0-TW) und die von jedem Teilnehmer unterschriebene Vollmacht in der „Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft (vgl. Vordruck D.1) erstrecken sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.

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