C.2 Erklärung bei der Vergabe von Beratungs-/ Schulungsleistungen
(Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in den „Bewerbungsbedingungen“ sowie auf der letzten Seite dieses Vordrucks.)
Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:
| Firma/Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.0-TW bezeichnen) |
Nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften auszufüllen:
| Namen sämtlicher Teilnehmer der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, für die diese Erklärung abgegeben wird (wie im Vordruck D.1 bezeichnen) |
Zu diesem Beschaffungsverfahren wird im Hinblick auf die Auftragsausführung folgende Erklärung abgegeben:
Erklärung
des Bieters / Bewerbers bzw. der Teilnehmer der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft
| Ich verpflichte mich*) / wir verpflichten uns*) sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen des Beratungs-/ Schulungsunternehmens nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. *) auch im Hinblick auf evtl. eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) / Freie Mitarbeiter und sog. Unterunterauftragnehmer Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und dass weitergehende Rechte unberührt bleiben. |
| Hinweise: Die Bestätigung aus dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum des Hochladens. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0. bzw. D.0-TW. |
C.2 Erklärung bei der Vergabe von Beratungs-/Schulungsleistungen
Wichtige Hinweise zur Auftragsausführung
Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahmeantrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Ständigen Interministeriellen Arbeitsgruppe "Scientology-Organisation" (SO) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf Antrag der Innenministerkonferenz unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und unter Mitwirkung der Bundesministerien des Innern, der Justiz und des Auswärtigen Amtes sowie der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und Berlin die am 18. September 1998 auf Bundesebene eingeführte SO-Schutzklausel überarbeitet und neu formuliert. Auf Bundesebene wurde die neue SO-Schutzklausel mit Rundschreiben vom 26. Juli 2001 eingeführt. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 155 S. 18174 vom 21. August 2001. (Quelle: Internet -> BMWi -> Startseite -> Themen -> Wirtschaft -> Wettbewerbspolitik -> Öffentliche Aufträge; Stand: 12.09.2013)
Die „SO-Schutzklausel“ soll verhindern, dass die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der konkreten Vertragsausführung angewandt wird. Zur Verwirklichung dieses Zieles ist die vorstehende Erklärung zur Auftragsausführung abzugeben.
Rechtsgrundlage für diese besondere Auftragsausführungsbedingung ist § 128 Abs. 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sofern ein Bewerber oder Bieter nicht willens oder in der Lage ist, im Falle der Zuschlagserteilung diese Bedingungen bei der Auftragsausführung zu beachten, liegt von Beginn an kein zuschlagsfähiges Angebot vor.
Kommt ein Auftragnehmer den Ausführungsbedingungen während der Erbringung der Leistung nicht nach, liegt eine Vertragsverletzung vor, die zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Nur bei Bildung von einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu beachten:
Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für jeden Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist daher der Name von jedem Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Seite 1 des Vordrucks C.2 aufzuführen.
Die Bestätigung im Angebotsschreiben (vgl. Vordruck D.0) bzw. im Antragsschreiben (vgl. Vordruck D.0-TW) und die von jedem Teilnehmer unterschriebene Vollmacht in der „Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft (vgl. Vordruck D.1) erstrecken sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck.